Christian Lohr
- Parti
- Le Centre
- Groupe parlementaire
- Groupe M-E
- Parlement
- Suisse
- Circonscription
- Thurgovie
- Chambre / secteur
- NR
- Numéro de siège
- 179
- Page du Parlement
- Profil officiel
- Sexe
- Homme
- Né(e) le
- 5. April 1962
- Profession
- Dozent versch. Fachhochschulen
- christian.lohr@parl.ch
- Téléphone
- +41 71 672 37 76
- Adresse
- Alleeweg 10
8280 Kreuzlingen - Site web
- www.lohr.ch
- Wikidata
- Q1080853
- Organe source
- CHE
- Source mise à jour
- 03.06.2026
- Enregistrement mis à jour
- 06.07.2026
- Premier import
- 14.08.2025
- OuiSuisseLa durée maximale d'indemnisation du chômage partiel devrait pouvoir être prolongée de douze périodes de décompte au lieu de six (Initiative parlementaire)Conseil nationalSession d'automne 2025 · 08.09.2025Résultat: 142 Oui · 52 Non · 2 Abst. · 3 Absent
- OuiSuisseÉchanges de notes entre la Suisse et l’UE sur la reprise des règlements (UE) 2024/1351, (UE) 2024/1359, (UE) 2024/1349, (UE) 2024/1358 et (UE) 2024/1356 (pacte européen sur la migration et l’asile) (développements de l’acquis de Schengen et de l’acquis « Dublin/Eurodac »). Approbation et mise en œuvre ; modification de lois (Objet du Conseil fédéral)Conseil nationalSession d'automne 2025 · 08.09.2025Résultat: 129 Oui · 65 Non · 3 Abst. · 2 Absent
- OuiSuisseÉchanges de notes entre la Suisse et l’UE sur la reprise des règlements (UE) 2024/1351, (UE) 2024/1359, (UE) 2024/1349, (UE) 2024/1358 et (UE) 2024/1356 (pacte européen sur la migration et l’asile) (développements de l’acquis de Schengen et de l’acquis « Dublin/Eurodac »). Approbation et mise en œuvre ; modification de lois (Objet du Conseil fédéral)Conseil nationalSession d'automne 2025 · 08.09.2025Résultat: 131 Oui · 65 Non · 1 Abst. · 2 Absent
- OuiSuisseÉchanges de notes entre la Suisse et l’UE sur la reprise des règlements (UE) 2024/1351, (UE) 2024/1359, (UE) 2024/1349, (UE) 2024/1358 et (UE) 2024/1356 (pacte européen sur la migration et l’asile) (développements de l’acquis de Schengen et de l’acquis « Dublin/Eurodac »). Approbation et mise en œuvre ; modification de lois (Objet du Conseil fédéral)Conseil nationalSession d'automne 2025 · 08.09.2025Résultat: 130 Oui · 65 Non · 1 Abst. · 3 Absent
- OuiSuisseÉchanges de notes entre la Suisse et l’UE sur la reprise des règlements (UE) 2024/1351, (UE) 2024/1359, (UE) 2024/1349, (UE) 2024/1358 et (UE) 2024/1356 (pacte européen sur la migration et l’asile) (développements de l’acquis de Schengen et de l’acquis « Dublin/Eurodac »). Approbation et mise en œuvre ; modification de lois (Objet du Conseil fédéral)Conseil nationalSession d'automne 2025 · 08.09.2025Résultat: 109 Oui · 86 Non · 2 Abst. · 2 Absent
- Rémunérée
- Bénévole
- Bénévole
- Rémunérée
- Badge d'accèsInvité sans nom30.09.2025 – 31.12.2199Suisse
- texte du discoursSuisse
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 7. Mai 2026 die von Ständerat Mühlemann am 12. Juni 2025 eingereichte und vom Ständerat am 18. September 2025 angenommene Motion vorberaten. Ihre Kommission möchte Ihnen kurz darlegen, was unsere Überlegungen sind.
Die Motion beauftragt den Bundesrat, das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) dahingehend zu ändern, dass bei Sportvereinen geringfügig entschädigte ehrenamtliche Mitarbeitende von der Versicherungspflicht befreit und risikogerechte Tarife angewandt werden. Die Kommission nahm den Antrag auf Annahme der Motion mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Eine Minderheit beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen.
