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lic. phil.

Tiana Angelina Moser

Attivo
Partito Verde LiberaleGruppo GL
SvizzeraZurigo

Mandato
Partito
Partito Verde LiberaleFonte: pvl
Gruppo parlamentare
Gruppo GL
Parlamento
Svizzera
Circondario elettorale
Zurigo
Camera / settore
SR
Numero di seggio
8
Pagina del Parlamento
Profilo ufficiale
Dati personali
Sesso
Femminile
Nato/a il
6. April 1979
Professione
Politik- und Umweltwissenschaftlerin
Contatto
Indirizzo
Postfach 551
8053 Zürich
Riferimenti e fonte
Wikidata
Q2431095
Organo d'origine
CHE
Fonte aggiornata
05.08.2026
Record aggiornato
18.09.2026
Prima importazione
14.08.2025
Comportamento di voto(20724)
  1. Si
  2. Si
  3. Si
  4. No
  5. No
Relazioni d'interesse(8)
Badge d'accesso(2)
  • Lobbista
    Stüdeli Walter · Rappresentante di interessi
    30.09.2025 – 31.12.2199Svizzera
    Köhler, Stüdeli & Partner GmbH
  • Lobbista
    Graf Mikis · Rappresentante di interessi
    30.09.2025 – 31.12.2199Svizzera
    Bertakomm
Interventi(262)
  1. testo del discorso
    Svizzera

    Ich bin nun schon einige Jahre in der Bundespolitik, und ich kann Ihnen sagen, ich habe noch selten ein Geschäft erlebt, das von so viel Spannung geprägt war. Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Die Finanzplatzpolitik und die Bankenregulierung prägen die Bundespolitik seit Jahren - seit Jahren. Das Verhältnis zwischen der Politik und den Spitzen, insbesondere der Grossbanken, wurde stetig anspruchsvoller.

    Ich erinnere mich exemplarisch an eine Veranstaltung im Bellevue, die ich besucht habe, kurz nach meiner Wahl in den Nationalrat 2007. Geblieben ist mir ein Appell eines damaligen Chefs einer Grossbank mit der Aussage, die Politik solle sich gefälligst nicht einmischen. Man habe es im Griff, es komme alles gut, wenn man sie nur machen lasse. 2008 kam die Finanzkrise, und die politische Unterstützung war überlebenswichtig für die Banken und für die Eidgenossenschaft. Es resultierte schlussendlich ein Gewinn, dennoch war die Bankenrettung ein nachhaltig prägendes Ereignis für unser Land. Ein Stück Schweizer Selbstverständnis ging dadurch verloren.

    Die CS-Krise führte dann zu einem regelrechten Vertrauensverlust. Wer den Bericht der PUK liest, der weiss warum. Er liest sich stellenweise wie ein Krimi. Über die ganze Zeit geblieben ist die Hochlohn- und Bonikultur des Finanzsektors. Sie macht es nicht einfacher, und sie sorgt in breiten Teilen der Bevölkerung für Unmut und teilweise auch für Wut, verständlicherweise.

    Dennoch bin ich überzeugt, dass der Kompromiss der Mehrheit, den wir Ihnen hier beantragen, der richtige Weg ist. Denn wir debattieren heute nicht über die Verantwortung für Verhalten und Verfehlungen in der Vergangenheit, sondern über Nutzen und Kosten der Eigenkapitalunterlegung für die Zukunft; insbesondere auch über Nutzen und Kosten dieser Vorlage für unsere Volkswirtschaft. Hier gilt es, eine ausgewogene Lösung zu finden, die verschiedenen zentralen Bedürfnissen unseres Landes Rechnung trägt.

    Es steht ausser Frage, dass wir den Finanzplatz krisenresistenter machen und die Wahrscheinlichkeit, dass eine zukünftige Krise die gesamte Volkswirtschaft und die Steuerzahlenden in Mitleidenschaft zieht, minimieren müssen. Genauso müssen wir aber gewährleisten, dass eine Schweizer Grossbank international wettbewerbsfähig sein kann.

