Corinna Pasche-Strasser
Die Mitte/EVP
Grosser RatWeinfelden
Mandate
- Party
- Die Mitte
- Parliamentary group
- Die Mitte/EVP
- Parliament
- Grosser Rat
- Electoral district
- Weinfelden
- Parliament page
- Official profile
Personal
- Gender
- Female
- Born
- 4. Juli 1974
- Occupation
- Schulpräsidentin
Contact
- Phone
- 071 424 28 55
- Address
- Waldparkstrasse 22
9220 Bischofszell
References & source
- Source body
- TG
- Record updated
- 04.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
Voting record(1049)
- NeinGrosser RatGesetz über die Finanzierung von Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung (FLEMBG) (Gesetz)Result: 15 Yes · 95 No · 7 Abst. · 0 Absent
- NeinGrosser RatVoranschlag 2025 und Finanzplan 2026-2028 (Beschluss)Result: 47 Yes · 76 No · 0 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatResult: 115 Yes · 0 No · 0 Abst. · 0 Absent
- NeinGrosser RatResult: 34 Yes · 76 No · 3 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatResult: 104 Yes · 0 No · 0 Abst. · 0 Absent
Interests(4)
- —TSME Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene, Frauenfeld · Mitglied der AufsichtskommissionFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
- —Pro Senectute Thurgau, Weinfelden · StiftungsrätinFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
- —VTGS - Verband Thurgauer Schulgemeinden, Amriswil · VorstandsmitgliedFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
- —Katholischen Landeskirche Thurgau, Weinfelden · KirchenrätinFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
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Speeches(8)
- Mitglied GRSpeechGrosser RatDie Fraktion Die Mitte/EVP dankt der Regierung für die Antwort, die zeigt: Der Umgang mit digitalen Medien bei Kindern und Jugendlichen ist eine ernstzunehmende Herausforderung. Mit der „Strategie Gesundheitsförderung und Prävention 2026–2029“ sowie mit dem kantonalen Aktionsprogramm wurden wichtige Grundlagen geschaffen, um den negativen Auswirkungen übermässiger Mediennutzung zu begegnen, etwa durch Elternbildung, Fachschulungen und gezielte Präventionsmassnahmen. Glücklicherweise handeln die Thurgauer Schulen bereits. Die Erhebung des Amtes für Volksschule zeigt: Nahezu alle Schulgemeinden haben eine Regelung zur Nutzung der Handys getroffen. Die Teilautonomie funktioniert. Ändern wir nicht, was funktioniert, hier muss der Kanton nicht einschreiten. Die Schulen kennen ihre Realität und reagieren mit differenzierten, praxisnahen Lösungen. Die Fraktion Die Mitte/EVP steht für klare Regelungen und eindeutige Haltung. Doch es braucht mehr als Regeln und Verbote: Die zentrale Frage lautet nicht, ob Handys den Unterricht stören, sondern, wie wir Kinder und Jugendliche dazu befähigen, mit digitalen Medien verantwortungsvoll umzugehen, jenseits von pauschalen Verboten und unkritischen Digitalisierungsgegnern. Dieser Weg setzt auf gezielte Förderung von Selbst-, Sozial- und Medienkompetenzen, wie sie im Lehrplan 21 verankert sind. Verbote mögen kurzfristig für Ruhe sorgen, doch sie fördern keine Medienmündigkeit. Jugendliche sollen lernen, ihr Medienverhalten selbst zu steuern und reflektiert zu nutzen. Die Schule muss ein Ort sein, an dem Selbstregulation aktiv eingeübt wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Fähigkeit zur Selbststeuerung in der Pubertät biologisch bedingt nicht vollständig ausgereift ist. Impulsivität, Ablenkbarkeit und der Hang zur kurzfristigen Bedürfnisbefriedigung gehören hier zur Entwicklungsphase. Umso wichtiger sind hier klare, altersgerechte Regeln, die von Schulen und Elternhaus gemeinsam getragen werden. Sie bieten Orientierung und schützen vor Überforderung, ohne selbstständiges Handeln zu verunmöglichen. Was es braucht, ist eine breite gesellschaftliche Diskussion über Medienerziehung, die Schule, Eltern und Gesellschaft gleichermassen miteinbezieht. Die psychische