Jürg Wiesli
SVP
Grosser RatArbon
Mandate
- Party
- Schweizerische Volkspartei
- Parliamentary group
- SVP
- Parliament
- Grosser Rat
- Electoral district
- Arbon
- Parliament page
- Official profile
Personal
- Gender
- Male
- Born
- 21. Juli 1962
- Occupation
- Fachexperte Lebensmittelrecht, Bäcker-Konditor-Meister
Contact
- Phone
- 076 429 45 82
- Address
- Rücklisteinstrasse 16
8582 Dozwil
References & source
- Source body
- TG
- Record updated
- 04.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
Voting record(1049)
- NeinGrosser RatGesetz über die Finanzierung von Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung (FLEMBG) (Gesetz)Result: 15 Yes · 95 No · 7 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatVoranschlag 2025 und Finanzplan 2026-2028 (Beschluss)Result: 47 Yes · 76 No · 0 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatResult: 115 Yes · 0 No · 0 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatResult: 34 Yes · 76 No · 3 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatResult: 104 Yes · 0 No · 0 Abst. · 0 Absent
Interests
No interests recorded.
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Speeches(78)
- KantonsratSpeechGrosser RatDie SVP-Fraktion bedankt sich für die Beantwortung der Motion. Obwohl der Einbürgerungsprozess klar festgelegt ist, gibt es öfters bei diversen Einbürgerungsgesuchen ein Unbehagen, da in den Einbürgerungsunterlagen Ereignisse oder Vorkommnisse dokumentiert sind, welche nicht jeden Zweifel ausräumen, dass die Person wirklich voll und ganz Schweizer werden will – mit allen Konsequenzen. Schlussendlich aber reichen all diese Bedenken nach aktueller Gesetzesgrundlage nicht aus, um eine Einbürgerung zu verweigern, aber sie hinterlassen einen fahlen Beigeschmack. Dies gilt auch für das Thema der Doppelbürgerschaft. Es gibt bereits heute Gemeinden, welche diese Frage bei den Einbürgerungsgesprächen informativ stellen: Wären Sie bereit, Ihren bisherigen Pass abzugeben? Ob sie nun Ja oder Nein sagen, ist im heutigen Einbürgerungsablauf unwichtig, da eine Doppelbürgerschaft aktuell kein gesetzliches Kriterium ist und darum auch keine Relevanz hat. In der Beantwortung wird richtig darauf hingewiesen, dass dieses Thema der Doppelbürgerschaft auf nationaler Ebene geregelt ist. Verschiedene Motionen zur Abschaffung der Doppelbürgerschaft scheiterten bisher im Nationalund Ständerat. Was das Volk zur Doppelbürgerschaft sagen würde, ist unbekannt, da noch keine Volksinitiative dazu gestartet wurde. So ist es heute möglich, dass zum Beispiel schweizerisch-türkische Doppelbürger bei Wahlen in der Türkei von der Schweiz aus abstimmen können. Dies gilt auch für andere Länder, welche das zulassen. Mit dieser Praxis haben einige Kantonsräte Mühe, da sie den Willen zur wirklichen, vollen Integration vermissen, wenn man so zweigleisig fahren will. Dies führt dazu, dass immer wieder Kantonsräte bei der gruppenweisen Einbürgerung von Ausländern Nein stimmen, weil ihr moralischer Kompass es nicht zulässt, dass sie auch diese oben genannten Einbürgerungsgesuche in einer gesamthaften Abstimmung durchwinken müssen. Hier setzt die Motion an. Sie möchte besonders einbürgerungswillige Personen in einer eigenen Gruppe erfassen. Das Kriterium wäre die freiwillige Abgabe des aktuellen Passes, also ein „Kann“, nicht ein „Muss“, um in eine besondere neue Gruppe von Einbürgerungswilligen zu kommen. Aber nur auf ein einziges Kriterium zu setzen, auf die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft als Signal für eine besonders einbürgerungswillige Person, greift wohl zu kurz und ritzt stark am Willkürverbot der Bundesverfassung. Zudem suggeriert es, dadurch einen vermeintlichen Vorteil zu erlangen, wenn man seinen Pass abgibt, was irreführend ist. Wie eingangs erwähnt, kann es auch unter den Einbürgerungswilligen Personen haben, die Vorkommnisse in ihrem Lebenslauf haben, welche Zweifel aufkommen lassen, ob sie sich wirklich voll und ganz integrieren wollen, obwohl sie ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben würden. Was dieser neuen Gruppe auch entgegensteht, ist die Tatsache, dass der Bund Abkommen mit Deutschland, Frankreich, Italien und den USA hat bezüglich Doppelbürgerschaft, übrigens auch mit Österreich. Österreich hat eine besondere Regelung: Wenn man sich in der Schweiz einbürgern lassen will, dann muss man zuerst in Österreich einen Ausnahmeantrag stellen, dass man die österreichische Staatsbürgerschaft behalten darf, und das wird auch meistens bewilligt. Wenn man von Geburt aus Doppelbürger ist, also aus einer schweizerisch-österreichische Ehe stammt, dann muss man sich gar nicht entscheiden, dann hat man sowieso beide Staatsbürgerschaften. Zum Schluss kann ich zusammenfassend sagen, dass diese neue Gruppe das Unbehagen bei einzelnen Einbürgerungsgesuchen nicht lösen kann. Der einzig richtige Weg ist der Antrag im Grossen Rat für eine Einzelabstimmung bei Gesuchen, bei welchen eine Fraktion Bedenken hat. Aus diesen Gründen wird die SVP-Fraktion grossmehrheitlich diese Motion nicht unterstützen. Besten Dank.
