Franz Brun
- Party
- Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Luzern
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 18. Juni 1943
- Wikidata
- Q138870280
- Source body
- CHE
- Source updated
- 28.03.2025
- Record updated
- 06.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaSchweizFörderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2008-2011 (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2007 · 17.09.2007Result: 126 Yes · 36 No · 1 Abst. · 37 Absent
- JaSchweizStrafprozessrecht. Vereinheitlichung (Geschäft des Bundesrates)NationalratSommersession 2007 · 04.06.2007Result: 162 Yes · 3 No · 12 Abst. · 23 Absent
- JaSchweizResult: 118 Yes · 53 No · 8 Abst. · 21 Absent
- NeinSchweizAbschaffung der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (Motion)NationalratFrühjahrssession 2007 · 05.03.2007Result: 62 Yes · 112 No · 8 Abst. · 18 Absent
- JaSchweizPatentrechtsvertrag. Genehmigung und Ausführungsverordnung sowie Änderung des Patentgesetzes (Geschäft des Bundesrates)NationalratWintersession 2006 · 04.12.2006Result: 118 Yes · 69 No · 6 Abst. · 7 Absent
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- RedetextSchwerverkehrsabgabegesetz. ÄnderungNo. 06.091Schweiz
Das Schwerverkehrsabgabegesetz ist seit dem 19. Dezember 1997 in Kraft. Die tatsächliche Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) erfolgte ab dem 1. Januar 2001. Sie wird auf Transportfahrzeugen von mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht erhoben und gilt für alle schweizerischen und ausländischen Fahrzeuge auf dem gesamten öffentlichen Strassennetz.
Die Abgabenerhebung verlief in den ersten Jahren nahezu problemlos. Es zeigte sich aber, dass gewisse administrative Abläufe effizienter gestaltet werden müssen. Um das Erhebungs- und Bezugsverfahren zu verbessern, will der Bundesrat in der Schwerverkehrsabgabeverordnung Massnahmen zur Bekämpfung der Säumigkeit der Zahler einführen. Dafür ist allerdings zunächst eine Revision des Schwerverkehrsabgabegesetzes notwendig. Insbesondere fehlt die gesetzliche Grundlage für den Einzug von Kontrollschildern oder Fahrzeugausweisen bei Verfehlungen gegen die Obliegenheiten wie Einbau und Reparatur des Erfassungsgerätes sowie Bezahlung der LSVA. Der Bundesrat möchte ferner die bestehenden Massnahmen verstärken.
Zur Gesetzesvorlage: Es handelt sich um Gesetzesänderungen in vier Punkten. Diese Änderungen sind für die Vollzugsbehörde von grosser Bedeutung. Sie sollen ermöglichen, die Verfahren straffer und effizienter zu führen, schneller und effektiver gegen Fahrzeughalter vorzugehen, die mit verschiedenen Machenschaften die LSVA schuldig bleiben. Mit den Änderungen sollen weiter Versprechen eingelöst werden, die der Bundesrat in den Stellungnahmen zu den Motionen Giezendanner 04.3715 und Schmid-Sutter Carlo 04.3721 abgegeben hat.
1. Die wichtigste Massnahme ist der Entzug der Kontrollschilder bei säumigen oder renitenten Steuerzahlern. Das ist das wirksamste Mittel, um die Bezahlung der LSVA durchzusetzen. Diese Kontrollschilderentzüge sind gestützt auf Verordnungsbestimmungen durchgeführt worden. Die Zollrekurskommission hat die Rechtmässigkeit dieser Massnahmen mangels einer formellen gesetzlichen Grundlage als nicht gegeben erachtet. Diese Grundlage wird jetzt mit der Änderung des Strassenverkehrsgesetzes bei Artikel 11 Absatz 2 und Artikel 16 Absatz 5 eingeführt.
2. Die Strafverfolgung durch die Zollverwaltung ist die Voraussetzung dafür, dass man der parlamentarischen Initiative Stamm 05.408 gerecht werden kann. Die Beurteilung von Widerhandlungen, die inländische Fahrzeuge betreffen, ist heute Sache der Kantone, für die ausländischen Fahrzeuge ist die Zollverwaltung zuständig. Dieses Verfahren ist sowohl für die Kantone als auch für den Bund langwierig und umständlich. Zudem wird die Strafverfolgung nicht in allen Kantonen gleich gehandhabt. Die Übertragung der Strafverfolgung an die Zollverwaltung, die ja bereits für die ausländischen Fahrzeuge zuständig ist, ist eine logische Konsequenz. Dieser Änderung von Artikel 22 des Schwerverkehrsabgabegesetzes, wonach Widerhandlungen einheitlich nach Bundesverwaltungsstrafrecht durch die Zollverwaltung und nicht mehr von den Kantonen beurteilt werden, stimmen auch die Kantone zu.
3. Hier geht es um das Einspracheverfahren für die Veranlagungen: Wir sind hier nicht mehr im Strafbereich, sondern im Bereich der Steuerveranlagung. Das Verwaltungsgerichtsgesetz, das auf den 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, hat dieses Einspracheverfahren bereits eingeführt. Es handelt sich bei der beantragten Änderung von Artikel 23 Absatz 3 des Schwerverkehrsabgabegesetzes lediglich um eine Präzisierung. Diese Vereinfachung der Einsprachemöglichkeit ist auch im Sinne der Betroffenen.
