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Campagnes de votation. Création d'une autorité de recours

(99.427)Initiative parlementaireLiquidé
Svizzera16 giu 1999
Interventi(23)
Ordinato per Data dell'intervento, Decrescente
23 Risultati
  • testo del discorso
    Liliane Maury Pasquier(Partito Socialista)
    Svizzera

    La minorité Joder propose de ne pas entrer en matière.

    [VS]

    Abstimmung - Vote

    Für Eintreten .... 65 Stimmen

    Dagegen .... 86 Stimmen

  • testo del discorso
    Annemarie Huber-Hotz(PLR.I Liberali Radicali)
    Svizzera

    Wie der Kommission ist es auch dem Bundesrat ein Anliegen, dass Abstimmungskämpfe fair und sachlich geführt werden. Die Frage stellt sich nur, wie dieses Ziel am besten erreicht werden kann. Ich möchte der Kommission für ihre langjährige Arbeit danken. Sie hat sich die schwierige Arbeit nicht leicht gemacht und verschiedene Varianten geprüft. Ich bin aber auch froh, dass das Instrument der Parlamentarischen Initiative im Rahmen des Parlamentsgesetzes neu überdacht wird.

    Der Bundesrat lehnt die von der Staatspolitischen Kommission vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte aus sachlichen Gründen und aus Gründen der Praktikabilität ab. Zum einen erachtet es der Bundesrat als nicht sinnvoll, die Beurteilung von irreführenden und tatsachenwidrigen Aussagen im Abstimmungskampf an eine unabhängige Stelle zu delegieren. In unserer Demokratie, die von der freien Meinungsbildung lebt, ist es vielmehr Aufgabe aller am Abstimmungskampf Beteiligten, Unwahrheiten ihrer Antagonisten zu thematisieren und zu kritisieren. Das Recht ist mit dieser ethischen Aufgabe überfordert. Die Verrechtlichung der Ethik - zumal sie "soft law" bleiben muss - ist nicht der Weg, die politische Kultur zu verbessern. Der Bundesrat befürchtet vielmehr, dass die Anrufinstanz wegen mangelnder Sanktionsmöglichkeiten ein Papiertiger bliebe.

    Der Bundesrat befürchtet aber auch, dass unlautere Aussagen im Abstimmungskampf durch die Stellungnahmen der Anrufinstanz zusätzlich Publizität erhielten und dass diese Stellungnahmen ihrerseits Gegenstand von Auseinandersetzungen würden und dadurch auch missbraucht werden könnten. Statt über Fairness im Abstimmungskampf würde somit über die Fairness der Anrufinstanz gestritten. Eine unerwünschte zusätzliche Emotionalisierung des Abstimmungskampfes wäre damit vorprogrammiert. Fairnessregeln sind nicht delegierbar; sie müssen von allen praktiziert werden.

    Der Bundesrat ist der Ansicht, dass es den am Abstimmungskampf Beteiligten und vor allem den Stimmbürgern und Stimmbürgerinnen überlassen bleiben muss, öffentlich oder aber an der Urne auf unlautere Werbung zu reagieren. Der Bundesrat vertraut auf ihre Urteilsfähigkeit. Die beiden letzten Abstimmungen haben überdies einmal mehr eindrücklich gezeigt, dass fragwürdige Methoden und mit grossem finanziellem Aufwand geführte Kampagnen nicht zum Erfolg führen.

    Der Bundesrat lehnt die Vorlage zum anderen aber auch aus Gründen der Praktikabilität ab. Der eigentliche Abstimmungskampf findet heute innerhalb von drei bis vier Wochen vor dem Abstimmungsdatum statt. Die Hälfte der Stimmen - in den Städten sind es sogar bis zu 85 Prozent - werden brieflich abgegeben. Davon werden wiederum mehr als die Hälfte in den ersten Tagen eingereicht. Selbst wenn die Anrufinstanz zügig arbeitete, würde mit ihrer Stellungnahme ein grosser Teil der Stimmenden nicht mehr erreichbar sein.

    Die Initiative ermöglicht zudem, dass Beanstandungen bereits ab dem Datum der Bekanntgabe des Abstimmungstermins durch den Bundesrat - also vor dem eigentlichen Abstimmungskampf - eingereicht werden können. Bei vier Abstimmungen pro Jahr wird die Anrufinstanz also das ganze Jahr über tätig sein müssen und gleichzeitig mit verschiedenen Abstimmungsfragen konfrontiert sein. Es ist fraglich, ob sie in der Lage sein wird, die Beanstandungen innert nützlicher Frist zu behandeln, zumal auch die überdurchschnittliche Zahl der Abstimmungsbeschwerden in den letzten Jahren darauf schliessen lässt, dass auch vom neuen Instrumentarium ausführlich Gebrauch gemacht würde.

    Aus diesen sachlichen Gründen und aus Gründen der Praktikabilität bitte ich Sie im Namen des Bundesrates, der Kommissionsminderheit zuzustimmen.

  • testo del discorso
    Liliane Maury Pasquier(Partito Socialista)
    Svizzera

    Le groupe libéral communique qu'il soutient la minorité.

  • testo del discorso
    Andreas Gross(Partito Socialista)
    Svizzera

    J'aimerais exprimer le fait que j'ai été très déçu par les arguments utilisés contre le projet de la commission. J'ai eu l'impression qu'on a "tiré avec des canons sur des moineaux".

    Une chose m'a beaucoup surpris: l'argument principal en faveur d'une instance de recours, à savoir équilibrer un peu les chances entre les citoyens qui ont beaucoup d'argent et ceux qui n'ont pas les moyens pécuniaires pour défendre leur position, n'a pas été contesté; il n'a même pas discuté par ceux qui combattaient le projet. Or, Monsieur Fischer, vous affirmez cependant que lorsque des gens déforment la vérité, d'autres gens la rétablissent ensuite. Mais ce n'est précisément pas le cas! Les éventuels contradicteurs ne disposent pas forcément des mêmes moyens que ceux qui ont argumenté de manière désécurisante et non conforme à la vérité.

    M. Engelberger a employé un autre argument: le processus que prévoit le projet de la commission est trop compliqué. Mais c'est précisément parce que nous avons respecté les exigences du débat démocratique avant la votation que nous avons affiné le processus. Il ne faut pas être naïf: une campagne en vue de la votation populaire commence dès le vote final des Chambres. C'est pourquoi il faut analyser la manière dont sont tenus les discours juste après les votes finals des Chambres. Mais là, il y a une possibilité d'avoir un autre rythme, c'est-à-dire de donner à ceux qui sont critiqués le moyen de se défendre. Si nous n'avions pas intégré une telle procédure, les adversaires du projet auraient dit que nous ne prenons pas en considération ceux qui sont attaqués et critiqués.

    M. Engelberger a dit que cette instance ne dispose pas de moyens d'infliger des sanctions sévères. Si nous avions proposé cela, je suis sûr que l'argument de la censure aurait été évoqué de manière encore plus forte, quoique M. Joder ait déjà recouru à cet argument. Si vous attaquez un tel projet avec l'argument que c'est une censure, contre la vraie censure, vous n'avez plus d'arguments! Car contredire, dans un discours ouvert et démocratique, un argument dont on pense qu'il n'est pas justifié, ce n'est pas de la censure. La censure ne respecte pas l'indépendance d'esprit des citoyens. Ce projet - et ça, c'est l'élément central - respecte l'indépendance d'esprit des citoyens parce qu'il n'impose pas une position: il contredit une position dont l'autorité a pensé qu'elle était fausse.