Folgende Erwägungen sind in der Kommission besprochen worden: Die Kommissionsmehrheit unterstützt das Anliegen der Motion, den Breitensport gezielt zu stärken und Sportvereine zu entlasten. Sie befürwortet eine differenzierte Gestaltung der kollektiven Unfallversicherungspflicht für Sportvereine und die Entlastung der Vereine von den derzeit hohen Prämien für geringfügig entschädigte sowie ehrenamtliche Mitarbeitende. Die Kommission anerkennt, dass mit der Anhebung der Freigrenze für die Befreiung von der Versicherungspflicht von bisher 2300 Franken auf den neuen, indexierten Schwellenwert von derzeit 10 080 Franken im Rahmen der Änderung der Verordnung über die Unfallversicherung vom 1. Juli 2024 bereits ein wichtiger erster Schritt getan wurde. Allerdings gilt die Versicherungspflicht weiterhin für alle Mitarbeitenden eines Vereins, sobald diese Freigrenze von einer Person überschritten wird.
Vereine im Breitensport erbringen zentrale Leistungen in den Gemeinden. Viele dieser Vereine werden in erster Linie durch ehrenamtliches Engagement getragen. Die Unfallversicherung kann dabei aufgrund der risikobedingt hohen Prämien eine grosse Belastung für die Vereinskasse darstellen. Die Mehrheit betont, dass die oft einfachen Organisationsstrukturen dieser Sportvereine nicht mit denjenigen grosser Unternehmungen verglichen werden können. Eine Differenzierung bei der Unfallversicherungspflicht scheint der Kommissionsmehrheit daher vertretbar.
Eine Minderheit befürchtet eine Verwässerung des Versicherungsschutzes für Angestellte von Sportvereinen. Dort seien viele junge oder auch frisch pensionierte Menschen in kleinem Pensum tätig, die oft nicht über eine Unfallversicherung eines anderen Arbeitgebers verfügten. Eine Differenzierung zwischen Angestellten des gleichen Arbeitsgebers sei auch aus Gründen der Rechtsgleichheit schwierig. Die Kommissionsminderheit betont, dass die Kosten andernfalls über die Krankenversicherung abgerechnet werden müssten, welche eine deutlich höhere Beteiligung der Betroffenen vorsieht. Das Risiko müsste so zudem von allen Versicherten nach KVG mitgetragen werden. Die Minderheit hält die jetzige Regelung mit Blick auf das erhöhte Unfallrisiko im Breitensport für sinnvoll.
Notre commission propose, par 18 voix contre 5 et 2 abstentions, d'adopter la motion. La minorité Weichelt propose de rejeter la motion. La majorité de la commission soutient l'objectif de la motion, qui vise à renforcer de manière ciblée le sport de masse et alléger la charge pesant sur les clubs sportifs. Elle se prononce en faveur d'une différenciation de l'obligation d'assurance-accidents collective pour les clubs sportifs et d'un allègement des primes actuellement élevées que les clubs payent pour les collaborateurs percevant une rémunération minime et pour les bénévoles. La minorité craint un affaiblissement de la couverture d'assurance pour les employés des clubs sportifs. Ceux-ci emploient un effet de nombreuses personnes jeunes ou récemment à la retraite à temps partiel, qui ne disposent souvent pas d'une assurance-accidents auprès d'un autre employeur. Une différenciation entre les employés d'un même employeur sera également difficile à justifier pour des raisons d'égalité de traitement.
Ich wiederhole es noch einmal: Die Kommission beantragt mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion anzunehmen.
- texte du discoursSuisse
Worum geht es heute hier? Ganz konkret geht es um die Anpassung der bestehenden Rechtsgrundlagen, damit man wirklich mit Daten umgehen kann, damit man sie einsetzen kann, damit man die Datenverwendung im Gesamtzusammenhang verbessern kann. Wir behandeln dieses Geschäft als Erstrat; wir geben also eine Vorgabe, eine wichtige Vorgabe.
