Jörg Schläpfer
FDP
Grosser RatFrauenfeld
Mandate
- Party
- FDP.Die Liberalen
- Parliamentary group
- FDP
- Parliament
- Grosser Rat (TG)
- Electoral district
- Frauenfeld
- Parliament page
- Official profile
Personal
- Gender
- Male
- Born
- 14. Februar 1984
- Occupation
- Ökonom, MA HSG
Contact
- schlaepfer.j@gmx.ch
- Phone
- 078 793 81 59
- Address
- Meisenweg 9
8500 Frauenfeld
References & source
- Source body
- TG
- Record updated
- 10.06.2026
- First imported
- 14.08.2025
Voting record(506)
- JaGrosser RatRahmenkonzept für die Bereiche Wohnen und Arbeiten für erwachsene Menschen mit Behinderung im Kanton Thurgau (Weitere Geschäfte)Result: 103 Yes · 0 No · 8 Abst. · 0 Absent
- NeinGrosser RatResult: 43 Yes · 71 No · 0 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatBeschluss des Grossen Rates über die Teilrevision des Kantonalen Richtplans 2022/2023 (Stand: November 2023) (Beschluss)Result: 92 Yes · 26 No · 1 Abst. · 0 Absent
- Keine Stimmabgabe
- Keine Stimmabgabe
Interests
No interests recorded.
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Speeches(187)
- Mitglied GRSpeechGrosser RatIch bin inhaltlich überhaupt nicht einverstanden mit dem Antrag von Ratskollege Franz Eugster; die Argumentation hat beispielsweise Fraktionskollegin Michèle Strähl ausgeführt. Aber auch all diejenigen Kantonsrätinnen und Kantonsräte, die inhaltlich einverstanden wären mit dem Antrag Eugster, die eben eine Ordnungsbusse für fehlbare Bikerinnen und Biker wünschen, sollen diesen Antrag ablehnen oder sich zumindest enthalten. Denn der Antrag enthält mehrere Fragezeichen. Ich gebe Ihnen zwei Beispiele: Da ist das Wort "vorsätzlich" drin. Wenn es um Ordnungsbussen geht, dann gehört das Wort "vorsätzlich" nicht hinein. Wenn jemand eine Parkbusse erhält, dann wird nicht geprüft, ob es "vorsätzlich" war – man erhält einfach die Parkbusse. Bei Ordnungsbussen hat das Wort "vorsätzlich" nichts zu suchen. Was gegenüber der letzten Formulierung in § 37 aber entfallen ist: Damals hat man noch gesagt, wer "ohne Berechtigung" fahre, erhalte eine Strafe. Das "ohne Berechtigung" ist entfallen, und das ist eben blöd, weil wir möchten ja ein Mountainbike-Konzept machen, wir möchten ja Biketrails machen. Dann ist es doch nicht gut, wenn bei der Strafbestimmung das "ohne Berechtigung" entfällt, sondern einfach jeder gebüsst wird, der abseits von befestigten Waldwegen fährt. Mit anderen Worten: Es ist sehr schwierig, eine Strafbestimmung zu formulieren, die unseres Parlaments würdig ist, und dieser Antrag von Ratskollege Franz Eugster ist das eben nicht. Somit ist es auch passend, dass wir das Waldgesetz gemäss dem Stand der 1. Lesung verabschieden. Wir haben gar keine Strafbestimmungen im Waldgesetz, wenn wir es so verabschieden. Aber damit ist ja noch nicht Schluss: Es wird jetzt ein Mountainbike-Konzept erstellt. Ich kann Ihnen wirklich empfehlen, gehen Sie einmal auf die IG MTB TG zu, die mehrere Male auf den Grossen Rat zugekommen ist und eine Diskussion angeregt hat. Ratskollege Christian Stricker hat das erwähnt, auch die IG MTB TG ist einverstanden mit Wegen, bei denen man Ordnungsbussen verteilen kann. Sie müssen sie nur einmal fragen, bei welchen Stellen die IG einverstanden wäre. Aber sie ist eben nicht einverstanden mit der Formulierung des Antrags Eugster. Ratskollege Christian Stricker hat mit ihnen gesprochen, ich spreche schon seit vielen Monaten mit der IG – machen Sie das doch auch einmal. Machen Sie einen sauberen Vorschlag, wie wir das von der Politik kennen: Wenn eine Gruppe stark