JG

Josy Gyr-Steiner

Former member
Sozialdemokratische Partei
SchweizSchwyz

·

Mandate
Party
Sozialdemokratische ParteiSource: SP
Parliament
Schweiz
Electoral district
Schwyz
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Female
Born
10. Oktober 1949
Died
18. April 2007
References & source
Wikidata
Q120525
Source body
CHE
Source updated
28.03.2025
Record updated
24.05.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(1160)
  1. Hat nicht teilgenommen
    Schweiz
    Result: 94 Yes · 52 No · 1 Abst. · 53 Absent
  2. Hat nicht teilgenommen
    Schweiz
    Result: 146 Yes · 5 No · 2 Abst. · 47 Absent
  3. Hat nicht teilgenommen
    Schweiz
    Result: 144 Yes · 7 No · 5 Abst. · 44 Absent
  4. Hat nicht teilgenommen
    Schweiz
    Result: 117 Yes · 30 No · 37 Abst. · 16 Absent
  5. Ja
    Schweiz
    Result: 115 Yes · 62 No · 2 Abst. · 21 Absent
Interests

No interests recorded.

Access badges

No access badges issued.

Speeches(11)
  1. Redetext
    Schweiz

    Danke, Frau Bundesrätin, für Ihre Antwort. Ich habe leider erst die genaue Antwort bemerkt, nachdem ich meine Frage bereits eingereicht hatte. Ich habe nun eine zusätzliche Frage: Wie viele solche Entscheide zur Veröffentlichung im Öffentlichkeitsrecht hat der Bundesrat bereits fällen müssen? Und wenn solche Veröffentlichungen bekanntgegeben werden müssen, wäre es nicht besser, wenn das Bundesamt reagieren würde, als wenn die Presse dann einfach agieren kann?

  2. Redetext
    Schweiz

    Meine Frage betrifft die Kosten des WEF, d. h. die 2 Millionen Franken, die in der Botschaft stehen und die Sie jetzt bestätigt haben. Am 8. Dezember 2006 hat das EJPD eine Medienmitteilung herausgegeben, in der es heisst, dass für interkantonale Polizeieinsätze eine einheitliche Abgeltungsregelung von 600 Franken gilt. Ich meine, dass der Armee-Einsatz für das WEF auch so berechnet werden müsste. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass der Betrag von 2 Millionen Franken deshalb nicht reichen wird?

  3. Redetext
    Schweiz

    Ich spreche zu den Minderheiten I (Schlüer), II (Lang) und III (Lang). Das Führungsinformationssystem Heer (FIS Heer) ist zurückzuweisen, bis die gesetzlich geforderte Beschaffungsreife gemäss Artikel 19 der Verordnung vom 25. April 1986 über die Beschaffung von Armeematerial erreicht ist.

    Die bundesrätliche Argumentation, eine Beschaffungsreife im üblichen Sinne lasse sich bei diesem komplexen Vorhaben nicht erreichen, ist für uns inakzeptabel, und die Einstufung des technischen und kommerziellen Risikos als mittel ist nicht tragbar. Das Risiko, ein millionenteures IT-Grab zu produzieren, ist zu gross. Dass das FIS schon bei der Euro 2008 gute Dienste leistet, ist guter Glaube. Gegen die Hooligans genügen die bestehenden Kommunikationsmittel. Das FIS braucht es nur in einem grossen Krieg gegen einen hochorganisierten, schwerbewaffneten Gegner. Es fehlen Konzepte für den Endausbau und die Gesamtkosten des FIS. Diese sind unverzichtbar, um entscheiden zu können. Stimmt es, dass das vor rund zehn Jahren beschaffte Informationssystem durch das zu beschaffende FIS ersetzt werden soll, und mit welcher Einsatzdauer rechnet man beim neuen FIS?

