Edith Graf-Litscher
- Party
- Sozialdemokratische Partei
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Thurgau
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Female
- Born
- 25. März 1964
- Wikidata
- Q125439
- Source body
- CHE
- Source updated
- 26.06.2026
- Record updated
- 27.06.2026
- First imported
- 14.08.2025
- NeinSchweizResult: 94 Yes · 77 No · 2 Abst. · 27 Absent
- JaSchweizResult: 126 Yes · 58 No · 5 Abst. · 11 Absent
- JaSchweizResult: 162 Yes · 16 No · 10 Abst. · 12 Absent
- NeinSchweizGrundsätzliches Recht der Kinder auf alternierende Obhut nach der Trennung oder Scheidung ihrer Eltern (Motion)NationalratHerbstsession 2023 · 11.09.2023Result: 112 Yes · 42 No · 23 Abst. · 23 Absent
- NeinSchweizRisikogemeinschaft in den Sammelstiftungen der beruflichen Vorsorge (Parlamentarische Initiative)NationalratHerbstsession 2023 · 11.09.2023Result: 118 Yes · 67 No · 1 Abst. · 14 Absent
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- RedetextVereidigungenNo. 23.209Schweiz
Herr Michael Götte ist dritter Ersatz auf der Liste 1a, "Schweizerische Volkspartei, Hauptliste". Er ist Gemeindepräsident in Tübach (SG). Die St. Galler Regierung hat ihn mit Beschluss vom 16. Mai 2023 als gewählt erklärt.
Das Büro hat festgestellt, dass die Wahl von Herrn Michael Götte, geboren am 16. Juni 1979, Bürger von Wildhaus-Alt St. Johann (SG), wohnhaft in Tübach, gültig zustande gekommen ist. Herr Götte ersetzt unsere ehemalige Kollegin Esther Friedli.
Aufgrund der Angaben von Herrn Götte hat das Büro keine Mandate festgestellt, die nach Artikel 144 der Bundesverfassung und Artikel 14 des Parlamentsgesetzes mit einem parlamentarischen Mandat unvereinbar wären.
Das Büro beantragt, die Wahl von Herrn Michael Götte formell festzustellen.
- RedetextSchweiz
Mit der Motion 22.4259 beantragt die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates ihrem Büro, die Beziehungen des Nationalrates zur Legislative Yuan (Taiwan) zu verstärken. Namentlich soll die Zusammenarbeit zur Stärkung der Demokratie, zur Förderung von Frieden und Stabilität in der Region und zur Vertiefung des wirtschaftlichen, politischen, wissenschaftlichen und kulturellen Austausches zwischen der Schweiz und Taiwan beitragen.
Das Büro des Nationalrates hat die Motion an seinen beiden Sitzungen vom 11. und 28. November 2022 beraten. Mit der Annahme des Postulates 21.3967, "Verbesserung der Beziehungen mit Taiwan", hat der Nationalrat den Stellenwert bekräftigt, den er den Beziehungen zwischen der Schweiz und Taiwan (Chinesisches Taipei) beimisst. Die Verstärkung der Zusammenarbeit mit der Legislative Yuan (Taiwan) stellt in den Augen des Büros eine Möglichkeit dar, diese Position zu konkretisieren und die bestehenden Beziehungen zwischen der Schweiz und Taiwan zu intensivieren.
Die Förderung von Demokratie, Frieden und Stabilität ist eine Grundsäule der Schweizer Aussenpolitik. Es ist deshalb legitim, dass der Nationalrat die parlamentarische Diplomatie nützen möchte, um diese Werte zu fördern. Das Büro hält in diesem Zusammenhang fest, dass dieses Vorgehen die Schweizer Position zur Ein-China-Politik nicht infrage stellt.
Gemäss Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung der Bundesversammlung über die Pflege der internationalen Beziehungen des Parlamentes obliegt die Zuständigkeit im Bereich der Aussenpolitik in erster Linie den Aussenpolitischen Kommissionen. Sollten Sie die Motion annehmen, wird das Büro den Auftrag zur Verstärkung der Beziehungen mit der Legislative Yuan (Taiwan) daher in Absprache mit den zuständigen parlamentarischen Organen wahrnehmen.
Das Büro beantragt Ihnen mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Motion zuzustimmen.