4. Hier geht es um das Opportunitätsprinzip: Dieses bedeutet, dass es der Stelle, die befugt ist, ein Strafverfahren zu eröffnen, obliegt zu entscheiden, ob sie ein Verfahren eröffnen will oder nicht, dies vor allem bei Bagatellfällen. Im konkreten Fall geht es um das versehentliche Nichtdeklarieren des Anhängers durch den Chauffeur im Erfassungsgerät. Dies ist ebenfalls eine Forderung der parlamentarischen Initiative Stamm. Um hier Klarheit zu schaffen, beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, in Artikel 20 Absatz 1 des Schwerverkehrsabgabegesetzes das Anliegen aufzunehmen, dass das fahrlässige Nichtdeklarieren des Anhängers am ordnungsgemäss funktionierenden Erfassungsgerät straffrei bleibt.
Die KVF hat die Gesetzesrevision an den beiden Januarsitzungen beraten und die Vorlage einstimmig gutgeheissen. Es liegen auch keine Minderheitsanträge vor. Ich bitte Sie namens der KVF, auf die Vorlage einzutreten und den beantragten Gesetzesänderungen zuzustimmen.
- RedetextSchweiz
Die CVP-Fraktion ist für Eintreten und stimmt dem Bundesbeschluss über die Umwandlung des der BLS Lötschbergbahn gewährten Baukredits in bedingt rückzahlbare Darlehen zu.
Im Zentrum dieser Vorlage steht die Verfügbarkeit der wichtigen Transitachse Lötschberg, deren Ausbau grösstenteils mit Mitteln des Bundes finanziert wurde. Wir haben ein grosses Interesse daran, dass die Lötschbergachse jederzeit in [PAGE 520] optimalem Zustand zur Verfügung steht. Währenddem Privatbahnen bereits seit Jahrzehnten bedingt rückzahlbare, zinslose Darlehen gewährt wurden, erfolgte ein entsprechender Wechsel bei den SBB erst 1998 im Vorfeld der Bahnreform 1. Der Bundesrat hat 2002 bestätigt, dass die BLS den Lötschberg-Basistunnel nach dessen Inbetriebnahme gemäss der erteilten Konzession betreiben werde. Gleichzeitig hat der Bundesrat auch festgelegt, dass die BLS-Infrastruktur gemäss den bestehenden Absichtserklärungen spätestens 2005 in eine separate Gesellschaft auszugliedern sei. Zwischenzeitlich haben die beiden Unternehmen Regionalverkehr Mittelland AG (RM) und die BLS Lötschbergbahn AG fusioniert. Ein Verbleib der ehemaligen RM-Infrastruktur in der BLS machte wenig Sinn. So kam es zu folgendem Konzept: erstens Fusion, zweitens Auslagerung der Infrastruktur sowie drittens Fusion der Infrastruktur AG mit der BLS Alptransit AG.
Vorgesehen ist eine Abspaltung der BLS Netz AG, auf jeden Fall bevor der Betrieb im Lötschberg-Basistunnel aufgenommen wird. Die Fusion mit der BLS Alptransit AG ist für etwa 2009 geplant, sobald die primären Garantiearbeiten abgeschlossen sind. Damit der Bund einen genügend grossen, beherrschenden Anteil des Aktienkapitals der Infrastruktur AG erwerben kann, muss er unbedingt rückzahlbare Darlehen in Eigenkapital umwandeln können. Das wäre mit dem Doppelspurdarlehen im jetzigen Rechtsverhältnis nicht möglich. Es war vorgesehen, dies mit dem Paket Bahnreform 2 zu behandeln. Diese Vorlage ist aber bekanntlich gescheitert. Die Umwandlung des Doppelspurdarlehens ist aus heutiger Sicht eine Voraussetzung, damit der Bund die Mehrheit an der BLS-Infrastrukturgesellschaft erwerben kann. Es geht bei diesem Beschluss ausschliesslich um die 798,5 Millionen Franken aus dem Doppelspurdarlehen. Es geht nun einzig und allein darum, dass dieses Doppelspurdarlehen bei der Umwandlung gleich wie die anderen Darlehen nach Artikel 56 des Eisenbahngesetzes behandelt wird, d. h., dass man ein zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen gewährt.
Alle gestellten Fragen sind geklärt. Treten Sie auf die Vorlage ein und stimmen Sie diesem Bundesbeschluss zu. Denn mit dieser Vorlage schaffen wir kein Präjudiz bezüglich der Bahnlandschaft. Wenn der Bund seine Infrastruktur, die er bezahlt hat, in der BLS Netz AG gesichert hat, werden sogar bessere Voraussetzungen für die Zukunft geschaffen, die alle Möglichkeiten offen lassen.
