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René Brigger · SP

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Gran Consiglio (BS)20 nov 2024Mitglied des Grossen Rates

René Brigger (SP): Wie haben von der SP-Fraktion für Eintreten, für die Überweisung votiert. Wir haben sehr lange diskutiert, zwei, drei Aspekte. Frau Keller sagt jetzt, es kommt im Dezember, in wenigen Wochen ein Bündel an Lösungen, da sind wir gespannt. Ich erinnere nur daran, dass die Bau- und Raumplanungskommission vor acht Jahren bezüglich Vereinfachung des Bauverfahrens vor allem im Bereich der Sanierungen eine Kommissionsmotion eingereicht hat. Wir haben in einer Subkommission diverse Gesetzes- und Forderungsbestimmungen formuliert nach Anhörung von Spezialisten, dann kam ein Gutachten respektive das BVD sagte, das geht nicht, wir wollen nicht. Gut, jetzt kommt offenbar etwas. Es ging also mehr als eine Legislatur.

Interessant ist auch Joël Thüring, genau in diesem Bereich hat er ja auch vor zwei, drei Jahren eine Motion eingereicht zwecks längerer Öffnungszeiten des BGI und da ging Joël Thüring durch dick und dünn und schlussendlich wurde die auch umgesetzt. Ich bin ja froh, dass das Inspektorat wieder ansprechbar ist, aber betreffend Kompetenz, betreffend Zulässigkeit der Motion, es ist die gleiche Amtsstelle, ungefähr die gleiche Eingriffstiefe, dort ging es um die verlängerten Öffnungszeiten, hier nehme ich mal an, die Gebietszuständigkeit ist vielleicht sogar noch etwas Grundsätzlicheres. Es ist ein bisschen seltsam, vor zwei Jahren hatte er zu einem ähnlichen Thema noch eine andere Meinung. Aber Sie müssen das schon überweisen, dann soll der Regierungsrat doch darlegen, wieso dass die Gewaltenteilung behindern oder verhindern soll.

Und wie gesagt, die Gebietszuständigkeit ist klar. Dann hat man grundsätzlich einen Ansprechpartner, eine Ansprechpartnerin und zum Beispiel in Riehen oder in einem Einfamilienhausgebiet stellen sich andere Fragen als im Gundeli oder im Matthäusquartier und wenn der Bauinspektor Meier bei einem Jahrhundertwende-Bau ein Gaube bewilligt und drei Jahre später, zwei Häuser weiter oder vis-à-vis kommt das gleiche Problem, dann weiss er das, dann ist er auch schneller und vor allem kommt keine andere Person, die Bauinspektorin Müller und sagt, das geht nicht. Also es ist auch die Gefahr von widersprüchlichen Entscheiden. Unser Kanton oder die Stadt oder der ganze Kanton ist ja baulich nicht ganz gleich und es wäre schon sehr sinnvoll, dass die Gebietszuständigkeit, die jahrzehntelang unbestritten war und jetzt offenbar nicht mehr zulässig ist, also was Michael Hug gesagt hat, ist richtig, ich meine, die kann man nicht 100 Prozent durchziehen. Man hat einen Springer, wenn wirklich einer krank ist im Gebiet Gundeli, dann kann ein Springer mal einspringen, aber grundsätzlich wissen auch die Planer vor dem Baubegehren, wen sie ansprechen müssen. Dann wird das gebüschelt und Widersprüche oder gewisse Probleme werden kompetent, man kann auf Entscheide zurückgreifen, auf das Nachbarhaus, etc., das macht wirklich Sinn. Die Entscheide werden besser, werden schneller und widerspruchsfreier.

Dass man die Gebietszuständigkeit im Rahmen der Verschnellerung der Entscheide durchgezogen hat, war nur der Grund, weil man schlichtweg keine Leute hatte. Es haben diverse gekündigt oder hatten ein Burnout und jetzt offenbar ist wieder ein Vollbestand vorhanden respektive hat es noch mehr Leute im Bauinspektorat, also muss man doch weiter auf diese Gebietszuständig zukommen, für das Verfahren, aber auch schon bei der Beratung. Dann weiss man doch auch, der Meier ist zuständig und nicht der Müller. Ich weiss, es ist vollkommen unlogisch, dass man diese Gebietszuständigkeit, es ist notfallmässig jetzt ein, zwei Jahre geändert worden, aber man soll doch zurück auf dieses Schema und das ist eine ganz entscheidende Sache für das Bauverfahren, Rechtssicherheit, Konsistenz, etc. Von daher ist die Thematik eben auch wichtiger als die Öffnungszeit. Ich bitte Sie, das zu überweisen.

Trascrizione
bs.recapp.ch
Istituzione
Gran Consiglio

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0