Cornelia Hasler-Roost
FDP
Grosser RatMünchwilen
Mandate
- Party
- FDP.Die Liberalen
- Parliamentary group
- FDP
- Parliament
- Grosser Rat (TG)
- Electoral district
- Münchwilen
- Parliament page
- Official profile
Personal
- Gender
- Female
- Born
- 3. Juni 1968
- Occupation
- Unternehmerin und Kommunikationsfachfrau
Contact
- Phone
- 079 435 22 34
- Address
- Bohlstrasse 7 a
8355 Aadorf
References & source
- Source body
- TG
- Record updated
- 29.10.2026
- First imported
- 14.08.2025
Voting record(1114)
- NeinGrosser RatResult: 10 Yes · 112 No · 1 Abst. · 0 Absent
- AbwesendGrosser RatResult: 11 Yes · 89 No · 15 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatResult: 115 Yes · 0 No · 1 Abst. · 0 Absent
- Nein
- JaGrosser RatResult: 116 Yes · 0 No · 0 Abst. · 0 Absent
Interests(2)
- —Führungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
- —Murg Stiftung · StiftungsrätinPolitische Ämtersince 01.01.2025Grosser Rat
Access badges
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Speeches(18)
- KantonsratSpeechGrosser RatIch danke den Motionärinnen und Motionären für den eingereichten Vorstoss sowie die Überlegungen zu diesem wichtigen bildungspolitischen Thema. Die vorliegende Motion schlägt vor, den Französischunterricht zeitlich zu verschieben. Dieses Anliegen basiert auf verschiedenen Beobachtungen, Umfragen und Einschätzungen zur aktuellen Situation an unseren Schulen. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass einige der angeführten Begründungen nur bedingt belastbar sind und zentrale Aspekte der schulischen Realität unberücksichtigt bleiben. Der Vorstoss begründet seine Forderung unter anderem mit einem Vergleich der allgemeinen Kompetenzen, drei Jahre nach Einführung des Lehrplans. Dieser Vergleich ist nur eingeschränkt aussagekräftig. Die Rahmenbedingungen waren in dieser Zeit nicht vergleichbar. Es handelte sich um eine Schüler-Kohorte, teilweise neue Lehrpersonen, neue Lehrmittel sowie um eine Phase nach der Einführung des Frühfranzösisch. Zudem fiel dieser Zeitraum in die Zeit der Pandemie. In so kurzer Zeit und unter solchen Voraussetzungen kann keine seriöse Umfrage erzielt werden. Gespräche und Rückmeldungen aktuell von Lehrpersonen und Schulleitungen zeigen zudem ein differenziertes Bild. Es gibt zahlreiche Kinder und Jugendliche, die Freude an der Sprache entwickeln und bereits in jungen Jahren bemerkenswerte Fortschritte erzielen. Und es gibt klar auch Schülerinnen und Schüler, denen das Fach weniger liegt. Das ist jedoch kein spezifisches Phänomen des Französischunterrichts, vergleichbare Unterschiede bestehen in anderen Fächern ebenfalls. In der aktuellen Diskussion richtet sich der Fokus, wie so oft bei Bildungsthemen, auf leistungsschwache Schülerinnen und Schüler. Dabei darf nicht vergessen werden, dass auch jene Kinder und Jugendlichen, die solide und gute Leistungen erbringen, ein Anrecht auf Förderung haben. Bildungspolitik sollte immer das gesamte Spektrum im Blick behalten. Aus Sprachdidaktik ist bekannt, dass ein früher Start nicht zwingend zu deutlich höheren, messbaren Kompetenzen am Ende der Schulzeit führt. Er bewirkt jedoch, dass die Sprache langfristiger im Gedächtnis bleibt. Dieser Effekt kann als „Ovi-Effekt“ beschrieben werden, nicht besser, aber länger. Schülerinnen und Schüler, die Französisch nicht weiterführen möchten