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CB

Cécile Bühlmann

Ex membro
I Verdi
SvizzeraLucerna

Mandato
Partito
I VerdiFonte: VERDI
Parlamento
Svizzera
Circondario elettorale
Lucerna
Pagina del Parlamento
Profilo ufficiale
Dati personali
Sesso
Femminile
Nato/a il
3. Dezember 1949
Riferimenti e fonte
Wikidata
Q99305159
Organo d'origine
CHE
Fonte aggiornata
28.03.2025
Record aggiornato
09.08.2026
Prima importazione
14.08.2025
Comportamento di voto(668)
  1. Si
  2. Si
    Svizzera
    Esito: 124 · 24 No · 6 Ast. · 46 Assente
  3. Si
    Svizzera
    Esito: 154 · 0 No · 2 Ast. · 44 Assente
  4. No
    Svizzera
    Esito: 142 · 31 No · 12 Ast. · 15 Assente
  5. No
    Svizzera
    Esito: 103 · 66 No · 2 Ast. · 29 Assente
Relazioni d'interesse

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Interventi(151)
  1. testo del discorso
    Svizzera

    Es ist schön, auch aus dem bürgerlichen Milieu eine Unterstützung für die Ablehnung dieses Gesetzes zu erhalten. Ich möchte Herrn Ruey und allen, die am Schluss diesem Gesetz nicht zustimmen werden, jetzt schon herzlich danken, und ich lade Sie herzlich ein, sich am Referendumskampf zu beteiligen. Ich weiss, dass es in Ihren beiden Fraktionen, der Fraktion der CVP und der Fraktion der FDP, heftige Auseinandersetzungen um die Verschärfungen dieses Asylgesetzes gegeben hat. Ich weiss, dass es bei Ihnen einen Röstigraben gibt, und ich bitte die Lateinerinnen und Lateiner in den beiden Fraktionen, mit uns zusammen den Kampf zu führen gegen dieses Gesetz, das wir Grünen, das die SP, das Hilfswerke, das kirchliche Kreise nie und nimmer akzeptieren können.

    Wir Grünen können nicht ein Gesetz unterstützen, das so tut, als ob wir vor einem Asylnotstand stünden. Ich habe gestern die Homepage des Bundesamtes für Migration konsultiert. Wissen Sie, wie viele Asylsuchende dieses Jahr noch versucht haben, in der Schweiz ein Asylgesuch zu stellen? Es sind noch etwa 9000 Personen. In den Jahren des Kosovo- und des Bosnienkrieges hatten wir Asylzahlen, die viel höher waren, es waren über 40 000. Sie sind bis Dezember 2005 auf 9000 zusammengeschrumpft. Wir können keinem Gesetz zustimmen, dass die Genfer Flüchtlingskonvention verletzt, und das tut es, weil es den Tatbestand einführt, dass Leute ohne gültige Papiere nicht mehr ins Asylverfahren aufgenommen werden können. Wir können keinem Gesetz zustimmen, das Menschen in ihrem Heimatland gefährdet, weil von ihren Angehörigen, die im Asylverfahren in der Schweiz sind, Daten weitergegeben werden, bevor das Verfahren abgeschlossen ist.

    Wir können keinem Gesetz zustimmen, das einen Sozialhilfestopp will, auch für verletzliche Personen, nicht nur für starke junge Männer, sondern für Schwangere, für Familien mit Kindern und für Kranke. Wir können keinem Gesetz zustimmen, das die Möglichkeit schafft, Menschen nur aufgrund fehlender Papiere und Nichtkooperierens beim Verfahren bis zu zwei Jahre in Haft zu nehmen, bis zu zwei Jahre ihrer Freiheit zu berauben. Das ist doch eine Ungeheuerlichkeit, was wir da tun. Die Liste liesse sich beliebig fortsetzen. Ich verzichte darauf, weil Sie wahrscheinlich alle in die Weihnachtsferien gehen wollen.

