Philipp Kutter
- Parti
- Le Centre
- Groupe parlementaire
- Groupe M-E
- Parlement
- Suisse
- Circonscription
- Zurich
- Chambre / secteur
- NR
- Numéro de siège
- 181
- Page du Parlement
- Profil officiel
- Sexe
- Homme
- Né(e) le
- 31. August 1975
- État civil
- marié(e)
- Profession
- Conseiller/ère en communication
- philipp.kutter@parl.ch
- Adresse
- Tiefenhofstrasse 12d
8820 Wädenswil - Site web
- www.philippkutter.ch
- Wikidata
- Q135
- Organe source
- CHE
- Source mise à jour
- 03.06.2026
- Enregistrement mis à jour
- 06.07.2026
- Premier import
- 14.08.2025
- OuiSuisseLa durée maximale d'indemnisation du chômage partiel devrait pouvoir être prolongée de douze périodes de décompte au lieu de six (Initiative parlementaire)Conseil nationalSession d'automne 2025 · 08.09.2025Résultat: 142 Oui · 52 Non · 2 Abst. · 3 Absent
- OuiSuisseÉchanges de notes entre la Suisse et l’UE sur la reprise des règlements (UE) 2024/1351, (UE) 2024/1359, (UE) 2024/1349, (UE) 2024/1358 et (UE) 2024/1356 (pacte européen sur la migration et l’asile) (développements de l’acquis de Schengen et de l’acquis « Dublin/Eurodac »). Approbation et mise en œuvre ; modification de lois (Objet du Conseil fédéral)Conseil nationalSession d'automne 2025 · 08.09.2025Résultat: 129 Oui · 65 Non · 3 Abst. · 2 Absent
- OuiSuisseÉchanges de notes entre la Suisse et l’UE sur la reprise des règlements (UE) 2024/1351, (UE) 2024/1359, (UE) 2024/1349, (UE) 2024/1358 et (UE) 2024/1356 (pacte européen sur la migration et l’asile) (développements de l’acquis de Schengen et de l’acquis « Dublin/Eurodac »). Approbation et mise en œuvre ; modification de lois (Objet du Conseil fédéral)Conseil nationalSession d'automne 2025 · 08.09.2025Résultat: 131 Oui · 65 Non · 1 Abst. · 2 Absent
- OuiSuisseÉchanges de notes entre la Suisse et l’UE sur la reprise des règlements (UE) 2024/1351, (UE) 2024/1359, (UE) 2024/1349, (UE) 2024/1358 et (UE) 2024/1356 (pacte européen sur la migration et l’asile) (développements de l’acquis de Schengen et de l’acquis « Dublin/Eurodac »). Approbation et mise en œuvre ; modification de lois (Objet du Conseil fédéral)Conseil nationalSession d'automne 2025 · 08.09.2025Résultat: 130 Oui · 65 Non · 1 Abst. · 3 Absent
- OuiSuisseÉchanges de notes entre la Suisse et l’UE sur la reprise des règlements (UE) 2024/1351, (UE) 2024/1359, (UE) 2024/1349, (UE) 2024/1358 et (UE) 2024/1356 (pacte européen sur la migration et l’asile) (développements de l’acquis de Schengen et de l’acquis « Dublin/Eurodac »). Approbation et mise en œuvre ; modification de lois (Objet du Conseil fédéral)Conseil nationalSession d'automne 2025 · 08.09.2025Résultat: 109 Oui · 86 Non · 2 Abst. · 2 Absent
- Bénévole
- Bénévole
- Bénévole
- Bénévole
- Bénévole
- LobbyisteDürr Lucius · Représentant/e de milieux intéressés30.09.2025 – 31.12.2199SuissePro Familia Schweiz
- LobbyistePerina-Werz Alexandra · Représentant/e de milieux intéressés30.09.2025 – 31.12.2199SuisseLeiterin Public & International Affairs Die Schweizerische Post AG
- texte du discoursSuisse
Sie haben noch fünf Minuten, keine Sorge. (teilweise Heiterkeit)
Ich werde auch noch die Ergebnisse der Detailberatung in der Kommission zusammenfassen, wobei ich mich auf die Aspekte konzentriere, die umstritten waren. Vorab möchte ich auch noch meine Interessenbindung bekannt geben, das habe ich vorhin vergessen. Ich bin Präsident des Vereins Pro Flughafen.
