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Legge federale sui prodotti del tabacco

(15.075)Oggetto del Consiglio federaleLiquidato
Svizzera11 nov 2015
Interventi(455)
Ordinato per Data dell'intervento, Decrescente
455 Risultati
  • Votazione
    Intervento
    Svizzera
  • testo del discorso
    Flavia Wasserfallen(Partito Socialista)
    Svizzera

    Das flammende Votum meines Vorredners hat mich dazu bewogen, jetzt auch noch nach vorne zu kommen. Ich möchte auch aus Sicht der SP-Fraktion eine ganz kurze Bilanz zu diesem Tabakproduktegesetz abgeben, das ja eine lange Geschichte hat, wie ein Rückblick bis 2015 zeigt.

    Es wurden hier verschiedene Anläufe genommen, um eine konforme Regelung zu erreichen. Die Schweiz hat 2004 ein WHO-Abkommen unterzeichnet. Doch auch mit dem vorliegenden Tabakproduktegesetz können wir dieses Abkommen nicht ratifizieren, weil es den Jugendschutz bzw. den Gesundheitsschutz nicht angemessen respektiert. Wir haben ein Gesetz, das nach wie vor Werbung in Printmedien, in Publikationen erlaubt. Vor allem von Gratiszeitungen wissen wir, dass sie überwiegend Jugendliche erreichen, und auch hier können wir den Jugendschutz nicht gewährleisten.

    Wir hatten in den Diskussionen zwischenzeitlich eine Version auf dem Tisch, die als Kompromiss sowohl für die Initiantinnen und Initianten als auch für uns annehmbar gewesen wäre. Die Version des Ständerates war für uns eine Möglichkeit, hier ein Tabakproduktegesetz zu erlassen, welches den hohen Kosten, die durch den Tabakkonsum entstehen, hätte entgegenwirken können: Milliarden für die Wirtschaft, Milliarden für das Gesundheitswesen, und wir wissen auch, dass wir jedes Jahr aufgrund des Tabakkonsums 9500 Tabaktote beklagen müssen.

    Wir sind deshalb nicht bereit, dieses Tabakproduktegesetz anzunehmen. Wir werden es ablehnen. Wir setzen auf die Initiative "Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung" - kurz "Kinder ohne Tabak" -, welche die richtigen Antworten auf diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe gibt. Wir sind nicht bereit, hier dieses Gesetz zu retten, wenn keines der Ziele, die wir uns gesetzt haben, erreicht wird: die Ziele betreffend Gesundheitsschutz und Jugendschutz und auch das Ziel, die Voraussetzungen für die Ratifizierung des WHO-Abkommens zu erfüllen.

    [VS]

  • testo del discorso
    Thomas de Courten(Unione democratica di centro)
    Svizzera

    Ich danke für die Gelegenheit, kurz das Abstimmungsverhalten der SVP-Fraktion zu diesem Geschäft zu erläutern.

    Dieses Tabakproduktegesetz ist wahrlich alles andere als überzeugend, wie unter anderem die "NZZ" unsere Parlamentsarbeit treffend kommentiert hat. Wir schränken die Wirtschaftsfreiheit nochmals und massiv ein, stärker als bisher schon. Wir verbinden damit die Hoffnung - mehr ist es nicht -, dem Jugendschutz zu dienen. Jegliche Art von Tabakwerbung wird aus dem öffentlichen Raum verbannt, in der Hoffnung, Kinder und Jugendliche zu schützen. Werbung im Kino wird verboten, in der Hoffnung, Kinder und Jugendliche zu schützen. Werbung an Sportveranstaltungen wird verboten, in der Hoffnung, Kinder und Jugendliche zu schützen. Im Printbereich und im Internet wird die Werbung weiter eingeschränkt, und die Kantone können noch weiter gehende Einschränkungen verfügen, in der Hoffnung, Kinder und Jugendliche besser zu schützen, und auch in der Hoffnung, die durch den Tabakkonsum bedingten Gesundheitskosten zu senken.

    Ich prophezeie Ihnen hier und heute, dass der Erfolg dieser staatlichen Eingriffe marginal sein wird. Sie nehmen für einen solchen marginalen Effekt einen massiven Eingriff in die Wirtschafts- und Unternehmensfreiheit in Kauf. Sie nehmen in Kauf, die persönliche Freiheit und Verantwortung unserer Bürgerinnen und Bürger, auch der Erwachsenen, einzuschränken. Schlimmer noch, Sie öffnen damit Tür und Tor für weitere Einschränkungen unter dem Titel des staatlich verordneten und bevormundenden Gesundheitsschutzes: beim Zucker, beim Salz, beim Autokauf, beim Reisen, beim Fleisch - es gibt unzählige Ideen. Sie sprechen den Bürgern dieses Landes mit diesem Tabakproduktegesetz ein weiteres Stück eigenes Urteilsvermögen ab. Dem kann und wird die SVP-Fraktion nicht zustimmen.

