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RB

René Brigger

Ex membro
Partito SocialistaSozialdemokratische Partei
Gran ConsiglioGrossbasel Ost
Mandato
Partito
Partito SocialistaFonte: SP
Gruppo parlamentare
Sozialdemokratische Partei
Circondario elettorale
Grossbasel Ost
Pagina del Parlamento
Profilo ufficiale
Dati personali
Sesso
Maschile
Lingua
Tedesco
Riferimenti e fonte
Organo d'origine
BS
Record aggiornato
30.08.2026
Prima importazione
14.08.2025
Relazioni d'interesse(4)
Badge d'accesso

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Interventi(243)
  1. Intervento
    Gran Consiglio

    René Brigger (SP): Alex Ebi, die neue Ausschreibung wird ja dann durchaus marktgerecht sein. Der Zins ist eine Höhe, was wird ausgebaut, etc. Sie können sich auch bewerben. Das ist schon die Chance, ein sauberes Verfahren sauber wieder aufzugleisen, fair.

  2. Intervento
    Gran Consiglio

    René Brigger (SP): Tonja Zürcher, nur kurz, sind Sie tatsächlich der Ansicht, wenn der Änderungsantrag der BRK durchkommt, dass das Boule-Spiel verunmöglicht wird?

  3. Intervento
    Mitglied des Grossen RatesGran Consiglio

    René Brigger (SP): Wie haben von der SP-Fraktion für Eintreten, für die Überweisung votiert. Wir haben sehr lange diskutiert, zwei, drei Aspekte. Frau Keller sagt jetzt, es kommt im Dezember, in wenigen Wochen ein Bündel an Lösungen, da sind wir gespannt. Ich erinnere nur daran, dass die Bau- und Raumplanungskommission vor acht Jahren bezüglich Vereinfachung des Bauverfahrens vor allem im Bereich der Sanierungen eine Kommissionsmotion eingereicht hat. Wir haben in einer Subkommission diverse Gesetzes- und Forderungsbestimmungen formuliert nach Anhörung von Spezialisten, dann kam ein Gutachten respektive das BVD sagte, das geht nicht, wir wollen nicht. Gut, jetzt kommt offenbar etwas. Es ging also mehr als eine Legislatur.

    Interessant ist auch Joël Thüring, genau in diesem Bereich hat er ja auch vor zwei, drei Jahren eine Motion eingereicht zwecks längerer Öffnungszeiten des BGI und da ging Joël Thüring durch dick und dünn und schlussendlich wurde die auch umgesetzt. Ich bin ja froh, dass das Inspektorat wieder ansprechbar ist, aber betreffend Kompetenz, betreffend Zulässigkeit der Motion, es ist die gleiche Amtsstelle, ungefähr die gleiche Eingriffstiefe, dort ging es um die verlängerten Öffnungszeiten, hier nehme ich mal an, die Gebietszuständigkeit ist vielleicht sogar noch etwas Grundsätzlicheres. Es ist ein bisschen seltsam, vor zwei Jahren hatte er zu einem ähnlichen Thema noch eine andere Meinung. Aber Sie müssen das schon überweisen, dann soll der Regierungsrat doch darlegen, wieso dass die Gewaltenteilung behindern oder verhindern soll.

    Und wie gesagt, die Gebietszuständigkeit ist klar. Dann hat man grundsätzlich einen Ansprechpartner, eine Ansprechpartnerin und zum Beispiel in Riehen oder in einem Einfamilienhausgebiet stellen sich andere Fragen als im Gundeli oder im Matthäusquartier und wenn der Bauinspektor Meier bei einem Jahrhundertwende-Bau ein Gaube bewilligt und drei Jahre später, zwei Häuser weiter oder vis-à-vis kommt das gleiche Problem, dann weiss er das, dann ist er auch schneller und vor allem kommt keine andere Person, die Bauinspektorin Müller und sagt, das geht nicht. Also es ist auch die Gefahr von widersprüchlichen Entscheiden. Unser Kanton oder die Stadt oder der ganze Kanton ist ja baulich nicht ganz gleich und es wäre schon sehr sinnvoll, dass die Gebietszuständigkeit, die jahrzehntelang unbestritten war und jetzt offenbar nicht mehr zulässig ist, also was Michael Hug gesagt hat, ist richtig, ich meine, die kann man nicht 100 Prozent durchziehen. Man hat einen Springer, wenn wirklich einer krank ist im Gebiet Gundeli, dann kann ein Springer mal einspringen, aber grundsätzlich wissen auch die Planer vor dem Baubegehren, wen sie ansprechen müssen. Dann wird das gebüschelt und Widersprüche oder gewisse Probleme werden kompetent, man kann auf Entscheide zurückgreifen, auf das Nachbarhaus, etc., das macht wirklich Sinn. Die Entscheide werden besser, werden schneller und widerspruchsfreier.