- RedetextAgrarpolitik 2011. WeiterentwicklungNo. 06.038Schweiz
Die CVP-Fraktion ist für die Streichung von Artikel 22a in der Fassung des Bundesrates, das heisst für Festhalten am geltenden Recht, wie es der Ständerat mit 26 zu 7 Stimmen beschlossen hat. Konkret heisst das, dass wir die angestrebte, ab dem Jahr 2009 vollumfängliche Versteigerung des Zollkontingentes von Kartoffeln, inklusive Saatkartoffeln, ablehnen.
Ich bin überzeugt, dass der Bundesrat mit dem heutigen System das flexiblere Instrument in der Hand hat, um die Importschleusen bei Bedarf mehr oder weniger zu öffnen. Gerade weil die Kartoffel ein wichtiges Grundnahrungsmittel ist, brauchen wir ein Zuteilungssystem aufgrund der Inlandleistung zur Verteilung des Zollkontingentes für Kartoffeln. Das System dieser Inlandleistung hat sich bis heute bewährt. Die Kartoffelbranche hat zudem mit den Grossverteilern immer eine gute Lösung gefunden. Das heutige Zuteilungssystem ist ein wichtiger Faktor für die Abnahmesicherheit der inländischen Produktion, auch wenn wir bei den Kartoffeln keine Überproduktion haben, denn die Witterungseinflüsse sind zu gross dazu.
Die bisher von der gesamten Kartoffelbranche mit dem Bundesamt für Landwirtschaft praktizierte bedarfsgerechte Freigabe und Zuteilung von Zollkontingentsanteilen zwischen den einzelnen Warenkörben der Saat-, Veredelungs-, Speise- und Frühkartoffeln wird mit der Einführung der Kontingentsversteigerung verunmöglicht. Mit der Versteigerung sinkt die Attraktivität der inländischen Waren für den Handel. Weiter würde der Markt verfälscht, da einmal ersteigerte Kontingentsanteile unabhängig von der aktuellen Marktsituation eingeführt würden und somit eine Konkurrenz zur hiesigen Produktion entstehen würde. Dort, wo etwas funktioniert, wäre es falsch, einen Wechsel vorzunehmen und in den Markt einzugreifen.
Die CVP-Fraktion bittet Sie, dem Antrag der Minderheit Schibli auf Streichung von Artikel 22a zuzustimmen und den Antrag der Kommissionsmehrheit abzulehnen.
- RedetextSchweiz
Das Verkehrshaus der Schweiz hat in Bezug auf Ausstrahlung und Attraktivität eine sehr wichtige Funktion für Luzern, für die Zentralschweiz, ja für die ganze Schweiz; wir können stolz darauf sein. Seine Ausstrahlung geht über die Landesgrenzen hinaus. Die meisten von Ihnen haben das Verkehrshaus mindestens einmal besucht. Wir wissen also, wovon wir sprechen. Mit seinen rund 450 000 Besucherinnen und Besuchern pro Jahr ist es das meistbesuchte Museum der Schweiz. Was sehr wichtig, aber nicht selbstverständlich ist: Es weist einen überdurchschnittlichen Eigenfinanzierungsgrad von annähernd 90 Prozent auf.
Das Verkehrshaus der Schweiz plant, mit einem baulichen Investitionsvorhaben von 50 Millionen Franken seine nachhaltige Entwicklung zu sichern. Die Ausstrahlung des Verkehrshauses ist weltweit und hat der Tourismusregion Zentralschweiz sehr viel gebracht. Diese Region ist sich dessen auch bewusst, sonst hätte die Privatwirtschaft nicht innert kürzester Zeit 20 Millionen Franken an das Investitionsvolumen von 50 Millionen Franken bereitgestellt. Ein solches Engagement durch das Verkehrshaus und die Region ist wahrlich beispielhaft. Ebenfalls stellen Stadt und Kanton 10 Millionen Franken zur Verfügung. Für weitere 10 Millionen Franken nimmt das Verkehrshaus ein Bankdarlehen auf. Der Bund beteiligt sich laut Botschaft mit 10 Millionen Franken. Es geht um nötige und durchdachte Investitionen, damit dieses Museum weiterlebt und die Herausforderungen der Zukunft meistern kann.
Ich bitte Sie namens der CVP-Fraktion, dieser Vorlage zuzustimmen.
- RedetextSchweiz
Beides trifft zu; im Prinzip ist es aber ein Verdienst des Eigners. Die Unternehmen sind dazu getrieben worden - auch durch die Konkurrenz.
- Motion
- PostulatMitunterzeichner(-in)Jährliche Mehrwertsteuerabrechnung für KMUNo. 03.3389
- MotionMitunterzeichner(-in)
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- Motion
- StändigSchweiz
- Präsident/in28.11.2005 – 02.12.2007
- Vizepräsident/in01.12.2003 – 27.11.2005
- Mitglied02.06.2003 – 30.11.2003
- StändigSchweiz
- Mitglied02.06.2005 – 02.12.2007
- Mitglied02.06.2003 – 30.11.2003
- Ständig
- RatNationalrat(NR)Schweiz
- Parlament (Legislativrat)01.12.2003 – 02.12.2007
- Parlament (Legislativrat)05.05.2003 – 30.11.2003
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