Roger Martin
Die Mitte/EVP
Grosser RatArbon
Mandate
- Party
- Die Mitte
- Parliamentary group
- Die Mitte/EVP
- Parliament
- Grosser Rat
- Electoral district
- Arbon
- Parliament page
- Official profile
Personal
- Gender
- Male
- Born
- 12. November 1968
- Occupation
- Stadtpräsident, Betriebsökonom FH, MA
Contact
- Phone
- 058 346 83 40
- Address
- Kirschenweg 4
8590 Romanshorn
References & source
- Source body
- TG
- Record updated
- 04.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
Voting record(544)
- NeinGrosser RatGesetz über die Finanzierung von Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung (FLEMBG) (Gesetz)Result: 15 Yes · 95 No · 7 Abst. · 0 Absent
- AbwesendGrosser RatVoranschlag 2025 und Finanzplan 2026-2028 (Beschluss)Result: 47 Yes · 76 No · 0 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatResult: 115 Yes · 0 No · 0 Abst. · 0 Absent
- NeinGrosser RatResult: 34 Yes · 76 No · 3 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatResult: 104 Yes · 0 No · 0 Abst. · 0 Absent
Interests(5)
- —Stiftung historisches Bahn-Ensemble, Romanshorn · Präsident, StiftungsratFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
- —Verein internationales Bodensee Schifffahrtsmuseum Hohentwiel, Horn · Mitglied, VorstandFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
- —Regio Appenzell-St.Gallen-Bodensee · VorstandsmitgliedPolitische Ämtersince 01.01.2025Grosser Rat
- —Regiotherm AG, Romanshorn · Mitglied, VerwaltungsratFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
- —Regionalplanungsgruppe Oberthurgau · PräsidentPolitische Ämtersince 01.01.2025Grosser Rat
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Speeches(7)
- Mitglied GRSpeechGrosser RatEs sei mir zuerst erlaubt, zu meinen Vorrednern zwei Bemerkungen zu machen. Zu Reto Ammann, der da vorschlägt, man müsse den VTG miteinbeziehen. Bei aller Wertschätzung: Der VTG ist ein enorm wichtiges Gremium für die Gemeinden. Aber gerade in dieser Frage ist der VTG wahrscheinlich nicht die richtige Wahl, denn es haben 68 Gemeinden tendenziell etwas zu verlieren und 12 vielleicht etwas zu gewinnen. Dann zum Votum von David Zimmermann zu den Zentrumsvorteilen: Ja, die gibt es natürlich auch. Aber ganz ehrlich: Die Zentrumsvorteile führen auch zu mehr Lärm, mehr Verkehr, Poser und so weiter, und auf diese Vorteile könnte ich auch gerne verzichten. Der Steuerwettbewerb unter den Gemeinden ist ein wichtiger Faktor, der die Gemeinden zwingt, haushälterisch mit den Finanzen umzugehen. Es stellt sich aber die Frage, wie viel Unterschied im Steuerfuss vernünftig ist. Ist es im Sinne des Parlaments und des Kantons Thurgau, dass zwei benachbarte Gemeinden, die notabene zusammengewachsen sind, einen Unterschied von 30 bis 40 Steuerprozenten aufweisen, jene Einwohner der steuergünstigeren Gemeinde aber sehr stark die Infrastruktur der teureren Gemeinde nutzen? Wie würden Sie sich privat verhalten, wenn Sie alleine für den Unterhalt der Privatstrasse aufkommen müssten, obwohl alle Nachbarn diese mitbenutzen? Sind Steuerfüsse wirklich nur das Ergebnis guter Arbeit der Gemeindeexekutive oder profitieren gewisse Gemeinden einfach aufgrund von verschiedenen Ausgangslagen? In der Präambel der Bundesverfassung steht geschrieben, dass sich die Stärke des Volkes am Wohl des Schwachen misst. Dies gilt sicherlich auch für die Gemeinden. Das heisst, es muss ein Interesse da sein, möglichst einen Ausgleich zu erzielen. Regierung und Parlament sollten also einhellig der Meinung sein, dass starke Gemeinden zu einem starken Kanton führen. Dabei muss es im ureigenen Interesse sein, dass der Kanton über gute, starke kantonale Zentren mit guter Infrastruktur verfügt. Nur scheinen Exekutive und Legislative nicht der Meinung zu sein, diese Infrastruktur finanziell abzugelten. Die Zentren bleiben hier auf sich selber gestellt, obwohl diese nachweislich 45 % mehr Kosten als Gemeinden ohne Zentrumsfunktion aufweisen. 