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Roger Stieger

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Evangelische VolksparteiDie Mitte/EVP
Grosser RatWeinfelden

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Evangelische VolksparteiSource: EVP
Parliamentary group
Die Mitte/EVP
Parliament
Grosser Rat
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Weinfelden
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Personal
Gender
Male
Born
2. Oktober 1972
Occupation
Geschäftsführer/Sozialmanagement
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Address
Bürglenstrasse 4
8570 Weinfelden
References & source
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TG
Record updated
04.07.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(913)
  1. Ja
  2. Nein
  3. Abwesend
  4. Nein
  5. Ja
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Speeches(11)
  1. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Ich danke für die Beantwortung dieser Interpellation. Der Regierungsrat hat im kantonalen Aktionsprogramm „Strategie Gesundheitsförderung und Prävention 2026–2029“ zu Recht erkannt, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Medienkompetenz dringend gefördert werden müssen. Der Handlungsbedarf in diesem Bereich ist offensichtlich. Im Bereich der strukturellen Prävention hat die Verhältnisprävention eine stärkere Wirkung als die Verhaltensprävention. Verbote sind nur sinnvoll, wenn gleichzeitig mit den Jugendlichen an ihrem individuellen Konsumverhalten gearbeitet wird. Ich wiederhole: Verbote sind nur sinnvoll, wenn gleichzeitig mit den Jugendlichen an ihrem individuellen Verhalten gearbeitet wird. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass ein Handyverbot an Schulen das Problem nachhaltig lösen kann. Dennoch fördert ein solches Verbot, dass Jugendliche wieder mehr Pausenverhalten erleben und umsetzen. Positiv ist, dass fast alle Volksschulgemeinden bereits Regelungen eingeführt haben. Es stellt sich jedoch die Frage, ob es sinnvoll ist, dass Schülerinnen und Schüler ihr ausgeschaltetes Handy behalten dürfen. Ich denke, dass diese Regelung im Alltag häufig missachtet wird. Wenn Regelungen und Verbote eingeführt werden, sollten sie so gestaltet sein, dass sie leicht umsetzbar sind und Übertretungen möglichst vermieden werden. Eine grosse Gefahr der Persönlichkeitsveränderung besteht neben der Antisozialisation durch Gaming in dem ständigen Vergleichen und Bewerten auf sozialen Plattformen. Hier wird vermittelt, wie man als Mann oder Frau oder im Geschlecht sein sollte, welche Trends und Vorlieben als cool und unverzichtbar gelten. Diese Ideale in Bezug auf Schönheit und andere Aspekte setzen Jugendliche unter Druck und können zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen. Das ständige Vergleichen kann sogar zu Persönlichkeitsstörungen führen, besonders in der Adoleszenz, einer Zeit, in der Fragen nach Herkunft, Identität und Zukunft besonders bedeutsam sind. Man nennt das eine psychische Erkrankung. Jugendliche benötigen Vorbilder, das ist definitiv wahr. Eltern und Lehrkräfte spielen dabei eine wichtige Rolle. Das Thema Medienkompetenz sollte im Unterricht unbedingt eine persönliche, zugängliche und positiv verletzliche – verstehen Sie, eine positiv verletzliche – Dimension haben. In einem vertrauten Umfeld sollte der Handy-Medienumgang mit Erfolg und Misserfolg angesprochen werden. Es gibt bereits gute Präventionsangebote, die helfen. Eines davon existiert seit 35 Jahren, zum Beispiel das Timeout, eine Verzichtserfahrung, die in der Gruppe besprochen, gelebt und ausgewertet werden kann. Lassen Sie uns über Werte sprechen, über positive Werte, die erstrebenswert sind und zum Nachahmen anregen, Resilienz und Schutzfaktoren, wie zum Beispiel eine gesunde Selbstliebe. Es ist wichtig, dieses Thema wieder aufzugreifen und nach diesen positiven Werten zu suchen. Deshalb ist ein Verbot sinnvoll, insbesondere in der Kombination mit individueller Konfrontation in einem positiven Klassenumfeld.