    Naturellement, M. Maitre s'est exprimé hier: ce n'est pas un hasard s'il est avocat, et je pense qu'il y a dans son point de vue l'expression d'une certaine déformation professionnelle. Normalement, Monsieur Maitre, vous dites toujours: "Il ne faut pas toujours recourir à l'Etat. Il faut que la société s'autogère." Dans l'industrie privée, on dispose aussi d'instances, de processus grâce auxquels la branche gère elle-même les problèmes. Maintenant, vous dites: "Il faut aller [PAGE 686] devant le juge, il faut recourir à l'Etat, il faut aller devant les tribunaux." En même temps, vous dites que la procédure est trop coûteuse. Or vous savez très bien qu'utiliser les institutions de l'Etat est beaucoup plus coûteux qu'utiliser un moyen beaucoup plus souple et qui aurait pour but que la société gère elle-même le discours politique.

    Dans ce sens, je pense que vous fermez les yeux sur le problème si vous n'entrez pas en matière sur le projet à cause de ça. Car vous ne voyez pas les problèmes, et vous n'êtes pas prêt à entrer dans une réflexion sur la façon de résoudre les problèmes non pas en recourant à l'Etat, mais en faisant en sorte que la société dispose d'un instrument qui enrichit et approfondit la réflexion, et qui ne laisse pas le discours à ceux qui disposent de l'argent. Ce serait aussi un petit instrument à l'usage de ceux qui n'ont pas l'argent mais de bons arguments. Il faut les aider à atteindre le public et à avoir une certaine diffusion.

  • testo del discorso
    Toni Eberhard(Partito popolare democratico)
    Svizzera

    Auch in der SPK wurde diese Parlamentarische Initiative "Anrufinstanz bei Abstimmungskampagnen" kontrovers diskutiert. Wir waren uns in der Kommission einig, dass die Umsetzung schwierig ist. Trotzdem hat sich die Kommission mit 13 zu 10 Stimmen für Eintreten auf die Vorlage entschieden. Die Kommissionsmehrheit wollte mit diesem Eintretensentscheid erreichen, dass bei krassen Missbräuchen irreführende und tatsachenwidrige Aussagen richtig zu stellen sind. Dies bezieht sich nur auf die bezahlte Abstimmungskampagne, also nicht auf Leserbriefe oder auf Aussagen, die an Veranstaltungen auf Podien gemacht werden. Hier kann der Gegner direkt intervenieren.

    Einige Sprecher haben kritisiert, dass diese Anrufinstanz keine Sanktionsmöglichkeiten habe. Das wollte die Kommission bewusst nicht, weil es schwierig ist, solche Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen. Die Kommission wollte vielmehr die Diskussion anregen, damit eine irreführende oder eine tatsachenwidrige Aussage richtig gestellt wird. Sie wollte dem Bürger und der Bürgerin helfen, dass sie sich bei der Entscheidungsfindung besser orientieren können.

    Dann wurde auch von vereinzelten Rednern kritisiert, der Bürger werde in seiner Mündigkeit eingeschränkt. Das trifft so nicht zu. Die Anrufinstanz ist keine Bevormundung, sondern sie will vielmehr falsche Aussagen aufzeigen und zu neuen Diskussionen anregen.

    Auch wurde von vereinzelten Rednern kritisiert, die Anrufinstanz werde selber zum Politikum. Das ist eine Überschätzung. Sie will nur die Diskussion vertiefen und anregen.

    Richtigerweise wurde von einzelnen Rednern auch erwähnt, dass der Vorteil dieser Anrufinstanz sei, dass der Bürger eine Aussage neu beurteilen könne.

    Dem kann ich beipflichten. Sie alle wissen, dass Werbung immer raffinierter wird. Sie wissen auch, dass immer mehr finanzielle Mittel in Abstimmungs- und Wahlkampagnen eingesetzt werden. Die SPK hat in der letzten Sitzung der Offenlegungspflicht nur ganz knapp zugestimmt. Also auch hier werden wir kaum im Rat eine Mehrheit finden. Deshalb ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, es sei mit dieser Anrufinstanz ein erster Schritt zu machen.

    Ich möchte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission bitten, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.

  • testo del discorso
    Regine Aeppli(Partito Socialista)
    Svizzera

    Ich kann dort weiterfahren, wo Frau Bühlmann aufgehört hat. Die politischen Parteien sind die Garantinnen und Trägerinnen des demokratischen Meinungsbildungsprozesses. Dass diese aber ausgerechnet in einem Land, in dem die Stimmberechtigten mehr Mitwirkungsrechte haben als in vielen andern demokratischen Ländern, praktisch keine Mittel für diesen zentralen Auftrag erhalten, ist im Grunde genommen systemwidrig, und in der Praxis ist es ein Drama. Bis Ende der Siebzigerjahre wurden die Parteien bei ihrem Auftrag durch die Medien unterstützt. Diese verstanden sich streckenweise als Sprachrohr oder auch als Vordenker der Parteien. Tag für Tag stritten sich die Redaktoren der katholisch-konservativen Blätter mit den Organen des Freisinns und der sozialdemokratischen Presse über die Entscheide der politischen Behörden und führten damit dem Publikum die weltanschaulichen Differenzen zwischen den einzelnen Parteien vor. Die Wertegebundenheit der Medien erleichterte auch die politische Orientierung der Stimmberechtigten.

    Dies änderte sich im Laufe der Achtzigerjahre. An die Stelle von Parteizeitungen traten die so genannten Forumsblätter, deren redaktionelle Zielsetzung es ist, allen politischen Meinungen Platz einzuräumen. Im gleichen Zeitraum ist die Parteipresse praktisch verschwunden. Diese Entwicklung kann man begrüssen oder bedauern; für die Parteien hat sie zur Folge, dass sie die Abstimmungskämpfe nicht mehr an die Redaktionen ihrer Zeitungen delegieren können, sondern diese selber machen müssen. Das führt dazu, dass sie sich vermehrt der Mittel bedienen müssen, die bisher dem Kommerz vorbehalten waren, der Mittel der Werbung also.

    Ziel der Werbung ist es, Kunden für den Erwerb eines Produktes zu gewinnen. Dabei dürfen diese nicht in ihrer Konsumfreiheit eingeschränkt oder über die Eigenschaften eines Produktes getäuscht werden. Parteien hingegen haben den Auftrag, alle Stimmberechtigten über den Inhalt und die Tragweite einer Abstimmungsvorlage zu informieren und alle in die Lage zu versetzen, in Kenntnis der Fakten Ja oder Nein zu sagen. Das ist etwas völlig anderes. Werbung appelliert nicht nur an den Verstand, sondern arbeitet mit Suggestion und setzt auf der Gefühlsebene an. Sehr oft appelliert sie auch an bekannte Verhaltensmuster, auf der Ebene der Politik müsste man sagen, an Vorurteile. Das ist heikel für den demokratischen Meinungsbildungsprozess. Dazu kommt, dass die Verbreitung von politischer Propaganda in Form von bezahlter Werbung über weite Strecken eine Frage der finanziellen Mittel ist, die dafür zur Verfügung stehen. Sind diese sehr ungleich verteilt, kann dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung des demokratischen Meinungsbildungsprozesses führen; ist sie aber auch noch tatsachenwidrig oder irreführend, dann ist dieser ernsthaft bedroht.

    Ich bin etwas erstaunt, wie blauäugig die Gegner der Vorlage argumentiert haben. Die Probleme, die in der Kommission fast von allen anerkannt wurden, werden plötzlich von der Mehrheit verneint, und es wird das Hohelied der staatsbürgerlichen Reife gesungen, obwohl alle in diesem Saal [PAGE 685] wissen, wie schwer verständlich die Abstimmungsvorlagen teilweise sind und wie gross die Gefahr ist, dass sachfremder Protest, Vorurteile oder andere momentane Befindlichkeiten beim Ausfüllen des Stimmzettels die Hand führen.

    Etwas billig finde ich auch die Ausrede, man habe hier die falsche Antwort auf die richtige Frage gefunden - wie Sie sich ausgedrückt haben, Herr Engelberger -, gerade wenn sie von Mitgliedern der Subkommission kommt. Ihre Vorschläge wären in der Kommission jederzeit auf offene Ohren gestossen.

