Hansjörg Knecht
- Parti
- Union démocratique du centre
- Parlement
- Suisse
- Circonscription
- Argovie
- Page du Parlement
- Profil officiel
- Sexe
- Homme
- Né(e) le
- 24. März 1960
- Profession
- Müllereitechniker, Kaufmann
- Langue
- Allemand
- Adresse
- 5325 Leibstadt
- Grand Conseil (AG)
- Union démocratique du centre· Zurzach
- Wikidata
- Q118541
- Organe source
- CHE
- Source mise à jour
- 26.06.2026
- Enregistrement mis à jour
- 11.07.2026
- Premier import
- 14.08.2025
- OuiSuisseLoi fédérale contre la concurrence déloyale (LCD). Modification (Objet du Conseil fédéral)Conseil des EtatsSession d'été 2022 · 30.05.2022Résultat: 38 Oui · 7 Non · 0 Abst. · 0 Absent
- OuiSuisseLoi fédérale contre la concurrence déloyale (LCD). Modification (Objet du Conseil fédéral)Conseil des EtatsSession d'été 2022 · 30.05.2022Résultat: 36 Oui · 9 Non · 0 Abst. · 0 Absent
- N a pas participé au voteSuisseLoi fédérale concernant l’allocation de subventions à l’École cantonale de langue française de Berne. Révision totale (Objet du Conseil fédéral)Conseil des EtatsSession d'été 2022 · 30.05.2022Résultat: 40 Oui · 0 Non · 3 Abst. · 2 Absent
- OuiSuisseHarmonisation des peines et adaptation du droit pénal accessoire au nouveau droit des sanctions (Objet du Conseil fédéral)Conseil des EtatsSession d'été 2022 · 30.05.2022Résultat: 38 Oui · 5 Non · 0 Abst. · 2 Absent
- NonSuisseHarmonisation des peines et adaptation du droit pénal accessoire au nouveau droit des sanctions (Objet du Conseil fédéral)Conseil des EtatsSession d'été 2022 · 30.05.2022Résultat: 20 Oui · 23 Non · 0 Abst. · 2 Absent
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- texte du discoursSuisse
Bei der Einführung der CO2-Abgabe wurde der Stimmbevölkerung zugesichert, dass die Einnahmen auch wieder an die Bevölkerung rückverteilt würden. Diese Zusage wurde dann bereits mit dem Gebäudeprogramm gebrochen, indem ein Drittel für dieses Programm abgezweigt wurde. Nun sollen gemäss Kommissionsmehrheit und Bundesrat gar fast 50 Prozent der Einnahmen der Bevölkerung und der Wirtschaft vorübergehend, d.[NB]h. bis ins Jahr 2030, vorenthalten werden; ich erlaube mir hier die Prognose, dass dies dann über diesen Zeitpunkt hinaus so bleiben wird. Gemäss Botschaft des Bundesrates geht es dabei um mehr als 200 Millionen Franken im Jahr, welche der Bevölkerung und der Wirtschaft zusätzlich entzogen werden sollen, und dies in einer Zeit, wo diese Rückverteilung für weite Teile der Bevölkerung und der Wirtschaft eine willkommene Entlastung darstellt.
Dass ein Teil der CO2-Abgabe ins Gebäudeprogramm fliesst, ist als Umverteilung von unten nach oben zu bezeichnen. Es profitieren nämlich nur diejenigen, welche Immobilien besitzen und sich obendrein auch noch die entsprechenden Erneuerungsinvestitionen leisten können. Das Nachsehen haben Leute, welche die Mittel dazu nicht haben und mit der Teuerung zu kämpfen haben.
Auch bezüglich der Verfassungsmässigkeit gibt es grosse Vorbehalte. Ich verweise hier auf die Stellungnahme des Bundesamtes für Justiz, welches sich zu dieser Verwendung von fast 50 Prozent bzw. "weniger als die Hälfte", wie es im Gesetzesartikel heisst, äussert. Bereits die Tatsache, dass wie bisher ein Drittel der CO2-Abgabe nicht an die Bevölkerung und die Wirtschaft rückerstattet wird, sieht ein namhafter Teil der juristischen Lehrmeinungen als kritisch an.
