Cornelia Büchi
SVP
Grosser RatFrauenfeld
Mandate
- Party
- Schweizerische Volkspartei
- Parliamentary group
- SVP
- Parliament
- Grosser Rat (TG)
- Electoral district
- Frauenfeld
- Parliament page
- Official profile
Personal
- Gender
- Female
- Born
- 18. Dezember 1960
- Occupation
- Verwaltungsökonomin
Contact
- Phone
- 079 608 81 08
- Address
- Im Buchfeld 4a
8500 Gachnang
References & source
- Source body
- TG
- Record updated
- 21.08.2026
- First imported
- 14.08.2025
Voting record(1006)
- NeinGrosser RatResult: 10 Yes · 112 No · 1 Abst. · 0 Absent
- NeinGrosser RatResult: 11 Yes · 89 No · 15 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatResult: 115 Yes · 0 No · 1 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatResult: 116 Yes · 0 No · 0 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatResult: 106 Yes · 0 No · 4 Abst. · 0 Absent
Interests(4)
- —Technische Gemeindebetriebe, Bischofszell · Mitglied des VerwaltungsratesFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
- —Wärme Bischofszell Sittertal AG, Bischofszell · Mitglied des VerwaltungsratesFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
- —SVP Ortspartei Iselisberg · AktuarinPolitische Ämtersince 01.01.2025Grosser Rat
- —Mieterschlichtungskommision Uesslingen · MitgliedPolitische Ämtersince 01.01.2025Grosser Rat
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Speeches(7)
- KantonsratSpeechGrosser RatDas Tiefbau-Amt möchte diese 100-%-Stelle einführen, um externe Honorare einzusparen. Wortwörtlich schreiben sie: „Diese Leistungen werden kostengünstiger internalisiert, das Knowhow wird zurück ins Amt geholt.“ An sich nachvollziehbar, aber konsequenterweise müssten auch die dazugehörigen Kosten für externe Dienstleistungen entsprechend sinken. Aber das Gegenteil ist der Fall. Wenn man im Zahlenteil nachschaut: Dienstleistungen und Honorare bleiben bei 1.25 Mio. Franken wie im vorhergehenden Budget, die Dienstleistungen für baulichen Unterhalt steigen sogar um 250’000 Franken, und das Gleiche für übrigen Unterhalt, 100’000 Franken. Insgesamt, zusammen mit den Besoldungen, die ebenfalls um 608’000 Franken steigen, sind also die personenbezogenen Kosten um fast 1 Mio. Franken höher. Und auch die Kosten für externe Dienstleistungen sind um 350’000 Franken höher. Man sieht also keine Einsparung – im Gegensatz zu dem, was sie im Budget eigentlich schreiben. Deshalb ist die SVP-Fraktion einhellig der Meinung: Wir müssen den Antrag von Kantonsrat Christian Koch ablehnen.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatAufgrund der relativ breiten Unterstützung der Motion möchte ich mich kurz halten. Gemäss § 3 Abs. 1 der Verordnung des Grossen Rates über die Gebühren der Strafverfolgungs- und Gerichtsbehörden (VGG) ist die Verfahrensgebühr nach dem Aufwand zu bemessen. Sie müsste also bereits heute tiefer sein, wenn keine Begründung erforderlich ist. In der VGG ist das aber nicht vorgesehen. Für die Parteien kostet es heute gleich viel, ob sie eine Begründung verlangen oder nicht. Deshalb ist auch die Hemmschwelle tief, eine schriftliche Begründung zu verlangen, auch wenn das gar nicht nötig wäre. Für die Gerichte besteht das Problem darin, dass sie die Gebühr oft schon festsetzen müssen, bevor sie wissen, ob der Entscheid schriftlich begründet werden muss oder nicht. Manchmal sind die Gebühren dadurch heute zu tief, wenn das Gericht nicht damit rechnet, einen Entscheid schriftlich begründen zu müssen und dann doch eine schriftliche Begründung verlangt wird. Umgekehrt sind die Gebühren manchmal zu hoch, wenn wider Erwarten auf eine schriftliche Begründung verzichtet wird. In der Justizkommission hören wir immer wieder, dass die Arbeitslast der Gerichte kontinuierlich steigt, verursacht durch steigende Fallzahlen. Aber auch die Anforderungen von Seiten des