    Aber ich möchte noch zum Schluss sagen, dass wir zwar mit immer schärferen Abwehrmassnahmen so tun können, als ob wir die Probleme in den Griff bekämen. Solange die Schere zwischen Arm und Reich weltweit immer mehr aufgeht, werden Menschen versuchen, auf der Suche nach einem festen Auskommen auch ins reiche Europa und in die reiche Schweiz zu kommen. Wir können die Schotten immer dichter machen - die Bilder von Spanien holen uns ja fast täglich ein -, das können wir tun, aber wir lösen damit kein einziges Problem, sondern betreiben Augenwischerei. Manchmal denke ich - dies an die bürgerlichen Parteien und an die SVP gerichtet -: Es wäre bald ehrlicher, Sie würden sagen: Wir schaffen doch das Asylgesetz ab, denn es sind ja nie die richtigen Leute, die kommen. Sie tun immer noch so, als ob Sie für wirklich Verfolgte ein Gesetz wollten, aber wenn man Ihnen genau zuhört, stellt man fest, dass eigentlich alle, die kommen, immer die Falschen sind. Deshalb wäre es wirklich ehrlicher zu sagen: Wir schaffen doch dieses Gesetz ab.

    Ich fordere alle humanitären Kräfte und Milieus in der Schweiz auf, mit uns zusammen diesen Referendumskampf zu führen. Wir wissen schon, dass er schwierig sein wird und dass er schwierig zu gewinnen sein wird, aber wir können nicht zulassen, dass dieses Gesetz angenommen wird, ohne dass wir uns dagegen gewehrt haben. (Teilweiser Beifall)

  2. testo del discorso
    Svizzera

    Ich muss etwas richtig stellen, was Herr Weyeneth gesagt hat. Entweder war er gestern Morgen um 7 Uhr, als wir getagt haben, noch nicht ganz wach, oder er unterstellt uns böswillig etwas. Niemand hat gesagt, dass der Begriff der Existenz im Sinne der Mehrheit des Ständerates die materielle Existenz bedeutet. Wir haben vielmehr gestern Morgen zwischen 7 Uhr und 8 Uhr deutlich festgehalten, dass es verschiedene Interpretationen von Existenz gibt. Der Nationalrat hat unter Gefährdung der Existenz die Bedrohung von Leib und Leben verstanden, die Bedrohung des Lebens. Darum haben wir in unserer Version das Wort Existenz herausgenommen und es durch konkrete Gefährdung ersetzt. Andere Interpretationen von Existenz meinen tatsächlich auch die materielle Existenz. Wenn man nicht mehr genug Mittel hat, um sich durchzubringen, sagt man zum Beispiel auf Deutsch: Meine Existenz ist nicht mehr gesichert.

    Das sind die beiden Interpretationen. Der Ständerat hat wohl eher zur zweiten geneigt, aber trotzdem Beispiele [PAGE 1767] aufgeführt - es wurde z. B. sexueller Missbrauch von Personen oder auch geschlechtsspezifische Gewalt erwähnt -, Gründe, warum man Personen nicht in ihr Herkunftsland zurückschaffen kann und sie vorläufig aufnehmen muss.

    Weil dieser Begriff Existenz so unterschiedlich interpretiert wird, möchten wir auf diesen Begriff verzichten und die Situation der allgemeinen Gewalt umschreiben. Wir fügen deshalb an: Jemand, der durch diese Situation allgemeiner Gewalt konkret gefährdet ist, oder jemand, der keine medizinische Betreuung bekommen kann und dadurch konkret gefährdet ist, soll vorläufig in der Schweiz aufgenommen werden.

    Ich bitte Sie dringend, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten. Wir haben diesen Beschluss in der ersten Runde deutlich gefasst. Der Beschluss des Ständerates ist eigentlich eine Verschärfung unserer Version, wenn man Existenz im Sinne unserer Interpretation versteht, nämlich mit Bedrohung der Existenz.