Zu Artikel 36 Absatz 3 hat die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung den von der Minderheit Jauslin aufgenommenen Antrag abgelehnt, den Bedarf von Flugfeldern für die Aus- und Weiterbildung sowie für den Flugsport auf bundesgesetzlicher Ebene festzuschreiben. Die Minderheit möchte dem Aus- und Weiterbildungsbedarf auf Gesetzesstufe Rechnung tragen.
Mit Artikel 36abis0 auf Seite 13 der deutschen Fahne beantragt die Minderheit Roth David eine Konzessionsabgabe zulasten der Landesflughäfen. Sie soll zur Finanzierung der Flugsicherung eingesetzt werden. Die Kommission anerkannte die finanziellen Herausforderungen der Flugsicherung, lehnte aber den von der Minderheit aufgenommenen Antrag auf eine Konzessionsabgabe mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung ab, da der Antrag einseitig auf der Einnahmenseite ansetzt. Die Mehrheit der KVF-N ist der Ansicht, dass bei der Frage nach der Finanzierung der Flugsicherung eine gesamtheitliche Betrachtung nötig ist.
In Artikel 36abis auf Seite 14 der deutschen Fahne geht es um die breit diskutierte Besitzstandsgarantie zugunsten der Landesflughäfen. Relevant sind die Absätze 2 und 3, hierzu gibt es zwei Minderheitsanträge. In Absatz 2 will die Mehrheit der Kommission die Formulierung gemäss dem heute geltenden Artikel 37u übernehmen. Zu Artikel 36abis Absatz 3 beantragt die Minderheit I (Schaffner), dass der Betriebsumfang nicht von der Besitzstandsgarantie umfasst wird und stattdessen festgelegt wird, dass die Betriebszeiten gewährleistet sind. Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission den entsprechenden Antrag abgelehnt. Die Minderheit II (Klopfenstein Broggini) möchte den Artikel gänzlich streichen, da sie eine Schwächung öffentlicher Interessen befürchtet.
Zu Artikel 37m beantragt die Kommissionsmehrheit in Zusammenhang mit den Nebenanlagen, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Die Minderheit I (Schaffner) beantragt eine Präzisierung von Absatz 1 um den Hinweis auf den SIL-Perimeter. Der diesem Antrag entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit II (Klopfenstein Broggini) sieht in der neuen Fassung von Artikel 37m eine Einschränkung der kantonalen Kompetenzen, welche sie ablehnt. Diesen von der Minderheit aufgenommenen Antrag hat die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Zu Artikel 37nbis Absätze 1 und 2 sowie Artikel 37o beantragt die Kommissionsmehrheit, bei der Regelung der Festlegung der Projektierungszonen eine Präzisierung vorzunehmen. Der Entscheid fiel mit 15 zu 8 Stimmen. Die Minderheit Klopfenstein Broggini beantragt, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.
In Artikel 40b Absätze 4 bis 6 sieht der Bundesrat eine Lockerung des bisherigen Auslagerungsverbots für technische und organisatorische Teile der Flugsicherung vor. Mit 17 zu 8 Stimmen ist die KVF-N dem Entwurf des Bundesrates gefolgt. Die Minderheit Roth David beantragt den Verbleib beim geltenden Recht. Sie befürchtet mit der Neuerung Nachteile für die Mitarbeitenden.
Dem Artikel 51 möchte die Kommissionsmehrheit Absatz 2bis hinzufügen, der die Zulassung von Ultraleichtflugzeugen mit einer höchstzulässigen Startmasse bis 600 Kilogramm ermöglicht. Die Minderheit Töngi lehnt dies ab. In der Kommission wurde der dem Minderheitsantrag entsprechende Antrag mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
In Artikel 61 wird die Altersgrenze für Helikopterpilotinnen und -piloten neu auf 65 Jahre festgelegt und damit erhöht. Bis zu dieser Regelung hat es tatsächlich etwas lange gedauert, aber man kann immerhin festhalten, dass diese Änderung in der Kommission unbestritten war.