    Ich darf Sie daran erinnern, dass die Mehrheit der SPK - und diese wird ja nicht nur von den Grünen und der SP gebildet - zum Schluss gelangt ist, dass eine Anrufinstanz, deren Mitglieder über ein hohes Ansehen und die nötige Kompetenz verfügen, der Gefahr unlauterer und irreführender Politwerbung konkret und präventiv entgegenwirken könnte. Dass eine solche Instanz vor der Abstimmung über eine Beschwerde befinden muss, versteht sich wohl von selbst. Dass die Fristen entsprechend geregelt werden müssen, ist eine direkte Folge davon. Und dass die Instanz keine Entscheidungsbefugnis haben soll, war ebenfalls unbestritten, denn sonst hätte man den Betroffenen ja ein Rechtsmittel einräumen müssen.

    Die Einwände der Gegner der Vorlage sind einfach etwas mager. Das finde ich schade, zumal wir in der Schweiz bereits ähnliche Instrumente haben, deren Abschaffung noch nie jemand gefordert hat. Ein solches Instrument wurde von Frau Leuthard erwähnt, die Schweizerische Lauterkeitskommission, ein anderes ist die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen. Gerade von dieser Instanz sind im Laufe der Jahre immer wieder wichtige Kriterien entwickelt worden, die es den Radio- und Fernsehschaffenden erlaubt haben, ihre Arbeit danach auszurichten. Ich verspreche mir eine ähnliche Wirkung von der von der SPK vorgesehenen Anrufinstanz.

    Noch etwas: Es geht uns nicht darum, politische Werbung stromlinienförmig zu machen. Diese soll weiterhin pointiert bis schrill daherkommen dürfen. Dazu sind z. B. auch die berüchtigten, bereits zitierten Messerstecherinserate zu zählen. Was hingegen künftig unzulässig wäre, das wären Inserate mit gefälschten Kriminalstatistiken beispielsweise, wie wir sie auch schon vorgesetzt bekamen.

    Ich sage auch nicht, die Selbstregulierung der öffentlichen Meinungsbildung versage völlig. Ich bin einfach überzeugt, dass eine Anrufinstanz gegen tatsachenwidrige und irreführende Werbung dem Wettbewerb um die besseren politischen Argumente zu einem höheren Niveau der Auseinandersetzung verhelfen würde, eine Aussicht, an der einem Parlament, das in jedem Fall damit rechnen muss, für seine Vorlagen eine Volksmehrheit zu finden, doch sehr gelegen sein müsste.

    Ich bitte Sie deshalb wirklich, auch namens der SP-Fraktion, auf diese Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.

  • testo del discorso
    Svizzera

    Die grüne Fraktion unterstützt die Parlamentarische Initiative Stamm Judith. Wir haben das schon in der ersten Phase der Beratung getan und für Folgegeben gestimmt. Wir haben keinen Grund, diese Haltung zu revidieren oder zu ändern, im Gegenteil: Wenn wir die Entwicklungen anschauen, wie sie sich in der Politik abspielen, dann gibt uns das nur Gründe dafür, diese Initiative weiterhin zu unterstützen. Wenn ich von dieser Entwicklung in der Politik spreche, meine ich damit nicht nur die Schweiz. Es war letzte Woche ein hervorragender Artikel im "Tages-Anzeiger" über die Entwicklung in ganz Europa im Bereich des Rechtspopulismus. Diese Tendenzen erkennen wir auch in der Schweiz.

    Ich möchte aus diesem Artikel nur einen Satz zitieren, der als Begründung für die Unterstützung dieser Initiative gelten kann: "Die populistische Rechte orientiert sich radikal am politischen Kunden. Die Mobilisierungsstrategie ist die, dass sie sich auf in der Bevölkerung latent vorhandene Ängste und Ressentiments stützt, diese aufdeckt und in griffige Formulierungen und eingängige Forderungen packt."

    Damit ist natürlich vorgegeben, dass in Europa und in der Schweiz eine Entwicklung eingeleitet wurde, die für die Demokratie beängstigend ist. Es geht also nicht mehr darum, Probleme zu lösen, sondern in der Bevölkerung Ängste und Ressentiments zu schüren. Dafür eignet sich natürlich die politische Propaganda wunderbar. Wir stellen auch fest, dass das Parlament nach diesen Tendenzen nicht stärker werden soll: Die gleichen Kreise, die jetzt die Initiative bekämpfen, sind natürlich auch die, die dagegen kämpfen, dass unser Parlament gestärkt wird. Ich erinnere an die parlamentarischen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter; diese sind im gleichen Atemzug zu nennen. Wer ein schwaches Parlament will, überlässt natürlich nachher die politischen Entscheidungen starken Lobbys ausserhalb des Parlamentes und probiert mit diesen Lobbys Propaganda zu machen, um die Stimmberechtigten zu beeinflussen.

    Wir finden, eine faire Auseinandersetzung um unterschiedliche Positionen soll absolut Platz haben; das ist das Kernelement der Demokratie und der demokratischen Auseinandersetzung. Aber Propaganda, die bewusst verfälscht und Ressentiments weckt, kann eigentlich nicht das Ziel der politischen Debatte sein. Deshalb finden wir Grünen es wichtig, dass es möglich ist, wenn wirkliche Exzesse passieren, eine solche Instanz anzurufen, die das Ganze wieder etwas versachlicht und in ein objektiveres Licht zu rücken versucht. Uns ist klar, dass auch das benutzt werden kann, um die eigene Strategie zu verstärken. Wir sind uns dieser Gefahr bewusst, aber in der Abwägung aller Argumente finden wir doch, es gebe mehr Argumente für die Einrichtung einer solchen Stelle, die man im Falle propagandistischer Verzerrungen und Lügen im Abstimmungskampf anrufen kann.

    Deshalb wird die grüne Fraktion auf den Gesetzentwurf eintreten; ich bitte Sie, dies auch zu tun. Wir haben wenig Verständnis für die ablehnende Haltung des Bundesrates.

  • testo del discorso
    Ernst Schibli(Unione democratica di centro)
    Svizzera

    Stimmberechtigte Schweizerinnen und Schweizer haben das Recht, nicht nur zu wählen, sondern zu verschiedensten Sachvorlagen Stellung zu beziehen und an der Urne darüber abzustimmen. Der Umstand, dass viele Vorlagen unbestritten sind, der hohe Lebensstandard, der Wohlstand und eine gewisse Gleichgültigkeit oder Interesselosigkeit tragen sicher in hohem Mass dazu bei, dass die Wahlbeteiligung bei den meisten Urnengängen eher unbefriedigend ist.

    Werden nun zu brisanten politischen Themen im Vorfeld der Abstimmung offensive und Diskussionen auslösende Werbekampagnen geführt, so sollen diese nach Meinung der [PAGE 683] vorliegenden Parlamentarischen Initiative in Zukunft ohne Salz und Pfeffer der Bevölkerung kundgetan werden. Die so genannte Lauterkeit der politischen Werbung soll dadurch gewährleistet sein und bleiben.

    Erlauben Sie mir folgende Frage: Sollen dadurch Emotionen, harte Diskussionen und wichtige Geschäfte so gezähmt werden, dass sie völlig harmlos erscheinen und nicht mehr wahrgenommen werden? Für uns ist klar, dass die Kreativität, das Hinterfragen und die freie Meinungsäusserung durch diesen Vorstoss beschnitten werden. Die vorgesehene Anrufinstanz soll mit unabhängigen, aber mit dem politischen Alltag vertrauten Persönlichkeiten besetzt werden, die Abstand zur eidgenössischen Politik haben. Personen mit den verlangten Qualitäten haben eine Meinung, die durch ihr politisches Engagement geprägt ist. Wer bestimmt nun, was so genannte zweifelhafte Aussagen sind und wie sie gewichtet und gewertet werden sollen? Die politische Vielfalt lässt Gott sei Dank verschiedenste Denk- und Handlungsweisen zu, ohne dass deshalb über die Lauterkeit diskutiert werden muss.