    All das geht den Initianten der Tabakwerbeverbots-Initiative aber noch zu wenig weit. Unter Vorschiebung des Jugend- und Kinderschutzes - sie erwähnen ihn sogar im Titel der Initiative - beharren sie auf noch viel radikaleren Forderungen. Das hat missionarische Züge. Den Initianten ist es eigentlich egal, was das Parlament heute beschliesst. Sie lehnen unseren indirekten Gegenvorschlag, den National- und Ständerat nun erarbeitet oder vielmehr errungen haben, weiterhin ab, und zwar kategorisch.

    Auch die Ratslinke ist nicht bereit, einen pragmatischen Weg einzuschlagen. Sie bleibt ebenso kategorisch und lehnt das Arbeitsresultat unserer beiden Räte heute ab. Damit droht wieder ein Absturz und dass all diese Arbeit erneut im Abfallkübel landet. Wir wissen aber, dass der Gesetzes- und Regulierungsauftrag bleibt. Ob die Initiative nun durchkommt oder nicht: Wir brauchen eine gesetzliche Regelung für die [PAGE 2136] Tabakprodukte. Es bleibt somit die Frage, ob es noch schlimmer kommt, als es jetzt schon ist, ob wir nochmals bei null beginnen müssen oder ob wir jetzt einmal zu einem Abschluss der Regulierungswut in diesem Bereich kommen. Mir ist bewusst, dass es ein vorläufiger Abschluss sein wird. Unsere Gegenspieler werden weiter eine Schippe drauflegen wollen, und wir werden uns weiter für Freiheit, Mündigkeit und Eigenverantwortung einsetzen.

    Die SVP-Fraktion bietet heute aber nicht Hand dazu, um in einer unheiligen Allianz mit der Ratslinken die bisherigen Anstrengungen, einen solchen Abschluss zu erreichen, zunichte zu machen. Wir springen über unseren Schatten: Wir enthalten uns der Stimme und ermöglichen das Zustandekommen eines gutschweizerischen Kompromisses. Wir verbinden damit die Erwartung, dass die Befürworter des Gegenvorschlages im Gegenzug vorläufig auf noch weiter gehende Einschränkungen verzichten, damit wir die Wirkung dieses Gesetzes einmal abwarten können.

    Wir hoffen, damit gemeinsam gegen die radikale Werbeverbots-Initiative antreten zu können, und wir bleiben weiter wachsam, dass weiteren wirtschaftsfeindlichen Werbeeingriffen nicht Tür und Tor geöffnet werden.

  • testo del discorso
    Andreas Aebi(Unione democratica di centro)
    Svizzera
  • testo del discorso
    Andreas Aebi(Unione democratica di centro)
    Svizzera
  • Votazione
    Intervento
    Svizzera
  • testo del discorso
    Andreas Aebi(Unione democratica di centro)
    Svizzera
  • testo del discorso
    Benjamin Roduit(Alleanza del Centro)
    Svizzera

    Ce matin, notre commission a traité les dernières divergences concernant la loi sur les produits du tabac. Comme vous le savez grâce au dépliant, le Conseil des Etats a réglé, lors de la séance de lundi, deux divergences. A l'article 18 alinéa 1ter, qui concerne les exceptions pour la presse écrite étrangère, le Conseil des Etats s'est rallié sans opposition à la proposition du Conseil national. A l'article 2 alinéa 5 de la loi fédérale sur la protection contre le tabagisme passif, il a également adopté sans opposition notre proposition concernant l'autorisation de la cigarette électronique et des produits du tabac à chauffer dans les magasins spécialisés, rendant l'alinéa 6 obsolète.

    Le Conseil des Etats a par contre maintenu des divergences en proposant, par 27 voix contre 15, de biffer l'article 6 alinéa 1bis qui interdit les produits qui accroissent le potentiel de dépendance, en particulier le menthol, et de revenir à la version du Conseil fédéral à l'article 7 qui concerne l'inscription dans la loi de la liste des ingrédients interdits.

