MW
Master of Public Health, BLaw

Manuela Weichelt

Actif
La GaucheGroupe G
SuisseZoug

Mandat
Parti
La GaucheSource: Al
Groupe parlementaire
Groupe G
Parlement
Suisse
Circonscription
Zoug
Chambre / secteur
NR
Numéro de siège
57
Page du Parlement
Profil officiel
Personnel
Sexe
Femme
Né(e) le
21. Juli 1967
Profession
Conseiller/ère national/e
Contact
Adresse
Oberwiler Kirchweg 17
6300 Zug
Références et source
Wikidata
Q1536747
Organe source
CHE
Source mise à jour
16.06.2026
Enregistrement mis à jour
06.07.2026
Premier import
14.08.2025
Comportement de vote(8575)
  1. Oui
  2. Oui
  3. Oui
  4. Oui
  5. Non
Intérêts(12)
Badges d'accès(2)
  • Lobbyiste
    Métraux Béatrice Frédérique · Représentant/e de milieux intéressés
    30.09.2025 – 31.12.2199Suisse
    Co-Präsidentin AVIVO Schweiz
  • Collaborateur/trice personnel/le
    Huissoud Michel
    30.09.2025 – 31.12.2199Suisse
Interventions(220)
  1. texte du discours
    Suisse

    Die parlamentarische Initiative Kamerzin verlangt eine bessere Berücksichtigung der realen Beschäftigungsmöglichkeiten gesundheitlich beeinträchtigter Personen bei der Bestimmung der Erwerbsunfähigkeit und des Invaliditätsgrades. Dies soll im A-Test festgehalten werden.

    Wir befinden uns bereits in der zweiten Phase. Ihre SGK-N führte schon im Oktober 2025 Anhörungen durch. Die weitere Arbeit machten wir von den Ergebnissen des Weissenstein-Symposiums abhängig. Das Symposium fand Anfang dieses Jahres statt. Für diesen Sommer sind zudem Workshops und ein runder Tisch mit den wichtigsten Akteurinnen geplant, um ein mögliches Modell zur praktischen Umsetzung der parlamentarischen Initiative Kamerzin auszuarbeiten. Weiter liegt auch ein Expertenbericht von Professor Thomas Gächter und Dr. Michael Meier vor. Da die Behandlungsfrist der parlamentarischen Initiative diesen Sommer abläuft, haben wir über eine entsprechende Fristverlängerung zu entscheiden.

    Ihre SGK-N reichte auch eine Motion zur Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit auf der Grundlage realistischer Erwerbsmöglichkeiten ein, die unser Rat diese Woche, nämlich am 17. Juni 2026, guthiess, wie bereits vorhin gesagt wurde. Sie wissen, dass einer Motion in diesem frühen Stadium noch vieles passieren kann und wir sie noch längst nicht in trockenen Tüchern haben. Aufgrund der Erfahrungen damit, wie schwer sich die Verwaltung und der Bundesrat getan haben, den Willen des Parlamentes bei der parlamentarischen Initiative Kamerzin umzusetzen, besteht ein begründeter Verdacht, dass die Aufnahme des Anliegens der Motion in die nächste IV-Revision für die SGK-N erneut unbefriedigend sein wird.

    Deshalb stellt Ihnen unsere Minderheit den Antrag, die Frist der parlamentarischen Initiative Kamerzin zu verlängern.

    Zur Erinnerung: Die parlamentarische Initiative zielt darauf ab, einen Begriff zu überarbeiten, der in der Praxis nicht funktioniert, nämlich den Begriff "ausgeglichener Arbeitsmarkt". Der Begriff des ausgeglichenen Arbeitsmarktes ist ein fiktives, theoretisches Konzept, das den Menschen nicht gerecht wird.

    Die Minderheit bittet Sie deshalb aus all diesen Gründen, die parlamentarische Initiative Kamerzin aufrechtzuerhalten und die Fristverlängerung zu gewähren, bis wir die Gewähr haben, dass die Motion der SGK-N im Ständerat angenommen und in der bevorstehenden IV-Revision auch wirklich umgesetzt wird.

    Dies ist ein übliches Verfahren. Besten Dank für die Unterstützung der Minderheit.

  2. texte du discours
    Suisse

    2023 waren in Malaysia mehr als 200 000 Menschen von moderner Sklaverei betroffen; das entspricht der Bevölkerungszahl der Stadt Genf. Warum hat der Bundesrat nicht die Möglichkeit ergriffen, konkret etwas gegen diese Situation zu machen? Sie haben ein paar Ausführungen gemacht, aber keine konkreten. Was kann ich vom Bundesrat konkret im Bereich Sklaverei erwarten?