oder grosse Mühe damit haben, können bereits nach der ersten Oberstufe alternative Angebote wählen, etwa im praktischen oder gestalterischen Bereich. Würde Französisch hingegen erst in der Oberstufe beginnen, müsste es dort über alle drei Jahre verpflichtend besucht werden. Dieser Punkt wurde in der Motion nicht berücksichtigt. Es ist unbestritten, dass die Belastung in der Mittelstufe riesig ist, zu gross für Lehrpersonen und Kinder – und es geht hier eigentlich um die Kinder, das wurde erwähnt. Diese stehen unter einem enormen Druck. Eine Verschiebung des Frühfranzösisch löst diese Probleme jedoch nicht. Zudem zeigt sich, dass selbst unter Lehrpersonen, die eine Verschiebung befürworten, keine Einigkeit darüber besteht, worin genau das Problem des Frühfranzösisch liegt und wie die frei werdenden Stunden sinnvoll ersetzt werden. Die Diskussion würde also danach von neuem starten, ein weiterer Vorstoss mit Verschiebungen anderer Fächer könnte resultieren. Der Lehrplan 21 wurde bewusst als Gesamtkonzept entwickelt. Grundsätzlich sollten bildungspolitische Entscheide faktenbasiert und sorgfältig getroffen werden. Einzelmassnahmen oder Schnellschüsse helfen dem Bildungssystem nicht weiter. Rückmeldungen aus den Berufsfachschulen zeigen zudem, dass heutige Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Bereichen Herausforderungen haben, etwa im Leseverständnis. Diese Schwierigkeiten betreffen jedoch nicht speziell das Frühfranzösisch. Gleichzeitig bringen viele Jugendliche heute andere Kompetenzen und Fähigkeiten mit, die für ihre zukünftigen Bildungs- und Berufswege ebenso wertvoll sind. Viele Lehrpersonen engagieren sich mit grosser Motivation für den Unterricht, und mit motivierten Jugendlichen funktioniert das Frühfranzösisch auch gut. Eine ständig negative Diskussion über das Fach schwächt hingegen seine Bedeutung und löst eine unnötige Abwärtsspirale aus. Die grösstmögliche Mehrheit der FDP ist der Meinung, dass es sinnvoll wäre, nach einigen Jahren eine umfassende Evaluation des Lehrplans als Ganzes vorzunehmen, eine Zwischenbilanz zu ziehen und auf dieser Grundlage gezielte Anpassungen zu prüfen, idealerweise gestützt auf eine breit angelegte Erhebung. Die in der Motion vorgeschlagene kurzfristige Verschiebung hätte zudem erhebliche finanzielle Folgen. Neue Lehrmittel müssen beschafft werden, Weiterbildungen und Umschulungen werden notwendig, und zahlreiche neu ausgebildete Französischfachpersonen können nicht mehr in dem vorgesehenen Einsatzgebiet arbeiten. Damit würden wertvolle Ressourcen verloren gehen. Fassen wir das Wichtigste zusammen: Eine Verschiebung würde enorm viel Geld, Ressourcen kosten und weitere Diskussionen auslösen. Es herrscht keine Einigkeit für den Französischersatz bei Lehrpersonen und Schulvertretenden. Es gilt, auf die leistungsschwachen und leistungsstarken Schüler und Schülerinnen zu achten. Es würden andere Lehrpersonen, andere Schulmittel und ein „Rattenschwanz“ an Aufgaben und Kosten benötigt. Es würde die Situation allgemein nicht verbessern in der Mittelstufe. Daher macht eine umfassende Evaluation des Lehrplans als Ganzes nach einigen Jahren Sinn, um seriöse Fakten erhalten zu können. Wir von der FDP sehen diesen Weg als notwendig und werden diesem aktiv folgen. Ich danke für die Aufmerksamkeit und entschuldige mich für meine „Radiostimme“.