  2. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Erlauben Sie es mir, ich lehne mich ein bisschen aus dem Fenster oder schaue vielleicht in meinem Votum etwas aus dem Fenster. Geschätzter Regierungsrat, ich war etwas überrascht, dass die Frage primär aus betriebswirtschaftlicher Sicht beantwortet wurde. Es gibt meiner Meinung nach noch viele andere und gute Gründe, die für den Erhalt des Bargeldverkehrs sprechen. Ich bezweifle stark, dass die Bevölkerung im Kanton Thurgau einer rein digitalen Lösung uneingeschränkt zustimmen würde. Der Kanton hat meist eine Vorreiter- oder Vorbildfunktion, insbesondere in dieser Angelegenheit. Aber gut, es handelt sich ja – noch – nicht um eine Motion. Als Leiter einer gemeinnützigen Organisation beobachte ich mit Sorge, dass die Gebühren für digitale Zahlungen an unseren drei Brocki-Standorten deutlich angestiegen sind. Die Transaktionskosten variieren je nach Jahresumsatzhöhe. Kleinere Betriebe mit geringem Jahresumsatz zahlen überproportional hohe Gebühren. Ein Beispiel: Bei einem Umsatz von 100 Franken pro Kunde können bis zu Fr. 2.50 oder 2.5 % an Transaktionsgebühren anfallen. Diese Einnahmen fliessen an Banken, Dienstleister und internationale Anbieter wie Visa oder Mastercard USA. Das empfinde ich als klares Unrecht: „Das isch eifach nöd richtig.“ Selbst bei der ursprünglich in der Schweiz entwickelten TWINTLösung, die praktisch ist und gut verbreitet, sind die Kosten von 1.3 % einfach zu hoch. Dazu kommen jährliche Grundgebühren und teure Anschaffungen für Kartenterminals. Das alles wirkt wie eine versteckte Abzocke, besonders für kleinere Betriebe mit einem kleineren Umsatz. Der Bargeldverkehr hat zudem einen wichtigen psychologischen Effekt, es macht den Wert des Geldes spürbar. Marktwirtschaft: Wer beim Bezahlen Bargeld in der Hand hält, überlegt sich oft genauer, ob ein Kauf wirklich nötig ist, etwa indem man den Betrag in Relation zur eigenen Arbeitszeit setzt. Dieses Bewusstsein geht bei der digitalen Zahlung oft verloren, was zu einer höheren möglichen Verschuldungsgefahr führen kann. Mein Fazit zum Schluss: Wir brauchen beide Zahlungsformen, auch beim Kanton, den digitalen Zahlungsverkehr, aber mit fairen Gebühren, und den Erhalt des Bargeldverkehrs. Ich bitte den Regierungsrat, diese doppelte Zahlungsstruktur gleichwertig zu berücksichtigen und entsprechend zu fördern. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
  3. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Danke für die Beantwortung der Interpellation. Den Wahlwillen der Bevölkerung möglichst genau abbilden, wiedergeben, spiegeln, kopieren, aufzeigen – ja, das ist das Ziel, das Bestreben: den Wahlwillen der Bevölkerung möglichst genau abbilden. Mit der Änderung des Wahlverfahrens bei den Grossratswahlen sind wir keine Exoten, Vorprescher, Veränderer, Frontführer. Es gibt, wie bereits erwähnt, um uns Thurgauer und Thurgauerinnen angrenzende Kantone, welche dieses Wahlsystem mit Zufriedenheit anwenden. Ja, die Bevölkerung im Kanton Thurgau hat bereits einmal darüber befunden. Aber was machen wir jetzt? Dieses Wahlsystem 50 Jahre einfach so belassen, wie es ist? Oder versuchen wir, neue Wege einzuschlagen, wie es uns andere Kantone bereits vormachen? Beim Lesen der Antwort hatte ich den Eindruck, dass der Verfasser oder die Verfasserin eine ablehnende Meinung zum Wahlsystem hat. Grundsätzlich schade, weil die Genauigkeit des Pukelsheims Veränderung bewirken kann. Das können Sie auf Seite 4 der Beantwortung nachlesen. Ich war sehr erstaunt, dass bei der Kategorie mit einer 3 %-Mindestgrenze nicht nur vereinzelt, sondern viele Sitzveränderungen resultierten. Praktisch jede Partei war betroffen. Nicht einzelne Sitzverschiebungen, sehr geschätzter Ratskollege Ruedi Zbinden – es sind verschiedene. Man könnte kurz zusammenfassen, dass das heutige System Hagenbach-Bischoff im Vergleich zu diesem Beispiel nicht ganz genau die Wahlstimmkraft der Bevölkerung abbildet. Das HagenbachBischoff-Wahlsystem ist ebenfalls nicht ganz einfach zu bewältigen. Das war eine Argumentation, dass das einfacher sein könnte. Ja, geschätzter Regierungsrat, ich gebe Ihnen Recht: Die Auszählung der Wahlzettel und die Zuordnung der Sitzverteilung wird nicht einfacher, ist aber machbar. Viele andere Kantone machen es vor. Veränderung und Bewegung sind nicht immer leicht, bringen jedoch unserem Kanton und vor allem der Bevölkerung, der Wählerschaft und dem Souverän viel. Den Wahlwillen der Bevölkerung möglichst genau abbilden, wiedergeben, spiegeln, kopieren, aufzeigen – das ist das Bestreben.