Bundesgerichts an die Begründung eines Entscheides haben massiv zugenommen. Gerichtsschreiber und Richterinnen sind überlastet. Eine Anpassung der VGG könnte einen Anreiz schaffen, dass auf eine Entscheidbegründung verzichtet wird. Damit könnten die Gerichte entlastet und die Verfahrensdauern reduziert werden. Ausserdem könnte die Gerichtsgebühr besser dem tatsächlichen Aufwand angepasst werden. Die Anpassung der VGG soll aber nicht zu Mindereinnahmen führen. Schon heute ist der Gerichtsbetrieb bei Weitem nicht kostendeckend. Das ist bei der Umsetzung zu berücksichtigen. Die SVP-Fraktion wird die Motion aus den erwähnten Gründen einstimmig unterstützen.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatIch spreche für die SVP-Fraktion zum Thema Solarinitiative. Bezüglich Solarproduktion wird im Thurgau bereits viel gemacht. So ist die Erreichung der Zielsetzung aus dem "Energiekonzept Kanton Thurgau für die Periode 2020 bis 2030" von 300 Gigawattstunden (GWh) Jahresproduktion realistisch. Der Thurgau gehört jetzt schon zu den Kantonen mit den höchsten Anforderungen an Eigenstromerzeugung für Neubauten. Gemäss kantonalem Recht wurde seit dem letzten Jahr die Pflicht für Energieproduktion weiter verschärft auf 30 Watt pro Quadratmeter Energiebezugsfläche. Auch Photovoltaikanlagen (PV) ohne Eigenverbrauch werden mit kantonalen und nationalen Beiträgen unterstützt. Die Mehrfachnutzung von landwirtschaftlichen Flächen wird mit Pilotanlagen gefördert. Die Initiative, aber auch die vorgesehene Gesetzesverschärfung müssen generell hinterfragt werden. Solaranlagen machen vor allem bei hohem Eigenverbrauch Sinn. Wenn dieser gegeben ist, haben Hauseigentümer auch ohne Zwang und Förderung genügend Anreiz für den Bau von Solaranlagen. All die Förderung und Zwangsmassnahmen führen zu einem Überangebot an Strom – dann, wenn ihn keiner braucht. Nachts und im Winter, wenn der Strombedarf am höchsten ist, nützen sie wenig. Das zeigen uns auch glasklar die Märkte, indem zu diesen Zeiten der Preis sogar negativ wird. Die Solarenergie kann einen Beitrag leisten, aber wir werden unser Stromproblem nicht mit Solarstrom lösen. Ganz abgesehen von den Herausforderungen für die Energieversorger: Sie müssen viel Geld in den Netzausbau investieren, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Das führt zu weiter steigenden Netztarifen. Aber auch auf der Seite der Stromkosten gibt es Probleme, weil die Solarstromproduktion sehr schlecht zu prognostizieren ist. Das führt eben neben den höheren Netzkosten auch zu massiv höheren Kosten beim Stromeinkauf. Dies wird hauptsächlich von denen berappt, die keine eigenen Solaranlagen haben, nämlich den Mietern in der Grundversorgung. In diesem Sinne sind die regulativen Massnahmen auch höchst unsozial. Gemäss Swissolar beträgt das Marktwachstum der Solarindustrie 2023 fast 40 %. Für die Hauseigentümer ist die Solarinitiative samt Gegenvorschlag unnötig, teuer und bedeutet einen inakzeptablen Eingriff in die verfassungsmässige Eigentumsfreiheit. Die Netz- und Energiekosten sowie die Stromkosten in der Grundversorgung steigen, das heisst, die Mieter werden geschröpft. Dafür freuen sich die beteiligten Lobbyisten. Darum lehnt die SVP-Fraktion die Initiative ab.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatDie Kommissionsvariante unterscheidet sich von der Regierungsvariante darin, dass die Investitionen bei Neubauten, umfassender Sanierung von Bestandesbauten und Infrastrukturanlagen nicht nur technisch, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sein sollten. Diese Ergänzung begrüssen wir. Hingegen erweitert die Kommission die Solarpflicht auf grosse zusammenhängende Fassadenflächen. Dies wäre wiederum ein schwerwiegender Eingriff in das Privateigentum und die Freiheit der Gestaltung eines Gebäudes. Es wäre etwa so, als