    Le débat en commission a été soutenu. La majorité, par 13 voix contre 11 et 1 abstention, propose de se rallier à la position du Conseil des Etats, estimant que ce dernier a fait un effort dans notre sens en acceptant de régler les deux autres divergences et qu'il est temps de mettre la loi sous toit après dix ans de débat. Elle rappelle également que l'usage du menthol ne concerne que les produits du tabac, qui sont de ce fait interdits aux mineurs.

    La minorité s'appuie cependant sur l'avis des experts, qui relèvent l'effet nocif et addictif du menthol. Ce dernier, qui n'est pas seulement un arôme, permet de mieux absorber la nicotine et favorise donc le fait de commencer à fumer. La minorité relève aussi le faible impact économique de cette [PAGE 1782] interdiction, dans la mesure où l'industrie ne peut plus exporter de cigarettes au menthol vers l'Union européenne, celle-ci l'ayant interdit depuis le 20 mai 2020.

    A l'article 7, la commission propose, par 13 voix contre 12, de suivre la position du Conseil des Etats.

    Encore une remarque: à l'article 22 alinéa 3 lettre b de la loi fédérale sur les produits du tabac et les cigarettes électroniques et à l'article 14a de la loi du 20 juin 2014 sur les denrées alimentaires, sur proposition de la commission de rédaction, la commission a décidé à l'unanimité de soutenir la nouvelle version du Conseil des Etats, qui propose une formulation au singulier en ce qui concerne l'accord écrit de l'autorité parentale pour la participation d'un mineur aux achats tests; et cela par analogie avec d'autres lois.

  • testo del discorso
    Lorenz Hess(Alleanza del Centro)
    Svizzera

    Die Mehrheit der SGK schlägt Ihnen vor, bei den nun noch vorliegenden Differenzen dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen und damit auf eine Einigungskonferenz zu verzichten. Wir würden damit eine lange Geschichte - sie begann 2016 mit einem ersten Versuch, ein Tabakgesetz zu schaffen - jetzt beenden, indem wir tatsächlich zum ersten Mal den Tabak nicht mehr im Lebensmittelgesetz, sondern in einem einheitlichen Gesetz regeln würden. Wir können heute dafür die Weichen stellen.

    Inhaltlich nur noch ganz kurz: Eine politische beziehungsweise fast schon ordnungspolitische Diskussion hat die Kommission auch heute Morgen wieder geführt, dies zur Frage, wer Zusatzstoffe in einem Produkt definieren können soll. Soll das der Bundesrat tun dürfen und dies häufig ändern können? Oder soll das auf Gesetzesstufe festgehalten werden? Daran scheiden sich die Geister. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass die Regelung von Zusatzstoffen auf Gesetzesebene stattfinden sollte.

    Eine fast schon wissenschaftliche Diskussion hat die Kommission heute Morgen geführt. Sie haben es vorhin gehört, namentlich im Diskurs zwischen Frau Wasserfallen und Herrn Kollege Glarner: So haben wir auch heute Morgen diskutiert. Die eine Seite ist der Meinung, es gebe wissenschaftliche Evidenz, dass Menthol ein abhängig machender Stoff sei. Davon liess sich die Mehrheit nicht überzeugen. Sie sieht es eher so, dass Menthol ein Geschmacksstoff ist. Die Kommissionsmehrheit empfiehlt deshalb auch hier, keine Sonderregelung zu schaffen, sondern bittet Sie, der Version des Ständerates zuzustimmen.

    Es verbleibt noch pro forma die Differenz bei Artikel 22 Absatz 3 Buchstabe b. Dort geht es darum, dass eine minderjährige Person und eine Inhaberin oder ein Inhaber der elterlichen Sorge der Teilnahme an Testkäufen zustimmen müssen. Das ist nicht besonders relevant, weil es um eine redaktionelle Änderung geht.

    Wir bitten Sie auch hier, der Mehrheit der Kommission zuzustimmen und diese Gesetzesdebatte zu beenden.