  4. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Vielen Dank für die Beantwortung dieser Motion. Ich möchte auch denjenigen danken, die im Hintergrund an dieser Arbeit mitgewirkt haben, herzlichen Dank. Im Sommer 2023 stellte mir meine Tochter, die Tourismus und Management studiert, die Frage: "Papa, warum erhebt der Kanton Thurgau keine Kurtaxe? Die meisten Kantone haben doch eine." Eine Ansage, die mich nachdenklich stimmte. Ehrlich gesagt, dachte ich, dass die Kurtaxe oder eine Übernachtungstaxe im Kanton Thurgau eine alltägliche Angelegenheit ist. Warum sollte der Kanton auf eine Steuer verzichten, die bereits international, schweizweit, gesellschaftlich akzeptiert ist? Diese Steuer wird als Zuschlag bei Übernachtungen erhoben und belastet die Thurgauerinnen und Thurgauer einmal finanziell nicht. Vielmehr würde sie sowohl auf kantonaler als auch auf kommunaler Ebene zu einer Entlastung führen. Erinnern Sie sich an unsere Chlaussitzung im Dezember 2024? Dort wurden verschiedene Meinungen zur Budgetfinanzierung ausgetauscht – das Hauptthema war das Sparen. Weiter möchte ich daran erinnern, dass der Beitrag zur Tourismusförderung im Dezember 2023 gekürzt werden sollte. Die Planungssicherheit für Thurgau Tourismus reicht von einer Sitzung im Dezember zur nächsten Sitzung im folgenden Dezember. Ist das eine sichere Planung oder Planungssicherheit? Sicherlich kaum. Die vorliegende Motion bietet die Möglichkeit, den Gästen im Thurgau während ihres Aufenthalts zusätzliche Leistungen anzubieten, die Finanzen von Kanton und Gemeinden zu entlasten und Thurgau Tourismus längerfristig und stabil eine finanzielle Grundlage zu ermöglichen. Geschätzter Regierungsrat, ich stimme Ihnen zu, dass diese Vorlage oder diese Motion Fehler enthält, die wir mit unserem damaligen Wissensstand heute nicht mehr so formulieren würden. Die eingereichte Motion bezieht sich auf den Begriff der Kurtaxe oder Lenkungsabgabe und greift somit in ihrem ursprünglichen Sinn zu kurz. Zukünftige gesetzliche Regeln sollten sich auf eine verbindliche und nachhaltige Förderung des Tourismus konzentrieren, anstatt lediglich staatliche Mittel auf die Kurtaxe umzulenken. Der Zweck dieser Motion bleibt jedoch im Sinne der gleiche. Es ist notwendig, sich intensiver mit der Gestaltung einer Tourismusförderungsabgabe auseinanderzusetzen. Die Auflistung auf Seite 3 der Beantwortung erscheint uns nach unseren Recherchen und Rücksprachen mit Thurgau Tourismus unvollständig. Es fehlen verschiedene Anbieter von Übernachtungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel Zweitwohnungen, Schiffsübernachtungen, Ferienwohnungsvermietung und weitere. Ausserdem sind wir der Meinung, dass eine Übernachtungsgebühr von 1.50 Franken oder 80 Rappen definitiv zu niedrig angesetzt ist. Die möglichen Einnahmen könnten sich summarisch gut verdreifachen, sodass erstens Kanton und Gemeinde weniger finanzieren müssen – eine Halbierung der Beiträge –, zweitens Thurgau Tourismus mit einer sicheren Finanzierung wirtschaften kann und drittens eine Mehrleistung für die Gäste den Anreiz bringt, Ferien im Thurgau zu machen. Das ist Wirtschaftsförderung. Hoher administrativer Aufwand ohne wesentlichen Zusatznutzen: Der Regierungsrat warnt ausdrücklich vor den grossen personellen und technischen Strukturen, die aufgebaut und verwaltet werden müssen. Der administrative Aufwand sei zu hoch und lohne sich nicht, resultiert die Beantwortung. Es ist wichtig zu erkennen, dass technische und personelle Aufwände im Verhältnis zum effektiven Gewinn/Nutzen stehen müssen – verstehen Sie: im Verhältnis. Es ist doch in der Sache klar, es wird einen grösseren Verwaltungsaufwand bescheren, aber gleichzeitig werden die Einnahmen verdoppelt bis verdreifacht. Für die Verwaltung der Tourismusförderabgabe ist ein modernes sowie effektives Meldesystem von entscheidender Bedeutung. Es gibt bereits gute und bewährte IT-Lösungen. Schauen wir ein wenig über unsere Kantonsgrenze. Durch ein solches System könnte die Verwaltung zum Beispiel Thurgau Tourismus übertragen werden; einer