Daniel Amrhein
SVP
Grosser RatMünchwilen
Mandate
- Party
- Schweizerische Volkspartei
- Parliamentary group
- SVP
- Parliament
- Grosser Rat
- Electoral district
- Münchwilen
- Parliament page
- Official profile
Personal
- Gender
- Male
- Born
- 7. Januar 1979
- Occupation
- Unternehmer
Contact
- Phone
- 078 707 71 79
- Address
- Stickereistrasse 8
8362 Balterswil
References & source
- Source body
- TG
- Record updated
- 04.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
Voting record(766)
- NeinGrosser RatGesetz über die Finanzierung von Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung (FLEMBG) (Gesetz)Result: 15 Yes · 95 No · 7 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatVoranschlag 2025 und Finanzplan 2026-2028 (Beschluss)Result: 47 Yes · 76 No · 0 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatResult: 115 Yes · 0 No · 0 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatResult: 34 Yes · 76 No · 3 Abst. · 0 Absent
- Keine StimmabgabeGrosser RatResult: 104 Yes · 0 No · 0 Abst. · 0 Absent
Interests(3)
- —Bernath Haustechnik GmbH · GeschäftsführerFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
- —Amrhein Facility GmbH, Balterswil · InhaberFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
- —PG Bichelsee-Balterswil · Gemeinderat, MitgliedPolitische Ämtersince 01.01.2025Grosser Rat
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Speeches(5)
- KantonsratSpeechGrosser RatIch danke dem Regierungsrat für die Beantwortung der Interpellation und für die Darstellung der bestehenden Massnahmen zum Schutz vor Gewalt. Es bleibt die zentrale Frage: Werden Menschen in unserem Kanton noch immer Opfer tödlicher Gewalt auch im häuslichen Umfeld und haben wir ein ernsthaftes gesellschaftliches Problem? Ja, das haben wir. Jeder Fall von häuslicher Gewalt ist einer zu viel, ob gegen Frauen, Männer oder Kinder. Und jeder Fall zeigt, dass wir als Gesellschaft zu spät reagiert haben. Gewalt entsteht selten plötzlich, sie entwickelt sich aus Überforderung, aus Angst vor Kontrollverlust, wegen fehlender Konfliktlösungsstrategien oder problematischer Rollenbilder, aus Isolation und in instabilen sozialen Verhältnissen. Wenn Druck, Perspektivlosigkeit und Beziehungskrisen zusammenkommen, kann es eskalieren. Auch ein gesellschaftliches Klima, das Gewalt verharmlost und normalisiert, vor allem in den Medien, verstärkt diese Entwicklung. Deshalb muss unser Ziel klar sein, Gewalt zu verhindern, bevor sie entsteht. Vor allem müssen wir Täter verhindern. Dazu gehört frühzeitige Intervention bei Risikopersonen, funktionierende Strukturen, die Eskalationen verhindern, stabile Netze und die Bereitschaft, problematische Entwicklungen klar anzusprechen. Gerade der Verlust stabiler sozialer Verbindungen in Familien, Vereinen, Nachbarschaften oder im Arbeitsumfeld ist ein zentraler Risikofaktor. Isolation begünstigt Gewalt. Diese Entwicklung dürfen wir nicht einfach hinnehmen, wir müssen unserer Gesellschaft Sorge tragen. Eine weitere zentrale Herausforderung sind kulturelle Vorstellungen und Rollenbilder, die mit unseren Grundwerten nicht vereinbar sind, verstärkt durch die Zuwanderung aus Regionen mit anderen gesellschaftlichen Normen. Integration bedeutet deshalb mehr als Teilnahme, sie bedeutet die klare Anerkennung unserer Rechtsordnung. Gleichberechtigung, Respekt und Unverletzbarkeit der Menschenwürde gelten ohne Ausnahme. Wer hier lebt, hat das Prinzip einzuhalten. Auf Bundesebene hat die SVP-Fraktion die Motion „Opfer besser schützen. Obligatorische Landesverweisung bei allen Offizialdelikten im häuslichen Bereich“ eingereicht. Sie wurde von Mitte-links abgelehnt, und damit wurde eine Chance vertan, klare Regeln durchzusetzen. Dabei sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache: Ein erheblicher Anteil schwerer Gewaltdelikte wird von Ausländern begangen, obwohl der Bevölkerungsanteil deutlich tiefer liegt. Studien und Auswertungen zeigen zudem eine klare Übervertretung bei bestimmten schweren Delikten sowie bei polizeilichen Einsätzen im Bereich häuslicher Gewalt. Männer sind dreimal gewalttätiger, bei den Frauen dasselbe. Diese Realität darf nicht beschönigt oder relativiert werden. Wer häusliche Gewalt ernsthaft bekämpfen will, muss den Mut haben, Probleme klar zu benennen und entsprechend zu handeln. Denn entscheidend ist: Gewalt muss spürbare Konsequenzen für den Täter haben. Zu oft fehlt genau diese Konsequenz, zu oft bleibt es bei halbherzigen Massnahmen. Das schwächt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Wer Gewalt ausübt oder plant, stellt sich bewusst gegen unsere Gesellschaft und ihre Regeln. Solche Personen müssen konsequent aus dem Verkehr gezogen werden – klar, rasch und ohne falsche Zurückhaltung. Und ebenso klar gilt: Wer durch schwere Straftaten sein Aufenthaltsrecht verwirkt, muss, wo es rechtlich möglich ist, unser Land verlassen. Ein sicheres Zusammenleben entsteht nicht durch gute Absichten, sondern durch klare Regeln und deren konsequente Durchsetzung. Unsere Werte sind nicht verhandelbar. Wer sie mit Gewalt missachtet, muss mit klaren Konsequenzen rechnen. So schützen wir unsere Gesellschaft konsequent und kompromisslos. Vielen Dank.
