Gleich lange Spiesse für privatrechtliche Organisationen und kommunale Anstalten – steuerliche Privilegien für Anstalten korrigieren
(2022.RRGR.339)- InterventoFrancesco Marco Rappa(Alleanza del Centro)Gran ConsiglioPräsident. Sie haben die Motion angenommen.
Ja, wir haben noch ein bisschen aufgeholt. Liebe Grossrätinnen und Grossräte, geschätzte Frau Regierungsrätin, wir sind also jetzt am Schluss dieser ersten Session unter meiner Leitung. Es ist mir wichtig, hier zu sagen, dass die Zusammenarbeit im neu zusammengesetzten Präsidium – und mit Ihnen allen natürlich auch – bestens geklappt hat. Ich habe mich hier vorne gut gefühlt. Vor allem in der ersten Sessionswoche durften wir doch bereits eine kleinere Feuertaufe bestehen.
Ich danke meinen Vizepräsidentinnen, einerseits Dominique Bühler und andererseits Edith Siegenthaler, für die Unterstützung. Ich danke den gesamten Parlamentsdiensten unter der Leitung von Patrick Trees für die gute Vorbereitung und auch die Begleitung des Präsidiums während der Session. Danken möchte ich auch noch einmal den Übersetzerinnen – ich glaube, ich sehe nur Übersetzerinnen – und Übersetzern, falls es solche gibt, für ihren geschätzten Dienst. Dann danke ich auch dem Team der Rathausverwaltung mit Roland Schneeberger und Christine Zimmermann und ihren Kolleginnen und Kollegen.
Jetzt wünsche ich Ihnen allen eine gute und hoffentlich erholsame Sommerzeit und ich freue mich, Sie alle gesund an der Herbstsession wiederzusehen. Die Sommersession 2023 ist somit beendet. (Applaus; der Präsident läutet die Glocke. / Applaudissement ; le président agite sa cloche.)
Impressum: Tagblatt des Grossen Rates des Kantons Bern, Jahrgang 2023, Sommersession. Redaktion: Stefanie Lüscher, Sereina Steinemann, Ursula Ruch, Barbara Buri, Silvano Cerutti, Stephanie Messmer, Veronika Michel, Sarah O’Leary, Stefan Ragaz, Doris Rothen, Corinne Schweizer, Rahela Syed, Valérie Bechtel. Hrsg.: Parlamentsdienste des Grossen Rates des Kantons Bern, Postgasse 68, Postfach 562, 3000 Bern 8
Impressum : Journal du Grand Conseil du canton de Berne, année 2023, session d’été. Rédaction : Stefanie Lüscher, Sereina Steinemann, Ursula Ruch, Barbara Buri, Silvano Cerutti, Stephanie Messmer, Veronika Michel, Sarah O’Leary, Stefan Ragaz, Doris Rothen, Corinne Schweizer, Rahela Syed, Valérie Bechtel. Édition : Services parlementaires du Grand Conseil du canton de Berne, Postgasse 68, case postale 562, 3000 Berne 8
- InterventoFrancesco Marco Rappa(Alleanza del Centro)Gran ConsiglioPräsident. Dann kommen wir zur Abstimmung: Wer die Motion annehmen will, stimmt Ja, wer sie ablehnt, stimmt Nein.
- InterventoPatrick Freudiger(Unione democratica di centro)Gran ConsiglioPatrick Freudiger, Langenthal (SVP), Motionär. Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich für die gute Debatte kurz vor dem Ende der Session.
Noch zwei Bemerkungen. Das Thema der Gemeindeautonomie wurde jetzt viel bemüht. Das zielt einfach an der Sache vorbei. Jede Gemeinde kann nach wie vor machen, was sie will, einfach unter den gleichen Bedingungen für Anstalten und AG.
Verschiedene Vorredner haben es richtig gesagt, zuletzt Philippe Messerli: Es hat einfach auch ein bisschen etwas mit Vertrauensschutz zu tun. Wenn man Spielregeln hat und die Gemeinden sich danach orientieren, dann ist es einfach nicht so fair, wenn man nachher die Spielregeln mitten im Spiel ändert. Das wurde durch das Bundesgericht gemacht; das können wir nicht ändern, aber wir können auf Stufe Kanton die Gleichbehandlung wieder herstellen.