Organisation, die bereits sehr gut in der Branche vernetzt ist. In verschiedenen Schweizer Destinationen existieren bereits erfolgreiche Beispiele, bei denen sowohl das Meldesystem als auch die Erhebung von Abgaben kostengünstig an ausserhalb der Verwaltung delegiert wurde. Beispiele verschiedener Systeme und Möglichkeiten: Kanton St. Gallen: Beitragshöhe und Vollzug an die Gemeinden delegiert; Region Heidiland: zirka 4'000 Logiernächte – etwa ähnlich, habe ich mir sagen lassen, wie der Thurgau: eine Vollzeitstelle; Winterthur: wird delegiert an "House of Winterthur"; Schaffhausen, hat nochmals eine andere Möglichkeit: Verwaltung an das Meldewesen mit der Polizei gekoppelt, 138'000 Logiernächte, basiert auf einer Selbstdeklaration, Verwaltungsaufwand sei übersichtlich. Standpunkt der Verbände: Die Mehrheit der Verbände hat einer gesetzlichen Regelung zugestimmt: Statt einer Umverteilung sollte es gezielte Förderung für Tourismus Thurgau geben. Hier besteht ein bekannter Konflikt zwischen der eingereichten Motion und dem heutigen Wissensstand, den wir in der Zwischenzeit gesammelt haben. Es fordert von Ihnen eine gewisse Weitsicht. Wie oft haben Sie einer Motion zugestimmt, bei der die inhaltlich formulierten Aussagen unklar waren? In der Kommissionsarbeit wird das Gesetz geschmiedet. Im Titel dieser Motion steht ja auch "im Rahmen eines Tourismusförderungsgesetzes". Das ist zwingend die Grundlage, das ist das Ziel. Wenn Sie dieser Motion zustimmen, so lassen Sie uns gemeinsam ein Gesetz zur Tourismusförderung entwickeln, das viele Bedürfnisse berücksichtigt. Lassen wir dabei das bereits Erlernte und die gewonnene Erkenntnis einfliessen. Unser Ziel ist es, dass unser Kanton im Bereich Tourismus eine signifikante Wachstumsrate erzielen soll, dass eine Wirtschaftsförderung bewirkt wird. Das Ziel ist – nochmals – erstens, dass Kanton und Gemeinde weniger finanzieren müssen – eine Halbierung, nicht keine Halbierung; zweitens, dass Thurgau Tourismus auf einer sicheren Finanzierung wirtschaften kann; drittens, dass eine Mehrleistung für die Gäste den Anreiz bringt, Ferien im schönen Thurgau zu machen – verstehen Sie, mehr Ferien im Thurgau zu machen. Bringen Sie uns mit Ihrer Zustimmung auf Kurs in die Gesetzesschmiede, danke.
  5. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Ich möchte nicht mein Vorvotum wiederholen, nur ganz kurz ein, zwei Gedanken: Wenn dieser Verwaltungsaufwand für diese Abgabe bei anderen Kantonen so viel Mehraufwand gäbe, dass unter dem Strich die Last der Aufwände grösser wäre als die Erträge, denken Sie wirklich, dass dann eine grosse Mehrheit der Schweizer Kantone diesem zugestimmt hätte? Ich denke, sicherlich nicht, definitiv nicht. Und ich verstehe wirklich nicht ganz, sehr geschätzte Ratskollegin Michèle Strähl-Obrist, diese Schwarzmacherei. Ich verstehe nicht ganz, dass die FDP, welche für Wirtschaft steht, hier nicht die Möglichkeit sieht, etwas Innovatives, Neues aussichtsmässig zu kreieren für unseren Thurgau, das wirtschaftsfördernd ist – ich höre nur von Herausforderungen und Problemen. Aber ich wünsche mir, dass wir diese Probleme und Herausforderungen zusammen anpacken. Ich wünsche mir, dass eben genau in diesem Gesetz etwas gemacht werden kann. Und ein Letztes noch: Schauen Sie bitte nochmals auf den Titel der Motion. Da geht es um Lenkungsabgabe, Kurtaxe, Übernachtungstaxe. Ja, wir waren da unsicher, wie das Wording richtig sein sollte in der Sache. Aber schauen Sie auf den Schluss dieses Titels, der heisst "im Rahmen eines Tourismusförderungsgesetzes". Wie auch immer diese Abgabe heissen müsste, sollte, werden wird – es geht um die Erschaffung dieses Tourismusförderungsgesetzes im Kanton. Das ist es, was wir wollen. Ich bitte Sie, diese Motion gutzuheissen. Geben Sie sie in die Schmitte der Gesetzgebung in der Kommission und bei der Ausarbeitung das Feuer, die Glut und die Wärme dazu.
Contributions(7)
Memberships(9)

Images(2)

  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Version 2
    04.10.2025 – 31.12.2199

Data: OpenParlData · CC BY 4.0