René Brigger · SP
René Brigger (SP): Es ist ein Evergreen, die übernächste Interpellation ist von Lorenz Amiet, der auch den Hilferuf der Architekten des Berufsverbandes aufgenommen hat. Meine Interpellation geht in die gleiche Richtung. Ich bin vorab gesagt mit der Antwort nicht zufrieden.
Das BVD ist der Ansicht, dass mit der Digitalisierung, dem Einbau und der Einführung der neuen Bauinspektorinnen und Bauinspektoren Mitte 2025 die Sache besser wird. Das BVD ist auch der Ansicht, dass ein Zielkonflikt besteht zwischen den längeren Öffnungszeiten des BGI mit der Behandlungsfrist. Weil der Kundenkontakt besser ist, geht also die Behandlungszeit länger. Dann wird noch an der Gebietszuständigkeit festgehalten. Die Gebietszuständigkeit ist, glaube ich, die Frau Regierungsrätin, überholt. Ich verweise auf die Motion Albietz, gemäss Kreuztabelle dich wird diese Motion angenommen, das heisst, Sie müssen dann die Gebietszuständigkeit wieder einführen. Die Gebietszuständigkeit, das wird auch hier in dieser Antwort verteidigt, ist meines Erachtens eine ganz schlechte und unlogische organisatorische Massnahme.
Dann passieren gewisse Schlaumeiereien. Im Gesetz steht, dass ein normales Baugesuch – und die Interpellationsantwort geht einfach richtig davon aus, dass circa 90 Prozent der Baugesuche nicht komplex sind, gemäss Paragraph 87 Bau- und Planungsgesetz – innert drei Monaten behandelt werden müssten. Gemäss Antwort werden nur 62 Prozent innert Frist behandelnt also 38 nicht. Die Erhebung des SIA geht davon aus, dass nur 17 Prozent innert drei Monaten beantwortet werden und 83 nicht. Es werden dann aber nicht die Zahlen 38 Prozent und 83 Prozent gegenübergestellt, sondern die 62 Prozent, die gemäss Gesetz und Stellungnahme des BVD in der Frist sind, werden den 83 Prozent gegenübergestellt, die gemäss SIA eben länger als drei Monate dauern. Das ist so ein kleiner Trick. Aber oft stimmen die Zahlen nicht.
Ich kann mir vorstellen, wo das Problem liegt. Die Zählweise ist eine andere. Die Frage ist, wie man die drei Monate zählt. Zählt man sie ab Eingabe des Baugesuchs? Nein. Wenn das Baugesuch eingegeben wird, dauert es mehrere Wochen, bis es überhaupt publiziert wird. Diese paar Wochen werden vom Bauinspektorat nicht einberechnet. Das ist aber eine Vorprüfung, ein ein kleines Verfahren. Wenn man diese drei bis vier Wochen nicht dazu zählt, dann ist man schon falsch, denn in diesem Vorverfahren werden schon viele Sachen abgeklärt.
Dann kommt ein sogenannter Zwischenbericht. Die Bauherrschaft wird kontaktiert, das eine oder andere fehle noch. Zwischen Zwischenbericht und Eingang der Antwort stoppt das Bauinspektorat die Zeit, nur so ist es überhaupt denkbar, dass eine knappe Mehrheit der Baugesuche innert drei Monaten beantwortet werden. Aber die gesetzliche Frist wird nicht eingehalten und ich will die gesetzliche Grundlage auch nicht ändern. Das ist die Zielvorgabe, und die Zielvorgabe sehe ich leider mit der Antwort und mit der abwehrenden Antwort, mit der meines Erachtens nicht sachgerechten Begründung nicht gegeben. Meine Prognose wird sein, dass das auch Mitte 2025 mit den neuen Beininspektorinnen und Bauinspektoren nicht besser wird. Und da wäre eigentlich eine Remedur nötig auch seitens der politischen Führung von Regierungsrätin Esther Keller. Und das spüre ich leider nicht. Ich habe ständig Fälle auf dem Tisch, bei denen einem die Haare zu Berge stehen. Und ich wäre schon froh, wenn Regierungsrätin Esther Keller oder wer auch immer in der nächsten Legislatur politisch aktiv wird.