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BM

Beatrice Messerli

Ex membro
BastA!Grün-Alternatives Bündnis
Gran ConsiglioGrossbasel West
Mandato
Partito
BastA!
Gruppo parlamentare
Grün-Alternatives Bündnis
Circondario elettorale
Grossbasel West
Pagina del Parlamento
Profilo ufficiale
Dati personali
Sesso
Femminile
Lingua
Tedesco
Riferimenti e fonte
Organo d'origine
BS
Record aggiornato
06.09.2026
Prima importazione
14.08.2025
Comportamento di voto

Nessun voto registrato.

Relazioni d'interesse

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Interventi(185)
  1. Intervento
    Intervento
    Gran Consiglio
  2. Intervento
    Intervento
    Gran Consiglio

    Mit dem neuen Museumsgesetz wird die Zusammenarbeit zwischen Regierung, Parlament, Direktionen der Museen und Museumskommissionen neu und besser geregelt und den Museen trotzdem die nötige Autonomie zugestanden. Das scheint uns extrem wichtig zu sein. Das vorliegende revidierte Museumsgesetz wurde mancherorts als mutlos und ohne grosse Wirkung beurteilt. Dies vor allem, weil die Museen weiterhin als Dienststellen beim Kanton verbleiben sollen. Es wurde der BKK auch vorgeworfen, dass sie das heisse Eisen Auslagerung nicht wirklich angepackt hätten. Doch, das hat sie, das geht auch aus dem Bericht hervor. In verschiedenen Sitzungen und mit Gutachten von auswärtigen Experten wurde die Auswirkung sehr eingehend diskutiert und schlussendlich verworfen, denn auch die extra eingeladenen Experten konnten mit ihren Argumenten nicht überzeugen. Sie lieferten keine stichhaltigen Argumente für einen derartigen Paradigmenwechsel. David Jenny hat das sehr ausführlich dargelegt und ausgeführt. Die BKK hat schlussendlich diese Auslagerung deutlich verworfen. Eine Auslagerung hätte letztlich nur eine bedeutsame Änderung gebracht, dem Parlament wäre die Kontrolle entzogen worden. Die Entscheidungsgewalt wäre an einen Verwaltungs- oder Stiftungsrat gegangen und dass das nicht immer die beste aller Lösungen ist, hat sich schon mehrfach an anderen Beispielen gezeigt, Beispiel IWB, BVB, Spital. Die Angestellten wären nicht mehr durch das Personalgesetz geschützt, die Lohneinreihung hätte keine Gültigkeit mehr und die Pensionskassenzugehörigkeit müsste ebenfalls neu geregelt werden. Die Frage des Besitzstandes sorgte bereits für Diskussionen bei den oben genannten Auslagerungen. Die Finanzierung wäre auch weiterhin Sache des Kantons gewesen, aber eben ohne Einflussmöglichkeit durch Parlament oder Departement. Das GAB hat sich immer wieder gegen Auslagerungen ausgesprochen und zeigt sich über die Entscheidung, Nicht-Auslagerung der Museen sehr erfreut. Ausserdem muss festgestellt werden, dass Problematiken, wie sie in den letzten Jahren immer wieder von sich reden gemacht haben, auch bei ausgelagerten Museen nicht wirklich hätten verhindert werden können, genauso wie auch zukünftig mit dem revidierten Gesetz