- KantonsratSpeechGrosser RatIch habe einmal zur Ausnahme keinen Antrag, sondern eine Frage zum Konto 5120 Zivilstandsämter, zur Projektgruppe Eheschliessungen und Trauungen. Ich hatte die schöne Aufgabe, dieses Jahr im Frühling eine Trauung eines meiner Kinder zu erleben. Aber was ich da erlebt habe, hat mich nicht sehr gefreut. Und zwar ging es um Folgendes: Das Trauzimmer dort in Amriswil gleicht einem Werkhalleneingang, und wenn es regnet, so wie an diesem Tag bei uns, steht man da draussen im Regen. Man kommt nicht rein, man friert da draussen, und es ist einfach kein Zustand. Es sollte der schönste Tag des Jahres werden, aber wenn dann das so ist, ist es so ziemlich nass und das Gegenteil. Es ist nicht das erste Mal, dass ich auf diesen Zustand hinweise, und meine Frage ist nun, ob jetzt endlich einmal Verbesserungen dieser Situation angedacht sind, damit die Ehepaare, die da draussen warten müssen, nicht im Regen stehen gelassen werden. Besten Dank.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatDer Bericht ist umfassend und mit so vielen Zahlen gespickt, dass einem fast schwindlig werden könnte. Ich will aber nicht mehr auf das schon Gesagte eingehen. Die Stellenentwicklung ist grösstenteils nachvollziehbar. Was aber für mich nicht nachvollziehbar ist, ist, dass in den vielen Jahren nicht mehr Einsparungen und Effizienzgewinne erzielt wurden. Eine Verbesserung hätte meine Interpellation von 2015 "Kosteneinsparung durch Ideenmanagement" gebracht. Kosteneinsparungen, Effizienz, noch bessere Abläufe hätten auch dazu geführt, dass wir weniger neue Stellen hätten sprechen müssen. Es ist schade, dass damals die beiden Hauptsäulen dieses Vorschlages, nämlich die 10 %-ige Auszahlung von einem Gewinn für einen Verbesserungsvorschlag, den man einmalig im Jahr erhalten hätte, weggestrichen wurde und auch die zweite wichtige Säule, nämlich einen departementsunabhängigen Ideenmanager, der das hätte anschauen können. Viele haben Hemmungen, das ihrem Vorgesetzten weiterzugeben oder halt als Besserwisser dazustehen. Darum ist ein unabhängiger Ideenmanager das A und O dieses Vorschlages gewesen. Ich bin sicher, dass wir bei unseren 4'000 Mitarbeitern viele genug gute Ideen gehabt hätten, wie man da etwas Vernünftiges hätte machen können, wie gute Abläufe noch hätten besser gemacht werden können, wie man erledigte Sachen, bei denen man gesehen hätte, dass es sie nicht mehr braucht oder weniger braucht, hätte abschaffen können. Ich überlege mir wirklich, ob ich diese Interpellation nicht noch ein zweites Mal einreichen soll, und hoffe, dass sie dann dieses Mal vom Regierungsrat nicht gerade wieder "abgesägt" wird.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatDie SVP-Fraktion stellt den Ordnungsantrag, über das Kantonsbürgerrechtsgesuch Nr. 39 auch einzeln abzustimmen. Dies erfolgt, weil dieses Gesuch mit seinen vielen Strafakten und Strafbefehlen über einen Zeitraum von 13 Jahren, vom 11. bis zum 24. Lebensjahr, mit Diebstahl, Tätlichkeit, Faustschlägen ins Gesicht, Sachbeschädigung, Raufhandel bis zum Konsum von Cannabis, Marihuana, Kokain und verschiedenen verschreibungspflichtigen Schmerzmitteln, weit über den Rahmen der restlichen Einbürgerungen hinausgeht. Der SVP-Fraktion erscheinen die dreieinhalb Jahre, die zurückliegen, ohne dass etwas Behördliches festgestellt wurde, als