48 % der Thurgauer Wohnbevölkerung leben in einem kantonalen oder regionalen Zentrum. Aufgrund des Planungs- und Baugesetzes ist die Tendenz steigend. Vor allem auch ältere Personen ziehen zunehmend in Zentren, was im Bereich Gesundheitskosten und Infrastruktur die Sache verschärft. Gemäss einer Analyse der Arbeitsgruppe haben die kantonalen Zentren gegenüber den restlichen Gemeinden im Bereich Sport, Freizeit und Kultur das Vierfache an Kosten, bei der sozialen Sicherheit das Doppelte und bei der allgemeinen Sicherheit das Eineinhalbfache. Auch der eigene Wirkungsbericht des Kantons stellt fest, dass die Zentrumslasten ungenügend ausgeglichen sind. Die Zentrumslasten, die mit der höheren Dichte an Wohnbevölkerung, Arbeitsplätzen, Bildungsinstitutionen, Ver- und Entsorgungsanlagen sowie Verkehrsinfrastruktur zusammenhängen, finden keinen direkten Eingang in den kantonalen Finanzausgleich. Dasselbe gilt für die Zusatzbelastung durch Sport- und Kulturinfrastruktur. Es sei mir ein kleines Beispiel hier an meiner Gemeinde Romanshorn erlaubt: Die IPV-Ausgaben betragen dort mittlerweile schon 10 % der Gesamtausgaben des Gemeindehaushalts. Gemeinden ohne Zentrumsfunktion konnten den Steuerfuss in den vergangenen 20 Jahren um durchschnittlich 20 Steuerprozente senken, kantonale Zentren um 13 Prozentpunkte und regionale um 11 Prozentpunkte. Betrachten wir die Entwicklung der Steuerkraft seit 2005: Während die kantonalen und regionalen Zentren die Steuerkraft um 23.2 % beziehungsweise 30.3 % verbessern konnten, gelang den Landgemeinden eine Steigerung um 52 %. Das bedeutet gegenüber früher, dass eine Umkehr in der Finanzsituation von Land und Stadt stattgefunden hat. Die logische Konsequenz wäre jetzt, dass man, wie man das vor 20 Jahren gemacht hat, den Finanzausgleich entsprechend wieder anpasst. Eher beschämend für mich ist die Tatsache, dass der Kanton sich an seine eigene gesetzliche Mindestvorgabe von 2 % nicht hält. Wenn der Regierungsrat nun die finanzielle Situation als Argument einbringt, nichts ändern zu wollen, nimmt er seine Verantwortung nicht wahr. Wir erlassen dem Steuerzahler auch nicht seine Steuern, nur weil er knapp bei Kasse ist, aber genau das nimmt der Regierungsrat aktuell für sich in Anspruch. Was nicht bei allen Zentren in den Büchern steht – und das ist auch noch wichtig zu wissen –, sind die aufgeschobenen Instandstellungsprojekte in Millionenhöhe. Aufgrund der knappen Mittel besteht seit Jahren oder Jahrzehnten ein Investitionsstau in Millionenhöhe bei den Städten. Instandstellungsprojekte können kurzzeitig aufgeschoben werden, langfristig ist dies aber sehr gefährlich. Möchte der Thurgau seine Zentren austrocknen lassen und so den ganzen Kanton schwächen? Mit seiner Vertröstung auf den nächsten Wirkungsbericht blockiert der Regierungsrat dringend nötige Anpassungen und entzieht sich seiner Verantwortung. Ich fordere deshalb, dass sich der Regierungsrat an die Gesetze hält und dringend nötige Anpassungen an die Hand nimmt. Denn die Untätigkeit der Regierung schwächt den Standort Thurgau nachhaltig. Der Grosse Rat steht aber auch in der Verantwortung, den Regierungsrat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben zu verpflichten, wenn dieser seine Aufgaben vernachlässigt oder verweigert. Danke.