ob Ihnen der Staat vorschreiben würde, welche Kleider Sie tragen müssen oder in welchen Möbeln Sie wohnen sollten. Ich möchte hier nicht mehr unnötig länger werden. Ich schliesse mich den Ausführungen meines Vorredners Gabriel Macedo weitestgehend an. Zur Beurteilung des Gegenvorschlags Guhl kann ich sagen, dieser ergänzt denjenigen der Kommission mit der Beschränkung auf Energieproduktion zum Eigenverbrauch. Es macht Sinn, wenn Photovoltaikanlagen nur für Eigenverbrauch dimensioniert werden und nicht für die maximal mögliche Produktion zur Einspeisung. Es ist unklar, wie das definiert werden soll, und ob das nicht mit künftigen Produktionsvorschriften pro Gebäudefläche in Konflikt steht. Vor allem aber ist auch hier weiterhin von zusammenhängenden Fassadenflächen die Rede, was für die SVP-Fraktion an und für sich eine rote Linie ist. In Kombination mit der Beschränkung auf Eigenverbrauch sollten die Fassaden jedoch nicht tangiert sein. Deshalb steht die SVP-Fraktion hinter dem Antrag Guhl.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatDie SVP-Fraktion bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme. Im Namen der SVP-Fraktion nehme ich gesamthaft zur Klimastrategie Stellung. Die Klimastrategie soll durch den Regierungsrat verabschiedet werden. In der Kommission stellten wir mit einiger Konsternation fest, dass wir an der Klimastrategie gar nichts ändern dürfen, so nach dem Motto: "Hauptsache, wir haben darüber geredet." Nachdem wir die Planung des Regierungsrates nicht genehmigen dürfen, handelt es sich unseres Erachtens auch nicht um eine zustimmende Kenntnisnahme. Wir nehmen gemäss § 40 Abs. 2 der Kantonsverfassung zur Klimastrategie Stellung. Diese umfasst 15 Sektoren. Es bleibt kein Bereich unberührt. Es gibt in den 15 Sektoren sage und schreibe 47 Handlungsfelder. Basierend auf der Klimastrategie soll für die Legislaturperiode 2020 – 2024 ein Aktionsplan Klima erarbeitet werden, der Massnahmen für die 47 Handlungsfelder definiert. Man stelle sich einmal vor, dass für jedes Handlungsfeld zehn Massnahmen definiert werden. Es stellt sich die Frage, wer 470 Massnahmen umsetzen, kontrollieren und bezahlen kann. Die Klimastrategie hat allein schon dadurch das Potenzial zum administrativen Monster und Beschäftigungsprogramm für die Verwaltung. Es ist nicht so, dass der Thurgau bezüglich Klimapolitik nichts machen würde. Diesbezüglich sind das Energiekonzept Kanton Thurgau 2020 bis 2030 sowie das revidierte Gesetz über die Energienutzung zu erwähnen. Insbesondere im Bereich der Gebäude haben wir ambitionierte klimapolitische Ziele. Weiter tragen die aktuellen Mustervorschriften der Kantone, das Förderprogramm Elektromobilität sowie das umfangreiche Energieförderprogramm ihren Teil zur Reduktion der Treibhausgase bei. In der Raumplanung sehen wir die Ausrichtung der Verkehrssysteme auf konzentrierte Siedlungsentwicklung, den Ausbau des öffentlichen Verkehrs sowie die Förderung des Langsamverkehrs. Wir haben bereits einiges getan und tun es weiterhin. In diesem Zusammenhang wurden wir auch schon als "Musterknaben" bezeichnet. In der vorliegenden Klimastrategie stecken zahlreiche unbeantwortete Widersprüche. In den Grundsätzen zur Klimastrategie wird zwar erwähnt, dass die Massnahmen sozial- und wirtschaftsverträglich gestaltet werden müssen. Wie die Tragbarkeit möglich sein soll, bleibt jedoch ein Rätsel. Die Landwirtschaft soll die Emissionen gegenüber 1990 um mindestens 40 % reduzieren. Gleichzeitig soll sie aber einen mindestens gleich grossen Beitrag zur Deckung des Nahrungsmittelbedarfs in der Schweiz leisten wie im Jahr 2020. Im Bereich der Raumplanung wird von der Sicherung von Flächen für erneuerbare Energie gesprochen. Damit werden der Landwirtschaft sogar noch weitere Produktionsflächen entzogen. Die Tierbestände sollen in der