- KantonsratSpeechGrosser RatIch spreche heute im Namen der SVP-Fraktion und danke dem Regierungsrat für die Beantwortung der Interpellation „Effektive Rückführung von straffälligen Asylmigrantinnen und -migranten“. Die Antwort, die wir erhalten haben, ist sachlich, fast schon emotionslos, sie bleibt in vielen Punkten vage und zeigt wenig Kreativität im Umgang mit einem drängenden Problem. Und bevor uns die politische Linke wieder einmal in eine Ecke stellt, möchte ich eines ganz klar sagen: Ich habe nichts gegen Ausländer, im Gegenteil, ich arbeite täglich mit ihnen zusammen. Es gibt Asylmigranten, die sind engagiert, fleissig, leisten einen wertvollen Beitrag. Aber für alle anderen müssen unsere Regeln klar und konsequent gelten. Der Regierungsrat verweist in seiner Antwort zu Recht auf Art. 121 der Bundesverfassung: Wer schwere Delikte begeht, wie Tötung, Vergewaltigung, Raub, Menschenhandel oder Drogenhandel, der verliert sein Aufenthaltsrecht. Diese Personen sind auszuweisen und mit einem Einreiseverbot zu belegen. So steht es im Gesetz. Doch die Realität sieht anders aus. Ein Blick auf die Zahlen: Zwischen 4 % und 7 % der Beschuldigten im Kanton Thurgau sind Asylmigranten. 2024 ging diese Zahl zurück, doch 2025 steigt sie wieder an. Besonders auffällig ist der Bereich des Betäubungsmittelgesetzes. 50 % der Beschuldigten sind Ausländer, davon 10 % Asylmigranten und 28 % übrige Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung. Wie meine Vorrednerin Stephanie Eberle schon erläutert hat, zählte der Kanton Thurgau 2023 1’328 Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene. Über 18 % davon wurden einer Straftat verdächtigt, 2024 waren es 12 %, das bleibt hoch. Und bei der häuslichen Gewalt sind die offiziellen Zahlen tief, doch die Dunkelziffer ist hoch. Besonders betroffen sind Frauen aus Ländern wie Marokko, Algerien, Georgien, Afghanistan, Tunesien und Syrien. Das ist ein ernstes Problem. Ja, geschätzte Vorredner, wir nehmen das Thema auch ernst, auch wenn es um Schweizer geht. Wir dulden das nicht. Aber wir müssen es bei den Wurzeln behandeln. Die Statistik zeigt, ein erheblicher Teil der Straftaten wird von Personen aus den Maghreb-Staaten, Afghanistan und Syrien begangen. Besonders auffällig ist, dass Algerien bei den Beschuldigten ganz oben steht, obwohl es kaum ständig anwesende Algerier im Kanton gibt, es leben hier lediglich 25 Flüchtlinge und 40 übrige Algerier. Das zeigt, nicht die integrierten Menschen sind das Problem, sondern jene mit temporärem Status oder Touristen. Besorgniserregend ist auch die steigende Zahl von Straftaten durch Ukrainer mit Schutzstatus S. Das wirft die Frage auf: Muss dieser Status überdacht werden im Sinn von gleichen Rechten für alle? Und was ist mit den Landesverweisen? Zwischen 23 % und 45 % der ausgesprochenen Landesverweise betreffen Asylmigranten. Der Regierungsrat verweist auf die bekannten Schwierigkeiten bei der Rückführung. Doch das reicht nicht, wir brauchen neue Ansätze; etwa die Verknüpfung von Entwicklungshilfe mit Rückführungsabkommen, zum Beispiel mit Marokko. Zur Rückkehrberatung gibt es keine verlässlichen Zahlen. Wir wissen nicht, wie viele ausreisepflichtige Asylsuchende dieses Angebot tatsächlich nutzen. Das ist unbefriedigend. Und das grösste Problem sind die Personen, die trotz Ausreisepflicht nicht ausgeschafft werden können. 