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatWenn ich teilweise die Worte meiner Vorvotanten höre, dann wird mir klar, die wohnen sicher nicht entlang der N23, sondern vielleicht eher hinter dem Mond. Und vielleicht auch noch ein Punkt: Es geht offensichtlich um das Wörtchen "unverändert". Bei den bereits abgestimmten STEP-Initiativen gilt, glaube ich, "unverändert". Über die BTS, sprich N23, wurde ja noch nicht abgestimmt, deshalb kann die auch nicht geändert werden. Ich glaube, es ist klar, dass eine BTS im ursprünglichen Rahmen nicht stattfinden wird, sondern wir von der neuen N23 wahrscheinlich profitieren könnten. Auch wenn die Verkehrssituation hinsichtlich absoluter Zahlen weniger dramatisch erscheint als dies an anderen Orten der Fall ist, beispielsweise in der Agglo Zürich, so ist das doch in relativer Hinsicht nicht mehr haltbar, dieser Zustand. Mindestens im Oberthurgau ist vor allen Dingen während der Rushhour ein grosses Verkehrsaufkommen mit Stau und mindestens stockendem Verkehr an neuralgischen Verkehrspunkten, und das führt wiederum dazu, dass gewisse Verkehrsteilnehmer Schleichwege durch Nebenstrassen und Quartierstrassen suchen. Der sich aggregierende Verkehr am Morgen von Osten in Richtung Frauenfeld führt dazu, dass die N23 in vielen Ortschaften, in denen auch viele Schulwege liegen, zu einer massiven Minderung der Wohnqualität und der Verkehrssicherheit führt. Auch für die Wirtschaft ist die Situation herausfordernd. Als sowieso schon peripherer Wirtschaftsstandort im Oberthurgau führt die schlechte Verkehrsanbindung zu einem zusätzlichen Standortnachteil. In Gesprächen mit Wirtschaftsvertretern, als Präsident der Region, wird dieser Umstand immer wieder angesprochen. Einige haben schon gedroht, über eine Abwanderung nachzudenken, da ihr Materialfluss für die laufende Produktion gefährdet ist. Und noch ein kleiner Hinweis: Studien zeigen, dass der Oberthurgau bis ins Jahr 2050 um 30 % wachsen wird, während die Beschäftigungsanzahl nur um 3 % wachsen wird. Das heisst, 27% des Wachstums werden auch wieder nach Frauenfeld oder nach St. Gallen pendeln und die Strassen noch mehr verstopfen. Auch wenn die aktuelle N23 nicht in ihrer ursprünglichen BTS-Variante geplant ist, wäre sie ein Schritt in die richtige Richtung, da die Ortsumfahrungen auf der ursprünglichen Trasse liegen. Langfristig ist aber gerade auch im Hinblick auf das überdurchschnittliche Bevölkerungswachstum des Thurgaus ein Vollausbau anzustreben. Die aktuelle N23-Variante beinhaltet nicht nur Umfahrungen, sondern auch verschiedene Massnahmen im Bereich des ÖV und des Langsamverkehrs. Auch Aspekte wie Wildwechsel sind entsprechend berücksichtigt. Es handelt sich somit also nicht um ein reines Strassenbauprojekt, sondern um ein gesamtheitliches Regionenerschliessungsprojekt, das wieder Wohnqualität in die geplagten Ortschaften bringen soll. Es ist mehr als müssig, immer die Benachteiligungsargumente gegenüber Bundesbern bemühen zu müssen, aber es ist endlich an der Zeit, dass auch die Ostschweiz in puncto Infrastruktur adäquat berücksichtigt wird. Diese Forderungen müssen die Ostschweizer Kantone gemeinsam und solidarisch nach Bern tragen. Wir müssen uns gegenseitig unterstützen, um gehört zu werden. Der Thurgau hat eine lange Tradition als Untertanengebiet. Zeit, dieses Verhalten abzulegen und mit klaren Signalen selbstbewusst in Bern aufzutreten. Ich bitte Sie deshalb, die Motion zu unterstützen und mit starker Stimme aus der Ostschweiz in Bern aufzutreten. Die Fraktion Die Mitte/EVP unterstützt die Motion grossmehrheitlich.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatIch versuche, die Länge meines Votums Ihrer Aufmerksamkeitsspanne anzupassen und halte mich eher kurz. Der umfangreiche Bericht des Regierungsrates ist in seiner Ausführlichkeit zu verdanken. Die einzelnen Darlegungen der Personalbestandesänderungen sind nicht zu hinterfragen, da dies den Rahmen wohl sprengen würde. Beim Durchlesen des Berichtes wurde es mir aber zeitweise, in Anbetracht der vielen Zahlen, schwindlig, und es gelang mir nicht, eine abschliessende Antwort auf die zu vermutende Intensionsfrage zu finden. Ich habe mich dann etwa drei Stunden durch den Zahlensalat gearbeitet und versucht, mit eigenen Berechnungen Licht ins Dunkle zu bringen. Zu folgender Erkenntnis bin ich daraufhin gelangt: Während das Bevölkerungswachstum um 7 % gestiegen ist, stieg der Personalbestand um 12 % im