Markus Bürgi
FDP
Grosser RatFrauenfeld
Mandate
- Party
- FDP.Die Liberalen
- Parliamentary group
- FDP
- Parliament
- Grosser Rat
- Electoral district
- Frauenfeld
- Parliament page
- Official profile
Personal
- Gender
- Male
- Born
- 3. Oktober 1974
- Occupation
- Rechtsanwalt, Gemeindepräsident
Contact
- m.buergi@bhz-law.ch
- Phone
- 052 723 00 00
- Address
- Weinbergstrasse 17
9507 Stettfurt
References & source
- Source body
- TG
- Record updated
- 10.06.2026
- First imported
- 14.08.2025
Voting record(390)
- NeinGrosser RatVoranschlag 2025 und Finanzplan 2026-2028 (Beschluss)Result: 47 Yes · 76 No · 0 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatResult: 115 Yes · 0 No · 0 Abst. · 0 Absent
- NeinGrosser RatResult: 34 Yes · 76 No · 3 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatResult: 104 Yes · 0 No · 0 Abst. · 0 Absent
- Ja
Interests(14)
- —Prematic Holding AG, Affeltrangen · Verwaltungsrat, MitgliedFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
- —Zweckverband Feuerwehr Matzingen-Stettfurt, Matzingen · Kommission, PräsidentFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
- —Tschanen Holding AG, Müllheim · Verwaltungsrat, PräsidentFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
- —LST Energie AG, Stettfurt · Verwaltungsrat, MitgliedFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
- —Swiss Sliding, Glarus Nord · Verbands-Einzelgericht, EinzelrichterFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
Access badges
No access badges issued.
Speeches(18)
- KantonsratSpeechGrosser RatMachen wir zusammen einen Blick in die Zukunft, in einen Thurgau, der das Amtsenthebungsverfahren eingeführt hat. In einer Thurgauer Gemeinde ist die Diskussion entbrannt, ob auf einem gemeindeeigenen Grundstück ein neuer Werkhof gebaut werden soll. In der Bevölkerung, wie auch im Gemeinderat, gehen die Meinungen über die Notwendigkeit eines Neubaus auseinander, zumal die finanzielle Situation der Gemeinde nicht die beste ist. Zwei Gemeinderäte, die ihr Amt vor einem halben Jahr angetreten haben, können dieses Projekt nicht unterstützen und üben sich in der Folge in Fundamentalopposition. Sie erledigen vom Gemeinderat beschlossene Aufgaben, die ihr Ressort betreffen, viel zu spät, und sie erschweren die Arbeit des Gemeinderats durch Verhinderungstaktik mit zahlreichen Anträgen. Das Klima in diesem Gremium ist äusserst angespannt. Da der Kanton Thurgau das Amtsenthebungsverfahren eingeführt hat, drohen der Gemeindepräsident und ein weiteres Mitglied des Gemeinderats mit einem Amtsenthebungsverfahren. In der Folge nehmen sich die beiden Gemeinderäte einen Anwalt, der den Gemeinderat anschreibt und üble Nachteile androht, falls ein solches Verfahren eingeleitet werde. Dies lassen sich die anderen Gemeinderäte und der Gemeindepräsident nicht gefallen, und sie ziehen für die Gemeinde auch einen Anwalt bei. In der Folge kommt es, nach zahlreichen Briefen, die hin- und hergehen, tatsächlich zu einem Amtsenthebungsverfahren. Die Gerichte kommen nach zwei Instanzen zum Schluss, dass offensichtlich keine schwere Missachtung von Amtspflichten vorliege. Die Gemeinde bezahlt für die beiden Verfahren Anwaltskosten von zwei Parteien und die Gerichtskosten – von den eigenen Kosten der Gemeinde ganz zu schweigen. Natürlich wird auch die dritte Instanz noch angerufen, und während dieses Verfahrens einigen sich die zerstrittenen Gemeinderatsmitglieder auf eine Abfindung und den Rücktritt der zwei Gemeinderäte, dies rund drei Monate vor den Gesamterneuerungswahlen. Wenn Sie sich diesen realistischen Sachverhalt vor Augen führen, dann erübrigen sich eigentlich weitere Ausführungen zu dieser Motion. Es