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MR

Marco Rüegg

Former member
Grünliberale ParteiGLP
Grosser RatFrauenfeld

Mandate
Party
Grünliberale ParteiSource: GLP
Parliamentary group
GLP
Electoral district
Frauenfeld
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
3. Juli 1974
Occupation
Unternehmer
Contact
Address
Rüegerholzstrasse 19
8500 Frauenfeld
References & source
Source body
TG
Record updated
10.06.2026
First imported
14.08.2025
Interests(4)
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Speeches(26)
  1. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Diese Schlagzeile habe ich in einer Tageszeitung im Internet gefunden: "Besser als schlechte Dorfkönige: 'Gemeinden sollen auswärtige Fachkräfte importieren'." Ich bedanke mich beim Regierungsrat für die Beantwortung unserer Motion. Wir Motionäre haben ein klares Anliegen, für dessen Umsetzung die Regierung keine Hand reichen will. Nein, das stimmt nicht ganz, zumindest ein kleiner Finger wurde ausgestreckt. Bei Wegzug von Exekutivmitgliedern kann sich der Regierungsrat vorstellen, von der Regelung der Wohnsitzpflicht abzuweichen. Die Begründungen für die Wohnsitzpflicht verweisen auf eine Totalrevision der Kantonsverfassung vor knapp 40 Jahren und die Totalrevision des Stimm- und Wahlrechts vor 30 Jahren. Bei den Mitgliedern der Rechnungsprüfungskommission wurde die Wohnsitzpflicht 2003 aufgehoben. Auch dieser Akt ist mittlerweile mehr als 20 Jahre her. Man geht also mit der Zeit. Schon lange haben viele Gemeinden Mühe mit der Rekrutierung von Mitgliedern und Amtsträgern aus den eigenen Reihen. Die Ämter erfordern eine immer dickere Haut und eine immer tiefere Spezialisierung. Kein Wunder, dass in einigen Gemeinden der Bettel vom Präsidenten hingeschmissen wird oder gleich mehrere Behördenmitglieder keine Lust mehr haben, ihr Amt auszuführen. Die Aufhebung der Wohnsitzpflicht könnte helfen. Immerhin werben einige Gemeinden auch in anderen Regionen für fähige und interessierte Mitglieder des Gemeinderates. 1999 waren die Bestrebungen der Gemeinde Sirnach erfolgreich, als Kantonsrat Kurt Baumann als damaliger Aargauer in das Gemeindepräsidium gewählt wurde. Vom Kanton Aargau aus wäre es wohl etwas weit gewesen, eine Gemeinde erfolgreich zu lenken. Und heute ist er wohl froh, den Kanton gewechselt zu haben. Uns Motionären geht es nicht um den Wohnsitz ausserhalb des Kantons Thurgau. Aber warum soll eine Bewerbung für ein Präsidium aus einer Nachbargemeinde nicht sinnvoll und interessant sein? Zumal die Person möglicherweise in der Gemeinde aufgewachsen ist und die Schulen besucht hat, die Geschichte, die Kultur und Gegebenheiten besser kennt als eine zugezogene Person. Gewählt würde die Person selbstverständlich weiterhin vom Stimmvolk im Wirkungskreis. Das deutsche Bundesland Baden-Württemberg hat jahrzehntelange Erfahrungen mit dieser Regelung. 80 % der Bürgermeister kommen dort von ausserhalb, von irgendwo aus Deutschland, aber zumeist aus der engeren Umgebung. Die Menschen sind hochzufrieden mit diesem Modell, denn die Bürgermeister sind enorm bürgernah und kompetent – im positiven Sinne professionell. Wichtig ist doch, dass das Stimmvolk entscheiden kann. Und je grösser der Markt, desto besser. Die Gemeinden werden mit einer Öffnung bei der Kandidatensuche für Gemeinderatsämter viel flexibler. Der Kanton Schwyz hat unser Anliegen bereits umgesetzt. Dort muss der Kandidierende aus dem eigenen Kanton kommen, dann aber nicht unbedingt in die Gemeinde ziehen, die er führt. Wir wären also mit der Umsetzung unserer Motion nicht die Ersten. Im Kanton Basel-Landschaft reichte zudem Die Mitte-Präsident Silvio Fareri im Dezember 2023 eine praktisch identische Motion ein. Er möchte die Wohnsitzpflicht für Gemeindebehörden aus dem Gemeindegesetz streichen. Die Gemeinsamkeit mit dem Thurgau ist wohl, dass der Kanton Basel-Landschaft ebenfalls ans Bundesland Baden-Württemberg grenzt und dieses als positives Beispiel herangezogen wird. Noch vor einiger Zeit konnte man sich nicht vorstellen, dass der Pfarrer, später der Lehrer und zuletzt auch immer öfter der Gemeindeschreiber nicht mehr in der Arbeitsgemeinde wohnt. Helfen Sie mit, die Gemeinden zu professionalisieren und den Kandidatenpool auf Thurgauer Wahlberechtigte in den umliegenden Gemeinden zu erweitern. Setzen Sie auch auf auswärtige fähige Fachkräfte anstatt nur auf "Dorfkönige". Im Namen des AltKantonsrates Hanspeter Heeb und mir, aber auch im Namen der einstimmigen GLPFraktion, bitte ich Sie, unser Anliegen zu unterstützen und die Motion für erheblich zu erklären.
