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LH

Linda Hess

Active
Sozialdemokratische ParteiSP und Gew.
Grosser RatFrauenfeld

Mandate
Party
Sozialdemokratische ParteiSource: SP
Parliamentary group
SP und Gew.
Electoral district
Frauenfeld
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Female
Born
7. Dezember 1989
Occupation
CRM-Entwicklerin
Contact
Address
Dorfstrasse 10
8266 Steckborn
References & source
Source body
TG
Record updated
10.10.2026
First imported
14.08.2025
Interests

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Speeches(1)
  1. Kantonsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Die Fraktion SP und Gewerkschaften lehnt diese Parlamentarische Initiative entschieden ab. Wir befinden uns in einer Phase, in der wir im Kanton Thurgau eine Erosion der Steuereinnahmen erleben. Die Abschaffung der Minimalsteuer wäre ein weiterer unverantwortlicher Schritt in diese Richtung. In den letzten Jahren wurden Immobilienbesitzer und juristische Personen bereits mehrfach entlastet – sei es durch die Senkung der Gewinn- und Kapitalsteuer, die Abschaffung der Liegenschaftssteuer oder den Wegfall des Eigenmietwerts. Während Grossinvestoren und Immobiliengesellschaften von weiteren Privilegien nur träumen, muss der normale Mittelstand die Zeche zahlen. Wenn diese 5 bis 6 Mio. Franken jährlich wegfallen, müssen sie an anderer Stelle kompensiert werden. Und das trifft meistens diejenigen, die ohnehin über wenige finanzielle Mittel verfügen. Der Regierungsrat hat es deutlich gemacht: Die Finanzierungsrechnung 2030 muss ausgeglichen sein. Wir haben bereits Sparmassnahmen in der Höhe von 80 Mio. Franken vor uns. Es ist absolut unverständlich, weshalb wir in dieser angespannten Lage freiwillig auf weitere Millionen verzichten sollten. Jede weitere Einnahmereduktion verschärft den Druck auf unseren Staatshaushalt und gefährdet wichtige öffentliche Aufgaben. Die Initianten sprechen von einer Diskriminierung von juristischen Personen. Das ist faktisch falsch. Die Minimalsteuer ist keine zusätzliche Belastung, sondern tritt lediglich an die Stelle der Gewinn- und Kapitalsteuer, falls diese zu niedrig ausfällt. Sie stellt sicher, dass auch Immobiliengesellschaften, die durch ihre stillen Reserven ihre tatsächliche Leistungsfähigkeit verschleiern, einen minimalen Beitrag an die Infrastruktur unseres Kantons leisten. Das Bundesgericht hat dieses System mehrfach als verfassungskonform bestätigt. Es gibt keine Beweise dafür, dass die Minimalsteuer den Mietwohnungsbau behindert. Mit 0.6 Promille ist der Thurgau im interkantonalen Vergleich extrem niedrig. Die wahren Preistreiber im Immobilienmarkt sind das knappe Angebot und die hohe Nachfrage, nicht diese minimale fiskalische Belastung. Wir dürfen nicht zulassen, dass unter dem Deckmantel der Wettbewerbsfähigkeit die soziale Gerechtigkeit und die finanzielle Stabilität unseres Kantons weiter ausgehöhlt werden. Danke.
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Images(2)

  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Version 2
    04.10.2025 – 31.12.2199

Data: OpenParlData · CC BY 4.0