dürfte für jedermann klar werden, dass ein Amtsenthebungsverfahren für Exekutivmitglieder eine sehr schlechte Idee ist. Ein solches Verfahren lähmt eine Gemeinde über Jahre, führt zu exorbitanten Kosten und ist aus demokratischen Überlegungen unhaltbar. Ich gehe, in Ergänzung zu den korrekten Ausführungen des Regierungsrats, auf einige wichtige Aspekte, welche zeigen, dass die Erheblicherklärung dieser Motion ein Fehler wäre, noch näher ein. Die Motionärinnen und Motionäre begründen die Motion damit, dass es in der Praxis „immer wieder“ zu Dossierentzügen komme und dann eine erhöhte Belastung entstehe. Der Thurgau hat 80 Politische Gemeinden und 87 Schulgemeinden. Ja, die Medien lieben die Geschichten über zerstrittene Gemeinderäte und Schulbehörden, das verkauft sich viel besser als die vielen tollen Projekte und guten Leistungen der Gemeinden. Aber Medienberichte sagen nichts über die effektive Anzahl aus. Es gibt kein „Immer wieder“, es gibt einzelne Gemeinden, in denen solche Probleme auftreten. Ich verzichte darauf, diese zu nennen, aber es sind keine zwei Hände voll in den letzten Jahren. Der Mengenansatz, den die Motionäre ihrem Anliegen unterlegen, ist schlicht falsch. Es besteht im Thurgau kein Bedarf an einer solchen gesetzlichen Regelung. Mediale Übertreibungen und Scheinlösungen sind keine Basis für eine Gesetzesvorlage. Zweitens: Die von den Motionären angeführten Gründe werden kaum je eintreten. Rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen wegen Vergehen im Amt sind in der jüngeren Zeit in der Öffentlichkeit nicht bekannt geworden. Solche strafrechtlichen Verfahren gehen im Übrigen in der Regel über mehrere Instanzen und dauern damit oft länger als vier Jahre. Wann ist jemand dauernd amtsunfähig? Ist dies schon bei einem Burnout, das eine Erholungszeit von einem Jahr beansprucht, der Fall, oder muss jemand schon urteilsunfähig sein? Und was ist eine schwere Missachtung der Amtspflicht? Ich bin durchaus ein Freund von Spielraum in Gesetzen, aber in diesem Bereich lässt sich nicht spielen. Es steht die Glaubwürdigkeit unserer Institutionen auf dem Spiel. Diese Verfahren, da bin ich mir sicher, würden über mehrere Instanzen gehen und Jahre beanspruchen. Das legt eine Gemeindebehörde während dieser Zeit faktisch lahm. Und ja, die Kosten tragen auch hier die Steuerzahler. Weshalb soll das Anliegen der Motionärinnen und Motionäre weniger Kosten mit sich bringen? Vor allem aber ist diese Motion ein direkter Angriff auf die Demokratie. Das Volk wählt Gemeindebehörden, und es geht nicht an, dass Gerichte darüber befinden, ob ein gewähltes Mitglied einer Behörde dieses Amtes noch würdig ist. Alle vier Jahre können die Stimmberechtigten wieder darüber befinden, ob sie ein Mitglied der Behörde noch einmal wählen oder nicht. Das nennt man Demokratie, und die Demokratie hält auch Querelen in Gemeindebehörden aus. Es geht auch nicht an, dass in einem Gemeinderat oder einer Schulbehörde Entscheide unter dem Druck eines Amtsenthebungsverfahrens gefällt werden. In meinem einleitenden Beispiel haben Sie gesehen, was alleine die Androhung eines solchen Verfahrens bewirken kann. Die Motionäre wollen das Vertrauen in die politischen Strukturen stärken. Das Gegenteil ist der Fall. Unsere Strukturen werden angreifbar, es kann mit sachfremden Motiven Druck erzeugt werden, und die Volkswahl wird geschwächt. Unsere demokratischen Rechte sind zu wertvoll, als dass wir diese mit einem teuren Experiment, für das kein Bedarf besteht, aufs Spiel setzen. Wenn Sie Verantwortung für demokratische Rechte übernehmen, dann erklären Sie diese Motion als nicht erheblich, wie dies die einstimmige FDP-Fraktion tut.