Die jetzt von verschiedenen Vorrednerinnen bemühte Differenzierung von Anstalt und AG zieht im konkreten Fall nicht. Noch einmal: Energiemarkt. Die grössten Player im bernischen Energiemarkt – jene, die am meisten Autonomie und am meisten wirtschaftliches Gewicht haben –, sind als öffentlich-rechtliche Anstalten organisiert, und genau diese bevorteilt man steuerlich und hat nachher noch das Gefühl, man mache ein gerechtes Ergebnis. Das kann es ja wirklich nicht sein.
Wenn ich jetzt die Regierungsantwort nochmals angeschaut habe, wird dort das Finanzhaushaltsrecht erwähnt. Die grössten Player im bernischen Energiemarkt unterstehen nicht dem Finanzhaushaltsrecht der Gemeinde, also auch hier: kein Unterschied.
Es mag sein, Kolleginnen Kollegen, es mag sein, dass es Bereiche gibt, in denen es effektiv sachliche Unterschiede gibt, und dort haben die Motionäre Spielraum signalisiert für eine flexible Umsetzung. Wo es aber diese Unterschiede praktisch betrachtet nicht gibt, ist im Energiemarkt. Das ist der Ausgangspunkt; daher wollen wir die Gleichbehandlung. Wenn man dann aber in der Umsetzung einen anderen Bereich findet, in dem es erhebliche Unterschiede gibt, sind wir nicht die, die sagen, jetzt müsse man die Gleichbehandlung partout durchziehen. Dort, wo es sachliche Unterschiede gibt, sind wir auch bereit, Hand zu bieten für unterschiedliche Regelungen, aber im Wesentlichen, im Energiemarkt, müssen wir diese Gleichbehandlung jetzt herstellen. Danke, wenn Sie das auch machen.
- InterventoInterventoGran ConsiglioAstrid Bärtschi, FIN-Direktorin. Das ist, ich gebe es zu, nach zwei Wochen Session ein bisschen schwere Kost, noch so als letztes Geschäft. Für Einzelheiten verweise ich auf die Ausführungen in der Antwort der Regierung.
Den Motionären kann insofern recht gegeben werden, dass privatrechtliche Organisationen und solche in Form einer öffentlich-rechtlichen Gemeindeanstalt gesetzlich nicht gleichbehandelt werden, was die Steuerbefreiung angeht. Der Regierungsrat ist aber der Meinung, dass eine weitere kantonale Einschränkung der Steuerbefreiung für öffentlich-rechtliche Anstalten der Gemeinden nicht der richtige Weg ist, um eine Gleichbehandlung im Energiesektor zu erreichen, und dies aus folgenden Gründen.
Die bernische Regelung – auch dies können Sie im Detail der Antwort entnehmen – führt anders als in der Motion angenommen eben nicht zu Wettbewerbsverzerrungen, weil die Gemeindeanstalten per Definition nur für Gewinne auf ihrem Gemeindegebiet steuerbefreit sind.
Zweitens sind und bleiben die öffentlich-rechtlichen Anstalten der Gemeinden bei der direkten Bundessteuer steuerbefreit, egal, was der Kanton Bern macht. Bei Annahme dieser Motion würde es darum eine noch grössere Differenz gegenüber der bundesrechtlichen Regelung geben, und das erscheint nicht sinnvoll.
Drittens sollen die Gemeinden in der Wahl zwischen der finanziell flexibleren privatrechtlichen und der öffentlich-rechtlichen Organisation ihrer Energieversorgungsunternehmen durch die Einführung einer kantonalen Regelung nicht unnötig eingeschränkt werden. Wir haben es gehört: Stichwort Gemeindeautonomie.
Die Regierung beantragt Ihnen deswegen die Ablehnung der Motion. Merci.
- InterventoPhilippe Messerli(Partito Evangelico)Gran ConsiglioPhilippe Messerli, Nidau (EVP), Fraktionssprecher. Die EVP-Fraktion hat sich schwer getan mit diesem Vorstoss, denn es gibt gute Gründe für und gute Gründe gegen den Vorstoss.
