Claude Brunner
SVP
Grosser RatArbon
Mandate
- Party
- Schweizerische Volkspartei
- Parliamentary group
- SVP
- Parliament
- Grosser Rat (TG)
- Electoral district
- Arbon
- Parliament page
- Official profile
Personal
- Gender
- Male
- Born
- 23. Dezember 1992
- Occupation
- Projektleiter / Berater
Contact
- Phone
- 079 670 37 91
- Address
- Weinfelderstrasse 111
8580 Amriswil
References & source
- Source body
- TG
- Record updated
- 24.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
Voting record(610)
- NeinGrosser RatResult: 10 Yes · 112 No · 1 Abst. · 0 Absent
- NeinGrosser RatResult: 11 Yes · 89 No · 15 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatResult: 115 Yes · 0 No · 1 Abst. · 0 Absent
- Nein
- JaGrosser RatResult: 116 Yes · 0 No · 0 Abst. · 0 Absent
Interests(3)
- —Alters- und Pflegezentrum Amriswil (APZ), Amriswil · Betriebskommission, PräsidentFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
- —Spitex Oberthurgau, Amriswil · Vorstand, MitgliedFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
- —Stadt Amriswil · Stadtrat, Ressort Alter und GesundheitPolitische Ämtersince 01.01.2025Grosser Rat
Access badges
No access badges issued.
Speeches(1)
- Mitglied GRSpeechGrosser RatDie SVP-Fraktion hat die vorliegende Motion sorgfältig geprüft und kommt einstimmig zum Schluss, sie nicht erheblich zu erklären. Unsere Haltung ist klar, die Gemeindeautonomie muss hochgehalten werden. Die Gemeinden wissen am besten, wie sie im öffentlichen Raum mit Plakaten, Werbung oder anderen politischen Botschaften umgehen wollen. Dieses föderale Prinzip ist ein Kernstück unseres Staatsverständnisses und darf nicht durch eine zusätzliche kantonale Regelung ausgehöhlt und zu einem weiteren Bürokratiemonster aufgebläht werden. Die vorgeschlagene kantonale Kandelaberregelung der Motionäre würde einzig neue Bürokratie schaffen, ohne erkennbaren Mehrwert. Schon heute gilt: Gemeinden dürfen politische Werbung nicht pauschal verbieten, sondern müssen eine sorgfältige Interessensabwägung zwischen öffentlichen Anliegen, wie Verkehr und Ortsbildschutz, und Grundrechten, wie Meinungs- und Wirtschaftsfreiheit, vornehmen. Genau dies betont auch die Regierung in ihrer Beantwortung. Ein pauschales Verbot von Strassenreklamen ohne entsprechende kommunale Rechtsgrundlage oder ohne differenzierte Interessensabwägung ist daher, selbst unter Berücksichtigung des erheblichen kommunalen Ermessensspielraums, nicht statthaft. Damit ist klar, Wahlwerbung kann nicht willkürlich untersagt werden. Es soll aber in der Autonomie der Gemeinde bleiben, über die konkreten Standorte zu entscheiden. Die Motion ist aus unserer Sicht nicht notwendig, da sie die Autonomie der Gemeinden weiter einschränken und zusätzliche Hürden ohne erkennbaren Nutzen schaffen würde. Neue Vorschriften sind nicht notwendig. Die bestehenden Regelungen haben sich bewährt und gewährleisten bereits heute eine ausreichende Sichtbarkeit politischer Werbung. Aus diesen Gründen lehnt die SVPFraktion die Motion entschieden ab und erklärt sie einstimmig als nicht erheblich. Besten Dank.
Contributions(4)
- MotionMitunterzeichnendeSicherstellung der ärztlichen Grundversorgung im Kanton ThurgauNo. 24/MO 43/346
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/Erstunterzeichnerin
- MotionErstunterzeichner/Erstunterzeichnerin
- Einfache AnfrageMitunterzeichnende
Memberships(7)
- SpezialkommissionBericht „Freiwilligenarbeit im Kanton Thurgau: Aktueller Stand, Veränderungen und Handlungsoptionen“Grosser RatSource
- Mitgliedsince 04.03.2026
- SpezialkommissionGrosser RatSource
- Mitgliedsince 03.12.2025
- Spezialkommission
- SpezialkommissionGrosser RatSource
- Mitglied22.01.2025 – 11.09.2025
- Spezialkommission
Images(2)
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 204.10.2025 – 31.12.2199
Data: OpenParlData · CC BY 4.0