Im Sinne einer pragmatischen Lösung schliesse ich mich aber der Auslegung des Bundesamtes für Justiz an, das der Auffassung ist, dass die Teilzweckbindung einen Drittel des Ertrages nicht übersteigen darf. Die CO2-Abgabe ist als Lenkungsabgabe konzipiert, was bekanntlich keiner expliziten Erhebungskompetenz in der Bundesverfassung bedarf; eine allgemeine Sachkompetenz genügt. Spätestens aber mit der von der Mehrheit getragenen Vorlage, die fast die Hälfte der Erträge von der Rückverteilung ausnehmen will, wandelt sich die CO2-Abgabe zu einer Steuer, wozu die verfassungsmässige Grundlage fehlt. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Bundesrat in der Botschaft mit einem - Herr Bundesrat, ich getraue mich hier, es so zu sagen - "Buebetrickli" noch eine andere vermeintlich verfassungskonforme Auslegung gefunden hat. In solchen Rechtsfragen findet man immer genügend Kreativität und alternative Interpretationen, die den eigenen Standpunkt stützen, was die Juristen hier im Saal wohl bestätigen können. Objektiv gesehen ist allerdings dem überwiegenden Teil der Rechtslehre zu folgen, welche einen solchen Vorgang als einen klaren Bruch der Verfassung einstuft.
Vor einigen Tagen fand im Kanton Aargau im Hinblick auf die Ständeratswahlen eine Podiumsdiskussion statt. Ich war [PAGE 911] zwar da nicht mehr dabei. Aber den Medien konnte ich entnehmen, dass mein sehr geschätzter Kollege Burkart dabei betonte, dass im Ständerat die Verfassungsmässigkeit von Anliegen einen hohen Stellenwert habe. Dem kann ich nur beipflichten, (Heiterkeit) und ich bitte Sie, diese Aussage zu honorieren und die Verfassung hier auch zu respektieren.
Zur fehlenden Verfassungsmässigkeit der vorgesehenen Regelung kommt auch noch ihre fehlende Tauglichkeit in der Praxis hinzu. Sie würde nämlich zu einem sprunghaften Nachfrageüberhang bis ins Jahr 2030 führen. Der Bausektor ist heute bereits massiv ausgelastet: Fachkräfte fehlen, Material fehlt. Dieser Mangel ist nicht zu unterschätzen. Darum benötigt der Bausektor keine kurzfristigen Booms, sondern ein gesundes und tragbares Wachstum.
Darum bitte ich Sie, hier meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.
- texte du discoursSuisse
Ich erachte die von der Mehrheit angestrebte Regelung aus verschiedenen Gründen als problematisch: Sie erweitert die Rechtsetzungskompetenz des Bundesrates über Gebühr; das ist eine Tendenz, die sich übrigens auch bei anderen Vorlagen feststellen lässt. Ich halte dies für bedenklich und bitte Sie, den bewährten Grundsatz der Gewaltenteilung nicht stetig weiter zu untergraben.
Weiter meine ich, dass neue Vorgaben in diesem Bereich eigentlich nicht zu einem sehr grossen Mehrwert führen, sondern lediglich zu zusätzlicher Bürokratie. Wie es halt so ist: Es ist zweifelsohne einfach, hier im Rat solch harmlos klingende Regelungen zu beschliessen; die Zeche bezahlen ja dann diejenigen, die das Gesetz konkret anwenden bzw. die zusätzliche Bürokratie bewältigen müssen. Überdies ist das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister noch nicht einmal überall adäquat umgesetzt.
Für mich überwiegen die negativen Aspekte der von der Mehrheit unterbreiteten Regelung die positiven bei Weitem. Darum ersuche ich Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.
- texte du discoursSuisse
Ich empfehle Ihnen natürlich, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen. Ich bin mir bewusst, dass die Version der Mehrheit verlockend klingt. Effizienz - wer möchte das nicht? Nur wird Effizienz auch ohne diese Regelungen im Gesetz erreicht. Wer keine Energie verschwendet, der spart ja Geld. Das ist besonders bei den heutigen Strompreisen bereits Anreiz genug. Mischt sich aber der Staat mit Vorgaben ein, wächst nicht die Energieersparnis, sondern es wachsen in erster Linie die Bürokratie und die Kosten.