    Weitere politische Probleme stellen sich, falls das VBS langfristig nur zwei Brigadesysteme voll mit FIS ausrüsten will. Mit dem ersten und dem für das Rüstungsprogramm 2007 angekündigten zweiten Ausbauschritt können ungefähr ein Brigadesystem sowie einige weitere Zusatzfunktionen mit dem FIS ausgerüstet werden. Mit dem ab Rüstungsprogramm 2009 geplanten dritten Ausbauschritt wird aus Kostengründen nur ein zweites Brigadesystem ausgerüstet werden können. Aktuell sind es zehn aktive Brigaden nach dem Entwicklungsschritt 2008-2011, danach sind es noch etwa sechs bis sieben. Ein oder mittelfristig zwei Brigadesysteme sind voll digitalisiert, die anderen nicht. Ich weiss zwar, ob sich dies begründen lässt, da der Entwicklungsschritt 2008-2011 vorsieht, dass eine Brigade den Aufwuchskern für den Landesverteidigungsfall bildet und die anderen fünf bis sechs Brigaden für die Raumsicherung und die Friedensförderung zur Verfügung stehen. Ich frage mich darum, ob für diese Aufgaben ein FIS notwendig ist. Wird aber für die Raumsicherung und die Friedensförderung auf das FIS verzichtet, so haben wir den Schritt zu einer Zweiklassenarmee.

    Die umgebauten Panzerjäger sind zwar etwas klein für Kommandofahrzeuge, erscheinen aber grundsätzlich als tauglich. Der Umbau macht aber nur im Zusammenhang mit dem FIS Heer Sinn. Darum ist dieser Umbau zurückzustellen, bis das FIS Heer Beschaffungsreife erreicht hat.

    Die SP-Fraktion unterstützt mehrheitlich den Antrag der Minderheit I (Schlüer), jedoch nicht mit denselben Argumenten wie der Antragsteller, sondern aus den Gründen, die ich vorher ausgeführt habe. Die Minderheiten II und III (Lang) lehnt die SP-Fraktion mehrheitlich ab. Eine Minderheit enthält sich der Stimme, weil die Posten FIS Heer und Kommandofahrzeug/Umbau freiwerdender Panzerjäger nicht beschaffungsreif sind; sie wird zu gegebener Zeit neu entscheiden wollen.

  4. Redetext
    Schweiz

    Immer wieder sind Schweizer Vertretungen im Ausland - und dabei vor allem der Visabereich - ein Thema in den Medien, den Räten und der Geschäftsprüfungskommission. Auch 2005 und vor allem im Frühjahr 2006 war dies einmal mehr der Fall. Die Vorsteherin des EDA, Frau Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, war bei der Befragung durch die GPK sehr offen und informierte uns, soweit sie konnte.

    Etwa alle vier Jahre werden die Schweizer Vertretungen geprüft. Dabei werden alle Bereiche, einschliesslich des Visabereiches, untersucht. Falls Verdachtsmomente auftreten, führt das EDA Sonderinspektionen durch. Dies war nun in Islamabad der Fall. Seit einem Jahr arbeitet das EDA beim Vorliegen von Verdachtsmomenten sehr früh und eng mit der Bundesanwaltschaft zusammen, dies im Unterschied zu den meisten ausländischen Aussenministerien, die sich an die Strafverfolgungsbehörden wenden, wenn strafbare Handlungen erwiesen sind.

    Bei Vertretungen mit erwiesenermassen schwierigen Verhältnissen führt das EDA Organisationsberatungen und Besuche durch. Sie dienen in erster Linie der Prävention und nicht primär der Kontrolle. Dies war zum Beispiel im Juni 2005 in Kinshasa der Fall. Gezielte organisatorische Massnahmen, zum Beispiel Callcenter oder Inkasso der Gebühren über eine Bank, können das Korruptionsrisiko vermindern. Auch bauliche und andere technische Massnahmen können die Wirksamkeit der Verfahren und Kontrollsysteme verbessern.

    In Ländern mit einem besonders hohen Risiko im Visabereich wird das Personal besonders sorgfältig geprüft und auf Aufgaben vorbereitet. Ein sehr wichtiges Kriterium ist dabei die Belastbarkeit. Im Rahmen der Ausbildung und der Vorbereitung der Einsätze wird daran gearbeitet. Die Sensibilisierung von Personen, die im Visabereich arbeiten, und von deren Vorgesetzten ist sehr wichtig. Trotz all dieser Vorsichtsmassnahmen hat sich nun in Islamabad gezeigt, dass Vorsicht und Prävention zwar gut sind, Kontrolle aber doch besser ist.

