Beatrice Messerli · BastA!
Mit dem neuen Museumsgesetz wird die Zusammenarbeit zwischen Regierung, Parlament, Direktionen der Museen und Museumskommissionen neu und besser geregelt und den Museen trotzdem die nötige Autonomie zugestanden. Das scheint uns extrem wichtig zu sein. Das vorliegende revidierte Museumsgesetz wurde mancherorts als mutlos und ohne grosse Wirkung beurteilt. Dies vor allem, weil die Museen weiterhin als Dienststellen beim Kanton verbleiben sollen. Es wurde der BKK auch vorgeworfen, dass sie das heisse Eisen Auslagerung nicht wirklich angepackt hätten. Doch, das hat sie, das geht auch aus dem Bericht hervor. In verschiedenen Sitzungen und mit Gutachten von auswärtigen Experten wurde die Auswirkung sehr eingehend diskutiert und schlussendlich verworfen, denn auch die extra eingeladenen Experten konnten mit ihren Argumenten nicht überzeugen. Sie lieferten keine stichhaltigen Argumente für einen derartigen Paradigmenwechsel. David Jenny hat das sehr ausführlich dargelegt und ausgeführt. Die BKK hat schlussendlich diese Auslagerung deutlich verworfen. Eine Auslagerung hätte letztlich nur eine bedeutsame Änderung gebracht, dem Parlament wäre die Kontrolle entzogen worden. Die Entscheidungsgewalt wäre an einen Verwaltungs- oder Stiftungsrat gegangen und dass das nicht immer die beste aller Lösungen ist, hat sich schon mehrfach an anderen Beispielen gezeigt, Beispiel IWB, BVB, Spital. Die Angestellten wären nicht mehr durch das Personalgesetz geschützt, die Lohneinreihung hätte keine Gültigkeit mehr und die Pensionskassenzugehörigkeit müsste ebenfalls neu geregelt werden. Die Frage des Besitzstandes sorgte bereits für Diskussionen bei den oben genannten Auslagerungen. Die Finanzierung wäre auch weiterhin Sache des Kantons gewesen, aber eben ohne Einflussmöglichkeit durch Parlament oder Departement. Das GAB hat sich immer wieder gegen Auslagerungen ausgesprochen und zeigt sich über die Entscheidung, Nicht-Auslagerung der Museen sehr erfreut. Ausserdem muss festgestellt werden, dass Problematiken, wie sie in den letzten Jahren immer wieder von sich reden gemacht haben, auch bei ausgelagerten Museen nicht wirklich hätten verhindert werden können, genauso wie auch zukünftig mit dem revidierten Gesetz nicht alle Eventualitäten abgebildet und ihnen entgegengewirkt werden können. Es wird immer wieder Themen geben, die nicht auf Gesetzes- oder Verordnungsebene zu regeln sind. Ob das jetzt Probleme finanzieller Art, Fragen des Führungsstils oder grundsätzliche Fragen von Kontrolle und Führung, durch das Departement zum Beispiel, dass diese nicht immer wirklich geregelt werden können. Es braucht hier auch Bereitschaft zu Diskussion und Auseinandersetzung. Es ist richtig und wichtig, dass den Museen ein grosses Mass an Autonomie zugebilligt wird, insbesondere in den Bereichen Ausstellungskonzepte, Personal, Organisation und Finanzen. Selbstverständlich immer innerhalb der rechtlichen Vorgaben. Es ist ausserdem richtig, dass den Museumskommissionen mehr Verantwortung zugestanden wird und ihre Zuständigkeiten klarer geregelt werden. Das GAB stimmt der neuen Regelung zu, dass zukünftig Kommissionsmitglieder nicht gleichzeitig Mitglieder von Behörden oder politischen Gremien wie dem Grossen Rat sein können. Wir könnten uns allerdings vorstellen, dass die Museumskommissionen in Zukunft noch viel diverser aufgestellt sind. Weiblicher, jünger und auch nicht Akademiker/innen und die Kommissionen dann die Bevölkerung besser abbilden können. Wir halten es ebenfalls für richtig, selbst wenn es dazu noch bestimmte Regelungen braucht, dass Präsidentin oder Präsident der Museumskommissionen zukünftig ein Anhörungsrecht vor dem Anordnen personalrechtlichen Massnahmen hat. Die Änderungsvorschläge im Ratschlag zeigen, dass sich die BKK sehr intensiv gemeinsam mit Museumsdirektionen, den Museumskommissionen, dem Departement und der Abteilung Kultur mit dem Gesetzesvorschlag auseinandergesetzt und dadurch verschiedene Änderungsvorschläge gemacht hat. Es zeigt sich auch, dass es gelungen ist, alle Betroffenen zu Beteiligten zu machen. Es wurden bei allen Änderungen immer wieder Rücksprache genommen und von allen Beteiligten zurückgespiegelt, welche Auswirkungen die Änderungen haben und durch die intensive Auseinandersetzung mit allen Beteiligten ist ein Prozess entstanden, der zu einem nach unserer Meinung guten Resultat geführt hat, beispielsweise das Diagramm, das bereits mehrfach erwähnt worden ist. Böse Zungen behaupten aber trotzdem, es hätte sich kaum etwas geändert und der Berg hätte eine Maus geboren. Das stimmt unserer Meinung nach nicht, denn wir alle wissen, dass manchmal kleine, kaum wahrnehmbare Änderungen eine grosse Wirkung haben können. In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen des GAB, dem Gesetz und insbesondere den von der BKK beantragten Änderungen vollumfänglich zuzustimmen. Zum Schluss noch eines. Ich bin 2016 hier in den Rat eingetreten, damals waren Museen bereits ein Riesenthema und es hat mich die letzten sieben Jahre begleitet. Ich freue mich, dass es heute endlich zu einem Abschluss kommt und ich tatsächlich noch dabei sein darf.