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RS

Raffaella Strähl-D’Ambrosio

Active
Schweizerische VolksparteiSVP
Grosser RatKreuzlingen

Mandate
Party
Schweizerische VolksparteiSource: SVP
Parliamentary group
SVP
Electoral district
Kreuzlingen
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Female
Born
16. März 1981
Occupation
Gemeindepräsidentin
Contact
Address
Ludwigstrasse 6
8573 Siegershausen
References & source
Source body
TG
Record updated
29.10.2026
First imported
14.08.2025
Interests(1)
  • —
    Gemeinde Kemmental · Gemeindepräsidentin
    Führungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
Access badges

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Speeches(2)
  1. Kantonsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Ich danke der Regierung für die Antwort auf die Motion. Aber ich sage es offen, die Antwort überzeugt überhaupt nicht. Sie überzeugt nicht, weil sie am Kern der Motion vorbeigeht, weil sie aus einer pragmatischen Frage eine Grundsatzdebatte macht, die wir gar nicht führen. Diese Motion will weder eine Abschaffung der Kollegialgerichte noch eine Abschaffung der Laienrichter. Sie will etwas sehr Einfaches und Vernünftiges, sie will, dass im Kanton Thurgau einfache Strafsachen schneller, schlanker und effizienter erledigt werden. Es geht darum, im Kanton Thurgau ein Instrument einzuführen, das praktisch alle Kantone bereits kennen, und das sich bewährt hat. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Motion verlangt nichts Unzulässiges oder Exotisches, sondern verlangt einen vernünftigen Umgang mit Ressourcen. Die Argumente der Regierung gegen diese Motion sind sehr schwach. Die Regierung wendet zum Beispiel ein, der Begriff einfache Delikte sei kein tauglicher Begriff. Das ist juristisch nicht falsch – natürlich –, aber politisch, denn eine Motion ist kein ausformulierter Gesetzesartikel, sie ist ein gesetzgeberischer Auftrag. Sie legt keine Begriffe fest, sondern fordert eine saubere Ausarbeitung. Dafür gibt es ein Gesetzgebungsverfahren, dafür gibt es Kommissionsarbeit, dafür gibt es Vernehmlassungen, dafür gibt es juristische Präzisierung. Dann behauptet die Regierung auch, das Kollegialgericht gewährleiste Mehrperspektivität, Qualität und gesellschaftliche Akzeptanz. Aber auch hier gilt: Ja. Aber es braucht bei einfachen Fällen eben keine Mehrperspektivität. Das braucht es bei Fällen, bei denen rechtlich, menschlich oder gesellschaftlich schwierige Abwägungen vorzunehmen sind. Dort stärkt Mehrperspektivität die Qualität. Ein ganz konkreter Fall: Jemand bricht ein Auto auf, der Täter wird identifiziert und gefasst, der Sachverhalt ist klar, die Beweislage ist überschaubar, die Rechtsfrage ist nicht komplex. Müssen hier wirklich dringend drei Personen Akten studieren, Termine koordinieren, sich abstimmen und gemeinsam beraten? Wird der Fall dadurch gerechter, wird er dadurch klarer, wird er dadurch überzeugender? Nein, er wird einfach nur langsamer. Die Regierung schreibt weiter, die Verfahrensdauer hänge nicht entscheidend davon ab, ob einer oder mehrere Richter einen Fall entscheiden müssen. Gerade hier verkennt die Regierung den Effizienzgewinn von Einzelrichtern, denn ein einfacher Fall ist kein abstrakter Baukasten, er kann als ein zusammenhängender Arbeitsprozess erledigt werden: einlesen, ordnen, würdigen, entscheiden, begründen. Wer einen einfachen Fall als zusammenhängende Aufgabe bearbeiten kann, arbeitet automatisch schneller, klarer und fokussierter. Jede zusätzliche Schnittstelle kostet Zeit, jede Aktenzirkulation kostet Zeit, jede Terminabstimmung kostet Zeit und jede gemeinsame Beratung kostet Zeit: vielleicht nicht dramatisch im Einzelfall, aber strukturell über viele Fälle hinweg eben sehr wohl. Ein Einzelrichterverfahren ermöglicht genau hier Effizienz: weniger Abstimmung, weniger Koordination, weniger Reibungsverlust. Entscheide werden dadurch automatisch rascher und somit zeitnaher gefällt. Gerade ein zeitnahes Urteil ist wichtig. Ein Urteil, das zu spät kommt, verliert Wirkung: für die beschuldigte Person, für die geschädigte Person, für die Öffentlichkeit, für das Vertrauen in den Staat. Ein Rechtsstaat, der zu langsam ist, wird nicht rechtsstaatlicher, nur weil