Landwirtschaft klimawirksam angepasst werden. Was hier so kryptisch daherkommt, heisst nichts anderes, als dass das Fleisch, das wir Essen, letztlich aus dem Ausland kommt, bei dem wir keine Kontrolle über die Haltung der Tiere haben. Viele Emissionen hängen direkt mit der Bevölkerungsentwicklung zusammen. Zwischen 1990 und 2040 rechnet der Kanton mit einem Bevölkerungswachstum von 65 % von 209'000 auf 375'000 Einwohnerinnen und Einwohner. Bereits in sechs Jahren wären es 108'000 Einwohner mehr als 1990, die trotzdem nicht mehr Emissionen verursachen sollen. Viele der Strategien zur Dekarbonisierung in den Bereichen der Gebäude und des Verkehrs sind zwar zu begrüssen, bedeuten aber eine grosse Belastung für unsere Energiesysteme und eine massive Zunahme des Stromverbrauchs. Das Winterstromproblem wird mit den verfügbaren alternativen Technologien nach wie vor nicht gelöst und die Versorgungssicherheit somit gefährdet sein. Verkehrsabgaben sollen verursachergerecht gestaltet werden. Dabei wird die Gesamtbilanz der E-Mobilität jedoch nicht berücksichtigt, beispielsweise hinsichtlich der Produktion und Entsorgung der Batterien. Zu den Treibhausgasemissionen liegen keine kantonalen Zahlen vor. Die vorhandenen Zahlen werden von den Daten der Schweiz abgeleitet. Die aktuellsten Daten sind von 2018 und somit fünf Jahre alt. Trotzdem soll ein Monitoring-System aufgebaut werden, das die Umsetzung und Wirkung der Massnahmen jährlich überprüft. Es stellt sich die Frage, wie dies ohne aktuelle Daten überhaupt messbar sein soll. Die indirekten, sprich durch den Konsum verursachten, importbedingten Treibhausgasemissionen sind rund eineinhalb Mal höher als diejenigen, die direkt im Kanton verursacht werden. Das heisst nicht, dass wir nicht zur Reduktion der Treibhausgase beitragen sollten, zeigt aber, wie gering unser Einfluss ist. Für die nicht vermeidbaren Emissionen, beispielsweise in den Bereichen Prozessgase und Landwirtschaft, müssten für die Erreichung des Netto-Null-Ziels Negativemissionstechnologien zum Einsatz kommen. Diese Technologien sind heute jedoch noch gar nicht vorhanden oder aber ineffizient, risikobehaftet, und sie verursachen inakzeptable Kosten. Die Befürworter der Klimastrategie werden mir vorwerfen, dass die Klimaerwärmung ebenfalls Kosten verursache. Das stimmt. Diese werden wir aber sowieso haben. Die Höhe des künftigen globalen CO₂-Ausstosses wird vor allem vom Wachstum in asiatischen und afrikanischen Ländern abhängen. Unser Einfluss ist viel zu gering. China baut beispielsweise zwei Kohlekraftwerke pro Woche. Ich hoffe nicht, morgen in der "Thurgauer Zeitung" zu lesen, dass die SVP-Fraktion keinen Klimaschutz wolle. Die SVPFraktion stellt sich nicht grundsätzlich gegen Massnahmen zum Schutz des Klimas. Dort, wo mit tragbaren Mitteln eine grosse Wirkung erreicht werden kann, soll das auch umgesetzt werden, beispielsweise in den Bereichen der Gebäude und des Verkehrs oder bei Anpassungen an den Klimawandel im Hinblick auf Hochwasserereignisse. Die vorliegende Klimastrategie schiesst aus Sicht der SVP-Fraktion jedoch massiv über das Ziel hinaus, teilweise sogar über Ziele des Bundes. Wir haben weder die finanziellen noch personellen Ressourcen, um die vorliegende Klimastrategie umzusetzen. Die SVPFraktion unterstützt Eintreten, lehnt die Klimastrategie aber einstimmig ab.
Contributions(8)
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/ErstunterzeichnerinInterventionszeiten KantonspolizeiNo. 24/EA 150/368
- InterpellationMitunterzeichnendeÖffentlichkeitsprinzip - nur im Prinzip gültig?No. 24/IN 31/273
- Einfache AnfrageMitunterzeichnende
- InterpellationMitunterzeichnende
- Einfache AnfrageMitunterzeichnende
Memberships(11)
Images(2)
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 204.10.2025 – 31.12.2199
Data: OpenParlData · CC BY 4.0