Andrea Caroni · PLR
Diese Bestimmung schafft die gesetzliche Grundlage für eine Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen in Bezug auf die Mitwirkung der Kantone bei der Weiterentwicklung des einschlägigen EU-Rechts. Die entsprechende Vereinbarung besteht auch bereits. Die KdK paraphierte sie im März 2026, und der Bundesrat stimmte ihr im April 2026 zu. Sie lag auch Ihrer Kommission vor. Sie steht unter dem Vorbehalt, dass das Paket grosso modo wie damals bekannt angenommen wird.
Inhalt der Vereinbarung ist zum einen die Information der Kantone, zum anderen deren Mitwirkung beim Decision Shaping, bei der Streitbeilegung und beim hochrangigen Dialog Schweiz-EU. Die Kantone taten an der Anhörung in unserer Kommission am 29. Juni kund, dass sie sowohl mit der Gesetzesbestimmung als auch mit der Vereinbarung einverstanden sind. Ihre Kommission trägt diese Gesetzesanpassung diskussions- und oppositionslos mit, und ich empfehle Ihnen, das ebenso zu tun.