  • testo del discorso
    Alain Berset(Partito Socialista)
    Svizzera

    Cette disposition a suivi un destin, un sort, un peu particulier dans vos travaux; elle a été examinée dans tous les sens et a été modifiée à plusieurs reprises. Ce que je peux vous rappeler ici, c'est que ce n'est pas si anodin. D'abord, seul le menthol serait concerné par cette disposition. Cette substance n'est pas anodine, elle est anti-irritante, anesthésiante, et utilisée délibérément par les fabricants de manière à ce que leurs produits soient mieux tolérés par les consommateurs. Je peux encore vous dire à ce sujet que le Conseil fédéral constate malheureusement qu'avec le projet que vous êtes en train de mettre sous toit, il ne sera pas possible de faire une avancée importante en matière de protection des jeunes face au tabac. Nous constatons qu'il ne sera malheureusement pas possible de ratifier la Convention-cadre de l'OMS pour la lutte antitabac, alors que c'est l'objectif du Conseil fédéral depuis 2004. Cela fait maintenant 17 ans que nous essayons d'avancer dans ce domaine. Je peux vous redire que le projet qui vous a été retransmis après réexamen par le Conseil fédéral ne correspond pas à la volonté du Conseil fédéral. Nous ne l'avons fait que parce que vous l'avez souhaité; le Conseil fédéral reste attaché à un projet qui permette de ratifier la convention-cadre, reste attaché au projet qu'il avait élaboré en 2015, dans lequel une telle interdiction figurait.

    C'est donc au nom du Conseil fédéral que je vous invite à suivre la minorité de la commission.

  • testo del discorso
    Intervento
    Svizzera

    Mit einem Strohmann-Argument werden die Inhalte der anderen Seite falsch dargestellt, weil sie sich dann einfacher widerlegen lassen. Genau das ist hier vorhin passiert.

    Menthol macht nicht süchtig. Würde es süchtig machen, wäre diese Differenz, die wir hier haben, auch nicht entscheidend, weil das bereits im unbestrittenen Teil dieses Artikels geregelt ist. Es geht hier darum, ob Menthol das Suchtpotenzial in Zusammenwirkung mit anderen Stoffen erhöht. Aber leider ist die andere Seite immer nur darauf fixiert, dass Menthol alleine ja nicht süchtig macht. Wie gesagt, Sie reden an den Fakten vorbei. Man kann es sich wie einen Brandbeschleuniger vorstellen: Ein Brandbeschleuniger verursacht keinen Brand, aber wenn irgendwo ein Funke da ist, dann beschleunigt er die ganze Sache. Man sollte das nach dieser langen Diskussion unterscheiden können.

    Der Hauptgrund, warum solche Substanzen auch verboten sein sollten, ist, dass sie die Inhalation erleichtern und den körperlichen Abwehrreflex, den Husten, unterdrücken. Stellen Sie sich vor, eine Arznei für die Behandlung von Magenkrebs hätte starken Brechreiz zur Folge. Dann wäre es sinnvoll, gleichzeitig ein Mittel zu verabreichen, das den Brechreiz unterdrückt. In einem solchen Fall wäre das das kleinere Übel und im Sinne der Therapie verhältnismässig. Hier geht es aber darum, den natürlichen Hustenreflex für ein Konsumprodukt ausser Kraft zu setzen. Das finde ich doch übertrieben.

    Diese beiden Grundsätze, dass man Körperreflexe für ein Konsumprodukt nicht unterdrücken sollte und dass Konsumprodukte das Abhängigkeitspotenzial nicht erhöhen sollten, sind so gewichtig, dass sie ins Gesetz gehören.

    Bitte unterstützen Sie hier die Minderheit.

  • testo del discorso
    Flavia Wasserfallen(Partito Socialista)
    Svizzera

    Wir behandeln hier noch die letzte verbleibende Differenz zur Frage des Menthols. Es ist sehr schade, dass Herr Glarner, mein Vorredner, die Studien und die Berichte nicht gelesen hat, die uns dazu in der Kommission vorgelegt wurden. Es ist falsch, was er gesagt hat. Es ist absolut erwiesen, dass Menthol als Zusatz in Tabakprodukten zum Inhalieren eben die Suchtgefahr, das Abhängigkeitspotenzial, erhöht. Warum ist das so?

    In der Kommission war ein Chemiker aus der Verwaltung anwesend, der erklärte, was Menthol für eine Wirkung hat. Das war sehr beeindruckend. Erstens hat es eine Wirkung auf [PAGE 1781] den Geschmack, was bei jungen Personen sehr wichtig ist. Tabakgeschmack ist eigentlich nicht sehr fein, aber Menthol kann diesen Geschmack verbessern. Zweitens hat Menthol die Eigenschaft, dass es eben betäubend und entzündungshemmend wirkt. Das heisst, es unterdrückt den Hustenreiz. Es erleichtert die Inhalation, indem Teile der Bronchien quasi betäubt werden.