betroffen ist, sprechen wir zuerst mit ihr, und dann können wir eine saubere Regulierung aufstellen. Ich kann Ihnen sagen, dass auch die FDP-Fraktion Hand bieten wird, dass man eine Strafbestimmung, eine Ordnungsbusse, machen kann – sofern eben der tote Buchstabe von § 14 entfällt. Es ist eine Tatsache: Wir haben Hunderte, Tausende von Bikerinnen und Bikern. Das ist auch gut so. Wir können ihr Hobby nicht einfach so unter Strafe stellen, schon gar nicht aufgrund eines unsauber formulierten Antrags. Ich bitte Sie also, den Antrag Eugster abzulehnen.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatFinanzpolitik ist zentral, sie steuert sinnvolle Ausgaben und Investitionen, und sie gibt Restriktionen vor, damit Wünschbares vom Notwendigen getrennt wird. Darüber hinaus bringt Finanzpolitik Transparenz in die Staatsrechnung. Anhand solcher Leitlinien wird das Thurgauer FHG revidiert. Die FDP-Fraktion ist für Eintreten und steht geschlossen hinter der vorliegenden Fassung. Aus den 109 Paragrafen sind einige aus liberaler Sicht besonders bedeutsam, beispielsweise § 35. Demnach dürfen die Staatsausgaben nur so stark wachsen wie die hiesige Wirtschaftsleistung. Dank der Ausgabenstabilisierung stehen die Thurgauer Kantonsfinanzen kernsolide da. An dieser Stelle gebührt alt Kantonsrat Richard Nägeli, dem geistigen Vater der Thurgauer Schuldenbremse, ein grosses Dankeschön. Gemäss dem neuen § 34 kann ein vermögender Staat auch Reserven abbauen. Das ist wichtig. Diesbezüglich wurde eine Analogie mit Rosen gemacht. Ich mache sie mit Privatpersonen und Firmen: Diese sollten durchaus Reserven bilden können. Ein Staat muss jedoch keine üppigen Reserven haben. Denn Staaten können im Gegensatz zu Privatpersonen und Firmen den Steuerfuss erhöhen, wenn dies notwendig ist. Auf Vorrat sollte der Steuerfuss aber nicht zu hoch sein. Die FDP-Fraktion erwartet, dass der Kanton und die Gemeinden den neuen § 34 umsetzen werden. Das heisst, dass die Steuern nicht erhöht werden, solange Reserven bestehen. Mit § 52 haben Vorfinanzierungen nun eine Gesetzesgrundlage. Diese gilt mittlerweile für die Verwendung des Ertragsüberschusses, und nicht wie ursprünglich vorgesehen auch für die Budgetierung. Das ist gut so, und ich appelliere, Vorfinanzierungen nur sparsam einzusetzen. Vorfinanzierungen sind kein Teil des Muster-Haushaltsgesetzes, denn sie sind mit der Umstellung auf lineare Abschreibung gar nicht mehr notwendig. Zudem werden Investitionen über die effektive Nutzungsdauer und eben nicht vor der Erstellung abgeschrieben. Über die Finanzkennzahlen in § 33 wurde in der Kommission viel diskutiert. Mit Finanzkennzahlen werden die Grundlagen für eine transparente Politik geschaffen. Mit der Rechnungslegung sollte jedoch nicht politisiert werden. Das heisst auch, dass Ertragsüberschüsse vermehrt dem Eigenkapital zugeführt werden und weniger in einzelne Töpfe fliessen sollten. Solche Töpfe widersprechend den Trends in der staatlichen Rechnungslegung. Der Kanton Thurgau vollzieht mit dem neuen FHG das HRM2. Das HRM2 entspricht aber bereits nicht mehr unbedingt dem neusten Stand der Wissenschaft. Verstärkt orientieren sich Finanzhaushalte an den internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (IPSAS). Gemäss IPSAS wird die Steuerung in der Finanzpolitik vermehrt über das Eigenkapital erfolgen. Denn dann, wenn es über das "harte" Eigenkapital gesteuert wird, ermöglicht dies die bestmögliche Freiheit für die Gestaltung der Politik.