zu wenig lang, um eine gesicherte Änderung festzustellen. Unser kantonales Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) sieht in § 6 unter "Integrationskriterien" vor: Ziff. 1: "das Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" sowie Ziff. 2: "die Respektierung der Rechtsordnung". Die grossmehrheitliche SVP-Fraktion sieht dies nicht als gegeben an und auch den kleinen Zeitraum von diesen dreieinhalb Jahren als zu wenig lang, wenn man bedenkt, dass zwischen den zwei festgestellten Betäubungsmittelübertretungen fünf Jahre liegen. Darum empfiehlt Ihnen die SVP-Fraktion, über das Gesuch Nr. 39 einzeln abzustimmen. Nicht zuletzt, um die restlichen Einbürgerungen nicht zu gefährden, wollen wir das einzeln abstimmen. Denn diese haben sich dadurch ausgezeichnet, dass sie für die Erlangung mindestens zehn Jahre in der Schweiz wohnten, sich in die Schweizer Gesellschaft integrierten und die Schweizer Gesetze respektiert und eingehalten haben. Darum empfehlen wir, über dieses Gesuch einzeln abzustimmen.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatDie SVP-Fraktion stellt den Ordnungsantrag, über das Kantonsbürgerrechtsgesuch Nr. 39 auch einzeln abzustimmen. Dies erfolgt, weil dieses Gesuch mit seinen vielen Strafakten und Strafbefehlen über einen Zeitraum von 13 Jahren, vom 11. bis zum 24. Lebensjahr, mit Diebstahl, Tätlichkeit, Faustschlägen ins Gesicht, Sachbeschädigung, Raufhandel bis zum Konsum von Cannabis, Marihuana, Kokain und verschiedenen verschreibungspflichtigen Schmerzmitteln, weit über den Rahmen der restlichen Einbürgerungen hinausgeht. Der SVP-Fraktion erscheinen die dreieinhalb Jahre, die zurückliegen, ohne dass etwas Behördliches festgestellt wurde, als zu wenig lang, um eine gesicherte Änderung festzustellen. Unser kantonales Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) sieht in § 6 unter "Integrationskriterien" vor: Ziff. 1: "das Beachten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" sowie Ziff. 2: "die Respektierung der Rechtsordnung". Die grossmehrheitliche SVP-Fraktion sieht dies nicht als gegeben an und auch den kleinen Zeitraum von diesen dreieinhalb Jahren als zu wenig lang, wenn man bedenkt, dass zwischen den zwei festgestellten Betäubungsmittelübertretungen fünf Jahre liegen. Darum empfiehlt Ihnen die SVP-Fraktion, über das Gesuch Nr. 39 einzeln abzustimmen. Nicht zuletzt, um die restlichen Einbürgerungen nicht zu gefährden, wollen wir das einzeln abstimmen. Denn diese haben sich dadurch ausgezeichnet, dass sie für die Erlangung mindestens zehn Jahre in der Schweiz wohnten, sich in die Schweizer Gesellschaft integrierten und die Schweizer Gesetze respektiert und eingehalten haben. Darum empfehlen wir, über dieses Gesuch einzeln abzustimmen.
Contributions(34)
- MotionMitunterzeichnendeKostenlose Coronatests im Kanton ThurgauNo. 20/MO 21/226
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/Erstunterzeichnerin
- InterpellationMitunterzeichnendeSchwangerschaftsabbruch kulturell akzeptiert?No. 24/IN 30/261
- MotionMitunterzeichnendeKein vollständiger Digitalzwang in der VerwaltungNo. 24/MO 23/172
- MotionVorstösser/VorstösserinEröffnung eines Babyfensters im Kanton ThurgauNo. 12/MO 17/113
Memberships(17)
Images(2)
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 204.10.2025 – 31.12.2199
Data: OpenParlData · CC BY 4.0