    Dass man die Gebietszuständigkeit im Rahmen der Verschnellerung der Entscheide durchgezogen hat, war nur der Grund, weil man schlichtweg keine Leute hatte. Es haben diverse gekündigt oder hatten ein Burnout und jetzt offenbar ist wieder ein Vollbestand vorhanden respektive hat es noch mehr Leute im Bauinspektorat, also muss man doch weiter auf diese Gebietszuständig zukommen, für das Verfahren, aber auch schon bei der Beratung. Dann weiss man doch auch, der Meier ist zuständig und nicht der Müller. Ich weiss, es ist vollkommen unlogisch, dass man diese Gebietszuständigkeit, es ist notfallmässig jetzt ein, zwei Jahre geändert worden, aber man soll doch zurück auf dieses Schema und das ist eine ganz entscheidende Sache für das Bauverfahren, Rechtssicherheit, Konsistenz, etc. Von daher ist die Thematik eben auch wichtiger als die Öffnungszeit. Ich bitte Sie, das zu überweisen.

  4. Intervento
    Mitglied des Grossen RatesGran Consiglio

    René Brigger (SP): Es ist ein Evergreen, die übernächste Interpellation ist von Lorenz Amiet, der auch den Hilferuf der Architekten des Berufsverbandes aufgenommen hat. Meine Interpellation geht in die gleiche Richtung. Ich bin vorab gesagt mit der Antwort nicht zufrieden.

    Das BVD ist der Ansicht, dass mit der Digitalisierung, dem Einbau und der Einführung der neuen Bauinspektorinnen und Bauinspektoren Mitte 2025 die Sache besser wird. Das BVD ist auch der Ansicht, dass ein Zielkonflikt besteht zwischen den längeren Öffnungszeiten des BGI mit der Behandlungsfrist. Weil der Kundenkontakt besser ist, geht also die Behandlungszeit länger. Dann wird noch an der Gebietszuständigkeit festgehalten. Die Gebietszuständigkeit ist, glaube ich, die Frau Regierungsrätin, überholt. Ich verweise auf die Motion Albietz, gemäss Kreuztabelle dich wird diese Motion angenommen, das heisst, Sie müssen dann die Gebietszuständigkeit wieder einführen. Die Gebietszuständigkeit, das wird auch hier in dieser Antwort verteidigt, ist meines Erachtens eine ganz schlechte und unlogische organisatorische Massnahme.

    Dann passieren gewisse Schlaumeiereien. Im Gesetz steht, dass ein normales Baugesuch – und die Interpellationsantwort geht einfach richtig davon aus, dass circa 90 Prozent der Baugesuche nicht komplex sind, gemäss Paragraph 87 Bau- und Planungsgesetz – innert drei Monaten behandelt werden müssten. Gemäss Antwort werden nur 62 Prozent innert Frist behandelnt also 38 nicht. Die Erhebung des SIA geht davon aus, dass nur 17 Prozent innert drei Monaten beantwortet werden und 83 nicht. Es werden dann aber nicht die Zahlen 38 Prozent und 83 Prozent gegenübergestellt, sondern die 62 Prozent, die gemäss Gesetz und Stellungnahme des BVD in der Frist sind, werden den 83 Prozent gegenübergestellt, die gemäss SIA eben länger als drei Monate dauern. Das ist so ein kleiner Trick. Aber oft stimmen die Zahlen nicht.

    Ich kann mir vorstellen, wo das Problem liegt. Die Zählweise ist eine andere. Die Frage ist, wie man die drei Monate zählt. Zählt man sie ab Eingabe des Baugesuchs? Nein. Wenn das Baugesuch eingegeben wird, dauert es mehrere Wochen, bis es überhaupt publiziert wird. Diese paar Wochen werden vom Bauinspektorat nicht einberechnet. Das ist aber eine Vorprüfung, ein ein kleines Verfahren. Wenn man diese drei bis vier Wochen nicht dazu zählt, dann ist man schon falsch, denn in diesem Vorverfahren werden schon viele Sachen abgeklärt.

    Dann kommt ein sogenannter Zwischenbericht. Die Bauherrschaft wird kontaktiert, das eine oder andere fehle noch. Zwischen Zwischenbericht und Eingang der Antwort stoppt das Bauinspektorat die Zeit, nur so ist es überhaupt denkbar, dass eine knappe Mehrheit der Baugesuche innert drei Monaten beantwortet werden. Aber die gesetzliche Frist wird nicht eingehalten und ich will die gesetzliche Grundlage auch nicht ändern. Das ist die Zielvorgabe, und die Zielvorgabe sehe ich leider mit der Antwort und mit der abwehrenden Antwort, mit der meines Erachtens nicht sachgerechten Begründung nicht gegeben. Meine Prognose wird sein, dass das auch Mitte 2025 mit den neuen Beininspektorinnen und Bauinspektoren nicht besser wird. Und da wäre eigentlich eine Remedur nötig auch seitens der politischen Führung von Regierungsrätin Esther Keller. Und das spüre ich leider nicht. Ich habe ständig Fälle auf dem Tisch, bei denen einem die Haare zu Berge stehen. Und ich wäre schon froh, wenn Regierungsrätin Esther Keller oder wer auch immer in der nächsten Legislatur politisch aktiv wird.