Bei Artikel 91ter Absatz 2 beantragt die Minderheit Roth David in Zusammenhang mit der Just Culture, dass alle in einer Ereignismeldung genannten Personen geschützt werden sollen. Die Kommission hat den dem Minderheitsantrag entsprechenden Antrag mit 14 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Ausserdem beantragt die Minderheit Jauslin, die Just Culture weiter zu stärken, indem in Artikel 237 Ziffer 3 des Strafgesetzbuches - auf Seite 50 der deutschen Fahne - die Pflicht zur aktiven Kooperation bei der behördlichen Sicherheitsuntersuchung gestrichen werden soll. Die Kommission hat den von der Minderheit aufgenommenen Antrag mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt.
Mit Artikel 107c will der Bundesrat die Verwendung biometrischer Personendaten für die Zutrittskontrolle ermöglichen. Die Minderheit Roth David sieht den Datenschutz gefährdet und hat Sicherheitsbedenken. Die Kommission hat eine Streichung mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Mit Artikel 107d schliesslich sieht der Bundesrat eine Einschränkung des Öffentlichkeitsprinzips vor, auch dies zur Stärkung der Just Culture. Nach Ansicht der Minderheit Marti Min Li wird damit das Öffentlichkeitsprinzip unnötig eingeschränkt. Die Streichung des Artikels wurde in der Kommission mit 15 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Damit bin ich am Schluss. Ich kann noch mitteilen, dass die Kommission die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 8 Stimmen angenommen hat. Im Namen der Mehrheit empfehle ich Ihnen Zustimmung.
- texte du discoursSuisse
Aufgrund der Eintrittsdebatte ist es mir ein Anliegen, einen Punkt noch einmal speziell zu klären. In vereinzelten Voten wurde zum Ausdruck gebracht, dass mit der Besitzstandswahrung von Betriebsumfang und Betriebszeiten faktisch der Betrieb ausgeweitet würde. Ich möchte darauf hinweisen, dass das nicht der Fall ist.
Auch die Interessenabwägung wurde infrage gestellt. Es besteht die Befürchtung, dass durch eine Verankerung von Betriebsumfang und Betriebszeiten im Bundesrecht wirtschaftliche Interessen einseitig bevorzugt würden. Das ist nicht der Fall. Es gibt also weder eine Ausweitung des Betriebs noch gibt es Änderungen an den Beurteilungskriterien. Ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen.
- texte du discoursSuisse
Die Schweiz ist auf eine leistungsfähige Luftfahrt angewiesen. Die Flughäfen sind unser Tor zur Welt; sie verbinden Familien, Ferienreisende, Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft sowie Forscherinnen und Forscher mit Menschen und Destinationen auf allen Kontinenten. Dabei stehen Luftverkehr und Flughäfen im Spannungsfeld der Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung, der wirtschaftlichen Interessen, der Sicherheitsfragen, der Umweltanliegen sowie des Schutzes der Bevölkerung vor Lärm.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat die Vorlage 25.086 zur Änderung des Luftfahrtgesetzes am 12. November 2025 vorgelegt. Die Revision ist breit angelegt und umfasst zahlreiche technische sowie organisatorische Themen, darunter auch politisch sensible. Mit der Revision verfolgt der Bundesrat verschiedene Ziele: Er will den Betrieb der Landesflughäfen langfristig sichern, die Sicherheitskultur verbessern sowie Zuständigkeiten und Verfahren effizienter gestalten.
Was würde sich mit der Revision konkret ändern? Erstens ist eine Besitzstandsgarantie für die Landesflughäfen vorgesehen. Dieser politisch wichtigste Teil betrifft die Landesflughäfen Zürich und Genf. Der Bundesrat will im Sinne einer Besitzstandsgarantie den bisherigen Betriebsumfang und die Betriebszeiten der Landesflughäfen gesetzlich verankern. Die Befürworter argumentieren, heute bestehe diesbezüglich Rechtsunsicherheit, da die Verankerung der Betriebszeiten in den Sachplänen vor Gericht immer wieder infrage gestellt wird. Mit einer Verankerung im Luftfahrtgesetz soll die notwendige Rechtssicherheit geschaffen werden. Dies ist eine Voraussetzung für konkurrenzfähige Flughäfen und die internationale Anbindung unseres Landes. Die Gegner befürchten dagegen eine Schwächung des Lärmschutzes, geringere Einflussmöglichkeiten der Kantone und Gemeinden sowie eine zu starke Priorisierung wirtschaftlicher Interessen.