selben Zeitraum. Rund 2 % davon sind auf die veränderten Bedingungen des Bundes zurückzuführen und nicht direkt beeinflussbar. An rund 1 % ist der Grosse Rat, also wir, der Grund für den Personalausbau. Erstaunlich hoch ist jedoch die Tatsache, dass der Regierungsrat in seiner Kompetenz für drei Viertel der Personalaufstockung verantwortlich ist. Beim Versuch einer Interpretation möchte ich Folgendes festhalten: Ist es realistisch, dass der Grosse Rat nur für ein Zwölftel der Stellenerhöhungen verantwortlich ist? Kommt da der Grosse Rat nicht etwas zu gut weg? Definiert wurde in der Beantwortung, dass alle übrigen, nicht eindeutig zuordenbaren neu geschaffenen Stellen aufgrund von gesteigerten Anforderungen an die Verwaltung verursacht und somit dem Regierungsrat zugesprochen wurden. Hier gibt es Klärungsbedarf. Abschliessend möchte ich noch erwähnen, dass es in der Antwort des Regierungsrates in der Schlussbemerkung störend ist, dass als Begründung der Tätigkeitsausweitung aktuell politische Geschäfte des Grossen Rates aufgeführt werden – zumal wir nur für 1 % verantwortlich sind –, die mindestens im Bereich der Tourismusförderungsabgabe fragwürdig ist. Wie oben errechnet, machen die Entscheide der kantonalen Legislative eben nur 1 % des Wachstums aus. Dass hier versucht wird, politisch Einfluss auf aktuelle Geschäfte zu nehmen, ist unlauter.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatDer Tourismus nimmt aktuell zwar noch eine untergeordnete Rolle in der Thurgauer Wirtschaft ein, könnte sich aber durchaus künftig zu einer ansehnlichen Branche entwickeln. In seiner "Strategie 2040" will der Regierungsrat den Thurgau als sympathischen Kanton positionieren, der mehr als Landwirtschaft und Äpfel zu bieten hat. Spezifisch vermerkt wird, dass er ein idealer Ort für Seminare, Festlichkeiten, für Terroir und Kulturgenuss sowie für Ausflüge und Ferien mit aktiver Erholung sein soll. Die gezielte Positionierung als Ferien- und Erholungsdestination ist geeignet, den Kanton Thurgau in seiner Schönheit bekannt zu machen. Hierfür sind jedoch Anstrengungen in der Weiter- respektive Entwicklung des Tourismus- und Freizeitangebots sowie in der Kommunikation notwendig. Diese Leistungen werden heute vor allem von Thurgau Tourismus gemeinsam mit den Gemeinden, touristischen Leistungserbringern und weiteren Akteuren erbracht und brauchen die nötigen finanziellen Ressourcen. Bisher werden diese Aktivitäten vor allem durch kantonale und kommunale Steuergelder sowie von bisher freiwilligen Abgaben der Leistungserbringer finanziert. Bei der Einführung einer in der Schweiz gängigen und wenig kritisierten Kurtaxe oder Tourismustaxe wäre es zwar wünschenswert, dass das Portemonnaie von Kantonen und Gemeinden geschont werden, sie aber nicht ganz aus der Verantwortung genommen werden sollten. Für die Standardpromotion wie Werbemassnahmen sollen weiter Finanzen aus dem öffentlichen Haushalt verwendet werden. Die neu einzuführende Tourismusabgabe soll vor allem Massnahmen finanzieren, die letztendlich wieder den Gästen zukommen. Dazu gehören Betreiben von Tourismus-Offices, Infostellen, die Produkteentwicklung und vor allem die Finanzierung von attraktiven Angeboten, sei dies mit Gästekarten für ÖV-Nutzung, Vergünstigungen etc. Die Befürchtung, dass mit der Einführung der Tourismusabgabe die Administration aufgebläht wird, ist absolut unbegründet. Schon jetzt wird die Anzahl Übernachtungen für statistische Zwecke erfasst. Der Mehraufwand beschränkt sich somit darauf – basierend auf diesen Zahlen –, eine Rechnung zu stellen. Die Kontrolle der zweckdienlichen Verwendung kann über eine definierte Spezialfinanzierung, über das Budget und die Rechnung einfach gehandhabt werden. Dies wird in den Gemeinden für verschiedenste Abgaben seit Jahren unkompliziert gehandhabt. In der Beantwortung des Regierungsrates wird dargelegt, dass bereits jetzt