    Es geht um viel. Der Finanzplatz hat eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung für die Schweiz. Die Beschäftigung im Finanzsektor in diesem Land beläuft sich auf rund 245 000 Vollzeitäquivalente. Der Finanzsektor erwirtschaftet eine direkte Brutto-Wertschöpfung von 73 Milliarden Franken. Dahinter stehen Menschen und Familien, die weder Millionenboni kassieren noch eine Verantwortung für die grob fahrlässigen Verfehlungen in den Chefetagen der vergangenen Jahre tragen. Allein die UBS beschäftigt rund 33 200 Menschen in der Schweiz. 23 000 davon alleine im Kanton Zürich. Sie ist damit der drittgrösste private Arbeitgeber in diesem Land.

    Wir haben alle ein Schreiben des Bankenpersonalverbands erhalten. Er empfiehlt den Kompromiss der Mehrheit der Kommission. Es wird ein substanzieller Stellenabbau von bis zu 10 000 Stellen infolge des Entwurfs des Bundesrates befürchtet. Ich bin der Meinung, dass das Konzept der Mehrheit die Balance gefunden hat. Es verschärft die Kapitalvorschriften, trägt aber der Wettbewerbsfähigkeit Rechnung. Der Entwurf des Bundesrates, ähnliches gilt abgesehen davon für den Antrag der Minderheit I (Hegglin Peter), hat demgegenüber erhebliche zusätzliche Kapitalkosten zur Folge. Das im Auftrag des Bundes erstellte Gutachten von Alvarez und Marsal geht von einer Kapitallücke von rund 23 Milliarden US-Dollars und jährlichen Mehrkosten von rund 1,3 Milliarden Franken aus.

    In der Kommission konnte schlicht nicht überzeugend aufgezeigt werden, weshalb solche substanziellen Mehrkosten ohne Folgen für unsere Volkswirtschaft bleiben sollen. Die möglichen Folgen liegen auf dem Tisch: höhere Kosten für Unternehmenskredite und Hypotheken - die UBS ist die grösste Kreditgeberin in unserem Land -, weniger Investitionen und noch mehr Druck auf Arbeitsplätze; dies in einer Situation, die ohnehin schon sehr anspruchsvoll ist.

    Ich spreche hier nicht nur von den Banken. Der Finanzplatz ist kein isolierter Wirtschaftszweig, er ist Teil der wirtschaftlichen Infrastruktur unseres Landes. Diverse Unternehmen, insbesondere auch KMU, profitieren von einer Grossbank in der Schweiz. Regulierungskosten verschwinden nicht einfach in einer Bankbilanz. Sie werden weitergegeben, sie landen bei den Unternehmen in unserem Land, bei den Hypothekarkreditnehmenden, bei den Arbeitsplätzen und am Ende bei der Allgemeinheit.

    Wir sollten das Ziel der Finanzstabilität nicht gegen die Interessen unserer Volkswirtschaft ausspielen. Wir müssen Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit zusammenbringen. Das Argument, dass der beste Schutz für die Volkswirtschaft die Verhinderung der Krise sei, greift zu kurz; es ist zu eindimensional. Wir müssen deshalb die verschiedenen Risiken sorgfältig gegeneinander abwägen, und dies - das hat der Kommissionssprecher gut ausgeführt - hat die Kommission gemacht.

    Der Antrag der Kommissionsmehrheit trägt dieser Güterabwägung meines Erachtens am besten Rechnung. Warum? Erstens, der Antrag der Mehrheit bringt - ich möchte noch einmal betonen, was der Kommissionssprecher dargelegt hat - eine deutliche Verschärfung der Kapitalvorschriften gegenüber heute. Es geht nicht einfach um 50 Prozent, sondern es sind 50 plus 50 Prozent, also 50 Prozent hartes Kernkapital und 50 Prozent AT1-Anleihen. Wenn immer gesagt wird, es seien nur 50 Prozent, dann ist das schlicht nicht richtig. Dabei werden die AT1-Anleihen substanziell verschärft; die AT1-Anleihen sind ein international anerkanntes Instrument des regulatorischen Kernkapitals, das Verluste auffängt und zur Stabilisierung der Bank beiträgt. Der Antrag der Mehrheit ist damit eine Verschärfung gegenüber dem Status quo, aber eine Verschärfung mit Augenmass, insbesondere mit Blick auf die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten. Sie haben es auch vom Kommissionssprecher gehört, diese sind auch eine Sorge des grossen Teiles der Kantone und der Wirtschaft. Der Antrag soll ein Kompromiss sein. Aber 90 Prozent - nein, 90 Prozent sind kein Kompromiss.