Belastung bei Jugendlichen ist zunehmend, nicht nur durch die sozialen Medien, sondern auch durch Leistungsdruck, Zukunftsängste und gesellschaftliche Unsicherheiten. Schulen müssen deshalb Räume schaffen, in denen Empathie, Zivilcourage und Beziehungsfähigkeit gefördert werden, auch im digitalen Raum. Prävention wirkt nachhaltiger als Sanktion. Wer soziale Kompetenzen stärkt, schützt vor Vereinsamung, Cybermobbing und digitaler Überforderung. Digitale Werkzeuge gehören zur Lebensrealität junger Menschen. Sie sollen nicht verteufelt, sondern sinnvoll im Unterricht integriert werden. Medienbildung ist kein Luxus, sondern Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe und berufliche Perspektiven. Ein kompetenzorientierter Unterricht nutzt digitale Geräte als didaktisches Werkzeug, nicht als Störfaktor. Es geht um pädagogische Zielorientierung und nicht um technische Verliebtheit. Ein generelles Handyverbot würde die komplexen Herausforderungen nicht lösen. Die Nutzung sozialer Medien findet grösstenteils ausserhalb des Unterrichts statt. Zudem würde ein allgemeines Verbot die pädagogische Verantwortung der lokalen Akteure untergraben. Die Schulen handeln bereits differenziert und verantwortungsvoll. Was es braucht, ist keine neue Vorschrift, sondern eine gemeinsame Verantwortung von Schule, Elternhaus und Gesellschaft. Der Regierungsrat hat mit seiner Strategie einen wichtigen Rahmen geschaffen. Jetzt gilt es, diesen mit Leben zu füllen durch konkrete Unterstützung der Schulen, Stärkung der Elternbildung und gezielte Förderung jeder Kompetenz, die Kinder und Jugendliche stärker machen für die digitale Welt. Der Lehrplan 21 weist den Weg, lassen wir ihn nicht zur Theorie verkommen, sondern machen wir ihn zur gelebten Praxis.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatDie Fraktion Die Mitte/EVP dankt der Regierung für die Antwort. Die Motion „Islamschulen an der Volksschule?“ fordert eine gesetzliche Einschränkung, nach der Schulräume ausschliesslich staatlich anerkannten Kirchen für den Religionsunterricht zur Verfügung gestellt werden dürfen. Diese Forderung greift tief in die Gemeindeautonomie der Schulen ein und widerspricht sowohl bewährter Praxis als auch dem gesellschaftlichen Wandel, dem wir als öffentliche Schule Rechnung tragen sollten. Als Schulpräsidentin und katholische Kirchenrätin der Landeskirche bin ich überzeugt: Wir stärken unsere christlich-kulturell verankerten Wurzeln nicht, indem wir andere Religionen verbieten. Stärke entsteht nicht durch Ausgrenzung, sondern durch Offenheit, Dialog und gegenseitigen Respekt. Indem wir den islamischen Religionsunterricht integrieren, leisten wir einen Beitrag zu einer Schule, die Vielfalt als Bereicherung versteht und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert. Unsere Gesellschaft ist heute religiös und kulturell vielfältiger denn je. Der Anteil muslimischer Mitbürgerinnen und Mitbürger liegt schweizweit bei rund 7 %, in einzelnen Gebieten auch höher. Diese Realität verlangt nach inklusiven Lösungen, die Integration fördern und nicht Ausgrenzung betreiben. Ein Beispiel für gelungene Integration ist der islamische Religionsunterricht, wie er in Kreuzlingen seit über 14 Jahren erfolgreich praktiziert wird. Dieser Unterricht findet auf Deutsch statt, folgt einem klaren Lehrplan und wird pädagogisch begleitet. Muslimische Kinder erhalten so die Möglichkeit, ihre Religion in einem schulischen, kontrollierten Rahmen zu reflektieren – im Einklang mit den schulischen Werten. Die Thurgauer Verfassung garantiert die Teilautonomie der Schulgemeinden. Diese umfasst auch die Entscheidung, ob und unter welchen Bedingungen Schulräume externen Dritten – darunter auch Religionsgemeinschaften – zur Verfügung gestellt werden. Die Motion würde diese Autonomie unverhältnismässig einschränken und damit bewährte lokale Entscheidungsprozesse untergraben. Der Islamische