Eine zweite Änderung betrifft sogenannte Projektierungszonen. Damit werden Flächen gesichert, die künftig für luftfahrtbezogene Infrastruktur benötigt werden könnten. Der Bundesrat will die entsprechenden Verfahren neu regeln.
Weiter stärkt die Vorlage die sogenannte Just Culture, d. h. eine Sicherheitskultur, in der Mitarbeitende Fehler oder Vorfälle melden können, ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Der Bundesrat will dafür eine neue gesetzliche Grundlage schaffen, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu verhindern. Ausserdem schlägt er strengere Regeln für Alkohol- und Drogentests vor.
Die Revision enthält auch Änderungen bei der Flugsicherung, neue Regeln zur biometrischen Zugangskontrolle, Anpassungen bei Sicherheitsuntersuchungen, neue Kompetenzen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, die Zulassung von Ultraleichtflugzeugen sowie Anpassungen beim Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL).
Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat die Vorlage an drei Sitzungen diskutiert, die massgebenden Kreise angehört und anschliessend die Revision im Detail beraten. Eintreten war unbestritten, was nicht bedeutet, dass die Vorlage unbestritten ist. Eine Minderheit Brenzikofer beantragt nämlich die Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, auf die Ausweitung der Besitzstandswahrung für die Landesflughäfen zu verzichten. Die Minderheit Brenzikofer befürchtet, dass mit dieser Vorlage die Anwendung des Umweltschutzrechtes verhindert, bestehende Belastungen zementiert sowie der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere der Nachtruhe, beeinträchtigt werden. Die Kommission hat die Rückweisung mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen daher, den Rückweisungsantrag abzulehnen. Ich schliesse mein Votum zum Eintreten und werde in der Detailberatung auf die Entscheide der Kommission zu den übrigen Änderungsanträgen eingehen.
- texte du discoursSuisse
Anhand dieser Beiträge via RTVG und auch anhand der Gebühren der SRG kann man ablesen, was es bedeutet, wenn man direkt Geld vom Staat erhält. Will die SRG eine Sendung streichen, muss sie sich im Parlament erklären; will sie ein Radiostudio in Bern oder anderswo schliessen, muss sie sich im Parlament erklären. So ist es auch bei den konzessionierten privaten Fernseh- und Radiostationen: Sie nehmen das Geld, aber sie werden an die Kandare genommen. Wir sollten dieses System, das negative Nebeneffekte hat, nicht auch noch auf alle privaten Medienhäuser ausweiten. Nur weil etwas bereits existiert, muss man es nicht noch ausweiten, gerade wenn es unerwünschte Nebenwirkungen hat.
- texte du discoursSuisse
Ja, Frau Schaffner hat recht: Starke Medien sind wichtig für unsere Demokratie, und ja, sie sind ein Bollwerk gegen Desinformation, und ja, die aktuellen Umwälzungen machen den Medienhäusern zu schaffen. Aus diesem Grund gibt es die Medienförderung, und diese Medienförderung erfolgt in unserem Land indirekt. Im Postgesetz ist verankert, dass die gedruckte Zeitung zu einem vergünstigten Tarif an die Kundinnen und Kunden, also die Leserinnen und Leser, verteilt wird.
Es gibt gute Gründe dafür, dass die Medienförderung in erster Linie indirekt erfolgt. Das bedeutet, dass kein Geld direkt an die Medienhäuser fliesst. Erstens wird damit die Unabhängigkeit der Medien bestmöglich gewahrt, und zweitens ist umstritten, ob eine direkte Medienförderung überhaupt mit der Bundesverfassung vereinbar wäre. Artikel 93 der Bundesverfassung gibt dem Bund eine Zuständigkeit für Radio und Fernsehen und hält in Absatz 4 zu allen anderen Medien lediglich fest: "Auf die Stellung und die Aufgabe anderer Medien, vor allem der Presse, ist Rücksicht zu nehmen."