    Zweitens, die verschärften AT1-Anleihen wirken im Vergleich zu heute in einer frühen Phase stabilisierend, Rückkäufe werden eingeschränkt, Dividenden gestoppt, Boni gekürzt, und zwar frühzeitig, wenn noch ein Beitrag zur Stabilisierung der Bank geleistet werden kann.

    Drittens, wir regulieren nicht im luftleeren Raum. Eine in der Schweiz verankerte internationale Grossbank ist für unsere Wirtschaft und unseren Wohlstand zentral. Deshalb ist es richtig, eine Regulierung zu wählen, die auch international anschlussfähig ist und die Wettbewerbsfähigkeit sichert. Wenn wir auch in Zukunft eine Grossbank in der Schweiz wollen, müssen wir dem Rechnung tragen und können das nicht ignorieren. Es liegt im Interesse der Schweiz, dass die strategischen Entscheide auch weiterhin in der Schweiz gefällt werden und nicht in den USA, in Singapur oder in London.

    Ich bitte Sie deshalb, einzutreten und der Mehrheit der WAK-S zuzustimmen. Es ist ein tragbarer Kompromiss zwischen Wettbewerbsfähigkeit, volkswirtschaftlichen Folgekosten und Sicherheiten im Falle der Krise.

  2. testo del discorso
    Svizzera

    Ich danke für die Ausführungen und erlaube mir eine ergänzende Bemerkung zum ersten Teil meines Minderheitsantrages aus der Erstberatung, der die Abholzung im Amazonasgebiet betrifft.

    Mir ist es wichtig, hier klarzustellen, dass die Mittel als zusätzliche Mittel zu verstehen sind; dies steht auch so im Antrag. Selbstverständlich erfolgen sie auch zusätzlich zur IZA-Botschaft, da alles andere inhaltlich keinen Sinn ergeben würde. In der nationalrätlichen Debatte gab es hierzu noch einen offenen Punkt, weshalb mir diese Präzisierung ein Anliegen ist.

  3. testo del discorso
    Svizzera

    Ich erlaube mir noch zwei, drei Bemerkungen zur Motion und gebe hier auch meine Interessenbindung bekannt. Ich bin Präsidentin des Schweizerischen Verbands für Weiterbildung (SVEB). Ich begrüsse die Motion und bedauere es etwas, wenn sie abgeändert wird, weil dadurch der Dringlichkeit der ursprünglichen Motion ein Stück weit nicht Rechnung getragen wird. Sie hat jetzt einen Fokus - das haben Sie gesagt, Herr Kommissionssprecher - auf die Schnittstellen der interinstitutionellen Zusammenarbeit und darauf, die Lücken, die es jetzt gibt, aufzudecken. Meines Erachtens ist es wichtig, dass man hier nicht zu kurz greift, denn gerade die interinstitutionelle Zusammenarbeit greift eben oft erst kurz vor der Arbeitslosigkeit, und das wäre definitiv zu spät. Ich glaube, es ist wichtig, dass man bei der Erarbeitung des Berichtes auch dieser Tatsache Rechnung trägt, und ich glaube auch, Herr Bundespräsident, dass es sehr wichtig ist, dass diese Analyse mit einer hohen Dringlichkeit angegangen wird. Die Umbrüche, die sich auf dem Arbeitsmarkt aufgrund der Entwicklung der künstlichen Intelligenz abzeichnen, sind sehr gross. Gleichzeitig stellt man aber auch fest, dass die Weiterbildungen eher zurückgehen. Wir haben hier also einen Graben, der auseinanderklafft und der uns politisch, auch auf nationaler Ebene, stark beschäftigen muss.

    Gemäss dem Änderungsantrag sollen die Akteure der Berufs- und Weiterbildung aus dem Motionstext gestrichen werden. Ich möchte aber doch darauf hinweisen, dass es wichtig ist, dass diese in der Erarbeitung dieser Analyse und dann natürlich auch in der Umsetzung der Massnahmen berücksichtigt werden. Sie kennen die Bildungspraxis in der Schweiz, und sie wissen eben auch, wo man bei den institutionellen und finanziellen Hürden ansetzen muss, deshalb ist es wichtig, dass sie auch weiterhin einbezogen sind.