- KantonsratSpeechGrosser RatIch äussere mich hier in Vertretung meines Fraktionskollegen Daniel Eugster, der heute nicht anwesend sein kann, dem dieses Thema aber sehr am Herzen liegt. Die FDP-Fraktion unterstützt die Kreislaufwirtschaft mit voller Überzeugung. Ein effizienter und verantwortungsvoller Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen ist heute keine Option mehr, sondern eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Notwendigkeit. Dies ist unbestritten. Doch entscheidend ist: Wir müssen handeln, nicht zusätzliche Symbolik in der Verfassung schaffen. Der rechtliche Rahmen ist bereits vollständig gesetzt. Per 1. Januar 2025 hat der Bund das Umweltschutzgesetz um ein eigenes Kapitel zur Schonung der natürlichen Ressourcen und zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft ergänzt. Darin sind zentrale Elemente wie das Schliessen von Materialkreisläufen, die Priorisierung von Wiederverwendung und Recycling sowie Anforderungen an das ressourcenschonende Bauen verbindlich verankert. Auch das Energiegesetz wurde revidiert mit neuen Vorgaben zur grauen Energie im Bauwesen, was die Kreislaufwirtschaft zusätzlich stärkt. Der gesamte politische Reformprozess auf Bundesebene wurde übrigens massgeblich durch einen liberalen Vorstoss angestossen. FDP-Ständerat Ruedi Noser hat 2018 mit seinem Postulat die zentrale Grundlage geschaffen. In dieser verpflichtet er den Bundesrat, die regulatorischen Hürden der Kreislaufwirtschaft systematisch zu analysieren und abzubauen. Dieses Postulat war der Startpunkt für die spätere Gesetzesrevision und dafür, dass die Schweiz heute einen modernen, vorbildlichen Rechtsrahmen für die Kreislaufwirtschaft hat. Der verbindliche Rahmen ist auf nationaler Ebene geschaffen und wesentlich durch liberales Denken und liberale Impulse geprägt. Die Aufgabe der Kantone liegt jetzt klar im Vollzug und in der Umsetzung. Dafür benötigen wir keinen neuen Verfassungsartikel, welcher die Wichtigkeit unterstreicht. Wir haben keinen Mangel an Gesetzen, wir haben einen Mangel an Umsetzung. Hier liegt das eigentliche Problem respektive die Herausforderung. Der Kanton verfügt heute über die gesetzlichen Grundlagen, um seinen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft zu leisten. Doch in der Praxis wird dieses Potenzial oft zu wenig genutzt. Ich erlaube mir bezüglich Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen ein Beispiel aus der Praxis. Die Unternehmung von Kantonsrat Daniel Eugster hat sich kürzlich an einem kantonalen Ausschreibungsverfahren beteiligt. Nachhaltigkeit ist laut Gesetz ein zwingender Bestandteil der öffentlichen Beschaffung. Doch im Vergabeprozess wurde keines dieser Kriterien substanziell nachgefragt respektive bewertet. Der Auftrag ging mit einer minimalen Preisdifferenz – weniger als 3 % – an ein ausserkantonales Unternehmen mit einer Stunde Anfahrtszeit. Zwei Betriebe in unmittelbarer Nähe des Bauprojektes lagen praktisch gleichauf. Damit wurde eine Chance verpasst – für kürzere Transportwege, für weniger CO -Emissionen, für die Stärkung der regionalen Wertschöpfung, für Steuersubstrat im Kanton Thurgau und für eine Vergabe, die dem Geist von Art. 10 des Bundesgesetzes über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG) entspricht. Bund und Kantone sollen eine Vorbildfunktion einnehmen. Mit etwas mehr Mut zur differenzierten Bewertung und nicht zum billigsten, sondern zum wirtschaftlich günstigsten Angebot hätte dieser Auftrag wahrscheinlich gesetzeskonform und nachvollziehbar im Kanton bleiben