    Wir sind der Auffassung, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sensibel und intelligent genug sind, um allfällige Entgleisungen richtig zu werten.

    Die politische Einflussnahme einer befangenen Anrufinstanz - notabene ohne Sanktionsmöglichkeiten - wäre eine nicht akzeptable Einschränkung der politischen Rechte des Volkes und eine Abwertung der direkten Demokratie. Das wollen wir nicht!

    Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, auf die Vorlage nicht einzutreten.

    [VS]

    [VS]

    Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

    Le débat sur cet objet est interrompu

    [VS]

    [VS]

    [VS]

    Schluss der Sitzung um 12.55 Uhr

    La séance est levée à 12 h 55

    [PAGE 684]

    [VS]

  • testo del discorso
    Walter Donzé(Partito Evangelico)
    Svizzera

    Abstimmungsvorlagen werden hoffentlich mit Herz vertreten. Emotionen gehören dazu. Den politischen Parteien, aber auch den Medien obliegt die Aufgabe der politischen Meinungsbildung. Interessen werden oft unter Einsatz beträchtlicher Finanzen professionell vertreten. Das Ideal objektiver Berichterstattung ist schon für die Medien nicht zu 100 Prozent erreichbar. Kommen dann die Interessen der Initianten und die Ängste von Gegnerinnen und Gegnern zum Ausdruck, dann spielen Psychologie und Emotionen eine dominierende Rolle. Befürworterinnen und Befürworter einer Anrufinstanz bei Abstimmungskampagnen beklagen zu Recht, dass im Vorfeld von Urnengängen Verzeichnungen, Übertreibungen, Entgleisungen und Diffamierungen passieren.

    Auch unsere Fraktion wünscht sich, dass offensichtlich falsche Darstellungen richtig gestellt werden. Wir setzen aber mehrheitlich nicht auf eine neue Institution, sondern auf politische Kultur. Wer die Grenzen des Anstandes verletzt, disqualifiziert sich letztlich selber. Wir fragen uns darum, ob die geforderte Anrufinstanz dem dargestellten Ideal genügen kann. Steht der Nutzen in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand? Würde dieses Gremium mehr Vertrauen geniessen als die Landesregierung? Könnte es sich den Ruf der Unabhängigkeit bewahren, oder würde es seinerseits zur Zielscheibe? Könnte es ohne Sanktionsmöglichkeiten Auswüchse verhindern? Zweifel sind bei diesen Fragen angebracht. Die evangelische und unabhängige Fraktion setzt anstelle einer neuen Institution:

    1. auf die politische Kultur der Beteiligten, an die wir hiermit auch appellieren;

    2. auf die Korrekturmechanismen kritischer Medien inklusive Leserbriefe und Zuschauerreaktionen;

    3. auf das "Gspüri" des Volkes, welches Realitäten und Karikaturen voneinander unterscheiden kann.

    Angesichts der Unsicherheit, die sich schon im Abstimmungsergebnis der Kommission widerspiegelt, und der Stellungnahme des Bundesrates kam unsere Fraktion zum Schluss, nicht auf den Entwurf einzutreten.

  • testo del discorso
    Doris Leuthard(Partito popolare democratico)
    Svizzera

    Frau Stamm hat ein ehrenwertes Problem aufgenommen, und ich finde es auch wichtig, dass wir uns damit befassen, und zwar seriös.

    Ich bin Präsidentin der Schweizerischen Lauterkeitskommission, welche die Einhaltung der Spielregeln gemäss dem Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb, mithin die Lauterkeit in der allgemeinen Werbung überprüft. Von dieser Prüfung ausgenommen sind die religiöse und die politische Werbung. Dieser Unterschied macht an sich keinen Sinn, weil natürlich auch politische Werbung lauter sein sollte und nicht irreführend und nicht täuschend. Gerade hier, bei Abstimmungen, wo es um sensible Daten und demokratiegerechtes Verhalten geht, muss eigentlich die Verantwortung noch höher sein als bei der allgemeinen Werbung. In der Regel ist nun aber wirklich festzustellen, dass sich die Parteien an die Grundsätze der Lauterkeit halten, und das auch ohne Anrufinstanz. Es ist aber nicht von der Hand zu weisen, dass mit dem zunehmend kämpferischen und effekthascherischen Politstil gewisser Gruppierungen die Grenzen gereizt und teils auch überschritten werden. Die Frage ist aber, ob wir mit einer Anrufinstanz dieses Problem lösen können.

    Die CVP unterstützt das Anliegen von Frau Stamm, glaubt aber mehrheitlich, dass die von der SPK erarbeitete Vorlage es nicht tauglich umsetzen kann. Bis diese Anrufinstanz entschieden hat, ist in der Regel die Abstimmung vorbei, das heisst, die Werbung hat ihren Zweck erreicht. Die Anrufinstanz läuft auch Gefahr, mit Beschwerden eingedeckt zu werden und damit nicht funktionstüchtig zu sein. Zudem kann sie als zusätzliche Werbeplattform missbraucht werden, was auch nicht in unserem Sinn sein kann. Fraglich ist zudem, welche Personen die Legitimation und die Glaubwürdigkeit besitzen, um die Funktion dieser Anrufinstanz wahrnehmen zu können.

    Trotz der nicht immer befriedigenden Lösung sind wir daher der Ansicht, dass sich die zivilen Instanzen, die Gerichte, mit diesen Fragen beschäftigen sollten und eine Anrufinstanz wohl das Problem nicht löst.

    Wir bitten Sie daher, auf die Vorlage nicht einzutreten.

  • testo del discorso
    Jean-Philippe Maitre(Partito popolare democratico)
    Svizzera

    L'initiative parlementaire Stamm pose une question de principe dont il vaut vraiment la peine de débattre de manière approfondie.

    Dans une démocratie vivante, il y a par définition, par essence, un débat. Ce débat doit être libre. L'exercice de cette liberté implique par nature que des excès peuvent effectivement se produire. Si des excès se produisent, suivant leur degré, ils peuvent relever du Code pénal - diffamation, calomnie, injure, etc. -, auquel cas il appartient au juge de statuer.

    Une démocratie vivante implique donc le débat et le débat libre. Une démocratie vivante implique également que l'on prenne les citoyens électeurs pour des êtres capables de discernement. Les citoyens perçoivent parfaitement que des propos, des arguments, sont excessifs voire mensongers. C'est précisément le travail des élus, des partis, des associations que de faire valoir leurs propres arguments, que de contester des arguments erronés, douteux ou mensongers.

    En conclusion, le projet de la majorité de la commission, tel que nous le voyons maintenant, érige une sorte d'instance de recours qui en fait est un arbitre contre nature. C'est un arbitre contre nature dans un Etat de droit, parce que dans un Etat de droit, le véritable arbitre c'est le juge, indépendant et désigné pour cela. Et c'est aussi un arbitre contre nature dans le débat démocratique parce que dans le débat démocratique, le seul arbitre c'est le peuple.

    L'idée de Mme Stamm partait certainement à l'origine d'une bonne intention; elle posait quelques problèmes. La commission à l'évidence ne les a pas résolus; elle en a même ajouté un certain nombre d'autres.

    Voilà les raisons pour lesquelles je vous propose de soutenir la proposition de la minorité de la commission.

  • testo del discorso
    Ulrich Fischer(PLR.I Liberali Radicali)
    Svizzera

    Tatsächlich wird in Abstimmungskämpfen gelegentlich mit Argumenten gefochten, die nicht der Wahrheit entsprechen oder diese nicht vollständig wiedergeben. Als Beispiel - Herr Engelberger hat es eben gesagt - wird immer wieder die unsägliche Kampagne der Fristenlösungsgegner ins Feld geführt, während die Messerstecherinserate der SVP zwar moralisch verwerflich, aber nicht wahrheitswidrig im Sinne der neuen Gesetzesbestimmung wären.