  2. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Die GLP-Fraktion hat den Antrag von Ratskollege Franz Eugster intensiv diskutiert und hatte zu Beginn auch grosse Sympathien dafür. Wir haben uns dann weiter informiert und vor allem das Bundesgesetz über den Wald (Waldgesetz, WaG) noch einmal konsultiert. Ich zitiere Art. 14 Abs. 1: "Die Kantone sorgen dafür, dass der Wald der Allgemeinheit zugänglich ist." Der Kanton kann Einschränkungen machen. Er kann gewisse Waldgebiete einschränken oder auch die Durchführung von grossen Veranstaltungen unter Bewilligung stellen, und zwar, wenn öffentliche Interessen bestehen oder namentlich Schutz von Pflanzen und wildlebenden Tieren zu gewähren ist. Der GLP-Fraktion geht es natürlich nicht darum, auf irgendeine Weise die Zerstörung der Natur zu fördern. Im Gegenteil, wir wollen die Natur auch schützen. Aber wir sind gegen unnötige Verbote, gegen eine Bussenkultur und gegen Diskriminierung von gewissen Gruppierungen. Im genannten Bundesgesetz ist auch der Motorfahrzeugverkehr geregelt. Es ist meines Erachtens unbestritten, dass man nicht einfach mit Motorfahrzeugen im Wald herumfahren kann. Ich habe auch noch bei den Übertretungen im Bundesgesetz nachgeschaut: Es gibt sogar eine Busse bis zu 20'000 Franken, wenn die Zugänglichkeit zum Wald eingeschränkt wird ohne entsprechende Berechtigung. Das ist auch vom Bundesgesetz her eine andere Philosophie, als wir sie jetzt wahrnehmen. Der Wald soll offen bleiben und der Zugang nur aus ganz wichtigen und notwendigen Gründen eingeschränkt werden. Von daher sind wir gegen den Antrag Eugster und empfehlen einstimmig die Ablehnung.
  3. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Der Wald steht allen offen. Immer mehr Menschen erholen sich im Wald. Dabei treffen unterschiedliche Ansichten und Bedürfnisse aufeinander. Die einen geniessen die Ruhe, die anderen treiben Sport, wieder andere sind auf der Suche nach dem grössten Pilz. Der Wald bietet Geborgenheit, Ruhe, Schatten, saubere Luft und damit einen wohltuenden Ausgleich zum Alltag. Er wirkt nachweislich positiv auf die menschliche Gesundheit und ist eine intensiv genutzte Outdoor-Arena für Sportarten wie Biking, Jogging, Nordic Walking oder Wandern. Der Wert dieser Erholungsleistung des Waldes wird auf 2 bis 4 Mia. Franken pro Jahr geschätzt. Vor meiner Haustür startet ein Vitaparcours, ich bin mir dieser aktiven Erholungsleistung durchaus bewusst. Die GLP-Fraktion steht der Änderung des Waldgesetzes grundsätzlich positiv gegenüber. Im Gesetz finden sich viele sinnvolle Anpassungen an die Zeit. Die Gratwanderung zwischen Geboten und Verboten ist schwierig. Es darf nicht sein, dass man bei einem Waldbesuch Angst haben muss, sich strafbar zu verhalten. Für uns steht der gesunde Menschenverstand und der Dialog im Vordergrund und nicht eine Vorverurteilung von spezifischen Nutzergruppen. In der Botschaft zum Gesetz liest man von Ordnungsbussenkompetenz des Forstdienstes, polizeilichen Befugnissen des Forstdienstes und Anzeigepflicht. Der Forstdienst als Handlanger der Polizei? Das widerstrebt unserer freiheitlichen Haltung. Warum sollen alle leiden wegen wenigen? Für uns wirken einige Anpassungen im Gesetz so, wie wenn man dem Erholungs- und Aktivitätsdrang vieler Anspruchsgruppen die rote oder zumindest die gelbe Karte zeigen will. Bis jetzt war alles gut, aber jetzt reicht es: So unser Gefühl. Wir wünschen uns, dass der Wert des Waldes für alle erhalten bleibt und appellieren an ein verantwortungs- und respektvolles Miteinander. Die GLP-Fraktion ist einstimmig für Eintreten.