Religionsunterricht Thurgau (IRU) orientiert sich am Lehrplan Thurgau und verfolgt einen kompetenzorientierten Ansatz – analog zum christlichen Religionsunterricht. Ziel ist nicht die Missionierung, sondern die Förderung von Dialogfähigkeit, die Auseinandersetzung mit existenziellen Fragen und die Entwicklung einer reflektierten religiösen Identität. Diese stärkt die Persönlichkeitsbildung und fördert religiöse Toleranz – ein zentrales Ziel unserer demokratischen Bildung. Darüber hinaus bietet der IRU auch für die Schulen selbst einen Mehrwert. In Kreuzlingen etwa steht mit dem Imam eine Ansprechperson zur Verfügung, die bei Fragen zum Fasten, zu Kleidung oder zur Elternkommunikation vermittelt. Diese Rolle als Kulturvermittler ist im Schulalltag von grossem Nutzen. Die Motion verkennt die gesellschaftliche Realität, untergräbt die Gemeindeautonomie und gefährdet bewährte integrative Strukturen. Sie würde nicht nur muslimische Gemeinschaften diskriminieren, sondern auch das vielfältige Gemeindeleben einschränken. Der islamische Religionsunterricht ist kein Fremdkörper an der Schule, sondern ein Beitrag zu einer offenen, dialogfähigen und inklusiven Gesellschaft. Ich bitte Sie daher, zusammen mit der Fraktion Die Mitte/EVP die Motion nicht erheblich zu erklären.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatDie Fraktion Die Mitte/EVP dankt der Regierung für die ausführliche Antwort. Der Umgang mit neuen Technologien stellt uns als Gesellschaft zweifellos vor grosse Herausforderungen. Der Fortschritt bringt nicht nur neue Möglichkeiten, sondern fordert uns auch heraus, unsere Komfortzone zu verlassen und zu lernen, mit Neuem umzugehen. Das bedeutet, sich weiterzuentwickeln und die neuen Medien nicht auszugrenzen, sondern ihnen wohlwollend kritisch zu begegnen. Dies gilt nicht nur für die Kinder, sondern auch für uns Erwachsene. Für Kinder hat der französische Psychologe Serge Tisseron eine einfache, klare Regel entwickelt: "3-6-9-12". Kein Fernsehen unter drei Jahren, keine eigene Spielkonsole unter sechs Jahren, Internet nach neun Jahren und soziale Netzwerke nach zwölf Jahren. Diese Empfehlung ist bekannt. Aber halten wir uns daran? Die Vorstellung einer medienabstinenten frühen Kindheit entspreche mehr einer romantischen Vorstellung als der Realität: Dies die Worte des Autorenteams des Amtes für Volksschule des Kantons Schwyz in ihrer Wegleitung "Medien und Informatik" für Lehrpersonen Kindergarten. Gerade in den unteren Klassen sollte das Lernen vor allem auf realen Erfahrungen basieren. Darauf muss der Schwerpunkt liegen. Dies steht ausser Frage. Aber die Chance, die die neuen Medien den Schulen auf allen Stufen bieten, sollten wir nicht ungenutzt lassen. Und zwar aus folgenden Gründen: Zukunftsrelevante Kompetenzen: Digitale Fähigkeiten sind essenziell für die Arbeitswelt und das Leben in der modernen Gesellschaft. Schulen haben die Aufgabe, Kinder darauf vorzubereiten. Frühzeitige Einführung in die digitalen Tools fördert den Umgang mit der Technik und ermöglicht Kindern die Chance, die Digitalisierung zu nutzen. Individualisiertes Lernen: Gerade jüngere Kinder profitieren stark von individualisierten Lernwegen. Personalisierte Geräte ermöglichen es, den Unterricht auf die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten jedes Lernenden zuzuschneiden. Sie können in ihrem eigenen Tempo arbeiten, auf für sie relevante Materialien zugreifen und die Lernprozesse selber steuern. Förderung der Lernautonomie: Die Schülerinnen und Schüler werden durch den Einsatz personalisierter Geräte dazu ermutigt, Verantwortung für ihr eigenes Lernen zu übernehmen. Dies stärkt die Fähigkeit, selbstgesteuert und unabhängig zu lernen, was eine wichtige Grundlage für lebenslanges Lernen bleibt. Förderung der Medienkompetenz: Indem bereits in der Primarschule digitale Werkzeuge genutzt werden, lernen die Schülerinnen und Schüler