    Wenn nun im Vorfeld einer Abstimmung eine wahrheitswidrige Werbung auftaucht, soll neu eine stimmberechtigte Person bei der Anrufinstanz eine Beanstandung einreichen können. Die für die Aussagen Verantwortlichen müssten innert zehn Tagen eine Vernehmlassung durchführen, worauf die Anrufinstanz innert 30 Tagen feststellen müsste, ob die beanstandeten Aussagen irreführend oder tatsachenwidrig sind; ab sechs Wochen vor dem Abstimmungstermin würden die Fristen halbiert.

    Der Effekt der wahrheitswidrigen Werbung wird mit deren Publikation erreicht. Wenn dann rund sechs Wochen später in der Presse eine Mitteilung erscheint, in welcher seitens der Anrufinstanz deren Wahrheitswidrigkeit gebrandmarkt wird, kann die Leserschaft den Zusammenhang mit der gerügten Werbung kaum mehr herstellen - falls die Stellungnahme überhaupt gelesen wird. Nachdem keine anderen Sanktionen möglich sind, bleibt die Frage nach dem Nutzen der ganzen Übung - dass nämlich bereits allein vom Bestehen dieser Instanz eine präventive Wirkung ausgeht, dürfte ein frommer Wunsch bleiben.

    Wohl sind wahrheitswidrige Werbungen in Abstimmungskämpfen ein Ärgernis, die Erfahrung zeigt indessen, dass damit in aller Regel keine Abstimmungen gewonnen werden. Vielmehr ist die Stimmbürgerschaft sehr wohl in der Lage, sich mit den Vorlagen kritisch auseinander zu setzen und sich ein eigenes Urteil zu bilden. Überdies hält normalerweise auch die Gegenseite mit ihrer Propaganda nicht hinter dem Berg zurück und korrigiert die Falschaussagen [PAGE 682] postwendend. Die Medien entlarven im redaktionellen Teil solche Machenschaften ebenfalls. Die korrekte Meinungsbildung hängt somit nicht von einer späten Belehrung durch die Anrufinstanz ab, die im Gegenteil dazu geeignet ist, die möglicherweise längst vergessene Lügenpropaganda erneut in Erinnerung zu rufen.

    Vielmehr muss die Aktivität dieser Instanz vom Stimmbürger als Bevormundung empfunden werden, weil man ihm nicht zutraut, dass er im Abstimmungskampf zwischen Dichtung und Wahrheit unterscheiden kann. Dazu kommt, dass mit der Schaffung der Anrufinstanz, der sieben Mitglieder und fünf Ersatzmitglieder angehören sollen, eine weitere vom Bundesrat zu wählende Kommission ins Leben gerufen wird. Selbstverständlich soll sie unabhängig arbeiten können, weshalb sie ihr eigenes Sekretariat braucht. Wenn schon eine solche Instanz besteht, wird sie voraussichtlich auch fleissig angerufen, sodass Kommission und Sekretariat ausgelastet werden können, ob dies sachlich Sinn macht oder nicht.

    Ich bitte Sie, uns vor dem Aktivismus einer "eidgenössischen Wahrheitskommission" zu bewahren, und ersuche Sie in Übereinstimmung mit dem Bundesrat, diese Übung abzubrechen und nicht auf die Vorlage einzutreten.

  • testo del discorso
    Edi Engelberger(PLR.I Liberali Radicali)
    Svizzera

    Die Frage nach einer Anrufinstanz zur Lauterkeit der politischen Werbung in Abstimmungskampagnen kann wohl gestellt werden, denn es gab tatsächlich in den letzten Jahren in Inseraten und Publikationen Werbetexte, die nicht der vollen Wahrheit entsprachen und auch irreführend wirkten.

    Die nächste Frage lautet aber: Ist die Schaffung einer siebenköpfigen Anrufinstanz mit fünf Ersatzmitgliedern, die eine Art Schiedsrichterfunktion hat, die richtige Antwort darauf? Die FDP-Fraktion meint nein. Einerseits ist die Gesetzesänderung nicht ausgewogen genug, anderseits ist sie politisch äusserst fragwürdig. Die Vorlage hat zu viele strittige Punkte und befriedigt nicht, angefangen beim Verfahren in Artikel 82b mit der Festlegung des Zeitpunktes für den Beginn der Beanstandungen und den komplizierten Fristen in zwei Etappen. So gelten ab 6 Wochen vor dem Abstimmungstermin nur noch 10 beziehungsweise 5 Tage für die Durchführung des Verfahrens. Das bedeutet noch mehr Personal und noch mehr Bürokratie.

    Dazu kommt, dass die Anrufinstanz keine Entscheidungs- und Weisungsbefugnis, sprich Sanktionsmöglichkeiten, hat und damit höchstens ein bürokratischer Papiertiger werden wird, dessen Kosten mit 250 000 Franken viel zu optimistisch geschätzt werden, weil der Personal- und Zeitaufwand im Sekretariat viel grösser als heute angenommen ausfallen wird.

    Fragwürdig bleibt auch die in Artikel 82c formulierte Zusammensetzung dieser Anrufinstanz mit den sieben beziehungsweise zwölf politisch ungebundenen und fachlich versierten, vom Bundesrat gewählten Mitgliedern.

    Wenn das alles nach Aussagen der Befürworter doch noch zufrieden stellend zu lösen wäre, bleibt immer noch und unbestritten die politische Beurteilung einer solchen Anrufinstanz im Zentrum der Diskussion.

    Für die FDP-Fraktion gibt es keine zwingenden Gründe und Argumente, eidgenössische Abstimmungskontrolleure einzuführen. Wir stellen fest, dass die mündigen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger keine Lauterkeitsinstanz brauchen, die ihnen vorschreibt, welche Argumente als richtig respektive falsch zu gelten haben.

    Der Souverän hat ein sehr feines Gespür für Wahrheit, für Argumente und für Glaubwürdigkeit, aber auch für Irreführung und Täuschung. Während Jahrzehnten haben die Schweizerinnen und Schweizer ihren Blick für Abstimmungskampagnen geschärft. Dank dieser Tatsache sind ein bedeutendes politisches Beurteilungsvermögen und die Fähigkeit zur nüchternen Lagebeurteilung entstanden. Gerade die jüngsten Abstimmungen haben gezeigt, dass das Stimmvolk sehr wohl die Spreu vom Weizen zu trennen weiss und Fakten von verzerrenden Behauptungen zu unterscheiden und entsprechend auch zu gewichten vermag.

    Auch der Abstimmungskampf vom letzten Wochenende rund um das Volksbegehren "für Mutter und Kind" hat keine neuen Argumente für die Einrichtung einer solchen Instanz geliefert, die über die Korrektheit von Aussagen in Abstimmungskämpfen wachen soll. Dieser Auffassung ist jedenfalls nach wie vor auch der Bundesrat.

    Wir wollen keine Bevormundung des Stimmbürgers, denn das wäre für unsere Demokratie das Schädlichste, aber auch das Unwürdigste.

    Im Namen der FDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, nicht auf den vorliegenden Gesetzentwurf einzutreten.

  • testo del discorso
    Rudolf Joder(Unione democratica di centro)
    Svizzera

    Mit dieser Initiative soll eine Anrufinstanz für die Lauterkeit der politischen Werbung geschaffen werden. Stimmberechtigte Personen sollen bei eidgenössischen Abstimmungen die Möglichkeit haben, Beanstandungen bei dieser Instanz einzureichen, wenn ihrer Meinung nach irreführende oder tatsachenwidrige Aussagen im Rahmen der politischen Werbung gemacht werden. Die Vorlage wurde von der vorberatenden Kommission mit 13 zu 10 Stimmen verabschiedet. Der Bundesrat beantragt Ihnen, nicht einzutreten, und im Namen der Kommissionsminderheit ersuche ich Sie ebenfalls, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Warum?