    Das sind alles Fakten. Deshalb haben allen voran Kanada, aber auch weitere Länder wie Österreich und Italien das Menthol als Zusatz in Tabakprodukten zum Inhalieren verboten. Es geht hier nicht um Produkte zum oralen Gebrauch, es geht hier nicht um Snus. Es betrifft auch keine alternativen Produkte zum Inhalieren, die nicht auf Tabakbasis sind. Was Herr Glarner auch nicht gemerkt hat, ist, dass es bei der Frage der Kompetenzzuordnung keine Differenz mehr gibt. Hier hat sich die nationalrätliche Kommission dem Ständerat angeschlossen, und somit gibt es hier keine Frage mehr zu klären.

    Ich bitte Sie, der Minderheit Porchet zu folgen und hier beim Menthol bei der nationalrätlichen Fassung zu bleiben.

  • testo del discorso
    Andreas Glarner(Unione democratica di centro)
    Svizzera

    Ich spreche gleich zu beiden Differenzen bei den Artikeln 6 und 7.

    Fakt ist, dass es keine wissenschaftlichen Beweise dafür gibt, dass Menthol süchtig macht. Es ist wohl vielmehr das Gegenteil der Fall: Menthol ist nur ein Aroma, das sich in verschiedenen Produkten findet, zum Beispiel in Lebensmitteln, Mundhygieneprodukten und Kosmetika. Sollten Sie jetzt süchtig nach Mundwasser sein, dann liegt dies vielleicht am Alkohol, der sich da drin befindet, aber sicher nicht am Menthol. Somit macht auch Menthol in Zigaretten definitiv nicht süchtig. Das Einzige, was definitiv süchtig macht, ist das Nikotin. Auch die Behauptung, Menthol sei inhalationsfördernd, ist wissenschaftlich nicht bewiesen. Mentholzigaretten sind übrigens auch nicht schädlicher als andere Zigaretten. Der einzige Unterschied ist, dass sie nach Menthol riechen. Denken Sie bitte daran: 26 Prozent der heute in der Schweiz hergestellten Tabakprodukte enthalten Menthol und würden durch dieses Verbot nicht mehr hergestellt werden dürfen, was einen Arbeitsplatzabbau zur Folge hätte.

    Dann zu Artikel 7, "Verbotene Zutaten und Höchstmengen": Hier möchten wir, wie bereits schon mehrfach ausgeführt, eine abschliessende Liste, denn nur eine abschliessende Liste gibt der Industrie Sicherheit. Ein Verbot von Zutaten bedeutet einen massiven Eingriff in die Rezepturen und somit in die Wirtschaftsfreiheit der Hersteller. Selbstverständlich wollen auch wir keine verbotenen Stoffe drin haben. Aber eine unbegrenzte, nach oben offene, dem Bundesrat freistehende Kompetenz, mit welcher er alles ändern könnte, wäre unseres Erachtens unzulässig. Es würde zu einer unhaltbaren Rechtsunsicherheit führen.

    Wir bitten Sie daher, dem Entwurf des Bundesrates und somit dem Ständerat zu folgen.

  • testo del discorso
    Andreas Aebi(Unione democratica di centro)
    Svizzera
  • testo del discorso
    Svizzera

    An diesem Tag der Mehrsprachigkeit freut mich besonders, dass die Sprechblase als Symbol gewählt wurde. Comics wie auch die Mehrsprachigkeit verdienen mehr Raum in unserem Land.

    Cela dit, je vais justement utiliser une langue minoritaire, le français, pour vous parler aujourd'hui de la dernière divergence qu'il reste dans le traitement de la loi sur les produits du tabac. Cette dernière divergence, que je souhaite, concerne la question du menthol.

    Pourquoi est-ce une question importante? Parce que cette loi sur les produits du tabac est déjà mauvaise. Ce que nous avons fait ici au Parlement est inacceptable par rapport à ce que nous avons comme buts: d'abord signer la convention de l'OMS, ce que nous ne pourrons pas, mais surtout, pour une question de santé publique, protéger les jeunes, les enfants et toute la population des méfaits du tabac.

    Je rappelle que cette question du menthol est importante parce qu'elle montre bien les problèmes que nous rencontrons dans la gestion de la question du tabac. D'un côté, nous avons les arguments des spécialistes, des physiciens, des médecins, des spécialistes du tabac, et de l'autre, nous avons uniquement des arguments économiques. Le menthol empêche de sentir le mauvais goût de la cigarette dans la bouche. Il empêche le réflexe naturel de préservation. C'est un outil qui favorise l'addiction, qui augmente l'absorption de la nicotine et donc qui augmente l'addiction au tabac et à la nicotine. C'est un outil qui facilite l'entrée dans le tabagisme. C'est donc en effet un outil précieux pour les cigarettiers. Je rappelle que les cigarettes au menthol paralysent les récepteurs nicotiniques et réduisent la sensation d'irritation des poumons. Cela incite à aspirer plus fortement sur la cigarette et à garder plus longtemps la fumée dans les poumons. C'est cela, le menthol.