Die Mehrfachnutzung von Daten ist ein Gebot der Zeit. Es ist wichtig, dass wir dieses Geschäft seriös beraten und dass wir hier einen wichtigen Schritt machen, damit die Mehrfachnutzung von Daten einfacher und effizienter wird und auch fortschrittlicher gestaltet werden kann.
Wer kann - das ist ja u. a. eine entscheidende Frage - auf die gemeinsame Datenbasis zugreifen? Es sind Bundesbehörden, es sind Kantone, es sind Versicherer, es sind Spitäler, es sind Gerichte. Es wird ermöglicht, dass Organisationen auf verschiedenen Ebenen, die den Zugriff auf die entsprechenden wichtigen Daten benötigen, diesen auch erhalten, damit ein vernünftiger, ein guter, ein überlegter Datenaustausch stattfinden kann. Das Motto der ganzen Gesetzgebung kann ganz einfach definiert werden: "Schluss mit Doppelspurigkeiten!" Es geht also darum, dass man einen vernünftigen Weg geht.
Ich habe einen Punkt erwähnt, der wichtig ist; es gibt einen zweiten, der extrem wichtig ist und der im Sinne des Schutzbedürfnisses der Bevölkerung, der Patientinnen und Patienten und aller, die hier im Gesundheitswesen mitarbeiten, gewährleistet wird. Das ist die Sicherheit im Umgang mit den Daten; wir müssen uns dabei sicher fühlen können, wir müssen vertrauen können. Was wir nicht wollen - das wurde ja auch bei der Gesetzesberatung in der Kommission schon deutlich gesagt -, ist natürlich, dass es mehr Bürokratie gibt, dass alles komplizierter wird, dass irgendwo im Hintergrund noch Kosten anfallen, an die man nicht gedacht hat. Das alles will und muss man verhindern.
Es ist in der Diskussion in der Kommission auch darüber nachgedacht und aufgeführt worden, ob man bereits die Spitex und andere Leistungserbringer miteinbeziehen soll. Ich finde - und da sind wir uns in der Delegation auch einig -, dass es sinnvoller ist, jetzt die laufenden Entwicklungsprozesse abzuwarten, dort dann aber wirklich versucht, ausgewogene, gute Lösungen zu finden.
Grundsätzlich glauben wir, dass wir mit dieser Gesetzesvorlage heute auf dem richtigen Weg sind. Wir werden Eintreten unterstützen und uns auch gegen irgendwelche Versuche einer Rückweisung aussprechen. Wir lehnen mit einer Ausnahme alle Minderheitsanträge ab, und zwar stehen wir auf Seite der Minderheit Wyssmann zu Artikel 22a Absatz 5bis; dort werden wir die Minderheit unterstützen. Wir bitten Sie, heute konstruktiv an dieser Vorlage weiterzuarbeiten.
- texte du discoursSuisse
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat an ihren Sitzungen vom Mai 2026 die vom Kanton Jura am 13. Juni 2024 eingereichte Initiative vorgeprüft.
Die Standesinitiative verlangt, das Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung dahingehend anzupassen, dass Anspruchsberechtigte leichter oder sogar automatisch Zugang zu Ergänzungsleistungen haben. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 16 zu 9 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Die Schwesterkommission des Ständerates beschloss am 16. Juni 2025 mit 24 zu 12 Stimmen bei 3 Enthaltungen ebenfalls, der Standesinitiative keine Folge zu geben.
Erlauben Sie mir, einige Erwägungen der Kommission bekannt zu geben. Aus Sicht der Kommission sollten der schwierige Zugang zu Ergänzungsleistungen sowie die hohen Nichtbezugsquoten sorgfältig und vertieft analysiert werden. Sie begrüsst daher, dass das Bundesamt für Sozialversicherungen eine Studie zu diesem Thema in Auftrag gegeben und kürzlich veröffentlicht hat. Die Studie sollte insbesondere eine Bestandsaufnahme der kantonalen Informations- und Anmeldungspraktiken liefern sowie Good Practices und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen. Aus ihr geht allgemein hervor, dass es zwar kantonale und damit auch kulturelle Unterschiede gibt, der Zugang zu Ergänzungsleistungen insgesamt aber durchaus gut funktioniert und auch der Informationsauftrag klar erfüllt wird. Obschon Verbesserungen zweifellos möglich und sogar wünschenswert sind, ist die Kommissionsmehrheit der Meinung, dass das aktuelle Recht ausreicht und insbesondere bei dessen Umsetzung durch die Kantone Handlungsspielraum besteht. Die SGK-N hält erfreut fest, dass im Rahmen der erwähnten Studie eine Liste der Good Practices erstellt wurde, und erwartet, dass diese als Grundlage für die Verbesserung der Informationen an die Anspruchsberechtigten verwendet wird.