Es gilt ja der Grundsatz, dass man Gleiches gleichbehandeln soll und Ungleiches ungleich. Hier haben wir zwei verschiedene Rechtsformen, auf der einen Seite die AG, auf der anderen Seite die öffentlich-rechtliche Anstalt. So weit, so gut. Man kann argumentieren, dass das nicht ganz das Gleiche ist. Die AG ist ein bisschen stärker entkoppelt von der Gemeinde, die öffentlich-rechtliche Anstalt ist ein bisschen näher an die Gemeinde angebunden. So weit, so gut. Man könnte sagen: Ja, es ist gerechtfertigt, dass das steuerlich nicht gleichbehandelt wird.
Das Problem daran: Als sich viele Gemeinden entschieden, ihre EW auszulagern, war eben die Rechtslage noch eine andere. Diese hat sich mittlerweile geändert. Man hat die Spielregeln im Laufe des Spiels geändert, und das ist eigentlich auch ein bisschen ein Problem, weil wir uns gerade bei den EW in einem Wettbewerb befinden. Das heisst: Es gibt nachher eine Wettbewerbsverzerrung. Wenn es andere Aufgaben sind, die eben nicht gewinnorientiert sind, ist das vielleicht weniger problematisch.
Daher wird ein Teil der Fraktion dem Vorstoss so zustimmen. Ein anderer Teil der Fraktion findet, die Gemeinden seien ja frei, ihre Rechtsform zu ändern: Wenn sie nicht zufrieden sind mit der AG, können sie auch zurück zu einer Anstalt wechseln. In diesem Sinn wird unsere Fraktion ein buntes Bild abgeben.
- InterventoStephan Lack(PLR.I Liberali Radicali)Gran ConsiglioStephan Lack, Muri b. Bern (FDP), Fraktionssprecher. Die Fraktion der FDP/Die Liberalen stimmt dieser Motion einstimmig zu. Wir haben zwar auch Gemeindepräsidenten in der Fraktion und wir haben das abgewogen, aber das Gesamtinteresse überwiegt.
Heute sieht der Kanton bei den Anstalten eine Befreiung vor für jenen Teil des Gewinns, der eben öffentlichen Zwecken dient, nimmt aber immerhin ausserhalb der Gemeindegebiete oder in Konkurrenz mit den privaten Unternehmen erzielten Gewinn explizit von dieser Steuerbefreiung aus. Bei privatrechtlichen Unternehmen und auch Gemeindeunternehmen ist die Steuerbefreiung demgegenüber nur möglich, wenn keine Gewinnausschüttung erfolgt. Das ist eigentlich auch das, was der Motionär in seinem Eingangsreferat entsprechend formuliert hat. Das bedeutet in der Konsequenz aus Gesamtsicht eben doch eine Wettbewerbsverzerrung in Abhängigkeit der Rechtsform.
Die Fraktion der FDP stimmt darum dieser Motion zu. Merci.
- InterventoRahel Ruch(I Verdi)Gran ConsiglioRahel Ruch, Bern (Grüne), Fraktionssprecherin. Diese Motion tönt auf den ersten Blick eigentlich sehr logisch und nachvollziehbar. Wenn z. B. Energieunternehmen als AG strukturiert sind, sind die Hürden höher, um steuerbefreit zu werden, als wenn ihre Rechtsform eine öffentlich-rechtliche Anstalt ist. Man denkt zuerst, wenn man es so liest: «Ja, das ist tatsächlich eine ungerechte Behandlung.» Das ist aber nur so, weil die Motion eigentlich zwei wichtige Punkte ein bisschen unterschlägt. Der Regierungsrat hat sie ja nachher in seiner Antwort erwähnt.
Einerseits ist es nicht ganz korrekt, dass öffentlich-rechtliche Anstalten automatisch steuerbefreit sind. Der Regierungsrat führt es aus: Es kommt darauf an, ob das Unternehmen rechtliche Monopolaufgaben übernimmt.