122 Ausländer konnten nicht zurückgeführt werden. Das ist eine Zahl, die uns alarmieren muss. Auch international wird auf diese Problematik hingewiesen. Aussagen wie jene von Donald Trump – ob man ihn mag oder nicht – zeigen, dass der hohe Ausländeranteil von 76 % in Schweizer Gefängnissen kein Zufall ist. Das sollte uns zu denken geben. Was tut der Regierungsrat? Er schlägt vor, das Personal bei der Kantonspolizei aufzustocken. Gut, aber bitte auch an der Grenze. Und wo bleibt der Einsatz des Regierungsrates beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement für eine Verstärkung des Grenzwachtkorps, für einen Asylstopp, für eine Verschärfung des Asylrechts? Fehlanzeige. Wir vermissen ein klares Bekenntnis zur Notwendigkeit einer Reform der Schweizer Ausländerzuwanderungspolitik, insbesondere im Asylwesen. Wir müssen das Problem an den Wurzeln bekämpfen. Das Fazit der SVP: Im Thurgau leiden wir unter den hohen Asylzahlen, besonders im Bereich der Kriminalität. Ja, 88 % der Asylmigranten sind nicht straffällig, aber die 12 %, die es sind, verursachen massive Probleme. Geschätzte Mitglieder des Grossen Rates, was soll ich meinen Kindern sagen, wenn sie am Bahnhof unterwegs sind? Dass 88 % der Asylsuchenden keine Straftat begehen? Oder dass eine 19-Jährige in Näfels Opfer einer Vergewaltigung wurde und der Täter nicht ausgeschafft werden kann, weil es keine Rücknahmeabkommen gibt? Der Regierungsrat verwaltet die Probleme, er löst sie nicht. Wir brauchen eine Grundsatzdiskussion, wir müssen Klartext reden, sonst droht uns eine Eskalation, die wir heute noch verhindern können. Sehr geehrte Regierungsräte, die SVP erwartet von Ihnen, dass Sie beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) intervenieren und auf die Problematik aufmerksam machen, bevor wir einen Fall wie am 13. Oktober in Näfels erleben oder gar wie Silvester 2015 in Köln. Deutschland konnte durch Grenzkontrollen die Zahl der illegalen Einreisenden um 40 % senken. Warum wir nicht? Vielen Dank für die Unterstützung.
- KantonsratSpeechGrosser RatIch spreche für eine Minderheit der SVP-Fraktion. Ich danke den Motionären für das Einreichen der Motion und für das gründliche Darlegen der Argumente. Wir stehen an einem Wendepunkt. Einweg-E-Zigaretten – bunt, süss, scheinbar harmlos – haben sich in kürzester Zeit in unseren Alltag und vor allem in den Alltag unserer Jugendlichen eingeschlichen. Doch hinter der schillernden Fassade verbirgt sich eine gefährliche Wahrheit. Wir wissen nicht, was wir da eigentlich einatmen, und wir wissen nicht, ob es uns und vor allem unsere Kinder krank machen kann. Es ist ein gefährliches Experiment auf Kosten unserer Gesundheit und unserer Jugend. Die Inhaltsstoffe vieler Einweg-Vapes sind kaum reguliert. Aromastoffe, Trägerflüssigkeit, Schwermetalle aus den Heizspiralen gelangt alles direkt in die Lunge. Die Langzeitfolgen sind weitgehend unerforscht. Wir wissen nicht, wie sich diese Stoffe über Jahre hinweg auf den Körper auswirken. Dennoch lassen wir zu, dass sich Jugendliche oft schon im Schulalter an diese Produkte gewöhnen – trotz Verkaufsverbot an Personen unter 18 Jahren. Wir dürfen nicht zulassen, dass eine ganze Generation zum Versuchskaninchen der Industrie wird. Zudem handelt es sich um ein Produkt für den Müll mit fatalen Folgen. Einweg-E-Zigaretten sind der Inbegriff der Wegwerfgesellschaft. Nach wenigen Zügen landen sie im Müll – oder schlimmer noch auf der Strasse, im Park, in unseren Flüssen und in den Wiesen. Sie enthalten Batterien, Plastik, Chemikalien – eine ökologische Katastrophe im Miniaturformat. Während wir über Nachhaltigkeit sprechen, lassen wir zu, dass Millionen dieser Produkte unsere Umwelt vergiften. Ein Weckruf an unsere Verantwortung. Dieses Verkaufsverbot ist kein Verbot aus Prinzip. Es ist ein Schutzschild für unsere Kinder, für unsere Umwelt und für unsere Zukunft. Es ist ein klares Signal: Wir schauen nicht länger weg – wir handeln. Ich appelliere an Sie: Lassen Sie uns gemeinsam Verantwortung übernehmen. Stimmen Sie dem Verkaufsverbot zu und unterstützen Sie die Motion. Nicht morgen, sondern jetzt. Vielen Dank.