  4. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Grundsätzlich sind wir gegen unnötige Markteingriffe. Die Vergangenheit hat gelehrt, dass dies zu Verzerrungen und Ungerechtigkeiten führt. Vielmehr muss der Markt endlich geöffnet werden. Ich bin seit 15 Jahren in der Schweizer Energiewirtschaft unterwegs. Ich habe Zeiten erlebt, in denen der Strom am kurzfristigen Spotmarkt im Durchschnitt unter 3 Rappen pro Kilowattstunde kostete. Damals wollten alle weg von der sicheren Grundversorgung hin zum attraktiveren Markt, auch Thurgauer Elektrizitätswerke und Unternehmen. Die Axpo schrieb Verluste. Ende August 2022 stieg der Preis kurzfristig auf über 85 Rappen pro Kilowattstunde. Geschuldet war dies den sehr hohen Gaspreisen, den reduzierten Erträgen aus Windenergie und der schlechten Verfügbarkeit französischer Atomkraftwerke. Das am europäischen Energiemarkt angewendete "Merit-Order-Prinzip" besagt, dass zur Deckung des Bedarfs zuerst die günstige erneuerbare Energie zum Zuge kommt, dann die Kernenergie und danach Gas und Kohle. Preisbestimmend ist jedoch das letzte benötigte Kraftwerk. Das waren damals leider die Gaskraftwerke mit astronomisch hohen Preisen. Heute sehen wir aber wieder Spotpreise um die 10 Rappen pro Kilowattstunde. Das ist zwar immer noch rund dreimal mehr als zu Tiefpreiszeiten, aber ein fairer Preis für wertvolle Energie. Zudem liegt der Preis über den Gestehungskosten von Wasserkraft, was der Axpo Sicherheiten gibt. Wenn die neuen erneuerbaren Energien weiter ausgebaut werden, werden die Durchschnittspreise erneut sinken. Im Winter wird es zeitweise jedoch höhere Preise geben. Im Gegensatz zum Kurzfristhandel, der von Energieproduzenten und -händlern bedient wird, agieren am langfristigen Terminmarkt Banken, Fonds und Spekulanten. Diese werden durch Prognosen und Szenarien getriggert. Viel Angst bedeutet hohe Preise bei den Futures. Ende August 2022 erlebten wir einen Preis für das Frontjahr von über einem Franken pro Kilowattstunde. Heute liegen die Preise aber wieder bei etwa 15 Rappen pro Kilowattstunde. Ob man langfristig einen stabilen und günstigen Strompreis anbieten kann, hängt von der Beschaffungsstrategie ab. Die Strompreise in der Grundversorgung müssen jährlich veröffentlicht werden. Man ist heute daher gezwungen, einen grossen Teil am spekulativen Markt zu kaufen. Umso mehr braucht es eine langfristige Strategie. Wenn man in seiner Gemeinde für die Energie 40 Rappen pro Kilowattstunde bezahlt, hat der Versorger wohl auf eine Zeitpunktbeschaffung gesetzt und ist "in den Hammer" gelaufen. Vielleicht hatte er drei Jahre zuvor jedoch Glück und konnte einen tiefen Preis anbieten. Wir sollten darüber diskutieren, ob die 90 Thurgauer EVU das nötige Knowhow haben, den grundversorgten Kunden stabile Strompreise zu sichern. Viele EVU werden diesbezüglich anscheinend schlecht beraten. Der Konsument hat Glück oder Pech, je nachdem, wo er wohnt. Für "Gewerbler" ist das durchaus existenziell, denn mehr als fünfmal höhere Energiekosten kann man einfach nicht voraussehen. Das heisst jetzt nicht, dass ich für einen kantonalen Einheitspreis oder eine Zentralisierung bin. Nein, das Gegenteil ist der Fall. Ich bin für diskriminierungsfreie Märkte und maximalen Wettbewerb. Die Situation