Mir ist bewusst, dass es der Bundesrat in der Hand hätte, hier möglichst unbürokratische Lösungen vorzuschlagen. Aber meine langjährige politische Erfahrung zeigt mir, dass die Verwaltung stets den Hang zum Perfektionismus hat. Daher ist damit zu rechnen, dass der Verwaltungsaufwand beim Bund stärker wachsen wird als in der Kommission in Aussicht gestellt. Aber nicht nur dort, sondern auch bei den Lieferanten, bei den Elektrizitätslieferanten unter anderem, wird der Aufwand steigen. Berappen werden die zusätzlichen Kosten die Steuerzahler und die Verbraucher.
Wir sollten solche Belastungen für die Endverbraucher aber gerade in der heutigen Zeit nicht aus den Augen verlieren. Zahlreiche Haushalte und Unternehmen werden nächstes Jahr teils massive Strompreisaufschläge verkraften müssen. Kürzlich, Sie erinnern sich, fand eine Kaufkraftdemonstration auf dem Bundesplatz statt. Das Motto war: "Alles wird teurer." Viele Leute haben heute schon Probleme damit, die Rechnungen, sprich auch die Stromrechnung, begleichen zu können. Ich finde daher, dass wir mit solchen Regelungen nicht noch weiter an der Preisschraube drehen sollten.
Überdies sind, selbst wenn man staatliche Effizienzziele unterstützt, diese eine Sache der Kantone. Zudem berücksichtigen die von der Kommission geplanten Massnahmen das Problem der grauen Energie und der Entsorgungsmassnahmen nicht genügend. Insgesamt betrachtet ist es nämlich nicht unbedingt umweltfreundlicher, ein Gerät vor dem Ablauf seiner Lebensdauer aus dem Verkehr zu ziehen und zu verschrotten.
Ich bitte Sie daher, die Vorlage in diesem Punkt nicht zu überladen und keine kontraproduktiven, zusätzlichen Strompreissteigerungen zu provozieren, denn solche sind, wie[NB]erwähnt,[NB]für[NB]die[NB]Verbraucher in der heutigen Zeit nicht verkraftbar.
- texte du discoursSuisse
Auslöser meiner Motion ist eine seit mehreren Jahren laufende Diskussion in der Nahrungsmittelbranche, in die ich bekanntlich aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit einen vertieften Einblick habe. Der Hintergrund der Diskussion ist, dass in der Zollerleichterungsverordnung die Zollerleichterungen nach Verwendungszweck oftmals an sogenannte Ausbeuteziffern geknüpft werden. Diese definieren, welcher Anteil der importierten Rohstoffe einer bestimmten Verwendung - für die die Zollerleichterung letztlich gedacht ist - zugeführt werden muss. Dabei ist etwa an die Vorgabe zu denken, wie viel Mehl aus importiertem Getreide gewonnen werden muss.
Gestützt auf die Zollerleichterungsverordnung hatte der Bund seit 1959 in einigen Anwendungsfällen solcher Zollerleichterungen die Ausbeuteziffern zur Verarbeitung der eingeführten Landwirtschaftserzeugnisse bewusst tiefer angesetzt als die technisch mögliche Ausbeute. Durch diese langjährige Praxis des Bundes gewährte dieser eine gewisse Quersubventionierung dieser Produkte, da ein Teil des Endprodukts auch auf dem normalen Markt abgesetzt werden kann. Diese für den Bund notabene kostenlose Quersubventionierung ermöglicht die Erstellung bestimmter Produkte in der Schweiz, die ansonsten aufgrund des Zollregimes für Agrarprodukte nicht möglich wäre.
Nun wurde jedoch vor einiger Zeit die Frage aufgeworfen, ob eine genügende gesetzliche Grundlage für die behördenseitig bewusst tiefere Ansetzung der Ausbeutequoten besteht oder nicht. Im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens wurde dies durch den Bundesrat vor rund zwei Jahren verneint und das EFD angewiesen, seine langjährige Praxis aufzugeben und in der Folge verschiedene, teils seit mehr als sechzig Jahren bestehende Ausbeuteziffern auf die technisch möglichen Prozentwerte anzuheben.