- RedetextSchweiz
Mit der Motion 22.3920 soll das Büro des Nationalrates beauftragt [PAGE 751] werden, aus Anlass des Jubiläums 175 Jahre Bundesverfassung ein Demokratielabor zu schaffen. Das Demokratielabor soll insbesondere jüngere Menschen ansprechen und ein Ort der Diskussion und Reflexion über die Bedeutung der Schweizer Verfassung heute und in Zukunft sein. Es soll regelmässig Veranstaltungen und Aktivitäten durchführen, wobei die verschiedenen Landesteile und Bevölkerungsgruppen eingebunden werden. Die Trägerschaft soll durch eine Stiftung mit Stiftungskapital gewährleistet werden. Ihr Büro hat die Motion am 11. November 2022 behandelt.
Mit der Einführung der ersten Bundesverfassung von 1848 wurde die Grundlage zur Entwicklung der modernen Schweiz gelegt. Das Jubiläum 175 Jahre Bundesverfassung ist für das Parlament ein bedeutendes Ereignis, das sich in zahlreichen Aktivitäten niederschlägt. So wird das Spiel "Mein Standpunkt" in einer höheren Frequenz durchgeführt. Während des Jubiläumsjahres finden Themenaufführungen zur Entstehung der Bundesverfassung statt. Zwei grosse Veranstaltungen realisieren Legislative und Exekutive in enger Zusammenarbeit. Am Wochenende des 1. und 2. Juli dieses Jahres werden Tage der offenen Tür stattfinden, an denen die Schweizer Bevölkerung alle Bundesbauten vom Bernerhof bis zum Hotel Bellevue besichtigen kann. Für den[NB]12.[NB]September 2023 ist ein Festakt in Bern vorgesehen, der an die Gründung des Bundesstaates und die demokratischen Errungenschaften der Schweiz erinnert.
Grundsätzlich ist die politische Bildung in der Schweiz heute in den Lehrplänen verankert. Die Parlamentsdienste engagieren sich seit Jahren sehr stark dafür, Jugendlichen die Bedeutung, die Aufgaben und die Funktionsweise des Parlamentes näherzubringen, zum Beispiel mit dem Debattierspiel "Mein Standpunkt" und - wie Sie es alle kennen - Führungen durch das Parlamentsgebäude. Daneben ergänzen digitale Angebote, Publikationen und projektbezogene Angebote, die ständig weiterentwickelt werden, die Aktivitäten der Parlamentsdienste.
Weil es neben diesen konkreten, auf das Parlament bezogenen Angeboten weder Aufgabe noch Kompetenz des Büros ist, Organisationen zu gründen und zu finanzieren, die sich auf abstrakter Ebene mit der Bundesverfassung auseinandersetzen, empfiehlt Ihnen das Büro mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung die Ablehnung der Motion.
- RedetextSchweiz
Ich spreche für die SP-Fraktion zum Eintreten und auch gleich zu den Minderheiten. Die SP begrüsst die Einführung einer Meldepflicht von Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen. Energie, Strom, Wasser, Verkehr und unser Gesundheitswesen sind zentral; das wissen wir nicht erst seit der Corona-Krise. Seit Jahren verlangen wir einen Ausbau der Massnahmen gegen Cyberangriffe - eine Gefahr, die mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine noch akuter geworden ist.
Eine Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen ist eine wichtige Massnahme, da sie die Datenlage in diesem Bereich verbessert und es so erst ermöglicht, darauf angemessen zu reagieren und Warnungen auszusprechen. Damit die Schweiz ihre kritischen Infrastrukturen gezielt und effizient vor Cyberangriffen schützen kann, müssen die dafür zuständigen Stellen beim Bund Kenntnis über Herkunft, Methodik und Ausmass von Cyberangriffen haben, und dazu braucht es eben eine Meldepflicht.
In der EU ist eine solche Meldepflicht mit der Richtlinie 2016/1148 bereits seit August 2016 in Kraft. Die heutige Regelung in der Schweiz, welche seit 2005 auf Freiwilligkeit basiert, ist nicht ausreichend. Insbesondere im Cyberbereich ist heute nicht klar, wie gross das tatsächliche Ausmass der Bedrohung ist, da kaum Zahlen über die versuchten Angriffe vorliegen.
In seinem Bericht vom 13. Dezember 2019 zum Postulat Graf-Litscher 17.3475, "Meldepflicht bei schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen bei kritischen Infrastrukturen", stellt der Bundesrat fest, dass es keine Meldepflicht für Cybervorfälle bei kritischen Infrastrukturen gibt. Deshalb erteilte er dem NCSC den Auftrag, die Einführung einer Pflicht zur Meldung [PAGE 552] von Cybervorfällen zu prüfen. Nun liegt die Gesetzesvorlage auf dem Tisch, und wir können darüber entscheiden.
