Vai al contenuto principale
SF
Dr. iur.

Sebastian Frehner

Ex membro
Unione democratica di centroSchweizerische Volkspartei
SvizzeraBasilea-Città

Mandato
Partito
Unione democratica di centroFonte: UDC
Gruppo parlamentare
Schweizerische Volkspartei
Parlamento
Svizzera
Circondario elettorale
Basilea-Città
Pagina del Parlamento
Profilo ufficiale
Dati personali
Sesso
Maschile
Nato/a il
2. September 1973
Lingua
Tedesco
Attivo anche in
Gran Consiglio (BS)
Unione democratica di centro· Schweizerische Volkspartei· Grossbasel WestEx
Riferimenti e fonte
Wikidata
Q121347
Organo d'origine
CHE
Fonte aggiornata
05.08.2026
Record aggiornato
06.08.2026
Prima importazione
14.08.2025
Comportamento di voto(10431)
  1. Si
  2. Si
  3. No
  4. Non ha partecipato al voto
  5. No
Relazioni d'interesse(13)
Badge d'accesso

Nessun badge d'accesso rilasciato.

Interventi(293)
  1. testo del discorso
    Svizzera

    Ich habe es ja gesagt: Der Text der Motion wäre okay, aber in der Begründung schreiben Sie, dass Sie etwas gegen die hohen Medikamentenpreise machen wollen, und Zwangslizenzen sind eben ein untaugliches Mittel, um die Medikamentenpreise zu regulieren.

  2. testo del discorso
    Svizzera

    Die Motion Barrile möchte eine Änderung des Heilmittelgesetzes, damit geklärt werden kann, was bei einer Gewährung von Zwangslizenzen mit dem Unterlagenschutz geschieht. An und für sich und wenn man nur den eingereichten Text der Motion liest, kann man für das Anliegen von Kollege Barrile Verständnis aufbringen. Das Patentgesetz sieht die Möglichkeit der Gewährung einer Zwangslizenz vor. Tatsächlich müsste gegebenenfalls geregelt werden, wie mit dem Unterlagenschutz nach Heilmittelgesetz umzugehen ist. Deshalb empfiehlt auch der Bundesrat die Annahme der Motion. Aus meiner Sicht ist auch klar, dass sich eine Pharmaunternehmung bei Vorliegen einer Zwangslizenz nicht mehr auf den Schutz ihrer Unterlagen berufen kann.

    Dem Motionär, wir haben es gehört, geht es aber nur scheinbar um den reibungslosen Ablauf bei der ausnahmsweisen Erteilung einer Zwangslizenz. Wenn man die Begründung liest, wird einem klar, dass er mit dieser Motion vielmehr Druck auf die aus seiner Sicht zu hohen Medikamentenpreise ausüben möchte. Dass die Zwangslizenz ein untaugliches Mittel ist, um Medikamentenpreise zu regulieren, hat der Bundesrat schon in der Antwort auf die Interpellation Barrile 18.3677 klargemacht. Er schreibt dort unter Ziffer 3: "Eine Entlastung der Gesundheitskosten durch Zwangslizenzen für neue, teure Arzneimittel ist aus Sicht des Bundesrates jedoch im geltenden Patent- und Heilmittelrecht nicht möglich."

    Obwohl also der Text alleine für sich in Ordnung ist, lehne ich diese Motion ab, weil die Motivation hinter dem Anliegen aus meiner Sicht nicht zu rechtfertigen ist. Es kommt hinzu, dass das neue Heilmittelgesetz gerade erst in Kraft getreten ist und dass dieser unbestrittene Punkt nun kein Grund ist, das Heilmittelgesetz gleich wieder zu öffnen. Wie der Bundesrat in der Stellungnahme zur genannten Interpellation sagt, braucht es andere Massnahmen, um die Medikamentenkosten im Griff zu behalten, z. B. neue Preismodelle und engere Überprüfungen im Rahmen von befristeten Aufnahmen.

    Es sei einfach auch wieder einmal erwähnt, dass sich die Gesundheitskosten in etwa wie folgt zusammensetzen: [PAGE 1904] stationärer Bereich 45 Prozent, ambulanter Bereich 30 Prozent, Medikamente weniger als 15 Prozent, Diverses etwa 10 Prozent. Die grossen Kostentreiber im Gesundheitswesen, sehr geehrter Herr Kollege Barrile, sind also erstens die Spitäler, zweitens die Ärzte, wie Sie einer sind, und drittens die Pharmaprodukte. Es gibt in der Schweiz 281 Spitäler. Dänemark baut gerade seine Spitallandschaft um und möchte noch 21 Spitäler haben. In Schweden gibt es gleich viele Spitäler wie im Kanton Bern. Schweden hat einfach zehnmal mehr Einwohner und ist 75-mal grösser. Glauben Sie es mir: Die Schweden haben es auch ganz lustig.

    Man sollte also zuerst einmal die grossen Brocken angehen. Das heisst nicht, dass man bei den Pharmaprodukten nicht auch gut hinschaut, aber vor allem sollte man gegen die grossen Missstände vorgehen und im Arztbereich und im Spitalbereich nicht wegschauen.

    Lehnen Sie diese Motion ab.

  3. testo del discorso
    Svizzera

    Ah, ich dachte, das sei schon ohne Mann möglich. Immerhin dort braucht es Männer noch.