Beherbergungsbetriebe mit Mitgliedschaft bei Thurgau Tourismus (TGT) auf freiwilliger Basis bei ihren Gästen einen Tourismusbeitrag erheben, wovon ein Teil der jeweilige Betrieb für eigene Marketingaktivitäten einsetzen kann und den Rest für Marketingaktivitäten auf Stufe Destination an TGT überweist. Deshalb erachtet der Regierungsrat das Anliegen als nicht nötig. Kann man so vertreten, sollte man aber nicht, wenn man Wirtschaftsförderung betreiben will. Es ist störend, dass nicht alle Betriebe der Para- und Hotellerie sich an der Aktion beteiligen, zumal alle touristischen Leistungserbringer von den Marketingaktivitäten profitieren. Das Schaffen von gleichlangen Spiessen wäre hier wünschenswert. Die aktuelle Motion zielt zwar in die richtige Richtung, wie das bereits angetönt wurde, bei der Erarbeitung sollte aber eher von einer Tourismusförderungsabgabe mit entsprechender Verwendung ausgegangen werden. Dieser Ansatz ist eine Chance: Reduktion der Beiträge für die öffentliche Hand sowie Mehrleistungen, die die Beherbergungsbranche anbieten und wovon Gäste profitieren können; dies alles mit der Tourismusabgabe auf vernünftigem Niveau. Ich fasse zusammen: Der Kanton und die Gemeinden müssen weiter für Standortpromotion aufkommen. Der Betrag kann aber reduziert und verursachergerecht erhoben werden. Mit einer Abgabe können attraktive Produkte und Angebote für Touristen geschaffen oder ausgebaut werden. Der Mehraufwand für die Administration ist, wenn richtig aufgegleist, sehr bescheiden. Sämtliche Leistungserbringer werden gleichbehandelt. Die grosse Mehrheit der Fraktion Die Mitte/EVP befürwortet deshalb die Schaffung eines Tourismusförderungsgesetzes mit einer Kurtaxe oder besser Tourismusförderungsabgabe als integriertem Bestandteil. Bei der Ausarbeitung ist nebst den genannten Aspekten vor allen Dingen eine einfache administrative, allenfalls digitale Handhabung anzustreben. Hier gibt es andernorts schon einige gute Beispiele. Wir empfehlen deshalb, die Motion erheblich zu erklären.
- Mitglied GRSpeechGrosser RatVielleicht vorab: Ich bin ein grosser Befürworter der Gemeindeautonomie. Was vorher auch einmal erwähnt worden ist: Bewilligungen müssen unabhängig von dieser Veränderung von Gemeinden geprüft werden, unabhängig der Feiertage, und deshalb ist ein möglicher administrativer Mehraufwand sehr, sehr bescheiden. Ich komme zu Absatz 2: Da steht drin, dass die Gemeinde unabhängig davon, welche Feiertage es jetzt sind, Ausnahmen bewilligen kann. Das schätze ich, dass man hier der Gemeinde diese Aufgabe zutraut. In Absatz 3 steht dann aber wieder, sie kann verbieten, wenn eine Beeinträchtigung besteht, so dass die Veranstaltung den hohen Feiertag stört. Grundsätzlich ist das wie doppelt gemoppelt. Wir haben also als Gemeinde hier einen Ermessensspielraum bei der Einschätzung, ob die Veranstaltung den Feiertag stört und können dann nochmal ermessen, ob wir auch etwas machen wollen oder nicht. Und hier finde ich, ist das unnötig, und im Sinne einer Kohärenz innerhalb des Kantons bin ich der Meinung, dass, wenn die Gemeinde feststellt oder glaubt festzustellen, dass eine Beeinträchtigung stattfindet, dass sie dann die Veranstaltung verbieten soll und muss. Deshalb stelle ich einen Antrag, der mit einer knappen Mehrheit der Fraktion Die Mitte/EVP gutgeheissen worden ist, dass Absatz 3 geändert wird. Er würde neu wie folgt lauten: "Sie verbietet jede Veranstaltung, wenn die begründete Befürchtung besteht, dass die Veranstaltung den hohen Feiertag stört."
Contributions(4)
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/ErstunterzeichnerinSteht das HundeG im Widerspruch mit der Tierschutzverordnung?No. 24/EA 40/100
- StandesinitiativeMitunterzeichnende
- MotionMitunterzeichnende
- InterpellationMitunterzeichnendeWirkung des kantonalen FinanzausgleichsNo. 24/IN 3/42
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