Ciril Schmidiger
SVP
Grosser RatKreuzlingen
Mandate
- Party
- Schweizerische Volkspartei
- Parliamentary group
- SVP
- Parliament
- Grosser Rat
- Electoral district
- Kreuzlingen
- Parliament page
- Official profile
Personal
- Gender
- Male
- Born
- 28. Dezember 1975
- Occupation
- Gemeindepräsident
Contact
- Phone
- 058 346 87 03
- Address
- Rebenacker 9
8574 Oberhofen
References & source
- Source body
- TG
- Record updated
- 04.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
Voting record(749)
- NeinGrosser RatGesetz über die Finanzierung von Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung (FLEMBG) (Gesetz)Result: 15 Yes · 95 No · 7 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatVoranschlag 2025 und Finanzplan 2026-2028 (Beschluss)Result: 47 Yes · 76 No · 0 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatResult: 115 Yes · 0 No · 0 Abst. · 0 Absent
- EnthaltungGrosser RatResult: 34 Yes · 76 No · 3 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatResult: 104 Yes · 0 No · 0 Abst. · 0 Absent
Interests(5)
- —Verein Kombinierte Mobilität Regio Kreuzlingen · Vorstand, MitgliedFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
- —Regionalplanungsgruppe Kreuzlingen · Vorstand, MitgliedFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
- —Politische Ämtersince 01.01.2025Grosser Rat
- —Wasserversorgung Region Kreuzlingen · Vorstand, VizepräsidentFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
- —Abwasserzweckverband Münsterlingen · Vorstand, VizepräsidentFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
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Speeches(7)
- KantonsratSpeechGrosser RatEs wurde ja schon ganz vieles gesagt, und ich teile absolut den Inhalt der Motion: In erster Linie die Gesundheitsprävention, insbesondere für unsere jungen Konsumentinnen und Konsumenten, zweitens aber auch die Umweltaspekte. Und ich unterschreibe dort eigentlich jeden Punkt. Jedoch teile ich auch die Meinung, dass mit einem Verbot der Bezug dieser besagten Produkte nicht massgeblich eingeschränkt würde. Es wurde bereits gesagt: Internet, Nachbarkantone usw. – die Produkte kann man sich besorgen, wenn man denn möchte. Wollen wir heute aber wirklich eine Motion überweisen, die ein kantonales Verbot zur Folge hätte, dessen Berechtigung oder Wirksamkeit erst noch durch einen Bundesgerichtsentscheid bestätigt werden müsste? Wollen wir diese Zeit, diese Gelder, in die Hand nehmen für eine Sache, die bereits, wir haben es von meinem Vorredner gehört, an den Bundesrat überwiesen wurde? Wenn wir die Chronologie anschauen – Juni 2024 Nationalrat, Juni 2025 Ständerat, dazwischen kam im September 2024 unsere Motion, die wir heute behandeln. Und jetzt, ein Jahr später, debattieren wir darüber. Sorgen wir doch dafür, dass unsere kantonalen Vorschriften und unsere Steuergelder im Kanton Thurgau nicht in Rauch und Dampf aufgehen und erklären die Motion nicht erheblich. Danke schön.
- KantonsratSpeechGrosser RatZu fortgeschrittener Stunde obliegt es mir, noch ein paar Worte zu dieser Interpellation an Sie zu richten. Sie wissen, ich werde nicht allzu lang, Sie müssen keine Angst haben. Zu Beginn meines Votums erlaube ich mir trotzdem, mit Ihnen meine persönlichen Erfahrungen zu teilen, um sodann die Wichtigkeit des Anliegens unseres Vorstosses zu untermauern. Seit 1985 bin ich Musikant, 25 Jahre lang durfte ich im Vorstand eines Jugendmusikvereins, der eine eigene Musikschule betreibt, mitwirken, 22 Jahre davon als Präsident. Während dieser Zeit habe ich viel Schönes erleben dürfen, auch Prägendes fürs Leben: Wettbewerbserfolge, Reisen, gegenseitiges Motivieren und Anspornen zu Höchstleistungen, gemeinsame Feste, die erste Freundin – die ist zwar nicht geblieben – und gute Freunde, wenn man sie braucht. Was mich immer wieder tief beeindruckt, ist die Tatsache, dass das gemeinsame Musizieren Brücken schlägt, egal, ob ein Jugendlicher die Lehre in einem handwerklichen Beruf antritt oder sich für ein Studium entscheidet. Unabhängig davon, aus welcher gesellschaftlichen Schicht jemand stammt, alle verbindet die Freude an der Musik. Dabei konnte ich beobachten, wie insbesondere Kinder und Jugendliche, welche nicht aus privilegierten finanziellen Verhältnissen stammen, eine