Mehrfach wurde in unserer Kommission die Bedeutung der Ergänzungsleistungen erwähnt und auch inhaltlich nicht in Frage gestellt. Es geht also nicht darum, ob wir Ergänzungsleistungen wollen oder nicht, sondern nur, wie wir die Informationen an die Berechtigten weiterleiten. Die Kommissionsmehrheit kommt zum Schluss, dass das in der Initiative erwähnte Problem erkannt ist und seriös angegangen wird. Sie ist ferner der Ansicht, dass es für eine automatische Gewährung von Ergänzungsleistungen eines äusserst aufwendigen Mechanismus bedürfte und dies derzeit nicht notwendig ist.
Die Kommissionsminderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben, um so einen vereinfachten und unbürokratischen Zugang zu Ergänzungsleistungen sicherzustellen und die Nichtbezugsquote zu reduzieren. Aus ihrer Sicht handelt es sich um eine vernünftige Initiative, die den für pragmatische und wirksame Lösungen erforderlichen Handlungsspielraum belässt.
Ich wiederhole zum Schluss noch einmal: Ihre Kommission beantragt mit 16 zu 9 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.
- texte du discoursSuisse
Ich beschäftige mich schon seit einigen Jahren mit dem Thema Laborpreise. Ich muss Ihnen sagen: Ich habe einige Vorstösse eingereicht. Ich denke, das hat mit dazu geführt, dass wir heute andere Laborpreise haben. Es war wichtig, und ich denke, es war auch richtig, diese Vorstösse einzureichen. Es hat etwas in Bewegung gebracht, das für uns - und mit "uns" meine ich die Patientinnen und Patienten und die Krankenkassen, die die Preise dann über die Prämien weiterverrechnen müssen - wichtig war.
Ich kann Frau Bundesrätin aber beruhigen. Ich werde meinen Vorstoss heute zurückziehen, und zwar mache ich das auch Ihrer Gesundheit zuliebe, Frau Bundesrätin. Ich möchte nicht, dass Sie eine zusätzliche Laboruntersuchung brauchen.
Spass beiseite: Es geht wirklich darum, von meiner Seite einzugestehen, dass man jetzt in einer wichtigen Verhandlungsphase ist, in der die Tarife neu angeschaut und gemeinsam ausgehandelt werden. Ich möchte an dieser Stelle deutlich machen: Als ich in den letzten Jahren die verschiedenen Vorstösse eingereicht habe, waren die Reaktionen aus den Branchenverbänden sehr geharnischt. Unfreundliche E-Mails waren noch das Netteste, das ich gekriegt habe. Da habe ich dann wirklich realisiert: Ja, mit den Laborpreisen verdient man auch Geld. Ich möchte nicht in Abrede stellen, dass das nicht richtig ist. Man soll einen fairen und gerechten Tarif erhalten für die Leistungen, die erzielt werden.
Im Sinne einer positiven Reaktion möchte ich an dieser Stelle unseren Labors für ihre Arbeit herzlich danken. Sie leisten eine wertvolle Arbeit. Wenn wir gute und schnelle Analysen erhalten, trägt das zur Gesundheitsförderung bei. Es trägt auch dazu bei, dass wir vernünftige Therapien ansetzen können.
Frau Bundesrätin, ich ziehe hiermit meine Motion zurück. Ich verspreche aber allen Beteiligten: Ich werde weiterhin ein Auge auf die ganze Weiterentwicklung halten.
