Peter Schütz
Gran Consiglio
Mandato
- Partito
- PLR.I Liberali Radicali
- Parlamento
- Gran Consiglio (TG)
Dati personali
- Sesso
- Maschile
- Lingua
- Tedesco
Riferimenti e fonte
- Organo d'origine
- TG
- Record aggiornato
- 10.06.2026
- Prima importazione
- 14.08.2025
Comportamento di voto
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Relazioni d'interesse
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Interventi(17)
- Mitglied GRInterventoGran ConsiglioIch stelle meine Ausführungen unter den Titel: "Die Pädagogische Hochschule Thurgau und die Lehrerbildung stärken und die Zulassung für Berufsmaturanden anpassen". Ich beleuchte und erläutere das Thema in Ergänzung zu Kantonsrat Martin und aus meiner wirtschaftlichen Sicht. Es ist unbestritten, dass wir in einer globalen, hoch technischen und sehr anspruchsvollen Welt leben. Dazu gehört auch unser Kanton Thurgau. Im Rahmen dieser Entwicklung haben sich die wirtschaftlichen, aber vor allem auch die gesellschaftlichen Strukturen wie Familie, Scheidungen, Disziplin, Unbekümmertheit des Elternhauses, Verhalten in der Schule und am Arbeitsplatz usw. massiv verändert. Nur eine gut funktionierende Wirtschaft kann Arbeits- und Ausbildungsplätze erhalten und solche schaffen. Unser wichtigstes Gut in den Unternehmungen sind unsere gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unser Rohstoff ist somit die Bildung. Sie ist Wissen und Können. Den Grundstein dafür legen die Volksschulen und mit ihnen motivierte Lehrerinnen und Lehrer. Die Wirtschaft als grösste Abnehmerin der Jugendlichen nach der Volksschulzeit hat dem entsprechend grösstes Interesse an einer gut funktionierenden Volksschule und auch das Recht, festzuhalten und festzustellen, welche Grundlagen die Jugendlichen für eine Berufslehre mitbringen müssen. Wir stellen fest, dass heute mehrheitlich Frauen den Lehrerberuf ausüben, viele Lehrerinnen und Lehrer ein Teilzeitpensum belegen, eine hohe Fluktuation vorherrscht und wir einen grundsätzlichen Lehrermangel zu beklagen haben. Diese Lücken stopfen wir damit, indem wir Klassen zusammenlegen, pensionierte Lehrkräfte reaktivieren oder mehr ausländische Lehrkräfte anstellen. Die Lehrerinnen und Lehrer stehen zusehends unter Druck und können gar nicht alle Anforderungen vollumfänglich erfüllen. Darum wollen wir einen konstruktiven Beitrag zur Verbesserung dieser Situation leisten. Wir wollen unsere wichtige PHTG stärken. Der Weg über das Gymnasium und über die Pädagogische Mittelschule soll erhalten bleiben. Wir wollen aber auch, dass Berufsmaturandinnen und -maturanden ohne Wenn und Aber in die PHTG eintreten können. Unseres Erachtens ist es durchaus denkbar, dass man von den Berufsmaturandinnen und -maturanden vor dem Eintritt eine mindestens zweijährige Berufspraxis im angestammten Beruf verlangt. Ebenfalls sind Zusatzlektionen in verschiedenen Fächern als Ergänzung zum Standardstoff denkbar. "Wissen ist Macht, aber der Könner ist König". Eine Durchmischung von Lehrerinnen und Lehrern mit theoretischer also gymnasialer Ausbildung und praktischer also Berufslehre und Berufsmatura bringen die beste Grundlage für die Ausbildung unserer Kinder mit. Sie garantiert auch die Erfüllung der hohen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Anforderungen. Damit wir unseren Werkplatz Thurgau erfolgreich erhalten und weiter ausbauen können, müssen wir die Lehrerbildung stärken. Miteinander ist der bessere Weg als gegeneinander. Mit unserer Forderung sind wir bekanntlich nicht alleine. Schweizweit wurden in vielen Kantonen genau gleiche oder ähnliche Vorstösse deponiert oder weitergeleitet. Mehrere Berufs- und Branchenverbände haben genau diese Forderungen seit längerer Zeit gestellt. Jetzt ist es an der Zeit, dieses Anliegen umzusetzen und die Chance endlich zu nutzen, gut ausgebildete Berufsleute mit einer Berufsmatura besser in die Lehrerbildung zu integrieren. Im Namen einer deutlichen Mehrheit der FDP-Fraktion bitte ich Sie, unseren Vorstoss zu unterstützen.