frühzeitig, wie man sich verantwortungsbewusst im digitalen Raum bewegt. Dies schliesst den kritischen Umgang mit Informationen, den Schutz von Privatsphäre und die Einhaltung von Regeln im digitalen Umfeld mit ein. Inklusiver Unterricht: Personalisierte Geräte ermöglichen es Lehrpersonen, den Unterricht inklusiver zu gestalten, indem sie den Zugang an angepasste Lernmittel für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen erleichtern und barrierefreie Lernumgebungen schaffen. Ich könnte noch mehr aufzählen, lasse dies aber. Wir als Gesellschaft haben die Aufgabe, den Kindern eine möglichst gut qualifizierte, hochwertige Bildung anzubieten. Durch den Einsatz digitaler Medien haben sich neue Möglichkeiten ergeben, die es zu nutzen gilt. Allerdings dürfen wir andere, ebenfalls wichtige Kompetenzen, wie Sozialkompetenz, nicht vernachlässigen. In der Schule liegt die Verantwortung bei den Pädagogen, die den Einsatz digitaler Technologien steuern, überwachen und die für deren sinnvollen Einsatz verantwortlich sind. Die Schulen sind in der Verantwortung und nehmen ihre Verantwortung ernst. Doch es braucht eine Sensibilisierung in der Gesellschaft und bei den Erziehungsberechtigten. Die Schulen können die Eltern unterstützen, aber nicht deren Erziehungsaufgabe übernehmen. Wir als Gesellschaft haben die Aufgabe, unsere Kinder besser zu schützen. Dies fordert eine umfassende Sensibilisierung der Erziehungsberechtigten. Eltern sollen wissen, wie sie ihre Kinder in der digitalen Welt begleiten und unterstützen können. Sie müssen in der Lage sein, sinnvolle Grenzen zu setzen und ihren Kindern beizubringen, digitale Medien verantwortungsvoll und im Masse zu nutzen. Die Regel von Tisseron kennen wir, sie gibt uns Orientierung. Nutzen wir sie auch. Bei der Sensibilisierung und Aufklärung kann die Schule mitwirken, doch braucht es Präventionsmassnahmen auch für Eltern mit Kindern im Vorschulalter. Eine verbindliche Elternmitwirkung könnte bereits im Vorschulalter sehr hilfreich sein.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatDie Fraktion Die Mitte/EVP dankt der Regierung für die ausführliche Antwort. Der Umgang mit neuen Technologien stellt uns als Gesellschaft zweifellos vor grosse Herausforderungen. Der Fortschritt bringt nicht nur neue Möglichkeiten, sondern fordert uns auch heraus, unsere Komfortzone zu verlassen und zu lernen, mit Neuem umzugehen. Das bedeutet, sich weiterzuentwickeln und die neuen Medien nicht auszugrenzen, sondern ihnen wohlwollend kritisch zu begegnen. Dies gilt nicht nur für die Kinder, sondern auch für uns Erwachsene. Für Kinder hat der französische Psychologe Serge Tisseron eine einfache, klare Regel entwickelt: "3-6-9-12". Kein Fernsehen unter drei Jahren, keine eigene Spielkonsole unter sechs Jahren, Internet nach neun Jahren und soziale Netzwerke nach zwölf Jahren. Diese Empfehlung ist bekannt. Aber halten wir uns daran? Die Vorstellung einer medienabstinenten frühen Kindheit entspreche mehr einer romantischen Vorstellung als der Realität: Dies die Worte des Autorenteams des Amtes für Volksschule des Kantons Schwyz in ihrer Wegleitung "Medien und Informatik" für Lehrpersonen Kindergarten. Gerade in den unteren Klassen sollte das Lernen vor allem auf realen Erfahrungen basieren. Darauf muss der Schwerpunkt liegen. Dies steht ausser Frage. Aber die Chance, die die neuen Medien den Schulen auf allen Stufen bieten, sollten wir nicht ungenutzt lassen. Und zwar aus folgenden Gründen: Zukunftsrelevante Kompetenzen: Digitale Fähigkeiten sind essenziell für die Arbeitswelt und das Leben in der modernen Gesellschaft. Schulen haben die Aufgabe, Kinder darauf vorzubereiten. Frühzeitige Einführung in die digitalen Tools fördert den Umgang mit der Technik und ermöglicht Kindern die Chance, die Digitalisierung zu nutzen. Individualisiertes Lernen: Gerade jüngere Kinder profitieren stark von individualisierten