Diese unerwartete Kehrtwendung der Bundesverwaltung hat bei den betroffenen Betrieben wie eine Bombe eingeschlagen, gerade auch deshalb, weil man sich in gutem Glauben auf die Behördenpraxis verlassen hat, und im Wissen darum, immer wieder Investitionen in den Maschinenpark, in die [PAGE 697] eigene Infrastruktur und natürlich nicht zuletzt in die Anstellung sowie in die Aus- und Weiterbildung von Personal getätigt zu haben. Folglich galt es, eine Lösung zu finden, um die drohende Schliessung von Betrieben und den Verlust von Arbeitsplätzen zu verhindern.
Der Einbau der angeblich fehlenden gesetzlichen Grundlagen in das neue Zollgesetz liegt auf der Hand. Wie wir jedoch alle wissen, kommt diese Gesetzesrevision nur sehr schleppend voran, und den betroffenen Unternehmen läuft im wahrsten Sinne des Wortes die Zeit davon. Soll ihnen vom Gesetzgeber geholfen werden, muss dies jetzt geschehen.
Dies ist denn auch der Grund, weshalb ich trotz laufendem Gesetzesverfahren eine Motion zur vorgezogenen punktuellen Revision des Zollgesetzes - es geht um die Anpassung eines einzigen Artikels, nämlich von Artikel 14 des Zollgesetzes - eingereicht habe. Meine Motion soll einzig die als fehlend bemängelte Gesetzesgrundlage für die jahrzehntelange Praxis schaffen. Zusätzlich soll sie der teilweise geäusserten Befürchtung Rechnung tragen, dass es durch den möglichen Verkauf eines Teils der zollbegünstigt produzierten Waren ausserhalb der primär dafür vorgesehenen Verwendung zu einer Wettbewerbsverzerrung kommen könnte.
Erlauben Sie mir noch, auf die Begründung des Bundesrates für seine ablehnende Haltung einzugehen. So führt der Bundesrat unter anderem ins Feld, dass die Rechtsgrundlage zu ausufernd wäre. Dem entgegne ich: Durch die Anpassung des Zollgesetzes soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit die bis Ende 2022 vom Bund gewährten Querstützungen fortgeführt werden können - nicht mehr und nicht weniger. Damit eine ausufernde Anwendung verhindert werden kann, habe ich bewusst eine Kann-Formulierung gewählt und zwei Zusätze, Litera a und Litera b, eingebaut. Die Formulierung "der Erhalt der bestimmten Verwendung" zeigt meines Erachtens hinreichend, dass keine ausufernde Ausdehnung der Anwendung möglich ist.
Der Bundesrat beantragt meine Motion also offenbar auch zur Ablehnung, weil sie seines Erachtens zu breit gefasst ist und die beantragte Gesetzesänderung somit eine präjudizielle Wirkung in Bezug auf andere Waren hätte. Das ist für mich jedoch kein Grund, die Motion abzulehnen. Der Kritik des Bundesrates am Motionstext kann problemlos Rechnung getragen werden, indem die Motion im Zweitrat gezielt angepasst wird.
Zur Wettbewerbsverzerrung: Auch das Argument, dass es zu Wettbewerbsverzerrungen kommen könnte, ist nicht richtig. Bereits heute wird durch die jährliche Ausschreibung des Geschäftes unter den Schweizer Mühlen - ich selber mache mit meinem Betrieb hier jeweils auch mit - sichergestellt, dass die Quersubventionierung aus dem Brotmehl vollumfänglich in die Preisgestaltung des Fabrikmehls einfliesst. Aufgrund des wettbewerbsrechtlichen Vorbehaltes des Bundesrates sieht meine Motion nun gezielt zusätzlich vor, dass bei der Umsetzung die rechtsgleiche Behandlung sicherzustellen ist, indem Litera a der Gesetzesbestimmung neu ausdrücklich festhält, dass die wirtschaftlichen Vorteile, die durch eine andere Verwendung eines Teils der importierten Waren erzielt werden, vollumfänglich zur Vergünstigung der Waren genutzt werden müssen. Das Argument der Ungleichbehandlung und der Wettbewerbsverzerrung wurde mit dem Text des Antrages somit vollumfänglich adressiert und bewusst auch entkräftet.