können. Dieses Beispiel ist nicht der Kern der heutigen Debatte, aber es zeigt uns eines deutlich: Symbolische Verfassungsartikel nützen nichts, wenn wir im Alltag genau das Gegenteil leben. Wir sind für Umsetzung statt Symbolik und für das Übernehmen von Verantwortung statt weitere Gesetzesartikel und Verfassungstexte zu produzieren. Der Regierungsrat hält in seiner Stellungnahme klar fest, dass die rechtlichen Grundlagen bereits bestehen und ausreichend sind. Es fehlt nicht an Gesetzestexten, es fehlt an Umsetzung und am Vollzug. Aus unserer Sicht brauchen wir keine neue Verfassungsbestimmung. Wir brauchen konsequente Anwendung des geltenden Rechts, pragmatische Entscheide und Mut, die vorhandenen Spielräume auszuschöpfen. Die FDP-Fraktion unterstützt die Zielsetzung der Initiative und erachtet den schonenden Umgang mit unseren Ressourcen aus ökonomischer und ökologischer Sicht als selbstverständlich. Wir sehen in einer Verfassungsänderung aber keinen Mehrwert für die Umsetzung. Der Rahmen ist schon heute gegeben. Wir folgen deshalb dem Antrag des Regierungsrates und unterstützen diese Parlamentarische Initiative nicht.
- KantonsratSpeechGrosser RatEs wird jetzt wohl Zeit für einen Gemeindepräsidenten, der sich für diesen Streichungsantrag ausspricht. Ich bin überzeugt, dass es diese kommunale Kompetenz nicht braucht, eine zusätzliche Regulierung verhindert wird und die Gemeinden trotzdem – oder sogar besser – ihre Autonomie bei Um- und Aufzonungen geltend machen können. Dies aus folgenden Gründen: Mit dem städtebaulichen Vertrag steht allen Gemeinden ein Mittel zur Verfügung, um Mehrwerte, die eine Um- oder Aufzonung mit sich bringen, abzuschöpfen. Im Gegensatz zu einem Reglement kann ein Vertrag individuell, flexibel und angepasst auf die jeweilige Situation ausgearbeitet und verhandelt werden. Eine Gemeinde kann dann zwar weniger schematisch nach einem Reglement vorgehen, was vielleicht etwas strenger ist und etwas mehr Zeit beansprucht. Dieser allenfalls zusätzliche Aufwand lohnt sich aber, weil die Gemeinde dadurch gezwungen ist, sich mit dem Gebiet, das betroffen ist, vertieft auseinanderzusetzen, was mit Sicherheit auch in der Planung zu einem besseren Resultat führt. Gemeindebehörden müssen diesem Aspekt viel mehr Beachtung schenken. Der städtebauliche Vertrag hilft dabei. Vor allem aber können Gemeinden für die Allgemeinheit konkrete Mehrwerte aushandeln und füllen nicht einfach einen Fonds – einen Fonds, dessen Verwendung offen ist. Ich erinnere daran, dass RPG 2 noch nicht umgesetzt ist in diesem Kanton. Wie zum Beispiel die Abbruchprämie finanziert werden soll, ist im Moment offen. Das bedeutet: Wenn wir hier zusätzliche Mittel auf Gemeindestufe generieren, heisst das dann nicht, dass wir diese für die grünen Wiesen und die Spielplätze einsetzen können. Zu Kantonsrat Markus Birk: Sie bauen keine Infrastrukturen mit dieser Mehrwertabgabe, weil § 45 Abs. 2 PBV (Verordnung zum Planungs- und Baugesetz und zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe) explizit die Verwendung für Infrastrukturen verbietet. Ich weiche aber von der Argumentation der Antragsteller auch bewusst etwas ab, weil ich es richtig finde, dass wir in einem gewissen Mass Mehrwerte abschöpfen und diese gezielt und vor Ort für die Allgemeinheit einsetzen. Alle Vorteile, welche die Botschaft zu § 70a PBG aufführt, kann man auch mit dem städtebaulichen Vertrag erzielen. Ortsplanungen oder auch nur teilweise Änderungen des Zonenplans sind komplexe Projekte. Es gilt zahlreiche Interessen abzuwägen, verschiedene