    Schauen Sie, es ist eine Ausnahme. Normalerweise sagt man, die Personen, die Leistungen in Anspruch nehmen, sollen etwas daran bezahlen. Jetzt hat man gesagt: Schwangerschaften sind wichtig, deshalb entlasten wir hier die Frauen. Und es ist doch wichtig, dass sie nur dort entlastet werden, wo es eben um Schwangerschaft geht. Deshalb hat man so einen Weg eingeschlagen, einen Kompromiss, der in der ersten Hälfte der Schwangerschaft ein bisschen ungerecht ist, weil bei Leistungen, die schwangerschaftsspezifisch sind, der Selbstbehalt und die Franchise bezahlt werden müssen; nachher aber, in der zweiten Hälfte der Schwangerschaft, wo eben vor allem schwangerschaftsspezifische Leistungen anfallen, muss man nichts zahlen, auch wenn die Sachen nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben. Wenn man das einfach ausweitet, dann ist das ungerecht. Ich meine, ich könnte auch kommen und sagen, nur Männer haben Prostatakrebs, also muss der Mann ein Jahr lang keine Franchise und keinen Selbstbehalt bezahlen, wenn bei ihm Prostatakrebs diagnostiziert wird. Das wäre ja dann die Konsequenz. Ich finde es ja in Ordnung, dass Schwangere bevorzugt werden, aber man darf es nicht einfach aus feministischen Gründen ausweiten.

  4. testo del discorso
    Svizzera

    Was heisst "grossesse"? Fehlgeburt? Was ist "grossesse"? (Zwischenruf Crottaz: Schwangerschaft!) (Heiterkeit) Ich habe nur das Wort nicht verstanden.

    Ich glaube, ich habe es doch schon klar erklärt: Die Intention des Gesetzgebers war, dass man in der Zeit, in der viele schwangerschaftsspezifische Leistungen anfallen, auf die Selbstbeteiligung der Frauen verzichtet - denn Schwangerschaften sind wichtig für die Gesellschaft - und dass die Frauen in der Zeit, in der man davon ausgeht, dass die grosse Mehrheit der in Anspruch genommenen Leistungen eben nicht schwangerschaftsspezifisch ist, einen Anteil bezahlen sollen.

  5. testo del discorso
    Svizzera

    Die Motion Kälin Irène möchte, dass das KVG dahingehend angepasst wird, dass Schwangere schon ab Beginn der Schwangerschaft keine Kostenbeteiligung bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen mehr bezahlen müssen. Nach geltendem Recht gilt dies erst ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis acht Wochen nach der Niederkunft.

    Die Rechtslage ist heute ja so: Schwangere müssen gemäss Artikel 64 Absatz 7 Buchstabe b KVG für alle Leistungen nach den Artikeln 25 und 25a KVG ab der 13. Schwangerschaftswoche keine Selbstbeteiligung bezahlen, also einerseits für Leistungen, die in Bezug zur Schwangerschaft [PAGE 1901] stehen, wie ein Kontrollbesuch, aber andererseits auch für Leistungen, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben, also z. B. für eine Behandlung am Meniskus. Gerechtfertigt wäre dies ja nur für Leistungen, welche die Schwangerschaft betreffen. Ich habe das jetzt nicht in den Materialien nachgelesen, aber wahrscheinlich hat sich der Gesetzgeber Folgendes gedacht: Bis zur 13. Schwangerschaftswoche fallen tendenziell eher Leistungen an, die nicht in Verbindung zur Schwangerschaft stehen, und ab der 13. Woche kann man davon ausgehen, dass vor allem Leistungen erbracht werden, die eben mit der Schwangerschaft in einem Zusammenhang stehen. Deshalb sollen die Frauen in den ersten 13 Schwangerschaftswochen noch eine Kostenbeteiligung haben und danach nicht mehr. Das gilt dann bis acht Wochen nach der Geburt. Danach geht man davon aus, dass es keine Leistungen mehr aufgrund der Schwangerschaft gibt.

    Es kommt hinzu, dass es keine administrativ aufwendige Rückerstattung von Kostenbeteiligungen braucht, weil man ja oft eben nicht schon von Anfang an weiss, dass man - bzw. vielmehr "frau" - schwanger ist. Das ist ein guter und pragmatischer Weg: Die ersten 13 Wochen zahlt man - also "frau" - Kostenbeteiligung, auch wenn mal eine schwangerschaftsspezifische Leistung anfällt, und danach bezahlt man keine mehr, auch wenn Leistungen konsumiert werden, die nicht in einem Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen.

    Was will Frau Kälin? Von ihr habe ich es erwartet, aber anscheinend will es auch der Bundesrat - das verstehe ich gar nicht -: diesen pragmatischen Weg verlassen und einfach noch ein bisschen mehr für die Frauen herausholen. Es reicht nicht, dass die Frauen in ungerechtfertigter Weise während Wochen neben den Leistungen für die Schwangerschaft auch noch alle anderen Leistungen ohne Kostenbeteiligung erhalten, nein, sie sollen nach Frau Kälin einfach elf Monate lang alle Gesundheitsleistungen gratis erhalten dürfen. Ich sage es heute noch einmal, Frau Kälin: Gesundheitspolitik ist keine geeignete Spielwiese für Geschlechterkampf, wir sollten vielmehr schauen, dass wir für die sich stellenden Herausforderungen adäquate Lösungen finden.

    Lehnen Sie bitte diese Motion ab!

    Noch zur Tatsache, dass wir tatsächlich die Motion Addor nicht bekämpft haben: Das war ein Missgeschick von unserer Seite. Von Ihnen habe ich erwartet, dass Sie einen solchen Vorstoss bringen, aber dass einer aus der eigenen Fraktion kam, haben wir nicht bemerkt. Nichtsdestotrotz werde ich mich dafür einsetzen, wenn dann die Vorlage ins Parlament kommt - nach unserem Vorstoss, nach dem Vorstoss aus unserer Fraktion -, dass sie auch nicht unterstützt wird.

Contributi(679)
Appartenenze(15)

Immagini(1)

  • Versione 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0