Dank der Meldepflicht verfügen die zuständigen Behörden nicht mehr nur über ein Gefühl für die ungefähre Anzahl Angriffe, vielmehr haben sie eine Übersicht über aktuelle Bedrohungen und effektiv erfolgte Angriffe. Somit können diese systematisch ausgewertet und die Erkenntnisse an Betreiber von kritischen Infrastrukturen weitergeleitet werden. Ein verlässliches Lagebild und Frühwarnsystem des Bundes versetzt die Betreiberinnen und Betreiber ausserdem in die Lage, Sicherheitslücken rechtzeitig zu erkennen, ihre Widerstandsfähigkeit - die Resilienz - zu erhöhen und Abwehrmassnahmen einzuleiten.
In der Kommission wurden zwei Minderheitsanträge eingereicht. Sie betreffen die Frist der Meldung gemäss Artikel 74e Absatz 1 und die Folgen einer Missachtung der Verfügungen des NCSC gemäss Artikel 74h. Die EU definiert in ihrer neuen Richtlinie über Massnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union ebenfalls eine Frist von 24 Stunden für die Meldung von Cyberangriffen. Es macht Sinn, wenn die Schweiz hier keine andere Frist einführt. Mit der Feststellung eines offensichtlichen Vorfalles wird man meldepflichtig.
Eine Meldung zu erstatten, ist übrigens kein grosses und kompliziertes bürokratisches Unterfangen. Sie ist einfach abzusetzen, und es muss auch keine Analyse mitgeliefert werden; man muss nur anzeigen, dass etwas passiert ist. Das NCSC wird dann entweder Hilfe anbieten oder später darauf zurückkommen.
Würde die Meldung erst nach 72 Stunden erfolgen, wie es die Minderheit Zuberbühler fordert, käme die Hilfe sehr oft zu spät. Eine Busse wird also erst fällig, wenn man trotz Kenntnis eines Vorfalles nicht innerhalb von 24 Stunden reagiert. Keine Busse wird fällig, wenn man eine Meldung erstattet, mit dem Inhalt, dass zwar etwas passiert sei, dass man aber die konkreten Umstände noch nicht genau kenne.
Ich komme zum Schluss: Die EU sieht eine Bussenpraxis vor, die effektiv, angemessen und abschreckend sein soll. Der Entwurf des Bundesrates entspricht diesen Vorgaben. Die SP-Fraktion wird deshalb der Mehrheit der Kommission folgen und warnt vor einem Verzicht auf Bussen. Damit würde die Meldepflicht zu einem Papiertiger, und wir würden uns eine grosse Chance für ein wirkungsvolles Frühwarnsystem gegen Cyberangriffe vergeben.
- RedetextVereidigungenNo. 23.203Schweiz
Herr Andreas Meier ist erster Ersatz auf der Liste 4a, "CVP.Miteinander.Für den Aargau". Er ist Ingenieur HTL Weinbau. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat ihn mit Beschluss vom 18. Januar 2023 als gewählt erklärt.
Das Büro hat festgestellt, dass die Wahl von Herrn Andreas Meier, geboren am 11. Februar 1963, Bürger von Würenlingen, wohnhaft in Klingnau, gültig zustande gekommen ist. Herr Meier ersetzt unsere ehemalige Kollegin Ruth Humbel.
Aufgrund der Angaben von Herrn Meier hat das Büro keine Mandate festgestellt, die nach Artikel 144 der Bundesverfassung und Artikel 14 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung mit einem parlamentarischen Mandat unvereinbar wären.
Das Büro beantragt, die Wahl von Herrn Andreas Meier formell festzustellen.
- MotionMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- PostulatMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)
- Ständig
- SpezialSiK-N Subkommission Totalrevision des Zollgesetzes(SiK-N SUBKO 22.058)Schweiz
- Mitglied12.10.2022 – 01.03.2023
- SpezialBüro-NR-NR Vereinbarkeit von Politik, Beruf und Familie(Bü-N Bü-N 18.4252)Schweiz
- Mitglied03.02.2022 – 10.02.2023
- Spezial18.4252 Po. Feri Yvonne. Parlamentarische Arbeit auf Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Politik prüfen(18.4252 Po. Feri Yvonne)Schweiz
- Mitglied14.09.2020 – 10.02.2023
- StändigSchweiz
- Mitglied02.12.2019 – 30.11.2023
- Präsident/in27.11.2017 – 01.12.2019
- Vizepräsident/in10.12.2015 – 26.11.2017
- Mitglied30.11.2015 – 09.12.2015
- Mitglied15.12.2011 – 29.11.2015
- Mitglied21.09.2009 – 04.12.2011
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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