- texte du discoursPaysage hospitalier idéalN° 24.3674Suisse
Ich bin ganz offen: Ich mache mir Sorgen um die Planung der Spitallandschaft in der Schweiz. Dies war für mich vor zwei Jahren der Anlass, ein Postulat einzureichen. Darin habe ich versucht, ein Konzept für ein effizientes Spitalangebot zu skizzieren, das regionale bzw. überregionale Anforderungen an die akutmedizinische und stationäre Versorgung erfüllt. Das Modell soll die stationäre Versorgung der Schweiz so berücksichtigen, dass alle Regionen und Bevölkerungsteile eine gleichmässige Versorgung erhalten, dass personelle und infrastrukturelle Ressourcen optimal genutzt werden und dass notwendige Vorhalteleistungen bedarfsgerecht geplant sind.
Weshalb bin ich zu diesem Postulat gekommen? Ich habe festgestellt, dass die Corona-Krise und die bereits damals angespannte Lage auf den Energiemärkten die Schwächen unserer Spitallandschaft schonungslos offengelegt haben. Dabei wurde deutlich, dass die Koordination bei der Planung der Ressourcen im stationären Bereich oft ungenügend ist.
Wir haben ein föderales System, das gerade im Gesundheitswesen, auch aus Sicht von Unterstützern des Föderalismus, erhebliche Herausforderungen mit sich bringt. Vor diesem Hintergrund ist es nicht immer einfach, die besten und zukunftsträchtigsten Lösungen zu finden. Ich habe mir deshalb die Stellungnahme des Bundesrates sorgfältig angeschaut und nehme mit Genugtuung zur Kenntnis, dass auch der Bundesrat feststellt, dass bei der Koordination, insbesondere unter den Kantonen, weiterhin Optimierungsbedarf besteht. Dieser wurde erkannt, und inzwischen hat es auch Anpassungen auf Verordnungsebene gegeben, etwa bei der Festlegung der Kriterien für die Spitalplanung.
Ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam auf dem richtigen Weg sind. In meiner politischen Arbeit bin ich nicht stur, aber konsequent. Konsequenz bedeutet für mich jedoch auch, anzuerkennen, dass hier inzwischen Evaluationen durchgeführt werden. Auch im Sinne einer kostendämpfenden Massnahme möchte ich deshalb zum jetzigen Zeitpunkt mein Postulat zurückziehen. Nicht zurückziehen will ich hingegen mein Anliegen, dass dem Themenkomplex der idealen Spitallandschaft und der dazugehörigen Planung weiterhin die notwendige Beachtung geschenkt wird.
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass es bei der Planung ein gutes Zusammenspiel braucht. Dazu gehört insbesondere die zentrale Problematik des zunehmenden Fachkräftemangels, insbesondere bei den Pflegenden, die - was wir nie aus den Augen verlieren dürfen - einen tragenden Pfeiler der Spitallandschaft bilden, aber ebenso bei der Ärzteschaft. Bei der Planung der Spitallandschaft spielen zudem infrastrukturelle Fragen sowie verkehrstechnische Aspekte eine wichtige Rolle. Ich bitte daher, dieses Thema gross und gesamtheitlich zu betrachten, bin jedoch heute bereit, mein Postulat im Sinne der Sache zurückzuziehen.
- MotionCosignataire
- InterpellationAuteur
- InterpellationAuteur
- MotionCosignataire
- PostulatAuteur
- PermanenteSuisse
- Président(e)depuis 01.12.2025
- Membre08.12.2021 – 30.11.2025
- Président(e)02.12.2019 – 07.12.2021
- Vice-président(e)06.12.2017 – 01.12.2019
- Membre10.12.2015 – 05.12.2017
- SpécialeCSSS-N Sous-commission Financement des soins palliatifs(CSSS-N SOUS-CO 24.454)Suisse
- Président(e)depuis 24.06.2025
- ConseilConseil national(CN)Suisse
- Conseil législatifdepuis 04.12.2023
- Conseil législatif02.12.2019 – 03.12.2023
- Conseil législatif30.11.2015 – 01.12.2019
- Conseil législatif05.12.2011 – 29.11.2015
- PermanenteSuisse
- Membredepuis 04.12.2023
- Membre02.12.2019 – 03.12.2023
- Membre30.11.2015 – 01.12.2019
- Membre15.12.2011 – 29.11.2015
- PermanenteSuisse
- Président(e)02.12.2019 – 11.12.2019
- Président(e)30.11.2015 – 01.12.2019
- Membre15.12.2011 – 29.11.2015
Images(1)
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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