  3. texte du discours
    Suisse

    Ich nehme als Beispiel einmal die Meniskusverletzung einer Studentin. Studentinnen haben oft nicht viel Geld, sie haben jeweils auch die höchste Franchise. Das heisst, die Studentin zahlt dann zuerst einmal 2500 Franken selbst plus den Selbstbehalt von 700 Franken; sie hat auch sonst weniger Leistungen. Bei noch gravierenderen Sachen, wenn jemand nachher querschnittgelähmt ist oder sonst nicht mehr arbeiten kann, dann entfällt eine Unfallversicherung - und das bis zum Tode. Das sind gravierende Unterschiede.

  4. texte du discours
    Suisse

    Der Titel dieser Motion klingt sympathisch - oder nicht? Wer möchte Sportvereine nicht entlasten? Doch wenn wir genauer hinschauen, stellen wir fest, dass diese Motion die Vereine nicht einfach entlastet - sie verlagert Risiken auf Menschen, die den Sport überhaupt erst möglich machen: auf Trainerinnen und Trainer, auf Athletinnen und Athleten, auf Studierende, auf Rentnerinnen und Rentner sowie auf Selbständigerwerbende, die sich in Sportvereinen engagieren. Genau deshalb ist diese Motion der falsche Ansatz.

    Die heutige Regelung wurde vor Kurzem gemeinsam mit den Sportverbänden erarbeitet und ist erst seit zwei Jahren in Kraft. Sie schafft Klarheit: Wer im Sport aktuell ein Erwerbseinkommen von mehr als 10 080 Franken pro Jahr erzielt, ist gegen Unfall versichert. Das betrifft nicht den Breitensport. Bei Arbeitgebenden, also Sportvereinen, die Löhne von mehr als 10 800 Franken pro Jahr zahlen - das sind 900 Franken pro Monat -, wird aufgrund des UVG-Prinzips die UVG-Prämie auf allen Einkommen erhoben. Was zum Einkommen zählt, definiert die Wegleitung über den massgeblichen Lohn in der AHV, IV und EO. Spesen sind kein Einkommen, darauf gibt es keinen UVG-Abzug. Diese Regelung ist weder übertrieben noch bürokratisch. Es ist eine minimale soziale Absicherung für Menschen, die eine bezahlte Tätigkeit ausüben.

    Es ist wichtig zu verstehen, worüber wir hier sprechen. Was ist der Unterschied, wenn wir bei einem Unfall die Kosten über die Unfallversicherung oder über die Krankenversicherung gedeckt haben? Wer nur über die Krankenversicherung abgesichert ist, bezahlt bei einem Unfall die Franchise bis maximal 2500 Franken und den Selbstbehalt bis maximal 700 Franken pro Jahr selber. Es gibt keine lebenslange UVG-Rente, keine Integritätsentschädigung, keine Entschädigung für Reise-, Transport- und Rettungskosten, für den Leichentransport, keine Leistungen bei Bestattungen und deutlich schlechtere Leistungen bei bleibenden Schäden, zum Beispiel für Hilfsmittel. All diese Leistungen haben Sie aber bei einem Unfall mit Leistungen nach UVG. Sie haben beim UVG auch keine Franchise und keinen Selbstbehalt. Wenn Sie über das UVG eine Rente erhalten, haben Sie diese lebenslänglich. Sie haben also AHV- und UVG-Rente.

    Die Unfallversicherung schützt Menschen genau dann, wenn das Leben aus den Fugen gerät. Die Krankenversicherung schützt bei Unfall weit weniger. Stellen Sie sich die Studentin vor, die am Wochenende Kinder trainiert und sich dabei schwer verletzt. Stellen Sie sich den Trainer eines Skiclubs vor, der nach einem Unfall querschnittgelähmt bleibt, oder die Athletin, die sich bei einem Wettkampf verletzt. Für diese Menschen geht es nicht um Administration. Für diese Menschen geht es um ihre Existenz. Die Motion sagt diesen Menschen im Kern: Ihr arbeitet für den Verein, ihr tragt Verantwortung, ihr geht Risiken ein - aber den Versicherungsschutz könnt ihr selbst organisieren. Und wenn Ihr das Geld dafür nicht habt, dann ist es euer Problem.

    Das ist keine Entlastung. Das ist eine Verschiebung der Kosten und Risiken auf die Schwächeren. Besonders stossend ist, dass genau jene betroffen wären, die oft keinen Arbeitgeber haben, der sie anderweitig versichert: Studentinnen und Studenten, Rentnerinnen und Rentner und Selbständigerwerbende. Gerade sie würden im Ernstfall die Folgen eines Unfalls stärker selber tragen müssen.