drei Personen entscheiden. Er wird einfach nur langsamer. Die Regierung versucht weiter, mit möglichen zusätzlichen Rechtsmittelverfahren zu argumentieren. Man könne nicht ausschliessen, dass unterlegene Parteien eher weiterziehen, wenn nur eine Person entschieden habe. Auch das überzeugt nicht. Erstens ist es hypothetisch, zweitens könnte man mit hypothetischen Folgeproblemen in jeder Form blockieren, drittens entsteht Akzeptanz nicht allein durch die Anzahl Personen im Spruchkörper, sondern durch Qualität und Verständlichkeit. Ein klar begründeter Einzelrichterentscheid wird genauso akzeptiert werden wie ein kollegialer Entscheid. Besonders störend finde ich aber, dass die Regierung einen zentralen Punkt einfach ausblendet oder vergisst: die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwälte und Staatsanwältinnen entscheiden seit langem in sehr vielen Fällen als Einzelpersonen. Es ist seit Jahren Teil unseres Systems. Es funktioniert, es ist anerkannt, es ist rechtsstaatlich eingebettet, und genau deshalb ist die Gegenposition schwer verständlich. Wenn wir den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten zutrauen, in einfachen Fällen allein zu handeln, weshalb sollen wir es dann unseren Bezirksrichterinnen und Bezirksrichtern in gesetzlich klar begrenzten, einfachen Fällen nicht zutrauen? Gerade die Staatsanwaltschaft steht hinter unserer Motion. Sie habe, so habe ich mir sagen lassen, bei der Umfrage eine positive Rückmeldung gegeben, denn auch die Staatsanwaltschaft würde sich über schnellere Entscheide freuen. Auch sie würde ihre Fälle gerne schneller abschliessen. In der Antwort der Regierung hat es kein Wort dazu. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, erklären Sie unsere Motion erheblich und stehen Sie ein für Weiterentwicklung. Halten wir nicht an Strukturen fest, nur weil sie immer bestanden haben. Wir wollen keinen Kanton Thurgau, der restriktiver bleibt als nötig und damit am Ende langsamer ist als alle anderen. Lassen Sie uns schneller, schlanker und kostengünstiger werden. Nicht aus Ideologie, sondern für eine Strafjustiz, die dem Anspruch unseres Kantons gerecht wird: bürgernah, effizient, sorgfältig und vor allem rechtzeitig. Die SVP-Fraktion wird diese Motion einstimmig erheblich erklären.
  2. Mitglied GR
    Speech
    Grosser Rat
    Die Finanzkompetenzen wurden letztmals in den Neunzigerjahren festgelegt. Diese Beträge schränken den Regierungsrat ein, weil sie einer veränderten Realität gegenüberstehen. Praktisch alle Kosten sind seit der letzten Festsetzung massiv gestiegen. Ausgaben, die früher eine Ausnahme darstellten, liegen heute regelmässig über den bisherigen Schwellenwerten. Effizienz staatlichen Handelns ist kaum möglich, es kommt zu unnötigen Verzögerungen und unnötiger Bürokratie. Bei der Anpassung der Finanzkompetenzen geht es nicht einfach um pauschale Erhöhungen, sondern um ein Gleichgewicht zwischen der Handlungsfähigkeit der Regierung und der Kontrollfunktion des Parlamentes. Die Kommission hat ihre Arbeit abgeschlossen und nach Prüfung unterschiedlicher Interessen und Argumente einen ausgewogenen Vorschlag vorgelegt. Der Kommissionsvorschlag zeigt eine Lösung, die Effizienz und Kontrolle verbindet. Die Finanzkompetenzen werden an die realen Gegebenheiten angepasst, die grossen strategisch bedeutsamen Geschäfte bleiben weiterhin dem Kantonsrat vorbehalten. Dies entlastet auch den Kantonsrat, er kann sich auf strategisch wichtige Geschäfte konzentrieren und nicht auf Detailgeschäfte, die zeitlich binden, ohne inhaltlichen Mehrwert zu schaffen. Der Regierungsrat wird auch künftig Rechenschaft ablegen müssen, neu ist lediglich, dass er im Tagesgeschäft effizienter und sachgerechter entscheiden kann. Die Vorlage ist eine logische, ausgewogene Antwort auf die veränderten Verhältnisse, es ist keine einseitige Stärkung. Sie führt zu mehr Effizienz, ohne Abstriche bei der parlamentarischen Aufsicht. Aus diesem Grund ist die SVP-Fraktion geschlossen für Eintreten und steht hinter allen Artikeln gemäss Kommissionsvorschlag.
Contributions(6)
Memberships(13)

Images(2)

  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Version 2
    04.10.2025 – 31.12.2199

Data: OpenParlData · CC BY 4.0