- KantonsratSpeechGrosser RatDer Regierungsrat hat die Priorität des Langsamverkehrs für die zukünftige Mobilitätsarchitektur im Thurgau erkannt. Die Realität in unseren Städten und Agglomerationen ist klar, die bestehenden Infrastrukturen stossen zunehmend an ihre Grenzen. Wir brauchen neue Antworten, und die Verbesserung unseres Alltagsvelonetzes gehört zwingend dazu. Die Regierungsantwort macht unmissverständlich deutlich, dass der Handlungsbedarf gross ist. Die externe Überprüfung zeigt: Während das Freizeitnetz ausreichend ausgebaut ist, hinkt das Alltagsvelonetz noch hinterher. Das hat sich leider in den letzten Jahren nicht verbessert, obwohl wesentlich darauf angesprochen wurde. Sichere und durchgängige Veloverbindungen sind entscheidend, wenn wir Menschen, ob jung oder alt, nachhaltig zum Umsteigen motivieren wollen. Daher ist die Fokussierung auf den Alltagsverkehr wichtig und entscheidend. Positiv hervorzuheben ist die konstruktive Zusammenarbeit mit unseren Städten und Gemeinden. Sie leisten wertvolle Arbeit und verfügen über das lokale Wissen, das wir für ein wirksames Netzdesign brauchen. Weniger erfreulich ist hingegen, gemäss Information, die Situation mit dem ASTRA. Das Bundesamt hat sich lange dagegen gewehrt, die Verantwortung für Velowege entlang der Nationalstrassen wahrzunehmen. Das zeigt sich bis heute darin, dass das ASTRA praktisch ausschliesslich Lösungen unmittelbar entlang der Nationalstrasse prüft, während der Kanton Thurgau längst alltagsnahe, teilweise abseits der N23 geführte Routen plant und auch realisiert. Im Bereich der Schwachstellen zeigt sich ein klares Commitment. Der Kanton will jährlich rund eine Million Franken investieren. Dieses Vorgehen ist trotz knapper Mittel verantwortungsvoll. Besonders spannend ist der Punkt einer möglichen Veloabgabe – im Gegensatz zu Ratskollege Christian Stricker bin ich der Meinung, die Regierung stelle dieses Thema erstmals in den Raum. Eine solche Abgabe hätte Chancen meines Erachtens. Wer zahlt, gestaltet mit. Eine Kostenbeteiligung der Nutzer des Langsamverkehrs wäre nur fair. Die Umsetzung wäre hier spannend, sprich, dass der Aufwand für die Umsetzung nicht zu aufwendig und grösser ist als deren Ertrag. Beim Thema Landverbrauch ist klar, Kompromisse sind unvermeidbar. Wir wollen Kulturland schützen, gleichzeitig brauchen wir den nötigen Raum, um die gesetzlich geforderten Infrastrukturen umzusetzen. Insgesamt zeigt die Antwort des Regierungsrates eine klare Linie. Man setzt auf realistische Lösungen, nutzt Synergien, investiert gezielt und behält gleichzeitig das Grosse im Blick. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, der Ausbau des Alltagsvelonetzes ist ein Baustein für einen modernen, gesunden, klimafreundlichen und gut funktionierenden Kanton Thurgau. Es freut mich, wenn der Kanton Thurgau die vom Bund verlangten Bedingungen zeitgemäss angeht. Besten Dank.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatHerzlichen Dank an die Regierung für die differenzierte und fundierte Beantwortung der Motion. In den vergangenen Wochen habe ich mich zusammen mit Kolleginnen und Kollegen aus der FDP-Fraktion intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt und den Dialog mit Sozialämtern im Kanton Thurgau sowie in den umliegenden Kantonen gesucht. Das von der Regierung betonte Subsidiaritätsprinzip bleibt für mich zentral. Der Staat soll dann unterstützen, wenn weder die Gesellschaft noch die betroffenen Personen selbst dazu in der Lage sind, eine Herausforderung