nicht alle Eventualitäten abgebildet und ihnen entgegengewirkt werden können. Es wird immer wieder Themen geben, die nicht auf Gesetzes- oder Verordnungsebene zu regeln sind. Ob das jetzt Probleme finanzieller Art, Fragen des Führungsstils oder grundsätzliche Fragen von Kontrolle und Führung, durch das Departement zum Beispiel, dass diese nicht immer wirklich geregelt werden können. Es braucht hier auch Bereitschaft zu Diskussion und Auseinandersetzung. Es ist richtig und wichtig, dass den Museen ein grosses Mass an Autonomie zugebilligt wird, insbesondere in den Bereichen Ausstellungskonzepte, Personal, Organisation und Finanzen. Selbstverständlich immer innerhalb der rechtlichen Vorgaben. Es ist ausserdem richtig, dass den Museumskommissionen mehr Verantwortung zugestanden wird und ihre Zuständigkeiten klarer geregelt werden. Das GAB stimmt der neuen Regelung zu, dass zukünftig Kommissionsmitglieder nicht gleichzeitig Mitglieder von Behörden oder politischen Gremien wie dem Grossen Rat sein können. Wir könnten uns allerdings vorstellen, dass die Museumskommissionen in Zukunft noch viel diverser aufgestellt sind. Weiblicher, jünger und auch nicht Akademiker/innen und die Kommissionen dann die Bevölkerung besser abbilden können. Wir halten es ebenfalls für richtig, selbst wenn es dazu noch bestimmte Regelungen braucht, dass Präsidentin oder Präsident der Museumskommissionen zukünftig ein Anhörungsrecht vor dem Anordnen personalrechtlichen Massnahmen hat. Die Änderungsvorschläge im Ratschlag zeigen, dass sich die BKK sehr intensiv gemeinsam mit Museumsdirektionen, den Museumskommissionen, dem Departement und der Abteilung Kultur mit dem Gesetzesvorschlag auseinandergesetzt und dadurch verschiedene Änderungsvorschläge gemacht hat. Es zeigt sich auch, dass es gelungen ist, alle Betroffenen zu Beteiligten zu machen. Es wurden bei allen Änderungen immer wieder Rücksprache genommen und von allen Beteiligten zurückgespiegelt, welche Auswirkungen die Änderungen haben und durch die intensive Auseinandersetzung mit allen Beteiligten ist ein Prozess entstanden, der zu einem nach unserer Meinung guten Resultat geführt hat, beispielsweise das Diagramm, das bereits mehrfach erwähnt worden ist. Böse Zungen behaupten aber trotzdem, es hätte sich kaum etwas geändert und der Berg hätte eine Maus geboren. Das stimmt unserer Meinung nach nicht, denn wir alle wissen, dass manchmal kleine, kaum wahrnehmbare Änderungen eine grosse Wirkung haben können. In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen des GAB, dem Gesetz und insbesondere den von der BKK beantragten Änderungen vollumfänglich zuzustimmen. Zum Schluss noch eines. Ich bin 2016 hier in den Rat eingetreten, damals waren Museen bereits ein Riesenthema und es hat mich die letzten sieben Jahre begleitet. Ich freue mich, dass es heute endlich zu einem Abschluss kommt und ich tatsächlich noch dabei sein darf.