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatIch danke dem Regierungsrat herzlich für die ausführliche Antwort auf die Motion. Besonders begrüsse ich die Aussage, dass unsere Schulen politisch und weltanschaulich neutral bleiben müssen, ein Grundsatz, den ich vollumfänglich unterstütze. Unsere Gesellschaft wurde über Jahrhunderte hinweg durch christliche Werte geprägt. Diese Werte haben wesentlich zu einem friedlichen Zusammenleben, zu gegenseitiger Wertschätzung und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Schöpfung beigetragen. Sie sind das Fundament unseres heutigen Wohlstandes. Ich erinnere mich gerne an meine Jugendzeit auf der Alp, als am Abend der Alpsegen gesprochen wurde – ein Ausdruck tiefer Dankbarkeit gegenüber dem Tag, der Natur und dem Leben. Diese Haltung der Dankbarkeit und Wertschätzung sollte auch künftig unsere Gesellschaft prägen – und nicht das Gegenteil. Wie der Regierungsrat selbst festhält, haben diese christlichen Grundwerte Eingang in unsere Verfassung gefunden. Die beiden Landeskirchen sind dort ausdrücklich verankert – ein klares Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung. Leider geraten ihre Werte zunehmend unter Druck; dies auch innerhalb der Behörden. Deshalb ist es ein notwendiger Schritt, die Landeskirchen vor dem Einfluss anderer Anspruchsgruppen zu schützen. Die Behauptung, dass durch diese Motion auch sportliche und kulturelle Angebote beeinträchtigt würden, geht völlig an der Realität vorbei. Kein Sport- oder Kulturverein versucht, über die Schule Einfluss auf den Unterricht zu nehmen oder Kinder ideologisch zu vereinnahmen – geschweige denn, Stimmung gegen Andersdenkende zu machen. Umso mehr erstaunt es mich, dass der Regierungsrat in seiner Antwort nicht auf seine Aufsichtspflicht eingeht, insbesondere in Bezug auf die vier betroffenen Gemeinden. Es wäre seine Aufgabe, sicherzustellen, dass das Diskriminierungsverbot dort konsequent eingehalten wird. Die Verfassung unseres Kantons anerkennt die Landeskirche ausdrücklich. Sich hinter der Autonomie der Schulgemeinden zu verstecken, empfinde ich als mutlos, sogar als eine Missachtung unserer christlichen Wurzeln. Ich bitte Sie daher, diese Motion erheblich zu erklären im Sinne unserer Verfassung, unserer Werte und unserer Verantwortung gegenüber kommenden Generationen
- Mitglied GRSpeechGrosser RatBesten Dank für die ausführliche Botschaft und den Geschäftsbericht. Beim Durchlesen des Geschäftsberichts ist mir auf Seite 210, Kontonummer 5130 über die Grundbuch- und Notariatsverwaltung, nicht entgangen, dass der Ertrag aus der Notariatsverwaltung um 13 % zurückging, der Aufwand jedoch nur um 4.2 %. Wurden durch den Rückgang auf das Jahr 2024 der Aufwand und die Personalkosten reduziert, und konnte das Personal zur überlasteten Steuerverwaltung transferiert werden? Es geht hier nicht nur um Personalkosten, sondern auch um Strukturkosten sprich Arbeitsplätze und die dazugehörigen Kosten, um das Personal zu beschäftigen. Mit 4.1 Mio. Franken Mindereinnahmen gegenüber dem Budget sind das doch einige Kosten, die eingespart werden können und die allenfalls zu einer dringenden Entlastung der Steuerverwaltung beitragen könnten. Meine Frage an den Regierungsrat lautet: Werden jetzt in Anbetracht dieser Ausgangslage die Notariatsverwaltung, die Stellen und somit die Personalkosten reduziert?
Contributions(4)
- Einfache AnfrageMitunterzeichnende
- Einfache AnfrageMitunterzeichnende
- MotionErstunterzeichner/Erstunterzeichnerin
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/ErstunterzeichnerinKopftücher und Kopfbedeckungen an der Thurgauer VolksschuleNo. 24/EA 74/188
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- SpezialkommissionGrosser RatSource
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- Spezialkommission
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- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 204.10.2025 – 31.12.2199
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