Zweitens, und viel wichtiger: Man kann einfach nicht so tun, als wären öffentlich-rechtliche Anstalten und AG das gleiche. Es ist in der Antwort ausgeführt: Öffentlich-rechtliche Anstalten sind viel enger an die Gemeinde angebunden. Manchmal stellt ihnen eine Gemeinde ein Dotationskapital zur Verfügung. Es gibt Einfluss über Strategien, und über personelle Verbindungen ist man viel näher dran. Die Gemeinde kann bei der Ausrichtung des Geschäfts viel mehr mitreden. Sie kann auch mehr Vorgaben machen und z. B. sicherstellen, dass das Personal einen guten Schutz hat.
Für die Grünen ist darum klar, dass es, wenn man das Ganze anschaut, seine Berechtigung hat, öffentlich-rechtliche Anstalten auch steuerlich anders zu behandeln als AG. Wir lehnen daher die Motion ab, schon nur, weil wir finden, dass dies ein schlechter Eingriff in die Gemeindeautonomie wäre, weil es zu einer Schlechterstellung führen würde. Dafür bieten wir nicht Hand. Wir bitten Sie, die Motion abzulehnen.
- InterventoChristine Bühler(Alleanza del Centro)Gran ConsiglioChristine Bühler, Romont BE (Die Mitte), Fraktionssprecherin. Der Motionär hat uns dargelegt, wo die steuerlichen Unterschiede in der Behandlung dieser verschiedenen Rechtsformen liegen. Die Gemeinden sind frei bei der Wahl der Rechtsform ihrer Anstalten oder der Aufgaben, die sie auslagern. Vielleicht muss man eben zu Beginn – zum Zeitpunkt, zu dem man das machen will – auch die steuerlichen Vor- und Nachteile richtig in den Fokus rücken. Dass durch einen Bundesgerichtsentscheid eigentlich die Spielregeln geändert wurden, ist wirklich unschön. Das ist für die Gemeinden wirklich nicht so angenehm. Damit erklärt sich auch das unterschiedliche Abstimmungsverhalten in unserer Fraktion. Danke vielmals.
- InterventoBeat Bösiger(Unione democratica di centro)Gran ConsiglioBeat Bösiger, Niederbipp (SVP), Fraktionssprecher. Die Motionäre wollen eine Anpassung des Steuergesetzes (StG) des Kantons Bern, um eine Ungleichbehandlung zwischen privatrechtlichen Organisationen und kommunalen Anstalten zu beheben. Die heutige Ausgangslage im Steuerrecht privilegiert einzelne Akteure aufgrund ihrer Rechtsform. Gerade bei Energieversorgungsunternehmen ist das ausgeprägt.
Kollege und Grossrat Patrick Freudiger hat das Geschäft im Detail vorgestellt. Weitere Argumente sind aus unserer Sicht nicht nötig. Die Wettbewerbsverzerrung in Abhängigkeit der Rechtsform können wir mit der Überweisung dieser Motion beheben. Die SVP stimmt dem Vorstoss einstimmig zu.
- InterventoTanja Bauer(Partito Socialista)Gran ConsiglioTanja Bauer, Wabern (SP), Fraktionssprecherin. Dieser Vorstoss liest sich ein bisschen holprig. Eine kurze, einfache Zusammenfassung aus Sicht der SP-JUSO-Fraktion ist: Es geht um eine Schlechterstellung der öffentlich-rechtlichen Anstalten der Gemeinden. Das andere, nämlich die Schlechterstellung der AG, kommt durch ein Bundesgerichtsurteil; das können wir hier gar nicht ändern. Jetzt möchte man einfach den öffentlich-rechtlichen Anstalten auch noch Geld abknöpfen.
Neu sollen sie nicht mehr steuerbefreit sein, wenn sie Gewinne an ihre eigenen Gemeinden abliefern. Dort gehen sie in den Steuerhaushalt und sollen andere Aufgaben der Gemeinde finanzieren. Die SP-Fraktion kann der Argumentation der Regierung folgen und lehnt den Vorstoss darum ab.