rechtliche Vorgaben aus Bau- und Umweltrecht zu berücksichtigen und mit Grundeigentümern Lösungen zu erzielen. Wenn wir in diesen Prozess auch noch die Mehrwertabgabe einfliessen lassen, dann führt dies zu zusätzlicher Komplexität, welche die Verfahren, die ohnehin schon sehr lange dauern und viel kosten, noch zusätzlich verlängern und verteuern. Als Anwalt könnte man daran Freude haben. Aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger, aber auch der Gemeinden, geht dies aber in die falsche Richtung. Zu erwähnen ist auch der zusätzliche administrative Aufwand. Zum Beispiel die Berechnung dieses Mehrwerts: Da werde ich nicht schlau aus den Unterlagen, die ich bisher gesehen habe. Man will das auch einfach an ein Fachbüro delegieren. Öffnen wir diese Büchse der Pandora nicht. Deshalb sollten wir auch den Antrag von Ratskollege Beda Stähelin nicht unterstützen, sondern § 70a vollständig streichen. § 70a PBG verlangt, dass die Gemeinden diese Mehrwertbestimmungen in ihrer Bau- und Zonenordnung regeln müssen. Diese Reglemente müssen gemäss § 5 Abs. 2 PBG vom Departement für Bau und Umwelt (DBU) genehmigt werden. Ich bin sicher, die vielgepriesene Autonomie der Gemeinden wird damit dahinschwinden. Die Gemeinden werden sich beim Kanton anlehnen, und Musterreglemente werden Einzug halten. Und wer davon abweicht, wird in Begründungsnot kommen. Anders dagegen der städtebauliche Vertrag, der keiner Genehmigung unterliegt und der – so der neue § 64b Abs. 3 PBG – inhaltlich frei gestaltet werden kann. Das ist Gemeindeautonomie – und nicht ein Reglement, das vom Kanton genehmigt werden muss. Mit diesem Vertrag steht den Gemeinden ein flexibles Mittel zur Verfügung. Mehr braucht es nicht, zumal ein Reglement die schlechtere Lösung ist. Aus diesen Gründen stimme ich dem Streichungsantrag zu. Der Antrag Stähelin bleibt auf halbem Weg stehen. Gerade beim Wechsel von der Arbeitszone in die Wohnzone ist der städtebauliche Vertrag das prädestinierte Mittel, da dies oft grössere Flächen sind und so weiterer planerischer Massnahmen, die mit dem städtebaulichen Vertrag eingebunden werden können, bedürfen. Es braucht diesen § 70a PBG nicht. Wenn wir den Streichungsantrag unterstützen, verhindern wir zusätzliche Regulierung und nutzen ein Instrument, das den Gemeinden wirklich Autonomie bringt und ihnen flexible Lösungen ermöglicht.
- KantonsratSpeechGrosser RatIch glaube, wir müssen hier den Gesamtrahmen ansehen. Wir sind beim Amt für Umwelt, das ist ein Globalbudget, und die GFK hat nichts gestrichen, sondern sie hat eine beantragte Stellenerhöhung nicht vollumfänglich gewährt. Das heisst, wir sprechen insgesamt beim Amt für Umwelt von 60 % weniger. Das Amt für Umwelt ist zu einem grossen Teil mit Vollzugsaufgaben betraut, Vollzug von Bundesrecht – ich habe heute schon einmal darüber gesprochen. Es gilt auch hier: Spielräume ausnutzen, pragmatische Herangehensweise und nicht jeden Buchstaben aus Bundesbern für bare Münze nehmen. Aus unserer Sicht ist deshalb unnötig, dass man eine zusätzliche Stelle für Thur3 oder Revitalisierungen aufbaut. Es ist dem Departement beziehungsweise dem Amt zu überlassen, wie es mit den zur Verfügung gestellten Stellenprozenten umgehen will beziehungsweise für welche Aufgaben das Amt diese einsetzen will. Bei diesen 60 % ist es auf jeden Fall möglich, sie zu kompensieren. Ein Antrag wird ja noch kommen zu den Neobiota – das ist auch so ein Thema, bei dem sehr viel Spielraum drin ist. Deshalb ist die FDP-Fraktion der Meinung, dass dieser Antrag abzulehnen ist. Danke.