wichtige Rolle, vielfach sogar eine Vorbildfunktion innerhalb der Gemeinschaft, innerhalb eines Vereins, einnehmen. Sie sind sich gewohnt, sorgfältig mit den vorhandenen Ressourcen umzugehen, einander zu unterstützen und Verantwortung zu übernehmen. Sie sind wichtige Stützen in Vereinen, welche wiederum das Rückgrat unserer Gesellschaft bilden. Deshalb ist es überaus wichtig, eine solide musikalische Bildung für alle zugänglich zu machen, wo nötig auch mit finanzieller Unterstützung. Die Musikschulen des Kantons Thurgau übernehmen diesen Bildungsauftrag und bieten entsprechende Ausbildungsqualität. Für qualifizierte Lehrpersonen, Infrastruktur und Administration entstehen selbstredend erhebliche Kosten. Die bestehende und geschätzte finanzielle Unterstützung des Kantons, welche sich jedoch ausschliesslich an der Aufwandseite orientiert, kommt dabei eins zu eins den Musikschülerinnen und Musikschülern zugute. Die Gewährung eines Rabatts für finanziell nicht auf Rosen gebettete Personen, gestützt auf die KulturLegi, ist dabei eine pragmatische Lösung, um keinen unnötigen Administrativaufwand für die Bewertung von Einkommen und Vermögen sowie für anderweitige Abklärungen und die Schaffung verschiedenster Tarifstufen zu generieren. Dies würde zudem die Aufwandsseite belasten und somit auch wieder zu höheren Kantonsbeiträgen führen. Die Karte, welche von der Caritas ausgestellt und jeweils für ein Jahr gültig ist, wird ausschliesslich an Personen vergeben, welche am Existenzminimum leben. Die Kriterien für die Vergabe werden eng gehalten und gewissenhaft geprüft, können sich kantonal jedoch unterscheiden. Eine Anmeldeflut von Schülerinnen und Schülern, und damit einhergehend die viel höhere finanzielle Beteiligung des Kantons, ist dennoch nicht zu befürchten, da die selber zu leistenden Beiträge – wir haben es gehört – immer noch beträchtlich sind, wenn man bedenkt, dass eine Stunde Einzelunterricht von 40 Minuten ohne Rabatt mit rund 650 bis 800 Franken pro Semester zu Buche schlägt. Die KulturLegi ist kein Konsumationsgutschein für irgendwelche Freizeitaktivitäten, sondern eine Unterstützung für ein sinnvolles Hobby. Die durch die Anerkennung der KulturLegi fehlenden Einnahmen stellen für die Musikschulen, trotz intensiver Bemühungen zur Mittelbeschaffung durch Eigenleistungen, Konzerten, Sponsoring, Gönnern, Stiftungsgelder usw., ein erhebliches Problem dar und reissen eine grosse Lücke in das Budget. Es besteht daher das latente Risiko, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht oder nur marginal berücksichtigt werden können und somit Kindern der Zugang zur musikalischen Bildung unter Umständen verwehrt respektive einer finanziell privilegierten Schicht vorbehalten bleibt. Das darf nicht sein, weshalb wir gut daran tun, frühzeitig in die jungen Menschen zu investieren, um hohen Folgekosten durch späteres Fehlverhalten vorzubeugen. Trotz der ablehnenden Haltung des Regierungsrats verliere ich nicht die Hoffnung, dass durch eine systemische Überarbeitung der kantonalen Verordnung – es braucht kein Gesetz, sondern nur die Überarbeitung der Verordnung – die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schülerinnen und Schüler zukünftig gebührend berücksichtigt werden können. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatIch spreche im Namen der SVP-Fraktion. Im vorliegenden Geschäft behandeln wir die Umsetzung von Bundesrecht auf kantonaler Stufe betreffend die Zulassung und Zulassungsteuerung von Leistungserbringern, welche zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen dürfen. Wir haben es bereits gehört, die Vorlage ist durch Departement und Verwaltung vorbildlich vorbereitet worden, wofür wir uns auch herzlich bedanken. Ich halte mich sehr kurz: Eintreten ist für uns unbestritten. Und ich darf es vorwegnehmen, wir werden der vorliegenden Fassung in dieser Form zustimmen, im Vertrauen darauf, dass die Möglichkeit der Zulassungsbeschränkung durch den Regierungsrat nur bei Notwendigkeit und mit dem nötigen Augenmass angewandt wird. Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatVieles wurde bereits gesagt, trotzdem und ergänzend möchte ich auf einen meines Erachtens sehr wichtigen Umstand aufmerksam machen. Art. 6 unserer Schweizerischen Bundesverfassung lautet: "Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei." Ich frage mich daher, wo im vorliegenden Fall die Übernahme der Verantwortung für sich selber und für den Staat zu erkennen ist, wenn anstelle der Schuldentilgung – notabene im Bereich der Sozialhilfe – der Rechtsweg gewählt wird? Und dies trotz bereits 13-jähriger Beschäftigung als Dolmetscher, unter anderem am Obergericht. Somit ist eine der grundlegendsten und wichtigsten Voraussetzungen für das Erlangen des Schweizer Bürgerrechts nicht erfüllt, nämlich das Respektieren, Befolgen und Leben von Schweizer Gesetzen und Werten. Sehr stossend finde ich übrigens die irreführende Interpretation des Art. 14 Abs. 2 des Schweizerischen Bürgerrechtsgesetzes des Rechtsanwalts des Gesuchstellers, welche durch eine überaus grosszügige Auslegung des Gesetzesartikels der Öffentlichkeit fälschlicherweise suggeriert, dass der Grosse Rat das Gesuch gar nicht ablehnen könne. Ich entnehme dies dem Artikel in der Thurgauer Zeitung vom 11. Februar 2025. Dies ist schlicht falsch. Selbstverständlich hat der Grosse Rat das Recht, selbstständig über das Gesuch zu entscheiden. Wir haben dies bereits von meinem Vorredner gehört. Zusammenfassend fällt für mich die Gesamtwürdigung daher negativ aus. Das Recht auf einen Schweizer Pass muss weiterhin durch Erfüllung der Pflichten, die Respektierung der Gesetze und Regeln sowie das Mittragen der Schweizer Werte erlangt und nicht auf dem Rechtsweg erstritten werden können. Ansonsten wäre das gegenüber allen Personen, die die Voraussetzungen klaglos erfüllen, nicht fair. Ich bitte Sie daher, dem Antrag auf Ablehnung des Gesuchs zuzustimmen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Einbürgerungen an Personen erfolgen, die sich als dauerhaft integrierte Mitglieder unserer Gemeinschaft erweisen.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatVieles wurde bereits gesagt, trotzdem und ergänzend möchte ich auf einen meines Erachtens sehr wichtigen Umstand aufmerksam machen. Art. 6 unserer Schweizerischen Bundesverfassung lautet: "Jede Person nimmt Verantwortung für sich selber wahr und trägt nach ihren Kräften zur Bewältigung der Aufgaben in Staat und Gesellschaft bei." Ich frage mich daher, wo im vorliegenden Fall die Übernahme der Verantwortung für sich selber und für den Staat zu erkennen ist, wenn anstelle der Schuldentilgung – notabene im Bereich der Sozialhilfe – der Rechtsweg gewählt wird? Und dies trotz bereits 13-jähriger Beschäftigung als Dolmetscher, unter anderem am Obergericht. Somit ist eine der grundlegendsten und wichtigsten Voraussetzungen für das Erlangen des Schweizer Bürgerrechts nicht erfüllt, nämlich das Respektieren, Befolgen und Leben von Schweizer Gesetzen und Werten. Sehr stossend finde ich übrigens die irreführende Interpretation des Art. 14 Abs. 2 des Schweizerischen Bürgerrechtsgesetzes des Rechtsanwalts des Gesuchstellers, welche durch eine überaus grosszügige Auslegung des Gesetzesartikels der Öffentlichkeit fälschlicherweise suggeriert, dass der Grosse Rat das Gesuch gar nicht ablehnen könne. Ich entnehme dies dem Artikel in der Thurgauer Zeitung vom 11. Februar 2025. Dies ist schlicht falsch. Selbstverständlich hat der Grosse Rat das Recht, selbstständig über das Gesuch zu entscheiden. Wir haben dies bereits von meinem Vorredner gehört. Zusammenfassend fällt für mich die Gesamtwürdigung daher negativ aus. Das Recht auf einen Schweizer Pass muss weiterhin durch Erfüllung der Pflichten, die Respektierung der Gesetze und Regeln sowie das Mittragen der Schweizer Werte erlangt und nicht auf dem Rechtsweg erstritten werden können. Ansonsten wäre das gegenüber allen Personen, die die Voraussetzungen klaglos erfüllen, nicht fair. Ich bitte Sie daher, dem Antrag auf Ablehnung des Gesuchs zuzustimmen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Einbürgerungen an Personen erfolgen, die sich als dauerhaft integrierte Mitglieder unserer Gemeinschaft erweisen.
Contributions(2)
- InterpellationMitunterzeichnendeKulturLegi an den Musikschulen im ThurgauNo. 24/IN 7/52
- Einfache AnfrageMitunterzeichnende
Memberships(10)
Images(2)
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 204.10.2025 – 31.12.2199
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