  3. Intervento
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    Gran Consiglio

    Ich möchte nur kurz eine Korrektur anbringen. Joël Thüring hat bereits gesagt, dass im Bericht eine falsche Zahl eingetragen ist, allerdings hat das nicht verbessert, sondern verschlimmbessert. Die Zahl, die er genannt hat, ist zwar richtig und korrekt, allerdings für die Primarschule. Die Sek 1 hat eine Pflichtstundenzahl von 25. Ich möchte Sie also bitten, das zu registrieren, Primarschule hat 27, Sekundarschule 1 25 und die Sek 2 21. Herzlichen Dank.

  4. Intervento
    Intervento
    Gran Consiglio

    Mein Vorredner hat gewisse Bedenken, die ich durchaus auch habe, trotzdem sind wir eher der Meinung, dass man diesen Anzug überweisen könnte. Aber die Kritik ist sehr berechtigt, vor allem ist der Anzug nicht sehr durchdacht, und viele Fragen bleiben offen. Aber nach einer Podiumsveranstaltung hier im Grossratssaal müsste diesem Anzug zugestimmt werden, denn die Kritik an der jetzigen Ausbildung an der PH war unüberhörbar. Das Stichwort "Verakademisierung" fiel relativ häufig und die Praxisferne der Ausbildung wurde ebenfalls heftig kritisiert. Aber was ist damit gemeint? Es geht gar nicht so sehr darum, dass die Studierenden zu wenig Praxis erleben, sondern dass die Ausbildung in den verschiedenen Fach- und Sachgebieten zu wenig praxisorientiert sei. Dies gelte vor allem in der allgemeinen Didaktik, aber auch in der mangelnden Verknüpfung von Fachdidaktik und Unterrichtspraxis. Das ist eine Kritik, die seit Jahren immer wieder zu hören ist und seit ebenso vielen Jahren kritisiert wird. Das hängt damit zusammen, dass eine Strukturreform an der PH stattfand und viele Lehrpersonen, die damals mit einem schulischen und praxisbezogenen Hintergrund an der PH unterrichtet haben, nicht mehr weiterbeschäftigt und durch wissenschaftlich ausgebildete Personen ersetzt wurden. Der vorliegende Anzug möchte nun zu einer Ausbildung zurück, wie es sie an verschiedenen Seminaren oder pädagogischen Instituten angeboten wurde und der Zugang zumindest teilweise ohne Matura möglich war. Allerdings gab es damals schon Zugangskriterien, entweder ein qualifiziertes MOS oder DMS-Diplom, was in etwa der heutigen Fachmatura entspricht. Oder aber mindestens ein zehntes Schuljahr für den Eintritt in eine Ausbildung. Einen direkten Einstieg in die Berufsausbildung nach der Sekundarstufe 1 - da sind wir mit den Vorrednern einig - scheint uns zu früh, wenn damit gemeint wäre, bereits als Unterrichtende einzusteigen. Die Jugendlichen wären damit überfordert und die Begleitlehrpersonen ebenfalls. Es müsste mindestens ein zehntes Schuljahr und/oder ein Praktikum in einem pädagogischen Berufsfeld angeräumt werden, und darauf müsste eine allgemeinbildende Berufslehre erfolgen und damit meinen wir Fächer unterrichtet werden, damit diese in der Schule erfolgreich unterrichtet werden können. Das, bevor überhaupt daran zu denken ist, die Lernenden in ein Klassenzimmer zu lassen. Wir meinen, dass es angesichts der Lehrpersonenknappheit durchaus sinnvoll sein könnte, eine alternative oder dritte Möglichkeit neben Regelausbildung und Quereinsteigenden anzubieten. Die Regierung wäre extrem gefordert, ein Modell auszuarbeiten, das die Mängel des vorliegenden Anzugs ausmerzt und eine echte Alternative zur bestehenden Ausbildung wäre. Es müsste überlegt werden, wo und in welcher Form eine solche Ausbildung angeboten werden könnte, um die Einwände, die von meinen Vorrednerinnen und meinem Vorredner gemacht wurden, dahin zu führen, dass ein gutes Konzept ausgearbeitet wird. Denn wie bereits gesagt, angesichts der steigenden Schüler:innenzahlen braucht es dringend mehr ausgebildete Lehrpersonen, damit wir nicht irgendwann auch in Basel mit nicht ausgebildeten Personen Lücken füllen müssen. Und kantonale Ausbildungsangebote, das wissen wir spätestens seit den Weiterbildungsangeboten während der OS-Einführung, können durchaus bestehen und führen dann später doch zu anderen Anstellungen. Ich bin so eine Fachlehrerin. Ich habe nach dem zehnten Schuljahr zwei Jahre eine Berufsausbildung gemacht an der Berufs- und Frauenfachschule, und danach ein Jahr Seminar, und ich stand mit gut 20 Jahren das erste Mal im Klassenzimmer. Zugegeben, es war nicht ganz einfach, aber ich habe es überlebt, die Kinder auch. Es ist möglich, wenn auch nicht einfach.