- KantonsratSpeechGrosser RatIch erlaube mir einige einleitende Bemerkungen zum Budget des Departements für Bau und Umwelt. Die FDP-Fraktion begrüsst den Entscheid der Regierung, dass der Antrag zum Kredit für das Gefängnis und das Polizeigebäude zurückgenommen wird. Das Parlament hat zu diesem Projekt zu wenige Informationen, als dass man ein Projekt in dieser Grössenordnung bereits behandeln könnte. Die FDP-Fraktion unterstützt bezüglich der Stellen die Anträge der GFK. Die FDPFraktion hat aber die Stellenanträge im DBU intensiv und kritisch diskutiert, denn sie ist klar der Meinung, dass in diesem Departement Luft drin ist, da Prioritäten nicht richtig gesetzt werden. Das DBU ist sehr oft mit Bundesaufgaben betraut, und es neigt zur Position des Musterschülers. Beispielhaft kann der Botschaft zum Amt für Raumentwicklung entnommen werden, dass Priorität die Umsetzung von Bundesaufträgen habe und Dienstleistungen für Gemeinden und Gesuchsteller deshalb hinten anstehen müssten. Das DBU vertritt tatsächlich die Meinung, dass man zuerst die überdotierte Bundesverwaltung bedienen muss, bevor man sich um die Thurgauer Bürgerinnen und Bürger kümmert. Diese Priorisierung ist sicherlich falsch. Ein aktuelles Beispiel für unnötigen Ressourceneinsatz ist die kantonale Landschaftskonzeption, die derzeit in der Vernehmlassung ist. Dieser Broschüre ist zu entnehmen, dass das Erstellen dieser Konzeption einem Bundesauftrag folge. Stimmt nicht. Unterlagen des Bundes ist zu entnehmen, dass Landschaftskonzeptionen vom Bund empfohlen werden. Ja – es gibt dafür Bundesmittel, aber die Ressourcen, die der Kanton verschwendet, sind damit nicht bezahlt. Und das Ergebnis? Ein Bilderbuch ohne jeden Mehrwert. Es würde den Rahmen sprengen, auf jedes Detail einzugehen, aber aus Sicht der FDP-Fraktion wird es in den nächsten Jahren im DBU keine neuen Stellen brauchen. Es gilt einfach, Folgendes umzusetzen: Mehr Thurgau, weniger Bund, kein Musterschüler sein, Spielräume nutzen und nicht stur und formalistisch handeln. Ein gewisser Pragmatismus ist eine Tugend. Abschliessend möchte ich doch ein positives Beispiel erwähnen, wie es funktionieren kann: Die Umsetzung von RPG 2, die das Amt für Raumentwicklung verantwortet, ist genau auf diesem Weg.
Contributions(6)
- Einfache AnfrageMitunterzeichnendeAnpassungen im PersonalrechtNo. 24/EA 102/253
- InterpellationMitunterzeichnendeReicht der Weitblick beim Polizei- und Gefängnisneubau?No. 24/IN 26/228
- MotionMitunterzeichnende
- InterpellationMitunterzeichnende
- InterpellationMitunterzeichnendeZukunftsfähige Gemeindestrukturen im Kanton ThurgauNo. 24/IN 18/191
Memberships(4)
- Spezialkommission
- SpezialkommissionGrosser RatSource
- Mitglied22.01.2025 – 11.09.2025
- Fraktion
- Grosser Rat
Images(2)
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 204.10.2025 – 31.12.2199
Data: OpenParlData · CC BY 4.0