    Die vorgeschlagene Anrufinstanz passt nicht zu unserer direkten Demokratie. Das Volk ist mündig; der Souverän hat die Fähigkeit, sich seine Meinung selber zu bilden. Wir benötigen keine staatliche Instanz, welche die inhaltliche Bandbreite der Argumente festlegt. Wir brauchen auch keine [PAGE 681] staatliche Instanz, die bestimmt, nach welchen Kriterien sich die Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung zu bilden haben. Diese sind selbstständig in der Lage zu beurteilen, welche Argumente für sie wahr und lauter und welche für sie gut oder schlecht sind. Eine vorgängige staatliche Qualitätskontrolle ist nicht notwendig, es braucht auch keinen Filter eines staatlichen Wahrheitsgremiums. Die Anrufinstanz ist ganz klar ein Fremdkörper in unserer Demokratie. Die Schaffung einer solchen Anrufinstanz wäre vermutlich sogar kontraproduktiv. Die kritisierte Partei könnte versuchen, aus einer Kritik wiederum für sich politisches Kapital zu schlagen. Die Anrufinstanz würde dann selbst zum Gegenstand der Kampagne gemacht und würde damit Partei. Über Fairness im Abstimmungskampf würde dann immer weniger gesprochen und immer mehr über die Fairness der Anrufinstanz gestritten. Die ihr eigentlich zugedachte Aufgabe könnte sie gar nicht erfüllen. Gleichzeitig würden die umstrittenen Argumente durch die zusätzliche Publizität aufgewertet. Damit würde das Gegenteil der ursprünglichen Zielsetzung erreicht.

    Es ist auch nicht möglich, eine wirklich unabhängige Anrufinstanz zu schaffen. Niemand ist wirklich unabhängig. Erste Schwierigkeiten ergaben sich bereits bei der Diskussion über die Leitung dieses Gremiums. Zuerst sprach man vom National- und Ständeratspräsidium, dann sollte die Bundeskanzlerin bzw. der Bundeskanzler den Vorsitz übernehmen, und jetzt wird vorgeschlagen, dass der Bundesrat das Gremium mit dem Vorsitzenden wählt. Der Bundesrat ist eine politische Behörde, die sich für die Wahl der Anrufinstanz nicht einfach "neutralisieren" kann. Es wäre immer ganz klar eine politische Wahl.

    Zudem ist unklar, nach welchen Kriterien der Bundesrat die Mitglieder der Anrufinstanz auswählen sollte. Letztlich ist auch unklar, was genau im Rahmen einer politischen Diskussion oder einer politischen Werbekampagne irreführende Aussagen sind. In das freie Spiel der Argumente sollte keine staatliche Instanz eingreifen. Wenn eine Kampagne zu weit geht, kann niemand wirkungsvoller eingreifen und reagieren als der politische Gegner.

    Die vorgeschlagene Instanz ist unserer Demokratie unwürdig, sie ist staatspolitisch bedenklich, sie dürfte wenig konkrete Wirkung haben, und sie wäre sogar kontraproduktiv. Aus Sicht der Minderheit kommt sie einer Zensurstelle gleich. Man traut dem Volk nicht zu, dass es unter dem Einfluss von Werbekampagnen richtig entscheiden kann. Dieses Misstrauen ist fehl am Platz. Ich glaube an die Kraft der direkten Demokratie.

  • testo del discorso
    Andreas Gross(Partito Socialista)
    Svizzera

    Je me réjouis de pouvoir défendre en français le projet de la majorité de la commission, parce que je crains que beaucoup de Romands ne soient pas encore convaincus par ce projet. Je regrette que deux Romands en particulier, dont je sais qu'ils ne sont pas encore convaincus, n'aient pas le plaisir de m'écouter.

    L'âme de la démocratie directe, c'est le débat public, et les discours sont l'oxygène de ce débat. Mais, aujourd'hui, il y a trop d'acteurs politiques - qui ne sont pas de simples citoyens, parce que ceux-ci, par définition, sont préoccupés par la cause commune - qui sont tentés de "blesser" cette âme. Plus précisément, ils sont prêts à assumer les dégâts parce qu'ils instrumentalisent la démocratie en donnant la priorité au but à atteindre. Ils pensent que pour atteindre un but, quel qu'il soit, tous les moyens sont justifiés.

    Moi, je suis convaincu que cette tendance est un poison pour l'âme de la démocratie directe, parce que c'est un discours démagogique, un discours qui joue avec la contrevérité et qui induit les citoyens en erreur. C'est tout à fait ce que Mme Stamm, auteur de l'initiative à l'origine du projet, a voulu éviter.

    Mme Stamm a lancé l'idée que l'argent ne justifiait pas que trop de citoyens soient en situation d'insécurité et ne sachent ni de quoi il s'agit ni qui dit la vérité et qui fausse la vérité pour gagner des points sur le plan politique. Mme Stamm a déposé cette initiative parlementaire parce qu'elle a eu l'impression que des arguments démagogiques avaient été formulés à l'encontre de la nouvelle constitution et lors de la campagne avant la votation sur l'assurance-maternité. Des gens ont en effet utilisé de gros moyens financiers pour dire, par exemple, que la nouvelle Constitution fédérale abolissait l'indépendance de la Suisse et que l'assurance-maternité était un salaire versé à toutes les femmes, même à celles qui n'avaient pas d'enfants et qui ne travaillaient pas.

    Nous avons travaillé deux ans très intensivement sur ce projet. Dans le projet, vous voyez que nous avons proposé une intégration de cette idée dans la loi fédérale sur les droits politiques. Je voudrais attirer votre attention sur le fait que nous imaginons une autorité limitée. Nous proposons la création d'une autorité de recours à laquelle pourraient s'adresser toutes celles et tous ceux qui pensent qu'un discours politique financé par des fonds privés contient une contrevérité. Les personnes qui le voudraient pourraient disposer ainsi d'une aide afin de penser par elles-mêmes.

    Il faut être très précis: il y a quatre limites, et nous prévoyons ce que l'autorité de recours ne pourra pas faire et ce qu'elle sera en droit de ne pas faire. Cette autorité se limite aux allégations faites dans le cadre d'une campagne de votation et dans un cadre payé. Il ne s'agit pas en effet de discuter du courrier de lecteurs, qui n'est pas payé, ni de discours généraux n'entrant pas dans le contexte du vote, mais d'interventions payées, par exemple sous forme d'annonces ou d'affiches dans les lieux publics. Deux seuls critères justifient que l'on s'adresse à l'autorité de recours: le fait que les énoncés déforment la réalité et qu'ils induisent les citoyens en erreur, c'est-à-dire que le citoyen soit amené à penser que le but est différent de ce qu'il est réellement.

    Autre fait important, parce que les critiques peuvent venir des deux côtés, cette instance n'a pas le pouvoir d'administrer des sanctions, ni juridiques, ni économiques. Vous savez que M. Suter avait proposé qu'une telle instance ait le pouvoir de sanctionner, mais c'est beaucoup trop difficile et trop dangereux. Ceux qui refusent une proposition dangereuse ne peuvent pas non plus contester une proposition qui ne l'est pas en arguant que cette instance est dépourvue de pouvoir, étant donné qu'on sait que les instances avec un pouvoir de sanction ne sont politiquement pas réalisables.

    Nos propositions répondent à une volonté de ne pas accepter l'idée qu'on peut tout faire avec beaucoup d'argent, qu'on peut même déformer la réalité ou induire les citoyens en erreur. C'est très important parce qu'on pourrait naturellement aussi proposer d'équilibrer les ressources pécuniaires, c'est-à-dire de répartir l'argent entre les différentes parties avant une votation. Mais vous savez très bien que cette idée n'est pas majoritaire dans cette salle. Il faut donc trouver une solution plus souple et qui ne coûte presque rien, qui puisse convaincre la majorité du Parlement et des citoyens en cas de référendum.