  3. testo del discorso
    Svizzera

    Herr Fluri, wie kommen Sie darauf zu sagen, es sei eine Kann-Formulierung? Im Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit heisst es: "Gestützt auf die [PAGE 1252] endgültigen Entscheide, die bei schwerwiegenden Verstössen gegen dieses Gesetz mitgeteilt werden, schliesst die zuständige kantonale Behörde .... aus." Es handelt sich also nicht um eine Kann-Formulierung. Warum sagen Sie, es gebe da eine Kann-Formulierung?

  4. testo del discorso
    Svizzera

    Bei Artikel 117 geht es um Sanktionen gegen Arbeitgeber, wenn sie Schwarzarbeiterinnen und Schwarzarbeiter beschäftigen. Der Nationalrat hat einen neuen Absatz 4 eingeführt, dem Sie in der ersten Lesung zugestimmt haben. Ich lese ihn kurz vor: "Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, welche ihre Sorgfaltspflicht in schwerwiegender Art und Weise verletzten und hierfür rechtskräftig verurteilt worden sind, werden von den zuständigen Behörden für ein bis fünf Jahre von der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen." Der Nationalrat war damals der Meinung, es sei nicht mehr als recht, dass auch Arbeitgeber in die Pflicht genommen würden und sicher keine öffentlichen Aufträge mehr erhielten, wenn sie selber gegen Gesetze des Bundes verstossen würden. Auf der anderen Seite müssen ja die Schwarzarbeiter, die erwischt werden, selber mit grossen Sanktionen wie Ausweisung und Einreisesperre rechnen.

    Diesen Absatz 4 hat der Nationalrat eingeführt; der Ständerat hat ihn unverständlicherweise gestrichen. Es ist wirklich eine Asymmetrie, wenn man einerseits die Schwarzarbeitenden hart an die Kandare nimmt, andererseits aber die, die ihnen Arbeit geben, nicht einmal von der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ausschliessen will.

    Ich lege Ihnen jetzt auf Anregung des Bundesrates und der Verwaltung einen Minderheitsantrag mit einer modifizierten Fassung vor. Wir wollen sinngemäss das Gleiche, was wir beschlossen haben, aber wir machen eine Referenz auf das Schwarzarbeitsgesetz, das wir ja in der Zwischenzeit beschlossen haben. Ich lese vor, was im Schwarzarbeitsgesetz steht, worauf ich mich beziehe: "Gestützt auf die endgültigen Entscheide, die ihr bei schwerwiegenden Verstössen gegen dieses Gesetz mitgeteilt werden, schliesst die zuständige kantonale Behörde den betroffenen Arbeitgeber während höchstens fünf Jahren von künftigen Aufträgen des öffentlichen Beschaffungswesens auf kommunaler, kantonaler und eidgenössischer Ebene aus." Das ist die Fassung im Schwarzarbeitsgesetz. Wir machen jetzt eine Referenz auf dieses Schwarzarbeitsgesetz und unterbreiten Ihnen diesen Minderheitsantrag. Er hat zum Ziel, dass Massnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit anwendbar sind bei den Arbeitgebern, welche wegen schwerwiegender oder wiederholter Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Bewilligung nach diesem Gesetz rechtskräftig verurteilt worden sind. Es ist eines Rechtsstaates würdig, wenn wir auch hier sanktionieren.

  5. testo del discorso
    Svizzera

    Ich habe gesagt, dass es bei den ersten beiden Artikeln, Artikel 41 und 42, darum geht, welchen Status die Kinder bekommen, wenn sie in die Schweiz nachgezogen werden. Es geht nicht darum, ob sie kommen, sondern nur darum, welchen Rechtstitel sie haben, ob sie gleich eine Niederlassungsbewilligung bekommen oder nicht. Darum geht es in den Artikeln 41 und 42.

    In Artikel 46 geht es um etwas ganz anderes. Da geht es darum, in welchem Zeitraum der Familiennachzug realisiert werden muss, und darum, ab welchem Alter die einjährige Frist für die Kinder läuft. Das habe ich, glaube ich, ausführlich erklärt. Ich verstehe den Sinn Ihrer Frage eigentlich nicht.

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    01.01.2025 – 31.12.2199

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0