aus eigener Kraft zu bewältigen. Eigenverantwortung ist und bleibt der Schlüssel. Sie trägt entscheidend zur Stabilität und Fairness unseres Systems bei. Aus den Gesprächen mit benachbarten Kantonen nehme ich mit, dass ein klar definierter Vermögensfreibetrag dort grundsätzlich geschätzt wird. Diskursrichtlinien geben eine Orientierung und können die frühzeitige Beratung erleichtern. Diese Leitplanken schaffen Sicherheit – sowohl für die Betroffenen als auch für die Behörden. Im Kanton Thurgau hingegen schätzt man im Gegensatz zu starren Schwellenwerten auch individuelle Lösungen. Ein hoher Fix-Freibetrag, wie er beispielsweise im Kanton Zürich existiert, könnte auch dazu führen, dass Hilfebedürftige das Sozialamt zu früh beanspruchen. Das wiederum führt zu mehr Fällen und somit zu Mehraufwand ohne echten Mehrwert. Härtefälle werden mit der Thurgauer Lösung ohnehin unbürokratisch, vorausschauend und pragmatisch behandelt. Die Behörden und Ämter nutzen ihren Handlungsspielraum, um rasch zu intervenieren, wenn Hilfebedarf absehbar ist. Gleichzeitig wird im Kanton Thurgau in den Gemeinden auch darauf hingewiesen, dass ein fehlender Freibetrag oft zu Hektik und administrativem Druck führen, weil Betroffene plötzlich ohne Mittel dastehen und die Sozialdienste innerhalb kürzester Zeit Zahlungen organisieren müssen. Für die Betroffenen bedeutet die vollständige Vermögensanrechnung eine zusätzliche Belastung und oftmals ein Gefühl von Minderwertigkeit. Das schwächt das Vertrauen in die Sozialhilfe und erhöht das Risiko einer echten Verarmung. Eine Anpassung des Systems hin zu einem Freibetrag alleine wird jedoch nur bedingt Verbesserungen bringen. Im Austausch mit den verschiedenen Sozialämtern hat sich gezeigt, dass die Schwachstellen auch an anderen Stellen liegen. Verzögerte Auszahlungen der individuellen Prämienverbilligung oder lange Abklärungsprozesse schaffen Unsicherheit und führen zu unnötigen Zusatzbelastungen – sowohl für Betroffene als auch für die Sozialämter. Hier benötigt es Optimierungen. Ein weiterer Aspekt ist der, dass alle Fachstellen berichten, dass der Gang zum Sozialamt selten freiwillig erfolge; in den allermeisten Fällen sei er von grossem Schamgefühl begleitet. Die Menschen, die diesen Schritt gehen, leiden meist bereits am Existenzminimum. Genau hier setzt gezieltes Case-Management an: So wird beispielsweise in der Gemeinde Aadorf eine feste Ansprechperson eingesetzt, um Prämienverbilligungen frühzeitig zu überprüfen und Sozialfälle möglichst zu verhindern. Diese Massnahme wird vom Kanton finanziell auch noch unterstützt – ein zusätzlicher und wirksamer Mechanismus für Früherkennung. Unsere Schlussforderung: Die Einführung eines Vermögensfreibetrags ist aus Sicht der kompletten FDP-Fraktion sinnvoll und bringt mehr Vorteile als Nachteile. Wir sind jedoch der Meinung, dass die aktuell von der SKOS vorgeschlagenen Freibeträge zu hoch angesetzt sind. Wir wünschen uns für eine Umsetzung des Gesetzes, dass die Beträge im Thurgau tiefer angesetzt werden. Dazu kann beispielsweise die Praxis des Kantons Aargau beigezogen werden. Die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass ein Vermögensfreibetrag keine generelle Abkehr von der Eigenverantwortung der Bezügerinnen und Bezüger bedeutet, sondern es den betroffenen Menschen ermöglicht, eine minimale wirtschaftliche Reserve zu bewahren. Unser Ziel muss es klar bleiben, schnelle und gezielte Hilfe bei akuten Notfällen dort zu ermöglichen, wo die Mittel fehlen und der Bedarf real ist.