    Die Administrativuntersuchung hat gezeigt, dass die Organisation der Botschaftskanzlei in Islamabad im Visabereich mangelhaft war und wegen nicht genügend definierter Verantwortlichkeiten ein erhöhtes Risiko bestand, dass die dort tätigen Angestellten missbräuchlich Visa erteilten. Die Untersuchung hat auch gezeigt, dass der Kanzleichef seine Aufsichts- und Kontrollpflichten vernachlässigt hat. Es sind aber keine Hinweise gefunden worden, wonach der Kanzleichef oder anderes Schweizer Personal in die Machenschaften der von den pakistanischen Behörden verdächtigten Lokalangestellten involviert sind.

    Die Schweizerische Bundesanwaltschaft ist über die Ergebnisse der Administrativuntersuchung informiert worden. Sie hat vorerst ein Verfahren gegen unbekannt wegen Verdachts auf passive Bestechung eröffnet. Das EDA hat keine [PAGE 1014] Anhaltspunkte auf strafbare Handlungen gefunden. Das heisst aber nicht, dass eine strafrechtliche Überprüfung nicht zu anderen Schlüssen kommen kann. Richtigerweise hat die Departementsvorsteherin die Eröffnung einer Disziplinaruntersuchung angeordnet, welche den Kanzleichef, den gegenwärtigen Missionschef sowie seine Vorgänger betrifft. Sie hat weiter angeordnet, dass sämtliches Personal der Botschaft in Islamabad ersetzt wird. Dies ist keine Massnahme der Schuldzuweisung, sondern soll einen Neuaufbau des Visabereiches ermöglichen. Bis die Organisation und Personalsituation in der Botschaft in Islamabad geregelt ist, werden dort keine Visagesuche mehr behandelt.

    Welches Fazit ist aus dem Fall zu ziehen? In diesen Drittweltländern besteht ein enormer Migrationsdruck. Es handelt sich um zirka 25 Staaten. Personen, die im Visabereich arbeiten, sowohl schweizerische wie lokale, werden von mafiösen Organisationen systematisch beobachtet, auch im Privatleben. Im Vergleich mit anderen Staaten zeigt sich, dass die Schweizer Botschaften personell unterdotiert sind. In Pakistan arbeiten wir mit 1,6 Personalstellen, diese erledigen 3400 Visagesuche; die Österreicher haben 3 Stellen und stellen 1400 Visa aus. Weiter meine ich auch Folgendes festgestellt zu haben: Die prestigeträchtigen Botschafterposten werden mit den besten Leuten besetzt. Meiner Ansicht nach müssten aber gerade die schwierigen Posten mit den besten Leuten besetzt werden. Aber diese schwierigen Posten sind eben finanziell und für die Familienangehörigen weniger lukrativ. Überlegen wir uns deshalb beim Budget 2007, ob wir Probleme à la Islamabad nicht adäquater behandeln können.

  5. Redetext
    Schweiz

    Mit dieser Botschaft unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen Räten das Protokoll V vom 28. November 2003 über explosive Kriegsmunitionsrückstände zum Übereinkommen vom 10. Oktober 1980 über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können, zur Genehmigung. Das Übereinkommen über konventionelle Waffen wurde 1980 im Rahmen der Vereinten Nationen in Genf aus der völkerrechtlichen Einsicht heraus abgeschlossen, dass das Recht, dem Gegner zu schaden, nicht unbegrenzt ist und die Zivilbevölkerung unter allen Umständen geschont werden muss. Es besteht aus einem Rahmenübereinkommen und einzelnen Protokollen. Das Rahmenübereinkommen enthält die allgemeinen Bestimmungen für die dazugehörigen Protokolle und bildet gleichzeitig die Grundlage für künftige Verbote oder Beschränkungen weiterer konventioneller Waffensysteme.