Mit der Annahme dieser Motion würden wir den etablierten Weg der indirekten Presseförderung verlassen. Ich empfehle Ihnen dringend, das nicht zu tun. Erstens ist, wie beschrieben, fraglich, ob die Bundesverfassung das zulässt. Zweitens, und das ist aus meiner Sicht viel gravierender, rütteln wir damit an den Grundfesten der vierten Gewalt im Staat. Medien sollen die Mächtigen überwachen, insbesondere die Behörden. Medien sollen Transparenz schaffen. Medien müssen darum möglichst unabhängig sein, vor allem frei von staatlicher Einflussnahme. Die journalistische Unabhängigkeit ist ihr höchstes Gut. Genau diese Unabhängigkeit würde mit dieser Motion beschädigt.
Die Motion fordert nämlich finanzielle Beiträge, abhängig von der Anzahl Medienschaffender. Damit würden die Medienhäuser in unserem Land zum ersten Mal in der Geschichte unseres Landes direkt Geld vom Staat erhalten. Journalistinnen und Journalisten würden neu vom Staat mitfinanziert. Wollen wir das? Wollen wir, dass Medienhäuser Direktzahlungen erhalten wie unsere Bauern? Nichts gegen die Agrarpolitik, aber anhand dieses Beispiels kann man viel lernen. Man kann lernen, dass Direktzahlungen nicht nur Geld bringen, sondern auch Vorschriften.
Sie werden mir sagen: lieber abhängig vom Staat als von Inserenten und Aktionären. Ich sage Ihnen: Nein, die Unabhängigkeit vom Staat ist das höchste Gut des Journalismus. Natürlich wird treuherzig versprochen, die Unabhängigkeit bleibe gewahrt. Aber Tatsache ist: Wenn Geld fliesst, wird der Staat früher oder später die Beiträge an zusätzliche Kriterien knüpfen. Das darf nicht sein, der Staat darf die Medien nicht an die Leine nehmen; es muss umgekehrt sein.
Abschliessend möchte ich Sie noch an Folgendes erinnern: Die Stimmberechtigten lehnten diese Idee, und zwar genau diese Idee, vor knapp vier Jahren ab. Sie war nämlich Teil des Medienpakets, das am 13.[NB]Februar 2022 an der Urne verworfen wurde, und sie war einer der Hauptgründe, warum dieses Paket verworfen wurde.
Die Schweizerinnen und Schweizer wollen diese direkte Medienförderung nicht. Darum bin ich auch sehr überrascht, dass der Bundesrat diesen Vorstoss zur Annahme empfiehlt. Sollte der Vorstoss gegen meinen Willen eine Mehrheit erhalten, so ersuche ich Sie - und ich richte mich auch an Sie, Herr Bundesrat Rösti -, doch noch einmal zu überlegen, ob es nicht auch Wege gibt, die heutige indirekte Presseförderung weiterzuentwickeln, statt eine direkte Förderung einzurichten. Man könnte zum Beispiel die Verlage bei den Investitionen und beim Betrieb der Informatik unterstützen. Damit würde man weiterhin die Distribution erleichtern, heute per Post, morgen via Internet.
Noch besser ist es aber, wenn Sie diese Motion ablehnen. Machen Sie aus Journalistinnen und Journalisten keine Staatsangestellten! Schützen Sie die Unabhängigkeit unserer Medien!
- Postulat
- Interpellation
- MotionCosignataire
- InterpellationCosignataire
- Interpellation
- PermanenteSuisse
- Membredepuis 01.12.2025
- Président(e)15.12.2023 – 30.11.2025
- Vice-président(e)04.12.2023 – 14.12.2023
- Vice-président(e)29.11.2021 – 03.12.2023
- Membre02.12.2019 – 28.11.2021
- SpécialeCSEC-N Sous-commission Remplacer le financement de départ par une solution adaptée aux réalités actuelle( CSEC-N SOUS-CO 21.403)Suisse
- Président(e)04.12.2023 – 22.01.2026
- Président(e)09.06.2021 – 03.12.2023
- ConseilConseil national(CN)Suisse
- Conseil législatifdepuis 04.12.2023
- Conseil législatif02.12.2019 – 03.12.2023
- Conseil législatif11.06.2018 – 01.12.2019
- PermanenteSuisse
- Membre04.12.2023 – 14.12.2023
- Membre02.12.2019 – 03.12.2023
- Membre12.06.2018 – 01.12.2019
- Permanente
Images(1)
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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