- Mitglied GRInterventoGran ConsiglioDie Mehrwertabgabe ist eine neue, zusätzliche Steuer. Dies belegen auch die von Regierungsrat und Kommission gelieferten Fakten und Zahlen. Eine Mehrwertabgabe wird die Problematik der Baulandhortung und des gezielten Überbauens von Bauland nicht lösen. Es geht ja auch um zukünftiges und nicht um bereits eingezontes Bauland. Nachdem gemäss "Thurgauer Zeitung" vom 30. August 2011 jetzt auch Bauern an der Abgabe Gefallen finden, muss ich den Präsidenten des Verbandes Thurgauer Landwirtschaft zitieren, der an der gestrigen Veranstaltung des Arbeitgeberverbandes Mittelthurgau eindrücklich bestätigt hat, dass der Vorstand des Verbandes Thurgauer Landwirtschaft gegen eine Mehrwertabgabe einsteht. Ich bin sehr dankbar und froh über diese klare und deutliche Haltung seitens der Landwirtschaft. Gemäss § 69 soll die Mehrwertabgabe einem Spezialfinanzierungsfonds zugewiesen werden. Die Verwaltung dieses zusätzlichen Fonds wird wiederum enorme Kosten verursachen. Das Geld soll für Rückerstattungen und für Kosten zur Umsetzung von raumplanerischen Massnahmen verwendet werden. Dass es mit den Geldern aus der Mehrwertabgabe auch möglich sein soll, alte Ökonomiegebäude abzureissen, entspricht einer klaren Zweckentfremdung. Im Weiteren ist zu erwähnen, dass ein Grossteil des von den Bauern bewirtschafteten Landes leider gar nicht mehr den Bauern gehört. Vielfach sind die Besitzer Erbengemeinschaften. Dass in der Schweiz nur gerade zwei Kantone die Mehrwertabgabe eingeführt haben, zeigt, dass dieses Instrument nicht wirkungsorientiert ist. Ich beantrage daher, die §§ 66 bis 73 i.V.m. § 127 Ziff. 3.3 ersatzlos zu streichen.
- Mitglied GRInterventoGran ConsiglioIch beantrage, § 75 a ersatzlos zu streichen. 1. Die Definition des guten Anschlusses ist willkürlich. In Abs. 1 steht: "Verkehrsintensive Einrichtungen, die mehr als 2'000 Personenwagenfahrten pro Tag generieren können, müssen mit öffentlichen Verkehrsmitteln und für den Langsamverkehr gut erreichbar sein". Wer definiert denn konkret, was ein guter Verkehranschluss ist? Gibt es eine Abstufung, beispielsweise 2'000 bis 4'000 Personenwagenfahrten pro Tag? Wie erfolgt die Abgrenzung, das heisst welcher Verkehr kann wirklich der Einrichtung der Unternehmung zugerechnet werden und welcher nicht? Es geht um etwas, was völlig willkürlich ist und jeder faktenbasierten Entscheidung entbehrt. 2. Die Entscheidungsgrundlage basiert einzig auf Prognosen. Die Kann-Formulierung indiziert eindeutig eine Entscheidung aufgrund einer Prognose. Wie weit in der Zukunft reicht denn diese Prognose wirklich aus? Bei unserem Bevölkerungswachstum und der Entwicklung in vielen Gewerbezonen muss damit gerechnet werden, dass diese Schwellenwerte in einiger Zeit überschritten werden. Und wer definiert, wann die 2'000 Personenwagenfahrten erreicht und massgeblich für die Entscheidung sind? Muss bereits investiert werden, wenn zum Beispiel 1'500 Personenwagenfahrten pro Tag gezählt werden? Und wer zählt diese? Private Unternehmen müssen hier Investitionsentscheidungen treffen, die auf Prognosefaktoren beruhen, die ausserhalb ihres Einflussbereiches liegen. 3. Der geforderte Nachweisbericht erhöht einmal mehr die Investitionskosten. In Abs. 3 heisst es: "Wer verkehrsintensive Einrichtungen errichten, wesentlich ändern oder erweitern will, hat in einem Bericht zuhanden der Gemeindebehörde darzulegen, ... ." Der angesprochene Bericht muss vom Gesuchsteller, konkret in der Regel vom Investor, ja auch bezahlt werden. Da stellt sich die Frage der Verlässlichkeit solcher Berichte sowie weiter die Frage nach dem Umfang und somit den generierten Kosten. Je nach Umfang des Berichtes werden also Investitionskosten entstehen, denen kein realer Gegenwert gegenübersteht. 4. Kosten des öffentlichen Verkehrs werden einmal mehr umverteilt. In Abs. 4 steht: "Soweit der Gemeinde ... Investitions- oder Betriebskosten entstehen, kann die Gemeindebehörde den Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin zur Leistung angemessener, einmaliger oder jährlich wiederkehrender Beiträge verpflichten oder solche vertraglich vereinbaren." Das ist in letzter Konsequenz wieder eine neue Belastung für das Gewerbe und die Investoren. Wir wissen mittlerweile längst, dass die Kosten der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur nicht verursacherorientiert und undurchsichtig sind. Dass nun aber Unternehmen die Kosten der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs in dieser Art und Weise mitfinanzieren sollen, fördert die Umverteilung weiter. Die Kosten müssen verursachergerecht erhoben werden.