Für die Einfuhr von Weichweizenmehl zur Herstellung von Stärke könne eine Zollerleichterung beantragt werden. Eine solche Zollerleichterung besteht heute nicht. Aber selbst eine bisher gar nicht zur Diskussion stehende Zollreduktion für sämtliches Weichweizenmehl würde nicht zum heutigen Effekt führen, sondern nur zum selben Resultat wie die Anhebung der Ausbeutenorm auf Weizen auf den technisch möglichen Wert von 75 Prozent. Konkret heisst das, dass die Querstützung eben auch beim Import von Mehl wegfallen würde, was das Geschäft des einzigen Schweizer Stärkeherstellers, der Blattmann Schweiz AG, genauso infrage stellt wie die Anhebung der Ausbeuteziffer.
Was aber bei einer Zollreduktion auf Mehl ganz sicher verloren ginge, wäre die auf dem infrage stehenden Geschäft basierende Vermahlung von 10 Prozent des gesamten Schweizer Brotgetreides. Dieser Wegfall von gegen 60[NB]000 Tonnen würde den harten Wettbewerb gerade auch zum Nachteil der kleineren Unternehmen weiter beschleunigen und unweigerlich zur Schliessung von Betrieben und zum Verlust der damit verbundenen Arbeitsplätze der Schweizer Mühlen führen. Entgegen der Meinung des Bundesrates betrifft das Thema somit nicht nur wenige Unternehmen, sondern ist für die gesamte Wertschöpfungskette relevant, und dies notabene zugunsten ausländischer Unternehmen, die die Lieferung der erwähnten Mahlmenge durch Importe noch so gerne übernehmen würden.
Zum Verstoss gegen WTO- und EU-Freihandelsrecht: Fakt ist, dass die Zollbegünstigung für die Stärkeherstellung durch eine Verfügung des EFD seit 1959 besteht und seither weder zu einer Intervention auf internationaler Ebene geführt hat noch während der letzten sechzig Jahre von der Bundesverwaltung als Verstoss gegen internationales Recht betrachtet worden ist. Dieses Argument wirkt meines Erachtens also stark vorgeschoben. Ansonsten wäre es ja schon längst von unseren internationalen Partnern aufgegriffen worden.
Zuletzt noch zum Verstoss gegen das Subventionsgesetz: Auch dieses Argument mit dem Subventionstatbestand greift meines Erachtens nicht. Die Querstützung soll ja eben gerade auf Gesetzesstufe vorgesehen werden und erhält so eine formell-gesetzliche Grundlage. Es wird also nichts versteckt, sondern es wird einfach ein seit sechzig Jahren vom Bund verfügter rechtlicher Mechanismus neu auch auf Gesetzesstufe ausdrücklich vorgesehen. Dies erfolgt, nachdem den betroffenen Unternehmen vom Bundesrat in einem kürzlich erfolgten Beschwerdeverfahren vorgehalten worden ist, die langjährige Praxis seiner eigenen Verwaltung entbehre einer gesetzlichen Grundlage.
Die Vorteile der Motion überwiegen diese hypothetischen Befürchtungen der Verwaltung bei Weitem. Die Motion kostet den Bund nichts, erhält einen seit sechzig Jahren bestehenden Schweizer Wirtschaftszweig und damit Schweizer Wertschöpfung und Arbeitsplätze, stützt die Versorgungssicherheit durch die Erhaltung von Vermahlungskapazitäten bei den Mühlen, aber auch bei der Herstellung von Stärke und Glukose, und lässt sich sehr einfach umsetzen respektive fortführen.
Ein Problem bleibt allerdings: der Zeitdruck. Die aktuell von der Zollbegünstigung profitierenden Unternehmen konnten 2023 noch mit im Jahr 2022 importiertem Weizen bedient werden. Dies wird für 2024 nicht mehr möglich sein, und es droht der Kollaps dieser Geschäfte.