  5. Intervento
    Intervento
    Gran Consiglio

    Ich möchte noch einige Ergänzungen anbringen. Diese Motion beinhaltet eine Menge an Ungereimtheiten und Ungenauigkeiten. Sie tut so, als ob mit einer Veränderung der Anstellungsbedingungen die Qualität der Schule gesteigert werden könnte und dass dadurch Kontinuität gewahrt wäre. Das stimmt so nicht, denn es hängt nicht ab von der Anzahl Lehrerinnen und Lehrer in der Klasse, sondern davon, ob diese über mehrere Jahre in der Klasse bleiben oder nicht. Weiter wird in der Motion vom Team-Teaching geredet, das in der Schule grassieren soll. Das wird in Verbindung gebracht mit den Anstellungsprozenten. Team-Teaching ist aber nicht, wenn zwei Lehrpersonen sich das Pensum teilen, Team-Teaching ist, wenn zwei Personen in derselben Stunde im Klassenzimmer stehen und die Klasse als Team unterrichten, ob dies nun zwei Lehrpersonen sind oder eine Lehrperson und eine Logopädin, eine Lehrperson und eine Heilpädagogin, aber es sind dann zwei Personen innerhalb der Stunde in der Klasse anwesend. Das ist das eine. Und wie bereits erwähnt, Konstanz und Kontinuität ist nicht abhängig von der Anzahl Stunden in der Klasse, sondern von der Dauer der Anstellung. Im Weiteren muss darauf hingewiesen werden, dass es an der Volksschule Unterschiede bei der Schulstufe gibt. Die Sekundarschule hat ein Fachlehrpersonensystem, das heisst, es werden hier Personen eingesetzt, die für bestimmte Fächer zuständig sind und diese unterrichten. Das bedeutet, dass verschiedene Lehrpersonen in der Klasse unterrichten müssen, die können gar nicht zu 100% in der Klasse sein. An der Primarschule wäre es wünschenswert, aber auch dort gibt es Überhänge, das heisst, eine Primarlehrperson, die zu 100% arbeitet, hat mehr Stunden als die Klasse, das heisst, den Überhang muss sie irgendwo anders einsetzen, und das kann nur ein Kleinstpensum in einer anderen Klasse sein. Die Kleinstpensen, das heisst Lehrpersonen, die tatsächlich nur wenige Stunden an einem Standort unterrichten, sind sehr oft von den Schulleitungen gefragt, weil mit diesen Personen Lücken gefüllt werden können, die anders nicht zu besetzen wären. Die Schülerinnen und Schüler sind dankbar, wenn sie immer die gleichen Lehrpersonen haben und nicht zu viele, da sind wir uns einig. Aber das liegt nicht daran, ob es verschiedene Kleinstpensen gibt, sondern daran, wie diese verteilt sind. Das GAB wünscht sich in dieser Frage keine weiteren Regulierungen und meint, das müsste den Standorten überlassen sein, die ja aufgrund der Teilautonomie durchaus in der Lage sind, bestimmte Kriterien aufzustellen und sich damit auseinanderzusetzen. Wir wollen keine gesetzliche Regelung. Auch wenn das zum Teil abgestritten wird, sind wir der Meinung, dass es tatsächlich einen Zusammenhang zwischen Kleinstpensen und Vereinbarkeit von Familie und Beruf gibt. Wir möchten auf keinen Fall, dass der Staat hier eingreift und vorschreibt, mit wie vielen Prozenten eine Schule Lehrpersonen anstellen kann. Es würde die Autonomie der Schule verletzen und es würde vor allem zu Problemen führen, gute Lehr- und Schulpensen zu gestalten. Wir lehnen diese Motion ab und möchten Sie bitten, dasselbe zu tun.

Contributi(39)
Appartenenze(6)

Immagini(2)

  • Versione 1
    01.01.2025 – 16.04.2026
  • Versione 2
    16.04.2026 – 31.12.2199

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0