- Mitglied GRInterventoGran ConsiglioIch beantrage, die §§ 66 bis 73 ersatzlos zu streichen. 1. Es ist und bleibt eine neue Steuer. Heute bestehen bereits ausreichende Besteuerungsgrundlagen für Grundeigentum. Erfährt das Grundeigentum eine Wertsteigerung, steigt auch die Vermögenssteuer. Beim Verkauf von Grundeigentum fällt die Grundstückgewinnsteuer an. Egal, wie löblich die Ziele hinter der Mehrwertabgabe sein mögen, es ist und bleibt eine neue und somit auch zusätzliche Steuer, die bereits besteuertes Substrat noch einmal belastet. Seit dreissig Jahren besteht die Möglichkeit für die Schaffung einer solchen Steuer. Bisher haben davon aber nur ganz wenige Kantone Gebrauch gemacht, ein Indiz dafür, dass dieses Vorhaben nicht für alle gleichermassen gut sein kann. 2. Die effektive Höhe der Abgabe ist willkürlich. Die Mehrwertabgabe beruht auf der Differenz zwischen den Verkehrswerten unmittelbar vor und nach der rechtskräftigen Zuweisung zu einer Bauzone. Was geschieht, wenn das Grundeigentum nachher weiter an Wert gewinnt oder aber auch an Wert verliert? Nichts, weil die Bemessungsgrundlage völlig fiktiv und willkürlich ist. Zuerst waren es 40 %, dann 25 %, ein Beweis dafür, dass die Höhe dieser Abgabe keinen definierten Anknüpfungspunkt hat. 3. Grosser administrativer Aufwand. Mit der Mehrwertabgabe soll ein zweckgebundener Fonds eingerichtet werden, damit die Baulandhortung verhindert und mit dem Boden haushälterischer umgegangen wird. Stellen Sie sich den administrativen Aufwand vor, den die Verwaltung dieses neuen Fonds generiert. Die Formulierung, wonach die Mittel für Beiträge an die Kosten von raumplanerischen Massnahmen verwendet werden können, widerspricht einer klaren Zweckbindung. 4. Die Mehrwertabgabe ist ein ungeeignetes Mittel. Der Weg zu einer besseren Raumplanung und der gezielten Nutzung von verfügbarem Bauland führt über die Lockerung von Vorschriften, welche die Verdichtung verhindern, und nicht über neue Abgaben.
- Mitglied GRInterventoGran ConsiglioKantonsrat Urs Martin ist mir zuvorgekommen. Selbstverständlich unterstützt die FDP diesen Streichungsantrag. 1. Fehlende Wirkungseffizienz von Parkgebühren. Parkgebühren haben keinen direkten Umweltnutzen. Ihre Wirkungseffizienz ist quasi null. Zu diesem Resultat kommen verschiedene aktuelle Studien, auf die sogar der Regierungsrat in seiner Botschaft vom 6. Juli 2010 selber hinweist. Ich zitiere aus den Seiten 6 und 7: "Neueste Studien ... belegen, dass der davon erhoffte Umsteigeeffekt auf öffentliche Verkehrsmittel praktisch nicht vorhanden ist und lediglich 0,3 % ausmacht." Parkgebühren führen zudem zu Such- und Ausweichverkehr und damit zu mehr Emissionen. Sie haben somit einen kontraproduktiven Effekt auf unsere Umwelt. 2. Es wurde bereits erwähnt, dass es eine Verletzung der Eigentumsgarantie und der Wirtschaftsfreiheit ist. Darauf trete ich nicht näher ein. Wir als Volksvertreter müssen unserer Volkswirtschaft Sorge tragen. Die vorgeschlagenen Parkgebühren belasten das einheimische Gewerbe zusätzlich. 4. Wettbewerbsverzerrung. Bei 100 Parkplätzen wird eine Grenze festgelegt, die nach meiner Auffassung willkürlich ist. Somit müssen Unternehmungen, die 100 und mehr Parkplätze ausweisen, diese gebührenpflichtig bewirtschaften, andere eben nicht. Das ist eine klare Wettbewerbsverzerrung. Im Sinne unserer Volkswirtschaft und unseres Werkplatzes, der nicht zusätzlich belastet werden darf, bitte ich Sie, den Streichungsantrag Martin zu unterstützen.
Contributi(4)
- Einfache AnfrageVorstösser/VorstösserinPassbilder und FotohandelN. 8/EA 53/177
- Antrag nach § 52 bzw. § 46 der GeschäftsordnungVorstösser/Vorstösserin
- Parlamentarische InitiativeVorstösser/Vorstösserin
- MotionVorstösser/VorstösserinSteigerung der steuerlichen StandortattraktivitätN. 8/MO 38/297
Appartenenze(1)
- Grosser Rat
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