Lernwegen. Personalisierte Geräte ermöglichen es, den Unterricht auf die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten jedes Lernenden zuzuschneiden. Sie können in ihrem eigenen Tempo arbeiten, auf für sie relevante Materialien zugreifen und die Lernprozesse selber steuern. Förderung der Lernautonomie: Die Schülerinnen und Schüler werden durch den Einsatz personalisierter Geräte dazu ermutigt, Verantwortung für ihr eigenes Lernen zu übernehmen. Dies stärkt die Fähigkeit, selbstgesteuert und unabhängig zu lernen, was eine wichtige Grundlage für lebenslanges Lernen bleibt. Förderung der Medienkompetenz: Indem bereits in der Primarschule digitale Werkzeuge genutzt werden, lernen die Schülerinnen und Schüler frühzeitig, wie man sich verantwortungsbewusst im digitalen Raum bewegt. Dies schliesst den kritischen Umgang mit Informationen, den Schutz von Privatsphäre und die Einhaltung von Regeln im digitalen Umfeld mit ein. Inklusiver Unterricht: Personalisierte Geräte ermöglichen es Lehrpersonen, den Unterricht inklusiver zu gestalten, indem sie den Zugang an angepasste Lernmittel für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen erleichtern und barrierefreie Lernumgebungen schaffen. Ich könnte noch mehr aufzählen, lasse dies aber. Wir als Gesellschaft haben die Aufgabe, den Kindern eine möglichst gut qualifizierte, hochwertige Bildung anzubieten. Durch den Einsatz digitaler Medien haben sich neue Möglichkeiten ergeben, die es zu nutzen gilt. Allerdings dürfen wir andere, ebenfalls wichtige Kompetenzen, wie Sozialkompetenz, nicht vernachlässigen. In der Schule liegt die Verantwortung bei den Pädagogen, die den Einsatz digitaler Technologien steuern, überwachen und die für deren sinnvollen Einsatz verantwortlich sind. Die Schulen sind in der Verantwortung und nehmen ihre Verantwortung ernst. Doch es braucht eine Sensibilisierung in der Gesellschaft und bei den Erziehungsberechtigten. Die Schulen können die Eltern unterstützen, aber nicht deren Erziehungsaufgabe übernehmen. Wir als Gesellschaft haben die Aufgabe, unsere Kinder besser zu schützen. Dies fordert eine umfassende Sensibilisierung der Erziehungsberechtigten. Eltern sollen wissen, wie sie ihre Kinder in der digitalen Welt begleiten und unterstützen können. Sie müssen in der Lage sein, sinnvolle Grenzen zu setzen und ihren Kindern beizubringen, digitale Medien verantwortungsvoll und im Masse zu nutzen. Die Regel von Tisseron kennen wir, sie gibt uns Orientierung. Nutzen wir sie auch. Bei der Sensibilisierung und Aufklärung kann die Schule mitwirken, doch braucht es Präventionsmassnahmen auch für Eltern mit Kindern im Vorschulalter. Eine verbindliche Elternmitwirkung könnte bereits im Vorschulalter sehr hilfreich sein.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatIch spreche hier im Namen der Fraktion Die Mitte/EVP, aber auch als Kirchenrätin der Katholischen Landeskirche des Kantons Thurgau. Auch wenn sich die Verantwortungsträger der katholischen Kirche bewusst waren, dass das von kirchlicher Seite in Auftrag gegebene Pilotprojekt zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der Kirche der Schweiz einiges an Leid ans Tageslicht bringen wird, hat das Ausmass, welches am 12. September 2023 präsentiert wurde, erschüttert und grosse Betroffenheit ausgelöst. So auch im Kirchenrat der Katholischen Landeskirche Thurgau. In der Medienmitteilung des Bistums Basel vom 5. März 2024 ist nicht nur davon zu lesen, wie viele Meldungen zu sexuellen Übergriffen seit dem 12. September im Bistum eingegangen sind, sondern auch, dass sich der Bischofsrat des Bistums Basel Ende Februar mit Betroffenen getroffen und ihnen zugehört hat. Die Mitglieder des Bischofsrates waren bestürzt von den Schilderungen, wie die Täter Vertrauen zunächst gezielt aufgebaut und dann brutal zerstört haben. Die Betroffenen leiden oft lebenslang an mangelndem Selbstvertrauen, Vertrauen