Darum bitte ich Sie, Frau Bundesrätin, sich in Ihrer Antwort auch dazu zu äussern, ob der Bund bereit ist, die früheren Ausbeutenormen noch weiter anzuwenden, bis Klarheit über die Annahme oder Ablehnung meiner Motion in beiden Räten besteht. Angesichts der erst angelaufenen Beratung des Zollabgabengesetzes und der drohenden unnötigen Vernichtung von Arbeitsplätzen bin ich der Ansicht, dass dies aufgrund der bewährten jahrzehntelangen Praxis des Bundes und trotz des Beschwerdeentscheids des Bundesrates zwingend zugesichert werden müsste.
- texte du discoursSuisse
Viele von Ihnen kennen sicher den deutschen Sänger Reinhard Mey. Ebendieser Reinhard Mey hat im Jahr 1976 mit seinem Lied "Einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars" die Leiden aller Bürokratiegeplagten besungen. Dieses Lied, das muss ich Ihnen sagen, ist zeitlos. Genau so, wie es von Reinhard Mey darin beschrieben ist, geht es mir, und darum erlaube ich mir als Unternehmer, hier zu dieser Vorlage einleitend auch etwas zu sagen. So geht es mir, wie vielen tausend KMUlern in diesem Land, tagaus, tagein. Vorschriften über Vorschriften, Formulare über Formulare - man kommt immer weniger dazu, noch wirklich produktive Tätigkeiten in den Unternehmen zu erledigen. Diese übermässige Bürokratie ist ein akutes Problem. Das kann man auch den Zahlen in der Botschaft des Bundesrates zur Einführung der Regulierungsbremse entnehmen.
Ich kann Ihnen sagen, dass ich auch nicht untätig war und über die Jahre hinweg mehrere Vorstösse gegen Bürokratieauswüchse lanciert habe. 2014 reichte ich das Postulat 14.3514, "Agrarpolitik 2018-2021. Massnahmenplan zum Abbau der überbordenden Bürokratie und zur Personalreduktion in der Verwaltung", ein; es wurde vom Bundesrat zur Annahme empfohlen und dann vom Nationalrat angenommen. Meine ernüchternde Bilanz zehn Jahre später: Das Gegenteil ist eingetroffen, der Auftrag wurde nicht erfüllt, die Verwaltung wurde weiter ausgebaut, nach meiner Rechnung um rund 4000 Stellen. 2016 habe ich die Interpellation 16.3304, "Entwicklung der Regulierungstätigkeit", eingereicht. Wenn man das anschaut, wird einem aufgrund der ganzen Regulierungstätigkeit übel. Meiner parlamentarischen Initiative 16.500, "Verbindliche Qualitätschecks von Regulierungen bereits im Vernehmlassungsbericht", wurde glücklicherweise von den Kommissionen in beiden Kammern Folge gegeben, und das Anliegen findet jetzt im Rahmen des Unternehmensentlastungsgesetzes Einzug in die Gesetzgebung. Der letzte Vorstoss wurde 2017 von mir eingereicht, die Motion 17.4159, "Entrümpelung des Bundesrechts". Es wäre eigentlich dringend nötig, dass man hier endlich einmal darangehen würde, alte Erlasse entsprechend zu entrümpeln.
Vorstösse zur Senkung des Bürokratieaufwands sind bei Parlamentskolleginnen und -kollegen durchaus beliebt, sogar bei jenen, welche wohl nur vom Hörensagen her wissen, was Regulierungen für KMU effektiv bedeuten. Dann gibt es auch noch Politiker, welche die administrativen Lasten, den Bürokratie-Dschungel, meist wortreich beklagen, aber ungerührt weiter aufforsten. Es entspricht leider dem heutigen Zeitgeist, dass es bei jedem auch nur so kleinen Missstand sofort Vorstösse hagelt und dieser vermeintliche Missstand dann unbedingt auch gesetzlich geregelt werden muss. Kaum jemand hat noch den Mut zur Lücke. [PAGE 497]
Es ist auch so, dass in der Regel jede Gesetzesrevision darauf hinausläuft, dass das neue Gesetz deutlich umfangreicher als das bisherige wird. Die Systematische Rechtssammlung umfasst heute über 70[NB]000 Seiten und hat jährlich einen Zuwachs von 1400 Seiten - das kann man auch nachlesen. Es sind also 800 neue Erlasse und Änderungserlasse pro Jahr.