  5. Intervento
    Mitglied des Grossen RatesGran Consiglio

    René Brigger (SP): Die Bodenpolitik jetzt im Bereich Horburg hat mich doch kurz ans Rednerpult geholt. Ich danke Franz-Xaver Leonhardt auch für die historische Aufarbeitung und die zwei, drei Beispiele, CMS und es gibt diverse andere Beispiele. Basel-Stadt hat ja sehr viel Land erworben und wir profitieren noch davon. Die Bodenpolitik ist bei uns ja im Wandel und der gute Bernoulli würde sich im Grab umdrehen, wenn er das hören müsste, was Michael Hug gesagt hat. Eine Demokratisierung, Vergesellschaftung des Bodens zugunsten des Nutzers sei heute nicht mehr aktuell, weil es zwischenzeitlich bezüglich Raumplanungen, etc. andere Vorschriften gibt. Also das ist natürlich schon sehr bei den Haaren herbeigezogen. Und dann ist auch noch ein grosser Vorteil, wenn der Kanton das Areal übernimmt, der würde das idealerweise wahrscheinlich im Baurecht übergeben und wenn das ein gemeinnütziger Bauträger ist, wäre auch das Gegenargument von Daniel Seiler, das WRFG, der Wohnschutz nicht relevant.

    Und die Strategie, die kann man schon ausarbeiten, wir haben diverse Elemente. Wir haben das Programm 1000+, die IBS hat natürlich im Finanzvermögen ca. 2'000 Wohnungen, wir haben viele Areale im Baurecht, das sind eigentliche Goldesel, und zwar mehrfache Goldesel. Erstens mal ist das Land im Eigentum, zum Teil schon länger, da kommen 100 Jahre Baurechtszinse, indexiert steigend und nach 100 Jahren kommt der Heimfall. Da wohnen Leute drin, die zahlen Steuern, die partizipieren und bei einem Baurechtsvertrag kann der Kanton dann auch, es muss kein Gemeinnütziger sein, aber kann dann auch sagen, was er will. Also zum Beispiel bei Horburg, die Quartierverträglichkeit, etc. kann man da reinschreiben und das wäre eine Möglichkeit.

    Der Anzug ist gut, ich meine, eine Kaufpflicht, ich bin auch nicht für Kauf, es ist immer ein Preisschild. Wobei in den letzten Jahren hat sich zum Glück der Bodenmarkt ein bisschen beruhigt, es ist eine gute Zeit, Boden zu kaufen. Und wenn wir wirklich langfristig planen wollen, müssten wir strategische Grundstücke als Kanton kaufen. Meines Erachtens das nicht unbedingt selber bebauen und verwalten, das hingegen an Baurechtsnehmerschaften abgeben, die das besser machen können, und der Kanton kann weiter steuern, hat sichere Einnahmen, hat in diverser Hinsicht auch die Bodenrente auf sicher, nicht nur den Baurechtszins, sondern hat dann auch die ständige Bodenpreiserhöhung. Es ist jetzt so eine Beruhigung da, aber in den nächsten Jahrzehnten ist klar, dass der Bodenpreis, der Boden ist ja nicht vermehrbar, etc., es ist ein Zwangskonsum vorhanden, wird steigen, von daher ist gerade ein Stadtkanton meines Erachtens verpflichtet, hier aktiv zu sein.

    Und historisch, sage ich, wenn wir es vergleichen mit Zürich, Zürich hat da viel mehr gekauft, auch historisch. Das rote Basel im zweiten Weltkrieg und vorher war da etwas nachlässig. Die Zürcher haben da sehr viel Boden gekauft und das abgegeben, darum hat Zürich ja einen Anteil von nicht gewinnorientierten Wohnungen von gut 25 Prozent. Wir sind bei 12, 13 Prozent. Das gäbe eine riesige soziale Unruhe, wenn ich zu 25 Prozent einen vernünftigen Mietpreis habe. Gut, das Mietpreisniveau ist in Zürich viel höher, aber wir müssen das steuern können und steuern und planerisch wirtschaften können wir nur, wenn wir den Boden haben. Von daher, aber der Anzug ist an sich okay.

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  • Versione 1
    01.01.2025 – 16.04.2026
  • Versione 2
    16.04.2026 – 31.12.2199

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0