Der Vorstoss vergleicht Äpfel mit Birnen. Wir können den Sachverhalt mal aus Sicht der Gemeinde anschauen. Die Gemeinden können heute auswählen, ob sie Aufgaben – z. B. im Energiebereich, wie das vorhin gesagt worden ist – in eine öffentlich-rechtliche Anstalt auslagern oder eben einer Kapitalgesellschaft übergeben. Beide Formen haben ihre Vor- und Nachteile, und das liegt in der unterschiedlichen Rechtsform begründet. Die Gemeinden können sehr gut abwägen – das können Sie mir wirklich glauben –, welche Rechtsform in welcher Situation die zielführende ist, oder sie wissen eben selber am besten, ob sie eher einen Apfel oder eine Birne brauchen.
AG haben den Vorteil, dass man einen grösseren finanziellen und organisatorischen Spielraum und viel mehr Flexibilität hat. Es ist klar von der Gemeinde getrennt; entsprechend hat die Gemeinde auch weniger direkten Einfluss. Man kann die Aktienmehrheit sogar aus der Hand geben; das haben wir hier auf Kantonsebene auch schon ein einige Male diskutiert. Eine öffentlich-rechtliche Anstalt ist viel näher an der Organisation der Gemeinde, sie hat dort viel mehr Schranken und Einschränkungen und ist viel stärker eingebettet als eine AG.
Kurz: Der Motionär will hier eigentlich eine Gleichbehandlung, aber es ist gar nicht gleich. Es ist eine ungleiche Situation, schon von Anfang an.
Es gibt aber heute Auflagen: Nicht einfach jede öffentlich-rechtliche Anstalt ist steuerbefreit; das konnten Sie auch in der sehr guten Antwort des Regierungsrates lesen. Man kann nicht einfach irgendetwas als öffentlich-rechtliche Anstalt auf Gemeindegebiet oder eben sogar ausserhalb des Gemeindegebietes machen. Wenn es ausserhalb des Gemeindegebietes ist, ist es sowieso nicht steuerbefreit.
Der Vorstoss beschneidet also kurz zusammengefasst die Gemeindeautonomie. Er führt dazu, dass Geld von den Gemeinden an den Kanton fliesst. Dazu möchte ich hier wirklich gerne noch etwas sagen. Ich selber, also die Gemeinde Köniz, hat keine solche Anstalt. Wir sind hier also nicht direkt betroffen, aber die Gemeindeautonomie ist ein Grundsatz, ist eine Haltung. Sie wird hier immer wieder angegangen. Manchmal trifft es meine Gemeinde, manchmal trifft es eine andere Gemeinde, und ich finde es richtig und wichtig, dass wir hier keine Präzedenzfälle schaffen. Wir danken der Regierung, dass sie hier klar zu den Gemeinden steht und nicht finanzielle Mittel der Gemeinden, die heute schon eher zu wenig Geld in ihren Steuerhaushalten haben, abziehen will.
Darum: ein klares Nein zu diesem Vorstoss. Keine Äpfel, keine Birnen, kein Birchermüesli, sondern einfach ganz klar Nein. So, wie es heute läuft, ist es richtig.
- InterventoTamara Jost-Morandi(Partito Verde Liberale)Gran ConsiglioTamara Jost-Morandi, Herzogenbuchsee (GLP), Fraktionssprecherin. Eigentlich hat Grossrat Freudiger es schon sehr detailliert ausgeführt; ich habe dem nicht mehr so viel anzufügen. Lagert eine Gemeinde ihre Gemeindeaufgaben aus, werden privatrechtliche Körperschaften wie z. B. eine AG oder eine öffentlich-rechtliche Anstalt gegründet. Aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids gelten inzwischen bei der Steuerpflicht trotz gleichem Aufgabenbereich im Auftrag für die Öffentlichkeit verschiedene Regeln. Das stimmt so für uns nicht. Die folgenden drei Gründe sprechen für eine steuerliche Gleichstellung.
Grund 1: haushalterische Disziplin. Die steuerliche Gleichstellung kann dazu beitragen, eine angemessene Haushaltsdisziplin in öffentlich-rechtlichen Unternehmen und AG mit öffentlichem Auftrag zu fördern. Indem sie den gleichen steuerlichen Verpflichtungen unterliegen, werden die Unternehmen dazu angeregt, ihre finanzielle Stabilität und Nachhaltigkeit sicherzustellen. Das kann die Effizienz, die Rechenschaftspflicht und die langfristige Planung verbessern.
