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Simon Vogel

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Die GrünenGRÜNE
Grosser RatFrauenfeld

Mandate
Party
Die GrünenSource: GRÜNE
Parliamentary group
GRÜNE
Parliament
Grosser Rat
Electoral district
Frauenfeld
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Official profile
Personal
Gender
Male
Born
31. Dezember 1993
Occupation
Elektroingenieur ZFH
Contact
Address
Oberwiesenstrasse 19
8500 Frauenfeld
References & source
Source body
TG
Record updated
04.07.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(1051)
  1. Ja
  2. Nein
  3. Ja
  4. Nein
  5. Ja
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Speeches(70)
  1. Kantonsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Die GRÜNEN teilen grundsätzlich die Ansicht, dass insbesondere erhebliche Mehrwerte von der Abgabe betroffen sein sollten. Der vorliegende Antrag aber mit der restriktiven Einschränkung einzig auf die Umzonung von Arbeitszonen verhindert aus unserer Sicht de facto eine Umsetzung der Mehrwertabgabe in den meisten Fällen, und dies wird zu einer Minimallösung der bereits vorliegenden Minimallösung. Dass hier nun von einem Kompromiss gesprochen wird, finde ich mit Blick auf die Regelung in den anderen Kantonen doch ein relativ schwacher Versuch. Wir sind überzeugt, dass die Gemeinden pragmatische Lösungen umsetzen werden, welche jeweils auch eine Mehrheit bei der Stimmbevölkerung finden müssen. Lassen wir den Gemeinden diesen Spielraum. Die GRÜNE-Fraktion lehnt den Antrag heute einstimmig ab. Bei einer allfälligen Annahme werden wir die gesamte Vorlage ablehnen müssen, da für uns die wesentlichen Punkte nicht mehr erfüllt sind.
  2. Kantonsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Ich hatte es beim Eintreten erwähnt: Dieser Paragraf ist für uns der zentrale Teil dieser Vorlage. Ich spreche zu beiden Anträgen und sage bereits einmal, dass wir beide ablehnen werden. Wir hätten eigentlich eine kantonal einheitliche Lösung bevorzugt, welche schnell umgesetzt werden kann und eben einheitlich ist – wie dies diverse Kantone machen, darunter Luzern, Neuenburg, Schaffhausen, Tessin, Freiburg, Glarus, Waadt, Wallis, Jura oder Uri. Auf- oder Umzonungen sind für uns absolut vergleichbar mit Neueinzonungen. Und auch das Bundesgericht – darüber hatten wir auch schon gesprochen – hat festgehalten, dass auch solche Planungsvorteile ausgeglichen werden müssten. Das nationale Parlament hat nun übersteuert, aber das sollte uns eigentlich nicht daran hindern, das zu machen, was die grosse Mehrheit der Kantone macht. Denn die grosse Mehrheit erhebt entweder kantonale Abgaben oder gibt den Gemeinden eben die Möglichkeit, dies auf kommunaler Ebene zu machen. Nur eine sehr kleine Minderheit kennt gar nichts davon – eine Minderheit, zu der wir heute leider noch gehören. Auch mit einer Mehrwertabgabe ist eine Aufzonung für den Grundeigentümer weiterhin grundsätzlich lohnend und bietet eben den Gemeinden die Möglichkeit, die innere Verdichtung mit passender Infrastruktur und Umgebung auch attraktiv zu gestalten. Ich verstehe wirklich nicht, wie hier der Teufel an die Wand gemalt wird bei dieser Mehrwertabgabe, wo doch eine grosse Mehrheit der Kantone eine solche Umsetzung bereits kennt. Zum Beispiel die Schätzung der Verkehrswerte von Liegenschaften ist heute tagtägliches Geschäft. Dass wir hier etwas Neues versuchen, darum geht es doch überhaupt nicht. Dies ist etwas, das viele andere Kantone genau so heute schon machen. Und klar: Landpreis ist ein Argument. Ganz im Grundsatz liegt die Abgabe beim Verkäufer. Aber dass dies in der Praxis etwas anders gehandhabt wird, dazu können wir leider nur wenig machen. Insgesamt habe ich aber doch den Eindruck, dass wir hier vor allem versuchen, die Investoren zu schonen. Die Erteilung der Kompetenz nun an die Gemeinden kann die GRÜNE-Fraktion insofern mittragen, dass die Gegebenheiten und Bedürfnisse von Ort zu Ort tatsächlich unterschiedlich sind. Wenn wir aber diese Kompetenz schon den Gemeinden übertragen, dann doch ohne vorauseilende Einschränkungen, welche den Spielraum genau da, wo er vielleicht genutzt werden könnte, wieder unnötig einschränken. Wir haben schöne Beispiele gehört von Einfamilienhäusern. Um diese wird es den Gemeinden kaum gehen, weil sie doch gerade dazu angehalten sind, eine mehrheitsfähige Lösung zu finden. Und hier geht mir leider der Antrag Stähelin etwas zu weit, weil ich überzeugt bin, dass Situationen auftreten werden, bei denen diese Einschränkung, die vorgeschlagen wird, dann eben genau hinderlich ist – obwohl es insgesamt um eine gute Sache ginge. Vertrauen wir den Gemeinden und geben wir ihnen die Möglichkeit, die beste Lösung umzusetzen, wenn sie das denn wollen – ob mit einer Mehrwertabgabe, einem städtebaulichen Vertrag oder mit beidem. Diese Mehrwertabgabe kommt auch nicht von heute auf morgen, sondern ist Teil eines demokratischen Prozesses. Mit einer mehrheitsfähigen Vorlage in den Gemeinden ist auch nicht mit vielen Einsprachen zu rechnen. Entscheidend ist aber eine überzeugende Umsetzung, bei der die Abgabe erst erhoben wird, wenn dieser Mehrwert tatsächlich realisiert wird. Als Startpunkt könnte sich die GRÜNE-Fraktion auch vorstellen, dass der Kanton ein einheitliches Musterreglement erarbeitet mit den interessierten Gemeinden, damit wir zumindest eine einheitliche Umsetzung in denjenigen Gemeinden hätten, die das wünschen. Lassen wir jenen Gemeinden diesen Spielraum, die ihn wollen, und schränken wir sie nicht heute bereits unnötig ein. Die GRÜNE-Fraktion ist überzeugt: Dort, wo solche Regelungen Sinn machen, werden mehrheitsfähige Lösungen entstehen. In diesem Sinne bitte ich Sie: Lehnen Sie beide Anträge zu § 70a ab.
  3. Kantonsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Die Mehrwertabgabe, wir haben es gehört, ist eine absolut logische Massnahme. Steigt der Wert einer Liegenschaft durch eine planerische Massnahme von Gemeinde oder Kanton, soll ein Teil dieser Wertsteigerung auch an die Gemeinschaft zurückgegeben werden. Heute bewegen wir uns dabei im Thurgau in allen Punkten beim absoluten Minimum. Wir verlangen nur eine Abgabe von 20 %, wo andere Kantone weitergehen: Schaffhausen, Basel-Landschaft, Jura oder Neuenburg verlangen 30 %, Basel-Stadt 40 %; Bern, Zürich, Solothurn oder Graubünden kennen kommunale Abgaben bis zu 40 % oder 50 %. Umzonungen und Aufzonungen sind bei uns bisher komplett ausgenommen, obwohl auch hier vergleichbare Planungsvorteile entstehen, welche grundsätzlich gleichbehandelt werden müssten. Der ursprünglichen Motion zur Ausnahme von Bagatellfällen standen wir deshalb etwas kritisch gegenüber, da diese eine weitere Reduktion der Mehrwertabgaben im Thurgau zur Folge gehabt hätte. Das heute vorliegende Gesetz enthält jedoch einige positive Aspekte: Insbesondere die Möglichkeit, Planungsvorteile auch bei Auf- und Umzonungen auszugleichen, wenn auch nur in den Gemeinden, ist für uns zentral. Für die GRÜNE-Fraktion wäre hier eine einheitliche kantonale Regelung die absolut richtige