  4. testo del discorso
    Svizzera

    Ich habe vorher bereits das ganze Konzept erläutert.

  5. testo del discorso
    Svizzera

    Das Mercosur-Abkommen, Sie haben es gehört, ist ein sehr wichtiges Abkommen, insbesondere für unsere Industrie. Es ist nicht primär ein Landwirtschaftsabkommen, auch wenn man vorher in der Debatte diesen Eindruck bekommen hat, es ist vielmehr vor allem ein Abkommen, das wichtig ist für uns als Exportnation. Es ist selbstverständlich kein perfektes Abkommen, aber ich bin überzeugt, dass es ein ausgewogenes Abkommen ist. Es schafft auch im Nachhaltigkeitsbereich - Sie haben das vorher auch vom Bundespräsidenten gehört - Verbindlichkeiten, die wir heute nicht haben. Es ist somit doch auch in diesem Bereich, wenn auch moderat, eine Verbesserung gegenüber dem Status quo.

    Trotzdem, Sie haben es gehört, hat es im Erstrat keine Mehrheit gefunden. Die Anpassungen, über die wir heute diskutieren, ändern selbstverständlich nichts an diesem Abkommen; es ist eine Diskussion über die Begleitmassnahmen. Diese sollen berechtigte - und auch nicht sehr berechtigte - Sorgen über mögliche Auswirkungen auffangen, einerseits mit Blick auf die Schweizer Landwirtschaft, andererseits mit Blick auf die Abholzung des Amazonas. Und sie sollen dazu beitragen, dass dieses Abkommen einerseits hier in den Räten und andererseits später vor der Bevölkerung eine Mehrheit findet. Sie konnten ja den Medien entnehmen, dass es ein Referendum geben wird - das wird bereits ziemlich klar angekündigt.

    Die Frage ist meines Erachtens nicht, ob es Begleitmassnahmen braucht, ob wir diese beschliessen sollen, die Frage ist vielmehr, ob sie verhältnismässig sind, ob sie wirksam sind und ob sie auch gegenüber der Bevölkerung erklärbar sind. Die Fassung der Mehrheit erfüllt meines Erachtens diese Kriterien nicht, sie ist zu einseitig und sie ist unverhältnismässig.

    Deshalb beantrage ich Ihnen einen Mittelweg. Meine Minderheit bezieht sich auf drei Punkte, die ich Ihnen zusammenfassend jetzt gerne erläutere:

    1. Es geht um die Höhe und die Dauer der zusätzlichen Mittel für die Landwirtschaft. Der Bundesrat hat die möglichen Auswirkungen des Mercosur-Abkommens auf die Landwirtschaft abgeklärt, analysiert und ist zum Schluss gekommen, dass diese vernachlässigbar sind. Die Konzessionen, das haben Sie vorher auch gehört, wurden auch in Absprache mit der Branche beschlossen und ausgehandelt. Falls sich diese Einschätzung als falsch erweisen sollte, gibt es eben zur Absicherung im Abkommen - anders als beispielsweise die EU bei ihrem Mercosur-Abkommen - einen Schutzmechanismus, mit dem man bei erheblichen Auswirkungen eben auch Konzessionen aussetzen könnte. Trotzdem wurde die Zustimmung zum Abkommen im Nationalrat mit einer Forderung von 880 Millionen Franken für flankierende Massnahmen verknüpft.

    Die Mehrheit in unserem Rat schlägt nun vor, 517 Millionen zu beschliessen, also mehr als eine halbe Milliarde Franken zusätzlich für den Ausgleich von Auswirkungen, die der Bundesrat als vernachlässigbar einschätzt. Das ist meines Erachtens gegenüber der Bevölkerung nicht erklärbar. Zudem haben wir erst vor Kurzem hier in diesem Rat über jeden Franken beim Entlastungspaket diskutiert. Das können Sie der Bevölkerung nicht vermitteln. Sie können nicht vermitteln, dass ohne Faktengrundlage hier einfach über eine halbe Milliarde Franken gesprochen werden soll. Ich verstehe, dass das Abkommen in landwirtschaftlichen Kreisen Sorgen auslöst, aber der Vorschlag der Mehrheit geht zu weit.