der ungerecht hohen Preise kann nämlich nur entschärft werden, indem der Markt endlich komplett geöffnet wird. So können auch Private und Gewerbekunden ihren Stromanbieter frei wählen. Dabei kommen Energielieferanten zum Zuge, die über eine professionelle Strombeschaffung verfügen und langfristig attraktive Strompreise anbieten können. Dies würde zwangsläufig zu einer Konsolidierung der Versorger führen, was aber auch gar nicht schlecht wäre. Mit den freiwerdenden Kapazitäten könnte der Fokus auf den Ausbau der Solarenergie und Stromnetze gelegt werden. Künftig werden für ein Beschaffungsportfolio vermehrt erneuerbare Technologien berücksichtigt, da die Gestehungskosten dabei tiefer sind als bei traditionellen Technologien. Dies wird auch lokaler Solarstrom sein. Viele Solarstromproduzenten erhalten für ihren Solarstrom zu wenig, obwohl der Strom in der Gemeinde zur gleichen Zeit teuer verkauft wird. Diese Ungerechtigkeit muss gelöst werden. In der Europäischen Union boomen beispielsweise sogenannte PPA, Power Purchase Agreements. Dabei vereinbart die Industrie direkt mit den Solar- oder Windparkbetreibern langfristige Strompreise. Aber auch hier ist es nicht so einfach. Zu viel Solarstrom drückt im Sommer den Preis, in vereinzelten Stunden gar bis ins Negative. Die Lösung dazu lautet Energiespeicherung, und zwar in stationären und mobilen Batteriespeichern und später auch in saisonalen Speichern. Falls der Strom aus fossiler Produktion entgegen allen Erwartungen wieder günstiger sein wird als aus erneuerbarer Produktion, schlagen wir vor, Bezugsquoten auf Konsumentenebene einzuführen. Das hätte den Charme, dass der Strommix vorgegeben wird, die Preise aber am Markt gebildet würden. Leider bringt uns ein direkter Bezug von Strom der Axpo nicht mehr Versorgungssicherheit, da dieser nicht im Thurgau hergestellt wird. Hierzu sollte der Regierungsrat das Solarpotenzial möglichst rasch erschliessen und unsere Thurgauer Solarinitiative unterstützen. Grundsätzlich versteht die GLP-Fraktion die Motivation der Interpellation, die Stromkosten kalkulierbarer und attraktiv zu machen. Wir sehen es aber ähnlich wie der Regierungsrat, dass ein Bezugsrecht bei der Axpo weder umsetzbar noch sinnvoll ist. Wie ausgeführt sehen wir die Lösung bei den erneuerbaren Energien, bei Energiespeichern und bei der gesicherten Anbindung an den europäischen Stromhandel.
  5. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Wir sind erstaunt, dass die Themen erst jetzt auf das Tapet kommen. Unseres Erachtens hätten sie bereits in der Kommission behandelt werden müssen. Aus unserer Sicht braucht es noch einmal eine Runde. Wir bedanken uns bei der FDP für die Erstellung des Gutachtens und der Zurverfügungstellung. Das Gutachten enthält wertvolle Informationen, die wir in der nachgelagerten Diskussion gut gebrauchen können. Zudem sind wir für den Rückweisungsantrag dankbar. Das Geschäft muss in die Kommission zurück. Es bringt niemandem etwas, hier etwas "durchzustieren", das man anschliessend bereut. Die GLP unterstützt die Rückweisung einstimmig.
Contributions(18)
Memberships(10)

Images(2)

  • Version 1
    01.01.2025 – 20.05.2026
  • Version 2
    20.05.2026 – 31.12.2199

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