Lösung. Einen entsprechenden Antrag hatten wir in der Kommission gestellt. Gerade, da viele Gemeinden kürzlich ihre Ortsplanungsrevision abgeschlossen haben, wäre eine kantonale Regelung eben entscheidend, um schnell eine entsprechende Abgabe einzuführen und einen Flickenteppich zu verhindern. Wir wären auch hier nicht alleine. Verschiedene Kantone erheben eine kantonale Abgabe auch bei Um- und Aufzonungen. Die nun vorgeschlagene Lösung, die diese Kompetenz den Gemeinden überlässt, ist das absolute Minimum. Klar ist für uns: Dieser Punkt ist ein zentrales Anliegen der heutigen Vorlage. Ohne diesen können wir das vorliegende Gesetz nicht unterstützen. Sinnvoll ist zudem die offizielle Verankerung der städtebaulichen Verträge. Sie schafft zusätzliche Möglichkeiten, Planungsvorteile abzugelten und ermöglicht gleichzeitig eine qualitativ hochwertige Innenverdichtung. Das ursprüngliche Anliegen der Ausnahme von Bagatellfällen und die Freigrenze von 30’000 Franken können wir insofern mittragen, da durch das DBU in der Kommission aufgezeigt wurde, dass dies in den letzten zehn Jahren insgesamt nur zu Mindereinnahmen von rund 200’000 Franken geführt hätte. Aber auch hier gilt zu erwähnen, dass wir mit den 30’000 Franken das absolute Maximum ausschöpfen, das gemäss Bundesgericht zulässig ist. In diesem Sinne ist die Mehrheit der GRÜNE-Fraktion für Eintreten und wird die Vorlage in Kommissionsfassung unterstützen. Eine Minderheit lehnt Eintreten ab.
  4. Kantonsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Für uns GRÜNE ist klar: Die neue Stelle zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ist notwendig. Eine Streichung kommt für uns nicht infrage, zumal sich die Stelle auch dank höherer Bundesbeiträge teilweise selbstfinanziert. Ein Blick auf den interkantonalen Vergleich zeigt deutlich, dass wir mit unserer Kontrolltätigkeit auf einem der hintersten Plätze liegen, insbesondere auch aufgrund der knappen Ressourcen. Hier erwartet der Bund in Zukunft mehr und auch wir GRÜNEN sind überzeugt, dass sich eine griffige Schwarzarbeitskontrolle lohnt. Sie verhindert Lohndumping, Wettbewerbsverzerrungen und schützt sowohl die Arbeitnehmenden im Kanton Thurgau als auch die Thurgauer Unternehmen. Es wäre falsch, sich hier nur am absoluten Minimum zu orientieren. Entsprechend werden wir im Gegenzug den Antrag zur Erhöhung um zwei Stellen einstimmig unterstützen. Besten Dank.
  5. Kantonsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Die abzudeckenden Tätigkeiten im Bereich der Cybersicherheit wie auch das Voranbringen der Digitalisierungsstrategie sind für uns GRÜNE zentrale Aufgaben. Hierzu müssen die entsprechenden Ressourcen vorhanden sein. Es ist für uns absolut kontraproduktiv und geradezu unverständlich, hier Stellen zu streichen, während der gleiche Antragsteller vehement Digitalisierung an anderer Stelle fordert. Hier müssen wir doch in Sicherheit investieren und eben auch die Arbeit machen, dass die Digitalisierung erfolgen kann. Wir müssen bereit sein zu investieren. Weiter ist zu erwarten, dass sich durch diese Stellen auch der Aufwand für externe Dienstleistungen reduziert. Digitalisierung ist ein langfristiges Thema und hier müssen wir doch möglichst intern diese Dinge lösen können. Die GRÜNE-Fraktion lehnt entsprechend den Antrag zur Streichung ab.
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Memberships(13)

Images(2)

  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Version 2
    04.10.2025 – 31.12.2199

Data: OpenParlData · CC BY 4.0