    Toutes les normes internationales visent à interdire les cigarettes au menthol. Faire de même nous permettrait au moins de nous approcher de la convention de l'OMS.

    C'est déjà le cas dans plusieurs pays voisins, la France par exemple, mais pas seulement. Dans ce cadre-là, puisque nous ne ferions que suivre une norme internationale valable aussi au niveau européen, les arguments économiques - mis à part le fait qu'ils ne devraient pas entrer en ligne[NB]de[NB]compte lorsqu'il s'agit de sauver des personnes en danger - ne peuvent pas être un bon argument par rapport à cette question du menthol.

    L'argument du Conseil des Etats et de la majorité de la commission est que c'est la nicotine qui est le problème, et pas le menthol. Je rappelle que le menthol masque les effets négatifs de la nicotine et ne permet donc pas un choix libre. Si nous voulons parler de liberté aujourd'hui en ce qui concerne la consommation, nous devons parler d'un choix libre et donc éclairé. Comme le menthol est une forme de mensonge eu égard aux effets de la cigarette et de la consommation, il ne permet ni un choix libre ni un choix éclairé.

    Je vous encourage donc à suivre ma proposition de minorité et à maintenir cette divergence avec le Conseil des Etats.

  • testo del discorso
    Andreas Aebi(Unione democratica di centro)
    Svizzera
  • testo del discorso
    Josef Dittli(PLR.I Liberali Radicali)
    Svizzera

    Diese Änderung ist auf die Redaktionskommission zurückzuführen. Die Redaktionskommission hat festgestellt, dass hier eine Formulierung nicht ganz korrekt ist. Sie hat die Änderung zuerst in der SGK-N eingebracht, diese ist damit einverstanden gewesen. Auch wir haben heute dieser Formulierung zugestimmt; sie ist unproblematisch. Ich möchte einfach noch zuhanden des Amtlichen Bulletins festgehalten haben, dass wir den Vorschlag der Verwaltung aufgrund der Intervention der Redaktionskommission hier so eingebracht haben.

  • Intervento
    Intervento
    Svizzera

    Angenommen - Adopté

    [VS]

    Art. 22 Abs. 3 Bst. b[GZ]

    Antrag der Kommission [GZ]

    b. Die minderjährige Person und eine Inhaberin oder ein Inhaber der elterlichen Sorge haben der Teilnahme an den Testkäufen schriftlich zugestimmt.

    [VS]

    Art. 22 al. 3 let. b[GZ]

    Proposition de la commission [GZ]

    b. le mineur et une personne qui détient l'autorité parentale sur celui-ci ont donné leur accord écrit quant à sa participation aux achats tests; [PAGE 880]

  • testo del discorso
    Josef Dittli(PLR.I Liberali Radicali)
    Svizzera

    Bei Absatz 1ter haben wir im Ständerat ursprünglich beschlossen, dass ausländische Presseerzeugnisse, die nicht hauptsächlich für den Schweizer Markt bestimmt sind, nicht unter die Ausnahmen fallen. Der Nationalrat hat beschlossen, diese Ausnahme weiterhin zu gewähren. Wir haben das auch diskutiert und sind in der Kommission zur Überzeugung gelangt, hier sei dem Nationalrat zuzustimmen. Das heisst nichts anderes, als dass zum Beispiel an einem Kiosk eine ausländische Zeitschrift, die irgendeine Tabakwerbung drin hat, zugelassen ist. Warum will man das zulassen? Erstens geht es hier nicht um die grosse Menge, und zweitens hätten die Kantone ein Vollzugsproblem. Sie müssten dann bei all den Kiosken überprüfen, ob es da irgendwelche ausländische Zeitungen hat, die möglicherweise eine Tabakwerbung drin haben.

    Darum beantragt die Kommission, hier dem Nationalrat zuzustimmen, pragmatisch zu sein und nicht wegen dieser Kleinigkeit den Kantonen noch zusätzliche Auflagen zu machen.

  • testo del discorso
    Alex Kuprecht(Unione democratica di centro)
    Svizzera

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0