    Nous pensons que nos propositions sont l'ébauche d'un mécanisme qui évite de désécuriser ceux qui ne sont pas des professionnels, qui ne s'occupent pas quotidiennement de politique et qui n'en connaissent pas toutes les finesses. On offre la possibilité à une citoyenne ou à un citoyen qui n'est pas sûr de soi de s'adresser à une autorité représentée par des gens qui ne sont pas impliqués dans le jeu politique quotidien, mais qui ont une expérience de la politique, de la "manipulation" des consciences, autrement dit de la publicité, qui connaissent aussi les finesses de ce secteur et qui ne sont pas naïfs, qui ont la volonté de défendre le droit et la liberté et permettent de se forger une opinion basée sur des arguments proches de la vérité.

    J'aimerais relever un aspect que je trouve très important. Il y a trop de collègues qui, aujourd'hui, sous-estiment la nécessité d'un débat public d'une certaine qualité et qui sont devenus des cyniques. Comme je l'ai dit au début de mon intervention, l'âme de la démocratie directe, c'est le débat public. Le respect nécessaire, dans la démocratie directe, c'est le respect de son interlocuteur en tant qu'être pensant. Il faut que nous ayons des échanges où l'on s'engage beaucoup plus et des débats plus vifs. S'il y a un jeu avec la vérité, cette âme est blessée dans son entier et est mise en péril. Il faut éviter cela.

    On ne peut pas dire qu'on a fait jusqu'à aujourd'hui assez de bonnes expériences et que l'instance de recours est inutile. Lorsque l'instance précitée se révélera nécessaire, il sera trop tard, car cela sera au moment où ceux qui auront perdu une votation n'accepteront plus leur défaite parce qu'ils penseront qu'elle aura été due à l'emploi de moyens illégitimes et que la vérité aura été travestie. Dans ce contexte, vous comprenez que la validité du résultat dépend de la qualité du processus qui a mené au résultat. C'est dans ce sens que notre démocratie est déficitaire. Avec le projet de la majorité de la commission, nous essayons de limiter le déficit démocratique tout en sachant que tous les problèmes ne seront pas résolus et que c'est un petit pas dans la bonne direction.

    Je vous prie de soutenir le projet de la majorité de la commission, tout en sachant que ce pas est insuffisant mais que, si nous ne sommes pas capables de le faire maintenant, nous serons incapables d'en faire d'autres à l'avenir.

  • testo del discorso
    Toni Eberhard(Partito popolare democratico)
    Svizzera

    Am 23. März 2000 hat der Nationalrat der Parlamentarischen Initiative 99.427, Anrufinstanz bei Abstimmungskampagnen, der früheren Nationalrätin Judith Stamm Folge gegeben. Die Initiative verlangt die Schaffung eines Gremiums, das während Abstimmungskampagnen zur Beurteilung zweifelhafter Aussagen in Werbetexten angerufen werden kann. Es geht nicht darum, die Gesinnung der Kampagnenführer und -führerinnen zu beurteilen, sondern den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern durch die Öffentlichmachung von irreführenden oder tatsachenwidrigen Aussagen in Abstimmungskampagnen eine objektive Meinungsbildung zu ermöglichen.

    Die Anrufinstanz wird im Bundesgesetz über die politischen Rechte verankert und soll vom Tag der Schlussabstimmung in den eidgenössischen Räten an von jeder stimmberechtigten Person angerufen werden können. Beanstandet werden können Aussagen in Werbetexten, welche als irreführend oder tatsachenwidrig taxiert werden. Das bezieht sich nicht auf Aussagen, die auf Podien und an Abstimmungsveranstaltungen gemacht werden. An diesen Veranstaltungen kann der Gegner direkt eingreifen und die Aussage richtig stellen. Die Instanz, das Gremium, erarbeitet eine Stellungnahme, welche den Medien zugeleitet wird. Das Gremium hat keine Sanktionsmöglichkeiten, es soll lediglich Klarstellungen und Richtigstellungen abgeben. Die Anrufinstanz soll aus sieben Personen zusammengesetzt sein, die mit dem politischen Alltag vertraut sind, jedoch nicht mehr mit einem politischen Amt betraut sind. Nebst Personen mit politischem Wissen sollen auch Personen mit Fachwissen der Instanz angehören. Der Bundesrat soll geeignete unabhängige Persönlichkeiten und auch den Vorsitz bestimmen. Der Instanz soll ein Sekretariat zur Verfügung stehen, welches administrativ der Bundeskanzlei beigeordnet ist.

    Zur Entstehungsgeschichte: Eine Subkommission der SPK hat zusammen mit der Verwaltung einen ersten Entwurf ausgearbeitet. Sowohl Subkommission wie auch Gesamtkommission waren sich bewusst, dass die Umsetzung des Vorstosses nicht einfach sein würde.

    Die öffentliche Debatte vor Abstimmungen ist für die direkte Demokratie sehr wichtig und notwendig. Nur wenn Pro und Contra einer Vorlage öffentlich und engagiert diskutiert werden, können sich die Stimmbürgerin und der Stimmbürger eine Meinung bilden. Die freie Meinungsbildung wird aber massiv eingeschränkt, wenn bei Abstimmungsplakaten und in Inseraten Aussagen gemacht werden, welche nicht den Tatsachen entsprechen oder irreführend sind. Nicht alle Abstimmungskomitees verfügen über die notwendigen finanziellen Mittel, um solche tatsachenwidrigen Aussagen im gleichen Ausmass replizieren zu können. Solche Aussagen bleiben dann unwidersprochen und verunsichern die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bei ihrer Entscheidungsfindung.

    In der SPK wurde die Diskussion sehr kontrovers geführt. Eintreten wurde mit 13 zu 10 Stimmen beschlossen. Hauptargument der Befürworter war, es gehe darum, krasse Missbräuche in Abstimmungskampagnen verhindern zu können. Es wurde auch festgestellt, dass der Ton in der Politik bei Abstimmungskampagnen schärfer geworden ist und dass mit härteren Bandagen gekämpft wird. Das äussert sich vor allem in der Werbung, aber auch auf Plakaten. Die Mehrheit will eine freie, lebendige direkte Demokratie. Um die erhalten zu können, müssen wir darauf hinwirken, dass die Meinungsbildung nicht mit gezielter Falsch- und Fehlinformation betrieben wird.

    Die Minderheit findet es nicht notwendig, dass irreführende oder tatsachenwidrige Aussagen durch eine Anrufinstanz hinterfragt werden können. Sie ist der Meinung, wenn eine Kampagne zu weit gehe, reagierten die politischen Gegner und vor allem die Medien. Unser heutiges System kontrolliere sich selbst. Es wurde auch befürchtet, die Anrufinstanz werde selber zur Partei und so in die Auseinandersetzung einbezogen. Auch wurde bemängelt, dass es schwierig sein würde, sieben völlig unabhängige, neutrale Personen zu wählen. Kritisiert wird von der Minderheit auch, dass dieses Gremium keine Sanktionsmöglichkeiten hat und letztlich so wahrscheinlich unwirksam sein wird.

    Wie Sie der Stellungnahme des Bundesrates entnehmen, empfiehlt er, diese Parlamentarische Initiative abzulehnen. [PAGE 680] Er begründet die Ablehnung vor allem mit dem Vollzugsproblem, und ohne Sanktionsmöglichkeiten bleibe jede Anrufinstanz ein Papiertiger. Unlautere Aussagen erhalten durch die Stellungnahme der Anrufinstanz noch zusätzliche Publizität. Auch befürchtet der Bundesrat, dass die meisten Stellungnahmen gar nicht so rasch abgegeben werden, damit sie bei irregeführten Stimmberechtigten noch rechtzeitig wirksam werden können.

    Die Kommission empfiehlt Ihnen aber mit 13 zu 10 Stimmen, auf den Entwurf einzutreten.

