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Diana Gutjahr · UDC

detexte du discours
Suisse24 sept. 2026

Eine grosse Minderheit beantragt Ihnen, die Motion weiterhin, also auch in der abgeänderten Version, abzulehnen.

Ich erkläre Ihnen, warum der vorliegende Kompromiss keine Lösung ist. Die Schlechtwetterentschädigung wurde für Betriebe geschaffen, die eigene Mitarbeiter beschäftigen. Personalverleiher sind aber keine solchen Betriebe; das sagt schon der Name "Personalverleih". Ihr Geschäftsmodell besteht darin, Personal flexibel dort einzusetzen, wo Bedarf besteht. Fällt ein Einsatz wetterbedingt aus, ist es die ureigene Aufgabe eines Personalverleihers, seine Leute anderswo einzusetzen. Das ist kein Sonderfall, sondern das ist das Kerngeschäft.

Mit der Motion wird nun das unternehmerische Risiko dieses Geschäftsmodells auf die Arbeitslosenversicherung verschoben. Dies ist eine Ausweitung des Versicherungsprinzips, die wir nicht mittragen können. Der Ständerat nahm die Motion deshalb auch nicht in der ursprünglichen Fassung an, sondern mit einer Einschränkung: Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung sollen nur Temporärangestellte haben, die seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen im selben Arbeitsverhältnis in der Temporärbranche stehen. Dieser Kompromiss soll die kurzfristigen, also klassischen Temporäreinsätze ausklammern und nur die faktischen Langzeitanstellungen erfassen.

Auf den ersten Blick klingt das nach einer vernünftigen Eingrenzung. Doch auch dieser Kompromiss ändert nichts Grundsätzliches. Im Gegenteil: Er zeigt exemplarisch, wie ungeklärt diese ganze Vorlage eigentlich ist. Bereits die Frage in der Kommission, welche sechs Monate überhaupt zählen sollen, konnte nicht einheitlich beantwortet werden. Zählt die Anstellungszeit beim Temporärbüro oder die Einsatzdauer beim konkreten Betrieb? Die Verwaltung sagte uns dazu, dass nicht die Zeit beim Einsatzbetrieb, sondern die Zeit beim Verleiher massgebend sei. Das heisst konkret: Jemand kann sechs Monate bei derselben Verleihfirma angestellt sein und dabei wöchentlich die Baustelle, also den Auftraggeber, wechseln, und er wäre trotzdem anspruchsberechtigt. Gerade dieses Beispiel mit häufigen Wechseln zeigt auf, dass keine langfristige Bindung an einen Betrieb besteht oder bestehen muss.

Selbst innerhalb der Kommission gingen die Auffassungen dazu auseinander, was der Ständerat mit seinem Beschluss überhaupt gemeint hatte. Wenn wir als Gesetzgeber schon nicht schlüssig sagen können, wo die eigentliche Anstellung besteht - wie sollen dann die Arbeitslosenkassen, die Verleiher und die Einsatzbetriebe in der Praxis die Anstellungssituationen auseinanderhalten können? Eine solche Regelung schafft keine Klarheit - nein, sie schafft Verwirrung. Man muss sich deshalb ernsthaft fragen, ob hier nicht einfach das Risiko möglichst elegant ausgelagert werden soll, ohne dass wirklich geklärt ist, wer es am Ende tragen oder wer es am Ende administrativ abwickeln muss.

Hinzu kommt, dass wir mit der Motion eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Branchen schaffen. Auch Unternehmungen anderer Branchen haben unregelmässige projektbezogene Aufträge und kennen Auftragsschwankungen - denken wir an das Gastgewerbe oder an Eventfirmen. Trotzdem erhalten sie keine Sonderregelungen bei Witterungs- oder saisonbedingten Ausfällen. Weshalb soll also ausgerechnet die Temporärbranche solche Sonderregelungen erhalten?

Schliesslich entscheiden sich Menschen bewusst für eine Temporäranstellung, eben genau wegen der Flexibilität und der Möglichkeit, Berufsfelder und Einsatzdauer selbst wählen zu können. Diese Flexibilität bringt Vorteile, gerade auch bei den Kündigungsfristen, wo Temporärangestellte gegenüber Festangestellten klar im Vorteil sind. Wer von dieser Flexibilität profitiert, muss eben auch Risiken tragen.

Die Minderheit ist deshalb der Meinung, dass wir diesen Systemwechsel nicht vornehmen sollten - nicht, weil uns die Situation der Temporärangestellten gleichgültig wäre, sondern weil die Schlechtwetterentschädigung das falsche Instrument für dieses Problem ist und weil auch der vorliegende Kompromiss die zentrale Abgrenzungsfrage ungelöst lässt.

Ich bitte Sie deshalb, meiner Minderheit zu folgen.

Transcription
parlament.ch
Institution
Suisse

Données: OpenParlData · CC BY 4.0