Es gibt auch ein Zitat von Ephraim Kishon, das den Nagel auf den Kopf trifft. Es lautet nämlich wie folgt: "Von allen Plagen, mit denen Gott der Herr unser Wirtschaftsleben heimsucht, ist die Bürokratie die weitaus schlimmste. Die Bürokratie ist nicht etwa ein Versagen der Regierung. Das glauben nur die Optimisten. Die Bürokratie ist die Regierung" - bzw., und das ist meine Ergänzung des Zitats, das Parlament - "selbst."
Ich gebe zu, ich war jetzt vielleicht etwas sarkastisch und bin vielleicht etwas stark auf dem Staat herumgeritten. Die gleiche Feststellung mache ich natürlich auch in der Privatwirtschaft. Auch diese hat den Hang zur Bürokratie übernommen, und die Unternehmen machen sich das Leben untereinander unnötig schwer. Denken Sie nur an die vielen Zertifizierungen im Lebensmittelsektor, an die Bestätigungen, die man immer wieder ausfüllen muss. Die Bürokraten haben vor allem in den Grossbetrieben ebenfalls Hochkonjunktur, und der gesunde Menschenverstand geht leider immer mehr verloren.
Nun wird mit diesen zwei Vorlagen wieder einmal versucht, die Bürokratie einzudämmen. Ich bin skeptisch, aber ich bin bereit, diesen eine Chance zu geben. Aber ich möchte es betonen: Bürokratie kann nicht mit noch mehr Bürokratie bekämpft werden. Die Umsetzung der Vorlagen muss daher zielgerecht und effizient erfolgen. Denn nochmals: Die Dynamik bzw. die Ausweitung der Regulierungstätigkeit ist das Hauptproblem. Dagegen gibt es nämlich nur ein Rezept: weniger Gesetze, kleinere Verwaltungen - Möglichkeiten und Vorschläge wie Befristungsklauseln, One-in-one-out-Regeln usw. haben wir hingegen zur Genüge. Denn nur so können wir das Problem an der Wurzel packen. Dieses Unternehmensentlastungsgesetz ist für mich daher etwas Symptombekämpfung, nicht mehr und nicht weniger.
Noch zum Inhaltlichen bzw. zum Minderheitsantrag Wicki zu Artikel 5a, "Prüfstelle für die Schätzungen der Regulierungskosten": Hier bin ich hin- und hergerissen. Grundsätzlich ist es einerseits so, dass Regulierungen erst mit einer unabhängigen Beurteilung die notwendige Qualität erhalten, die für die Tragweite solcher Regulierungsprojekte angebracht ist. Andererseits braucht es für eine unabhängige Prüfstelle auch das nötige Fachwissen. Ich befürchte einfach, dass dies ein aufgeblasener Apparat wird und dass sich Beratungsunternehmen mit Steuergeldern eine goldene Nase verdienen. Das ist meine Befürchtung. Zudem frage ich mich, ob es da nicht eine Doppelspurigkeit zu Artikel 6 gäbe, mit dem der Bundesrat ja eine verantwortliche Stelle für das Monitoring schaffen will. Hierzu kann vielleicht der Berichterstatter noch etwas sagen, wenn wir diesen Artikel behandeln.
Das sind meine allgemeinen Ausführungen zu dieser Vorlage.
- MotionSprecher
- MotionCosignataire
- Motion
- MotionCosignataire
- Motion
- PermanenteSuisse
- Vice-président(e)02.12.2019 – 03.12.2023
- PermanenteSuisse
- Membre02.12.2019 – 03.12.2023
- Permanente
- PermanenteSuisse
- Président(e)02.12.2019 – 03.12.2023
- Conseil
Images(1)
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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