    Das zur Diskussion stehende Protokoll V über explosive Kriegsmunitionsrückstände wurde am 28. November 2003 verabschiedet. Es geht davon aus, dass Munitionsrückstände nach bewaffneten Auseinandersetzungen viele humanitäre Probleme verursachen. Beim Einsatz von explosiver Munition einschliesslich Streumunition stellt die hohe Anzahl Blindgänger bzw. explosiver Kriegsmunitionsrückstände - das ist explosive Munition, die im Zielbereich nicht ihrer Funktionsweise entsprechend explodiert ist - ein schwerwiegendes humanitäres Problem dar. Auch nach Beendigung des bewaffneten Konflikts fordern Kriegsmunitionsrückstände noch viele zivile Opfer und sind ein grosses Hindernis für den gesellschaftlichen und den wirtschaftlichen Wiederaufbau eines betroffenen Landes. Zudem verhindern sie an vielen ehemaligen Konfliktschauplätzen die Rückkehr der Zivilbevölkerung in ihre angestammten Wohngebiete. Statistiken, z. B. aus Kosovo, belegen, dass mindestens gleich viele Personen durch explosive Kriegsmunitionsrückstände, meist Streumunition, verletzt oder getötet wurden wie durch Personenminen.

    Angesichts der grossen Anzahl betroffener Länder wurde der Bedarf an internationaler Unterstützung bei der Räumung solcher Rückstände und bei der Betreuung und Rehabilitation der Opfer immer erheblicher, und es wurde die politische Forderung nach einer internationalen Regelung erhoben. Sowohl die Staaten, die entsprechende Munition eingesetzt haben, als auch diejenigen, auf deren Gebiet sich die Munitionsrückstände befinden, werden in die Pflicht genommen. Die Schweiz hat die Ausarbeitung des Protokolls V aktiv unterstützt. Die Ratifizierung des Protokolls wäre eine logische Folge unserer bisherigen humanitären Politik. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. August 2005 [PAGE 565] beschlossen, das Protokoll V unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Genehmigung anzunehmen.

    Die Sicherheitspolitische Kommission hat sich am 23. Januar 2006 mit diesem Protokoll befasst. Eintreten war in der SiK unbestritten, einzelne kritische Fragen und Bemerkungen wurden trotzdem angebracht. Unter anderem findet es die Ratslinke paradox, dass wir Abkommen über den beschränkten Einsatz bestimmter konventioneller Waffen haben, die aber für die Polizei nicht gelten, oder dass ein Unternehmen, das dem Bund gehört, diese Kanistermunition produziert. Dazu wurden folgende Aussagen gemacht: dass die Ruag die Lizenz hat, das 12-Zentimeter-Minenwerfer-Kanistergeschoss 98 in Europa zu vertreiben, dies bisher aber noch nie gemacht hat und dass Protokoll V das Ergebnis einer Abwägung zwischen humanitären Gesichtspunkten und militärischen Anforderungen ist.

    Weiter wurde von einem Votanten darauf aufmerksam gemacht, dass sich die wesentlichen Dinge, auf die es in der Praxis ankommt, im technischen Anhang zum Protokoll V befinden und der technische Anhang nicht die gleiche Verbindlichkeitsstufe hat wie das Protokoll. Hierzu wurde ausgeführt, dass der technische Anhang Hilfe zur konkreten praktischen Anwendung der verbindlichen Artikel 1 bis 11 sein solle; er solle den verpflichtenden Charakter dieser Artikel nicht infrage stellen.

    Weiter wurde auch die Frage gestellt, ob durch die Unterzeichnung von Protokoll V wirklich keine finanziellen Mehrverpflichtungen entstehen. Das Protokoll stellt keinen Mehraufwand dar, weil sich die Schweiz bereits jetzt insbesondere im Bereich der Minenräumung engagiert.

    Die SiK beantragt Ihnen Zustimmung zum Beschluss des Ständerates. Die Kommission hat mit 20 Stimmen für die Annahme des Entwurfes gestimmt; 2 Nationalräte haben sich der Stimme enthalten. Der Ständerat als Erstrat hat dem Bundesbeschluss am 15. Dezember 2005 einstimmig, mit 31 zu 0 Stimmen, zugestimmt.

    Ich bitte Sie, der Ratifizierung des Protokolls V zuzustimmen.

Contributions(365)
Memberships(4)

Images(1)

  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

Data: OpenParlData · CC BY 4.0