Grund 2: Transparenz und Effizienz. Die steuerliche Gleichstellung kann dazu beitragen, Transparenz und Effizienz in der Verwendung von öffentlichen Mitteln zu fördern. Öffentlich-rechtliche Unternehmen und AG mit öffentlichem Auftrag sollen gleiche Anreize haben, ihre finanziellen Ressourcen effizient und verantwortungsvoll einzusetzen um die öffentlichen Aufgaben zu erfüllen. Die steuerliche Gleichstellung trägt dazu bei, dass die finanziellen Mittel gleichwertig behandelt werden und eine faire Verteilung stattfindet.
Grund 3: Wettbewerbsneutralität. Dieser Grund mag zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ganz zutreffen, aber in einem zukünftig liberalen Strommarkt, den die GLP unterstützt, braucht es die steuerliche Gleichstellung. Damit werden gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den verschiedenen Arten von Unternehmen geschaffen.
Öffentlich-rechtliche Unternehmen und AG mit öffentlichem Auftrag erfüllen meistens ähnliche Aufgaben im öffentlichen Interesse, bspw. im Bereich der Infrastruktur oder von öffentlichen Dienstleistungen. Durch die steuerliche Gleichstellung wird vermieden, dass Unternehmen aufgrund ihrer Rechtsform oder ihrer Organisationsstruktur Wettbewerbsvorteile oder -nachteile haben werden.
Die GLP-Fraktion – zumindest jene von uns, die noch da sind – wird die steuerliche Gleichbehandlung unterstützen.
- InterventoPatrick Freudiger(Unione democratica di centro)Gran ConsiglioPatrick Freudiger, Langenthal (SVP), Motionär. Merci, Herr Präsident, geschätze Frau Finanzdirektorin, geschätzte verbliebene Kolleginnen und Kollegen, es scheint schon ein gewisser Exodus eingesetzt zu haben. Umso mehr freue ich mich über jene, die noch da sind. Nein, Spass beiseite: Worum geht es bei diesem Vorstoss?
Es geht um Gleichbehandlung, die eigentlich im Steuerrecht ein fundamentales Prinzip sein sollte. Wenn zwei das Gleiche machen, sollten sie auch gleich besteuert werden. Heute ist es ja so, dass der Kanton oder eben auch die Gemeinden nicht mehr einfach alles selber machen, sondern man gliedert Verwaltungsbetriebe aus. Das ist Gang und Gäbe, und dafür gibt es auch vernünftige Gründe. Entweder kann man das als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt machen – die Gebäudeversicherung Bern (GVB) ist ein Beispiel des Kantons, und auf Gemeindeebene gibt es auch Anstalten; es geht ja hier vor allem um Gemeindeanstalten –, oder man kann es als Aktiengesellschaft (AG) machen.
Bis vor Kurzem war es so, dass es steuerlich nicht einen so grossen Unterschied machte, welche Rechtsform man wählt. Weil man eine öffentliche Aufgabe hatte, war man relativ schnell steuerbefreit. Seither hat das Bundesgericht die Rechtsprechung angepasst, und jetzt gibt es eine Differenz. Wenn eine AG eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt und nachher Dividenden an das Trägergemeinwesen ausschüttet, an die Gemeinde, die 100 Prozent der Aktien besitzt, ist sie relativ schnell steuerpflichtig, denn: Wenn man nicht irgendeine Spezialfinanzierungslösung hat, führt eine Dividendenauszahlung in der Regel dazu, dass man trotz öffentlichem Auftrag steuerpflichtig ist.