    Ich komme aus dem Kanton Zug. Dort wissen wir, welche Bedeutung ein ausreichender Unfallschutz haben kann. Nach dem Attentat im Zuger Parlamentsgebäude zeigte sich, wie entscheidend eine Unfallversicherung für Betroffene und Angehörige sein kann, insbesondere für Selbständigerwerbende. Der Kanton Zug hatte die Kantonsratsmitglieder freiwillig versichert, was für viele entscheidend war. Die finanziellen Folgen des Attentats konnten dadurch zumindest teilweise aufgefangen werden, gerade bei Selbständigerwerbenden.

    Versicherungsschutz wirkt oft unsichtbar bis zu dem Moment, in dem ihn Menschen dringend brauchen. Es geht um die Grundsatzfrage: Schützen wir die Menschen, die sich für den Sport engagieren, oder sparen wir bei ihrer finanziellen Absicherung, bei ihrer Sicherheit?

    Die Grüne Fraktion stellt die Trainerin, den Trainer und die Athletin, den Athleten ins Zentrum und nicht eine minimale administrative Entlastung der Vereine. Deshalb bitte ich Sie im Namen der Minderheit und der Grünen Fraktion: Lehnen Sie die Motion Mühlemann ab.

  5. texte du discours
    Suisse

    Diese Vorlage ist eine reine Symptombekämpfung. Warum? Wir bilden in der Schweiz nach wie vor zu wenig Ärztinnen und Ärzte aus und können sie zu wenig im Beruf halten. Es hat also sehr viel Ähnlichkeit mit der Pflege. Ein Drittel der Hausärztinnen und Hausärzte ist 60 Jahre alt und älter. Wir ziehen eine bedeutende Zahl von Ärztinnen und Ärzten aus dem Ausland in die Schweiz ab. Einerseits profitieren wir davon, dass wir ihre Ausbildung nicht finanzieren mussten. Andererseits entziehen wir die im Ausland ebenfalls dringend benötigten Fachkräfte und verschärfen den Fachkräftemangel in anderen Ländern. In der Schweiz besitzen heute 43 Prozent der Ärztinnen und Ärzte ein ausländisches Diplom. In den Grenzregionen und im ländlichen Raum ist die Abhängigkeit vom Ausland noch ausgeprägter.

    Eigentlich müssten wir das Problem an den Wurzeln packen, das heisst, den Numerus clausus, so, wie er heute funktioniert, hinterfragen. Das ist zwar erkannt, und wir hatten hier im Parlament auch schon einige Vorstösse dazu - auch Vorstösse, die gutgeheissen wurden. Der Lead ist beim SBFI, der Lead ist nicht beim EDI. Ich weiss nicht, ob die Umsetzung stockt. Ich weiss nicht, wie die Kommunikation ist. Diese scheint mir sehr dürftig zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Ausbildungsplätze immer noch sehr zögerlich ausgebaut werden und dass die föderalen Strukturen auch in diesem Bereich mehr hinderlich als förderlich sind.

    Eine weitere Massnahme ist die Umsetzung der Vorlage zu den Advanced Practice Nurses als Leistungserbringer im KVG. Diese Vorlage kommt leider erst im Sommer 2028 in den Bundesrat. Das ist wirklich schade. Die Umsetzung der Vorlage würde die Ärzteschaft entlasten. Dieser lange Zeitrahmen dürfte einmal mehr die Folge der unverantwortlichen Sparpolitik unseres Rates sein.

    Die Grüne Fraktion unterstützt den Antrag der Minderheit Hässig Patrick, um den Kantonen die Möglichkeit zu geben, dass bei einer Unterversorgung auch die Psychiatrie und die Psychotherapie ausgenommen werden können. Es kann nicht sein, dass sogar suizidgefährdete Personen auf einer Warteliste sind, weil wir eine Unterversorgung haben. Das muss uns doch irgendwie aufrütteln.

    Noch einige Worte zur Inkompatibilität mit dem europäischen Recht, dem Freizügigkeitsabkommen: Die Schweiz ist auf die Revision von Anhang 3 angewiesen, damit wir endlich in Echtzeit und auf elektronischem Weg über allfällige Berufsausübungsverbote von Personen aus dem Ausland informiert werden, die insbesondere gegen Gesundheitspersonal verhängt wurden. Das ist ein wichtiger Pfeiler, um die Gesundheit unserer Bevölkerung schützen zu können.

    Die Grüne Fraktion bittet Sie, auf die Vorlage einzutreten, den Nichteintretensantrag der Minderheit de Courten abzulehnen und bei der Detailberatung den Antrag der Minderheit Hässig Patrick anzunehmen.

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  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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