  • Intervento
    Intervento
    Svizzera

    Antrag der Kommission

    Die Kommission beantragt mit 13 zu 9 Stimmen:

    Mehrheit

    Eintreten

    Minderheit

    (Joder, Antille, Baader Caspar, Engelberger, Fehr Hans, Fischer, Glur, Scherer, Tschuppert, Weyeneth)

    Nichteintreten

    [VS]

    Proposition de la commission

    La commission propose, par 13 voix contre 9:

    Majorité

    Entrer en matière

    Minorité

    (Joder, Antille, Baader Caspar, Engelberger, Fehr Hans, Fischer, Glur, Scherer, Tschuppert, Weyeneth)

    Ne pas entrer en matière

  • testo del discorso
    Hanspeter Seiler(Unione democratica di centro)
    Svizzera
  • testo del discorso
    Liliane Maury Pasquier(Partito Socialista)
    Svizzera

    L'initiative parlementaire Stamm Judith a été déposée le 16 juin 1999. Elle fait suite à la publication, au cours de campagnes de votation, d'annonces exagérant ou simplifiant la réalité, à tel point qu'il était dès lors impossible de les démentir de manière suffisamment manifeste au cours de la campagne elle-même. L'auteur de l'initiative demande la création d'une autorité de recours à laquelle il sera possible de faire appel quand on juge qu'une déclaration faite dans le cadre d'une campagne de votation est problématique. Cette autorité de recours devrait pouvoir prendre position sur la plausibilité des arguments avancés et, bien que ne disposant pas de la possibilité de prendre des sanctions pénales, elle jouerait un rôle préventif et assurerait en même temps une sorte de contrôle de qualité du débat public. Si l'on considère que les publications auxquelles l'auteur de l'initiative fait allusion sont des dérapages, on pourrait comparer le rôle de l'autorité de recours à un système de protection contre les sorties de route.

    La Commission des institutions politiques a examiné l'initiative au cours de sa séance du 19 novembre 1999 et tous ses membres ont reconnu la pertinence de la question posée par l'auteur de l'initiative. Ils divergent cependant sur les possibilités de remédier au problème.

    La minorité de la commission, vous l'avez entendu, ne voit pas qui aurait la crédibilité et le retentissement suffisant pour, dans un laps de temps très court, faire entendre clairement un avis autorisé et reconnu largement. Elle est d'avis que le maintien de l'équilibre et de la vérité doit être laissé aux seuls acteurs du débat politique et que le Parlement ne saurait se mêler de fixer des règles forcément problématiques.

    La majorité de la commission souhaite toutefois adopter une attitude volontariste et contribuer à améliorer la tenue des débats et la crédibilité du monde politique. Elle ne veut pas limiter le débat démocratique, mais veiller au respect d'un minimum de règles. Elle ne veut pas instaurer une réglementation étatique supplémentaire, mais donner de la politique une vision plus motivante et attrayante pour la population. Non, le monde politique n'est pas un de ces milieux où ne règnent que les conflits de pouvoir, les polémiques ou les mensonges, où tous les coups sont permis et où celui ou celle qui en a les moyens peut répandre à la ronde n'importe quelle contrevérité.

    Si on peut, en règle générale, faire confiance à un certain bon sens populaire et au rôle d'information des médias, il faut reconnaître que, face à des sujets parfois fort complexes, peuple et médias peuvent aussi être dépassés. Vous connaissez la formule qui dit: "Calomniez, calomniez, il en restera toujours quelque chose." Nous devons reconnaître que nous manquons d'un organe qui puisse, avec force, quand c'est nécessaire, réaffirmer clairement les faits.

    Comme existent des commissions d'éthique, par exemple dans le domaine de la biotechnologie, des conseils des sages dans certaines communes ou sections locales de partis, dotons-nous d'une instance qui permette d'améliorer l'image que nous donnons de nous-mêmes. Dans la deuxième phase, la commission aura tout loisir de préciser la meilleure manière de le faire.

    Par 11 voix contre 6, la commission vous invite à donner suite à l'initiative parlementaire Stamm Judith.

  • testo del discorso
    Josef Leu(Partito popolare democratico)
    Svizzera

    Bei der Parlamentarischen Initiative unserer ehemaligen Kollegin Judith Stamm geht es darum, ein Gremium zu schaffen, welches während Abstimmungskampagnen zur Beurteilung zweifelhafter Aussagen in Werbetexten angerufen werden kann. Zu diesem Zweck soll das Gesetz über die politischen Rechte in dem Sinn ergänzt werden, dass eine Instanz, deren Exponenten die beiden Vorsitzenden von National- und Ständerat wären, im Vorfeld von Abstimmungen prominent zu Behauptungen Stellung nehmen könnte, die offensichtlich dem wahren Sachverhalt widersprechen. Dabei geht es nicht darum, die demokratische Diskussion einzuschränken, sondern einen korrekten Diskurs zu gewährleisten. Diese Instanz würde aktiv, wenn sich kurz vor Abstimmungsdaten abzeichnet, dass mit grossem finanziellen Aufwand flächendeckend Werbematerial mit Behauptungen gestreut würde, das unter Berücksichtigung unterschiedlicher Sichtweisen grundsätzlich und objektiv feststellbare falsche Aussagen vermitteln würden. Das Ziel wäre offensichtlich, die Abstimmenden im letzten Moment mit Unwahrheiten zu verunsichern.

    Einige Beispiele dafür aus jüngster Vergangenheit seien erwähnt: Mit der neuen Bundesverfassung werde die Schweiz zum EU-Beitritt gezwungen, oder mit der neuen Bundesverfassung würden unsere Soldaten mit der Nato im Ausland [PAGE 435] kämpfen. Es darf nicht sein, dass Leute, die zu wenig informiert sind, Opfer ihres Nichtwissens werden; es darf nicht sein, dass sie zur Manövriermasse mächtiger Werbestrategen im Sinne willentlicher Irreführung werden und wider besseres Wissen gegen ihre eigenen Interessen stimmen. Deshalb sollte nach Meinung der Initiantin solchen Entwicklungen entsprechend prominent und sichtbar begegnet werden.

    Die SPK hat sich - noch in der alten Zusammensetzung - an der Sitzung vom 11. November 1999 mit diesem Geschäft auseinander gesetzt und mit 11 zu 6 Stimmen beschlossen, der Parlamentarischen Initiative sei Folge zu geben.

    Die Mehrheit der damaligen Kommission ging mit dem Anliegen und der Stossrichtung der Initiantin einig. Es ist dieser Mehrheit durchaus bewusst, dass Meinungen mit unterschiedlichem Wahrheitsgehalt und Emotionen in der politischen Auseinandersetzung eine zentrale Rolle spielen. Die vorgeschlagene Instanz mit bekannten Exponenten wäre aufgrund ihrer parlamentarischen Stellung und Legitimation in der Lage, überparteilich und im Interesse des wirklichen Sachverhaltes klärend zu wirken. Damit könnte nach Auffassung der Kommissionsmehrheit eine korrekte demokratische Auseinandersetzung gefördert werden. Dies ist ein Anliegen im Sinne vieler Bürgerinnen und Bürger, die an sachlichen Diskussionen und Lösungen interessiert sind.

    Die Kommissionsminderheit hingegen glaubt nicht, dass mit dem vorgeschlagenen Instrument die Grenzziehung zwischen Wahrheit und Unwahrheit in der politischen Auseinandersetzung befriedigend gezogen werden könnte. Dies sei äusserst schwierig und könne nicht einem staatlichen Organ übertragen werden. Zudem wird bezweifelt, dass je eine staatliche Behörde eine genügende Legitimität und Glaubwürdigkeit haben könnte, um als unbestrittener Garant einer politisch wertfreien Objektivität auftreten zu können. Schliesslich habe sich ja gezeigt, dass sich Bürgerinnen und Bürger durch entsprechende Kampagnen nicht so leicht in die Irre führen liessen.

    Als Kommissionssprecher bitte ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und der Parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Dati: OpenParlData · CC BY 4.0