in ihre Mitmenschen, aber auch in Gott. Die Folgen sind unterschiedlichster Art: körperliche Beschwerden, psychische Erkrankungen oder aber auch berufliche und wirtschaftliche Probleme. Prävention beginnt für die Betroffenenorganisationen damit, dass sich Menschen mit der Thematik auseinandersetzen und deshalb genauer hinschauen, zuhören und handeln. Angemessener Umgang mit Nähe und Distanz betrifft die ganze Kirche, insbesondere aber kirchliche Mitarbeitende, Leitungspersonen und Behördenmitglieder im dualen System. Grenzverletzungen gerade in seelsorglichen Beziehungen müssen besprechbar werden, um Missbrauch zu verhindern. Der Auftrag für die historische Studie wurde von den drei nationalen Organisationen der römisch-katholischen Kirche gemeinsam in Auftrag gegeben. Damit signalisieren die Verantwortlichen der Katholischen Kirche Schweiz, sowohl in den Bistümern als auch in den kantonalkirchlichen Körperschaften klar, dass die Aufarbeitung des traurigen Kapitels ein grosses Anliegen ist. Die äusserst wichtige Präventionsarbeit wird konsequent durchgeführt. Denn die Verhinderung sexueller Übergriffe hat höchste Priorität in der Katholischen Landeskirche Thurgau und im Bistum Basel. Welche Präventionsmassnahmen auf kantonaler Ebene umgesetzt und gefördert werden, ist in der Antwort des Regierungsrates ausführlich beschrieben. Im Frühjahr 2024 wurde eine Weiterbildung lanciert, welche insbesondere den verbalen Missbrauch im Blick hat. Diese neue Weiterbildung zur Prävention gegen sexuellen Missbrauch ist auf grossen Anklang gestossen. Die zuständige Fachstelle bietet diese Weiterbildung im Rahmen der Präventionsmassnahmen ab Herbst 2024 allen kirchlichen Mitarbeitern und Behördenmitgliedern an. Auch ehrenamtliche Mitarbeitende können hier mitmachen. Auf nationaler Ebene wurden zwischenzeitlich weitere Massnahmen erarbeitet. Zentrales Anliegen ist, den Missbrauch in den eigenen Reihen noch entschiedener zu bekämpfen und Betroffene zu schützen. Erstens: Die unabhängige Beratung von Betroffenen soll künftig ausschliesslich durch die staatlich anerkannte Opferberatungsstelle erfolgen. Die kircheninternen Melde- und Fallbearbeitungsstrukturen werden zusammen mit externen Fachleuten überprüft und weiterentwickelt. Zweitens: Externe psychologische Abklärungen sollen gewährleisten, dass nur Personen in den kirchlichen Dienst gelangen, die für die pastorale Arbeit mit Menschen geeignet sind. Drittens: Für die Führung von Personaldossiers und die Weitergabe von relevanten Informationen über kirchliche Mitarbeitende werden schweizweit einheitliche Standards eingeführt, um beispielsweise Versetzungen bei Fehlverhalten zu unterbinden. Viertens: Die wissenschaftliche Aufarbeitung wird fortgesetzt, erneut in Zusammenarbeit mit dem Historischen Seminar der Universität Zürich. Die Resultate werden 2027 präsentiert. Fünftens: Die Mitglieder aller Auftraggeberinnen verpflichten sich, keine Akten mehr zu vernichten, die im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen stehen oder den Umgang damit dokumentieren. Sechstens: Ein nationales, kirchliches Gericht soll die einheitliche Rechtsprechung in allen Bistümern der Schweiz gewährleisten. Betroffene sollen Verfahrensrechte erhalten. Zudem soll das Gericht auch kirchenexterne Juristen und Juristinnen umfassen. Die kirchlich Verantwortlichen unserer kantonalen Landeskirche, aber auch schweizweit, sind sich ihrer Verantwortung bewusst und nehmen sowohl die Aufarbeitung als auch die Prävention sehr ernst.
Contributions(22)
- InterpellationMitunterzeichnende
- InterpellationMitunterzeichnende
- InterpellationMitunterzeichnende
- InterpellationMitunterzeichnende
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Memberships(12)
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- Version 204.10.2025
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Data: OpenParlData · CC BY 4.0