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatIch mache im Zusammenhang mit dem Antrag drei Feststellungen. Die erste Feststellung betrifft die Teuerung, die im August 3,5 % betrug. Im Oktober sind es den neuesten Daten entsprechend nun 3,0 %. Die zweite Feststellung betrifft den angesprochenen Landesindex der Konsumentenpreise: Die Wohnungsmieten sind ein Teil davon und stellen den grössten Posten darin dar. Die dritte Feststellung bezieht sich auf ein Votum aus der SP-Fraktion. Es ging darum, dass man ins Personal investieren solle, was einer Begründung für den Rückweisungsantrag entspricht. Gemäss Botschaft liegen die Aufwände für das Personal um insgesamt 3,9 % höher als 2022. Nach der Korrektur der GFK sind es meines Wissens nun rund 4,3 %, um die die Personalaufwände 2023 höher ausfallen werden als 2022.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatDas Wichtigste ist meiner Ansicht nach, dass der Weg am Wald erfasst wird. Dort halten sich die meisten Menschen auf, was auch leicht zu erkennen ist. Dies ist keine direkte Antwort auf den gestellten Antrag, sondern meine Stellungnahme zur Frage, wo die Hundeleinenpflicht am Waldrand gelten soll. Meines Erachtens sollte die Hundeleinepflicht am Weg gelten, der typischerweise während eines Spazierganges beschritten wird.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatAuch ich möchte betonen, dass es positiv ist, dass der Regierungsrat das Regelwerk systematisch überprüften wird. In der Umsetzung ist die Erwartung, dass nicht nur Gesetzesparagrafen und Verordnungen begutachtet werden, sondern viel Wert auf die Prozesse gelegt wird. Viele Beispiele gibt es in der Beantwortung der Einfachen Anfrage "KMU-Entlastung" von Peter Schenk. Ratskollege Reto Ammann hat die Bedeutung der Führungspersonen in der Verwaltung angesprochen. Ich möchte dazu ergänzen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung eine Schlüsselrolle spielen können. Sie erhalten einen guten Einblick, wenn ein Prozess zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung zu kompliziert ist. An dieser Stelle möchte ich zudem an die Prämie erinnern, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung erhalten können, wenn sie etwas Innovatives einbringen. Ich schlage vor, dass die Prämie angewendet werden kann, wenn ein Prozess zwischen der Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern vereinfacht werden kann. Aufgerufen sind aber nicht nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern eben auch die Gesellschaft und die Wirtschaft. Die E-Mail-Adresse wurde bereits erwähnt. Die FDP Thurgau führt bereits eine analoge E-Mail-Adresse. Diese zeigt das Potenzial auf. Bei der Adresse gingen beispielsweise Eingaben zum Bewilligungsverfahren im Energiebereich oder der Abrechnung von Pflegeheimkosten ein. Wir freuen uns, dass die Behörden, die Gesellschaft und die Wirtschaft dazu beitragen werden, dass wir die Bürokratie im Thurgau systematisch reduzieren werden.
Contributions(5)
- LeistungsmotionMitunterzeichnendeFrische Luft gegen VirenNo. 20/LM 2/217
- InterpellationErstunterzeichner/ErstunterzeichnerinVolksrechte und Meinungsbildung in den SchulgemeindenNo. 16/IN 52/436
- Antrag nach § 52 bzw. § 46 der GeschäftsordnungMitunterzeichnendeLeitbild Wirtschaftsstandort ThurgauNo. 20/AN 1/23
- Einfache AnfrageMitunterzeichnendeDigitale Unternehmensgründung im ThurgauNo. 20/EA 186/456
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/Erstunterzeichnerin
Memberships(6)
Images(2)
- Version 101.01.2025 – 20.05.2026
- Version 220.05.2026 – 31.12.2199
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