Bei der selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt ist man im Kanton Bern aufgrund der Rechtsform steuerbefreit. Man ist als als Anstalt schneller steuerbefreit im Vergleich zur AG. Jetzt gibt es Nuancen: Wenn die Anstalt ausserhalb der Gemeinde tätig ist, sieht es wieder ein bisschen anders aus, aber auf dem Boden der Gemeinde, in der die Anstalt ein Monopol hat, ist sie durch ihre Rechtsform steuerbefreit, auch wenn sie Dividenden ausschüttet. Man nennt das dort nicht Dividendenausschüttung, sondern es ist die Gewinnablieferung an das Gemeindewesen aus dem Dotationskapital, aber wirtschaftlich betrachtet ist es das Gleiche: Man liefert Gewinn ab, die AG als Dividende – Verlust der Steuerbefreiung –, und die Anstalt liefert es als Gewinnablieferung zum Dotationskapital ab und bleibt steuerbefreit.
Diese Ungleichbehandlung ist stossend, und hier setzt der Vorstoss an. Er verlangt nicht mehr und nicht weniger, als dass für selbstständige Anstalten auf der einen Seite und für AG im Eigentum der Gemeinde, des Trägergemeinwesens auf der anderen Seite steuerlich genau die gleichen Voraussetzungen gelten sollen.
Die Regierung, das haben wir gesehen, lehnt den Vorstoss ab. Sie verweist auf Unterschiede zwischen Anstalt und AG. Uns vermag diese Begründung nicht zu überzeugen. Wir haben den Fokus auf die EW, die Elektrizitätswerke gelegt, und wenn man dort die Anstalten und die AG vergleicht, muss man einfach sagen: Hier bestehen wirtschaftlich betrachtet vergleichbare, wenn nicht sogar praktisch identische Verhältnisse. Sowohl EW, die als Anstalt fungieren, als auch solche, die als AG fungieren, sind an der langen Leine, haben sehr viel Autonomie, nehmen am Markt teil, haben viel Flexibilität, und dann ist es einfach nicht einsehbar, warum sie steuerlich anders behandelt werden sollen.
Ja, es besteht eine Wettbewerbsverzerrung. Die Regierung verneint das zwar, mir ist aber nicht genau klar, warum, denn: Wenn ein Player steuerbefreit, der andere aber steuerpflichtig ist, haben wir doch offensichtlich eine Wettbewerbsverzerrung. Es ist auch eine Ungleichbehandlung gegenüber dem Trägergemeinwesen, denn wenn die AG steuerpflichtig ist, wird der Gewinn entsprechend kleiner und damit auch die Möglichkeit zur Ausschüttung an den Eigentümer. Man kann weniger ausschütten, weil man eben vorher den Gewinn besteuern musste. Die steuerbefreite Anstalt hingegen kann sozusagen das volle Gewinnsubstrat an die Gemeinde abliefern. Es ist also nicht nur eine Ungleichbehandlung der wirtschaftlichen Akteure, es ist auch eine ungerechtfertigte Besserstellung des jeweiligen Gemeinwesens.
Jetzt kann man sagen: Jede Gemeinde kann ja selber entscheiden, wie sie ihre ausgegliederten Betriebe strukturiert. Das mag richtig sein, geht aber an der praktischen Realität vorbei. In den 90er-Jahren und zu Beginn der 2000er-Jahre fanden diese Ausgliederungen statt. Damals orientierte man sich an den damaligen Spielregeln. Sehr viele Gemeinden ... (Der Präsident bittet den Redner, zum Schluss zu kommen. / Le président demande à l’orateur de conclure.) Merci, ich mache noch den Satz fertig. – Sehr viele Gemeinden haben sich aufgrund der damaligen Spielregeln für die AG entschieden, und jetzt werden die Regeln während des Spiels geändert. Das ist nicht fair. Darum: Ja zur Gleichbehandlung und danke für Ihre Unterstützung.
- InterventoFrancesco Marco Rappa(Alleanza del Centro)Gran ConsiglioPräsident. Dann kommen wir jetzt zum letzten Traktandum, zu Traktandum 95. Das ist eine Motion von Grossrat Freudiger: «Gleich lange Spiesse für privatrechtliche Organisationen und kommunale Anstalten – steuerliche Privilegien für Anstalten korrigieren». Der Regierungsrat lehnt die Motion ab. Der Motionär hat das Wort. Er müsste sich noch anmelden. – Jawohl, ich gebe dir das Wort.
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