- KommissionspräsidentSpeechGrosser RatDie Spezialkommission WILWEST hat im Rahmen der Vorberatung zum Grundstücksgeschäft WILWEST zwei Sitzungen durchgeführt. Die Mitglieder anerkennen die strategische Bedeutung des Projekts WILWEST für die künftige Entwicklung der Region im Bereich Mobilität, Wirtschaft und Lebensqualität. Die Grundhaltung gegenüber dem Projekt war in der Kommission positiv und wohlwollend. Im Zentrum der Beratungen standen die Rahmenbedingungen des Projekts, insbesondere mit Blick auf verkehrliche Erschliessung, Wirtschaftlichkeit sowie regionale Entwicklung. Vertieft diskutiert wurden dabei unter anderem der geplante Autobahnanschluss, die künftige Nutzung verschiedener Flächen, der Einbezug der Bevölkerung, die Finanzierung des Geschäftes sowie die Auswirkungen auf die Region. Das Thema Verkehr wurde umfassend beleuchtet, sowohl im Hinblick auf motorisierten Individualverkehr als auch auf den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr. Die Kommission stellte fest, dass trotz einer gewissen Planungsunsicherheit auf Seiten des Kantons St. Gallen Vorarbeiten erforderlich sind, insbesondere aufgrund der vom Bund vorgegebenen Fristen. Die Regierung hat dabei versichert, dass bis zu einem definitiven Entscheid ausschliesslich zwingend notwendige Arbeiten erfolgen und finanziert werden. Die offenen Fragen wurden durch die Regierung plausibel beantwortet. Als spezielles Ereignis nahm an der Sitzung auch der zuständige Regierungsrat aus dem Kanton St. Gallen, Beat Tinner, teil. Er beantwortete vor allem Fragen in Bezug auf das Verhalten im Kanton St. Gallen. Ein zentraler Punkt bei beiden Regierungsvertretern war die gegenseitige Absicht, Verhandlungen partnerschaftlich auf Augenhöhe zu führen und faire Lösungen für beide Kantone anzustreben. Für den Kanton Thurgau steht nicht das quantitative Wachstum der Region im Vordergrund, sondern die zukunftsgerichtete Entwicklung der Region. Ziel ist es, attraktive Rahmenbedingungen zu schaffen, die es der Bevölkerung ermöglichen, in der Region zu wohnen, zu arbeiten: ein wirksames Mittel gegen den Braindrain. Die Kantone Thurgau und St. Gallen legen grossen Wert auf die sorgfältige Auswahl der Investoren. Neben dem Preis sollen insbesondere qualitative Kriterien den Ausschlag geben. Das Eintreten war unbestritten. Die Kommission beschloss, mit 14:0 Stimmen bei 1 Enthaltung auf das Geschäft einzutreten.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatIch habe noch eine Ergänzung zu der Beschlussesziffer 2.4: Wir haben uns in der Kommission mit der Veräusserung intensiv auseinandergesetzt. Einerseits ist ein marktgerechter und attraktiver Preis erforderlich, um gewünschte Investoren anzuziehen, andererseits besteht die Gefahr, dass die finanziellen Aufwände im Vorfeld – Kauf, Planung, Wiederveräusserung etc. – höher sind als der Verkaufserlös. Trotz aktuell positiver Entwicklung auf dem Baulandmarkt und trotz dieser Aussicht auf einen möglichen Gewinn bei der Veräusserung, hat sich die Kommission einstimmig für die Aufnahme dieses zusätzlichen Absatzes entschieden. Diskussion – nicht benützt.
Contributions(26)
- Einfache AnfrageMitunterzeichnendeAsylpolitik neu ausrichtenNo. 24/EA 151/377
- MotionMitunterzeichnendeVermögensfreibetrag in der SozialhilfeNo. 24/MO 8/59
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/Erstunterzeichnerin
- MotionMitunterzeichnende
- Einfache AnfrageMitunterzeichnende50 Jahre Frauenstimmrecht und was macht der Kanton?No. 20/EA 42/103
Memberships(20)
- SpezialkommissionBericht „Freiwilligenarbeit im Kanton Thurgau: Aktueller Stand, Veränderungen und Handlungsoptionen“Grosser RatSource
- Präsidiumsince 04.03.2026
- SpezialkommissionGrosser RatSource
- Mitglied03.12.2025 – 17.09.2026
- Spezialkommission
- SpezialkommissionGrosser RatSource
- Mitglied08.07.2024 – 06.03.2025
- Spezialkommission
Images(2)
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 204.10.2025 – 31.12.2199
Data: OpenParlData · CC BY 4.0