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NS

Norbert Senn

Active
Die MitteDie Mitte/EVP
Grosser RatArbon

Mandate
Party
Die Mitte
Parliamentary group
Die Mitte/EVP
Electoral district
Arbon
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
13. Januar 1958
Occupation
a. Leiter Volksschulamt AI
Contact
Address
Schulstrasse 6 A
8590 Romanshorn
References & source
Source body
TG
Record updated
24.07.2026
First imported
14.08.2025
Interests(5)
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Speeches(182)
  1. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    25 Jahre sind eine lange Zeit. Seit 25 Jahren und somit seit der Jahrtausendwende verharren die Finanzkompetenzen auf dem gleichen Stand. Sie sind – wenig überraschend – veraltet und entsprechen nicht mehr der Realität. Die Diskussionen in der Kommission und auch der Vergleich mit anderen Kantonen haben deutlich gezeigt, dass mit der nun vorliegenden Lösung ein zeitgemässer finanzieller Handlungsspielraum präsentiert wird. Die vorliegende Stossrichtung ist zudem effizienter. Die sogenannte Finanzdelegation in § 23 Abs. 4 wird von der Fraktion Die Mitte/EVP ebenfalls begrüsst, da sie Transparenz und Rechtssicherheit schafft. Die Fraktion Die Mitte/EVP unterstützt die vorliegende Fassung ohne Gegenstimmen und dankt dem Regierungsrat für die gute Aufnahme des Anliegens. Die Fraktion ist für Eintreten.
  2. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Die Mitglieder der Gesetzgebungs- und Redaktionskommission haben die Redaktionslesung zu diesem Geschäft auf dem Korrespondenzweg erledigt. Die Vorlage blieb im Rat wie auch in der 1. und 2. Lesung unverändert, und auch die Gesetzgebungs- und Redaktionskommission musste keine Änderungen vornehmen.
  3. Kommissionspräsident
    Speech
    Grosser Rat
    Die Gesetzgebungs- und Redaktionskommission hat bei den Gesetzesanpassungen im Gesetz über die Krankenversicherung ihrer Aufgabe entsprechend kleinere Umstellungen, Anpassungen und Korrekturen vorgenommen, um die Verständlichkeit und den Lesefluss zu verbessern. Weiter hat sie der Orthografie und der korrekten Interpunktion Rechnung getragen. Ich habe keine weiteren Bemerkungen. Diskussion – nicht benützt.
  4. Kommissionspräsident
    Speech
    Grosser Rat
    Bei dieser kleinen Gesetzesänderung hat die Kommission nur noch in § 11 Abs. 2 den bestimmten Artikel ergänzt, damit es noch klarer wird, dass sowohl eine Beteiligung an den Kosten der Studien wie auch an den Kosten der Projekte möglich ist. Weiters habe ich keine Bemerkungen. Diskussion – nicht benützt.
  5. Kommissionspräsident
    Speech
    Grosser Rat
    Die Mitglieder der Gesetzgebungs- und Redaktionskommission haben die Gesetzesanpassungen und die Überarbeitung der Besoldungsverordnung ihrer Beratung unterzogen. Ein Dank für die fachliche Unterstützung geht dabei an den Kommissionspräsidenten, Kantonsrat Mathias Dietz. Im Gesetz über die Zivil- und Strafrechtspflege haben wir mit den Änderungen die Lesbarkeit erhöht sowie kleinere sprachliche oder stilistische Anpassungen vollzogen. Die Überarbeitung der Besoldungsverordnung beschäftigte uns in der Kommission länger und ausführlicher, als im Vorfeld zu erwarten war. Unbestritten war in § 33 Abs. 1 Ziff. 2 der Wechsel von "und" anstelle des Begriffs "oder", kann es doch verschiedene Konstellationen beim Vizepräsidium geben. Intensiver haben wir in formaler Hinsicht die einzelnen Besoldungstabellen besprochen. Es war auffallend, wie unterschiedlich die Nomenklaturen verwendet wurden. In der Besoldungstabelle nach 2. Lesung gab es wohl einen Generalstaatsanwalt oder eine Generalstaatsanwältin, beim Polizeikommandanten scheinen dann aber nur noch die Männer für dieses Amt in Frage zu kommen. Gleiches galt auch für die stellvertretenden Polizeikommandanten, was die Kommission korrigierte. Dass es in der Tabelle zudem weitere orthografische und stilistische Schwachstellen hatte und die letzten Anpassungen schon mehrere Jahre zurückliegen und sich meist nur auf Lohnklassen beschränkten, haben sich die Mitglieder der Gesetzgebungs- und Redaktionskommission entschlossen, den Einreihungsplan formal gänzlich zu überarbeiten und damit gleich auch die Reihenfolge umzustellen. Wie heute üblich, kommt nun zuerst die weibliche und dann die männliche Berufsbezeichnung. Besten Dank an dieser Stelle auch an unseren Staatsschreiber Dr. Paul Roth, der uns bei diesem Anliegen konstruktiv unterstützte. Zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und zur Änderung des Verantwortlichkeitsgesetzes habe ich keine Bemerkungen. Diskussion – nicht benützt.
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  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Version 2
    04.10.2025 – 31.12.2199

Data: OpenParlData · CC BY 4.0