    Mein Minderheitsantrag sieht deshalb vor, die zusätzlichen Mittel nicht für sechs, sondern zunächst für drei Jahre zu sprechen. Danach machen wir eine Standortbestimmung und schauen, welche Auswirkungen das Abkommen tatsächlich hat. Und wenn zusätzlicher Handlungsbedarf besteht, können wir auch wieder entsprechend darüber beraten.

    2. Wir sollten diese Mittel dort einsetzen, wo die Landwirtschaft tatsächlich vor grossen Herausforderungen steht. Ich beantrage deshalb im Namen meiner Minderheit, die zusätzlichen Mittel für Strukturverbesserungen zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel sowie zur Förderung einer ökologischen und ressourcenschonenden Produktion einzusetzen. Gerade die Trockenheit diesen Sommer hat gezeigt, wie gross der Handlungsbedarf ist. Die Instrumente dafür bestehen bereits, beispielsweise Investitionskredite für Wasserspeicher auf Alpwirtschaften und Förderungen von Anlagen zur Biomasse- oder Hofdüngerverwertung. Auch die Verwaltung hat sich in der Kommission positiv zu diesem Teil des Antrages geäussert. Wenn wir zusätzliches Geld für die Landwirtschaft einsetzen, dann in den Situationen und dort, wo die Probleme real und bereits heute sichtbar sind, bei Trockenheit, für die Klimaanpassung und zugunsten einer ressourcenschonenden Produktion.

    Drittens: der Amazonas. Die Abholzung des Regenwaldes ist eine reale, eine enorme Herausforderung. Sie beschleunigt und verstärkt den Klimawandel zusätzlich, und wir wissen auch, dass die Schweizer Bevölkerung für diese Frage sehr sensibel ist; das hat bereits die Abstimmung über das Freihandelsabkommen mit Indonesien gezeigt. Nach dem Hitzesommer, den wir hinter uns haben, dürfte die Sensibilität in Klimafragen in der Schweiz gestiegen sein. Der WWF rechnet damit, dass sich das Mercosur-Abkommen negativ auf die Abholzung auswirken wird. Darum reicht es meines Erachtens nicht, einfach mit "Weiter wie bisher" zu reagieren, wie das die Mehrheit vorschlägt.

    Ich beantrage keine neuen Instrumente. Ich möchte auf bestehende und bewährte Instrumente setzen und die Mittel der internationalen Zusammenarbeit, die in diesem Kontext zum Einsatz kommen, um 25 Millionen Franken erhöhen. Damit können wir beispielsweise den Amazonas-Fonds stärken. Dieser unterstützt die Bekämpfung illegaler Rodungen durch eine bessere Überwachung und fördert gleichzeitig neue Einkommensmöglichkeiten für die lokale Bevölkerung.

    Wenn wir über Begleitmassnahmen zum Mercosur-Abkommen sprechen, dürfen wir nicht nur über Schweizer Rindfleisch oder Schweizer Wein reden, sondern wir müssen auch über den Amazonas reden. Das Mercosur-Abkommen muss und soll eine Mehrheit im Parlament finden, und es muss voraussichtlich auch eine Mehrheit vor der Bevölkerung finden. Dafür braucht es Begleitmassnahmen, aber sie müssen ausgewogen sein - über eine halbe Milliarde Franken für Auswirkungen, die als vernachlässigbar eingeschätzt werden, aber gleichzeitig "Weiter wie bisher" beim Amazonas, das ist kein ausgewogener Kompromiss.

    Meine Minderheit schlägt einen Mittelweg vor: Unterstützung für die Landwirtschaft, zunächst für drei Jahre, gezielt für die Klimaanpassung und eine ressourcenschonende Produktion, und gleichzeitig zusätzliche 25 Millionen Franken für den Schutz des Amazonas.

    Das Mercosur-Abkommen darf nicht an einem überdimensionierten Preisschild scheitern, aber wir dürfen die realen ökologischen Herausforderungen dieses Abkommens auch nicht kleinreden. Ich möchte Sie deshalb bitten, meine Minderheit zu unterstützen.

Appartenenze(41)

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  • Versione 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0