Pankraz Freitag
·
- Parti
- PLR.Les Libéraux-Radicaux
- Parlement
- Suisse
- Circonscription
- Glaris
- Page du Parlement
- Profil officiel
- Sexe
- Homme
- Né(e) le
- 12. Dezember 1952
- Décédé(e) le
- 5. Oktober 2013
- Langue
- Allemand
- Landrat (GL)
- PLR.Les Libéraux-Radicaux
- Wikidata
- Q617120
- Organe source
- CHE
- Source mise à jour
- 28.03.2025
- Enregistrement mis à jour
- 24.05.2026
- Premier import
- 14.08.2025
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- texte du discoursCréer une assurance contre les risques de fluctuation monétaire en vue de soutenir l’économieN° 11.319Suisse
Die Standesinitiative Wallis fordert die Schaffung einer Versicherung gegen Währungsschwankungsrisiken. Damit sollen Arbeitsplätze in unserem Land erhalten werden. Die Ziele - das wird dann auch noch ausgeführt - sollten sich mit jenen der Schweizerischen Exportrisikoversicherung decken.
In der Kommission wurde viel mit dem Tourismus argumentiert, aber nach Meinung der Initianten sollte generell etwas für die Exporte gemacht werden, eventuell sogar auch für die Importe; da gibt es ja auch Währungsfragen. Wir reden also, salopp gesagt, über grosse Kisten. Im Jahr 2012 generierte die schweizerische Volkswirtschaft Exporte im Umfang von 200 Milliarden Franken und Importe von etwa 180 Milliarden Franken. Bereits eine Währungsschwankung von 5 Prozent führt also zu riesigen Milliardenzahlen als Differenz oder eben dann bezüglich einer Versicherung zu einem Risiko. Eine Währungsgarantie der früheren Exportrisikogarantie - heute ist es eine Versicherung, früher war es eine Garantie - hat denn schon einmal einen Verlust von 900 Millionen Franken eingefahren.
Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Eine Versicherung gegen Risiken von Währungsschwankungen hat nämlich ihre Hauptbegründung durch die erfolgreiche Einführung eines Euro-Mindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank verloren; dadurch wurden indirekt auch der US-Dollar und andere Währungen stabilisiert. Welchen riesigen Einsatz und welches Risiko so etwas bedeutet, kann man heute in der Bilanz der Schweizerischen Nationalbank nachlesen.
Die Initiative verlangt, dass man sich an den Zielen der Schweizerischen Exportrisikoversicherung orientieren soll - es ist heute eben keine Garantie mehr, sondern eine Versicherung. Die Schweizerische Exportrisikoversicherung hat heute vier Zielauflagen: Subsidiarität, Eigenwirtschaftlichkeit, internationale Wettbewerbsfähigkeit und aussenpolitische Verträglichkeit. Subsidiarität heisst, dass man nur das macht, was der Markt nicht anbietet. Währungsabsicherungen, insbesondere kurzfristige, bietet ja der Markt. Übernähme aber eine angestrebte Währungsversicherung nichtmarktgängige Risiken, dann wäre entweder ihre Eigenwirtschaftlichkeit gefährdet, oder es würde ein erhebliches Risiko für den Bund daraus entstehen.
Fazit: Es gibt keine Versicherung, die das Geforderte leisten kann, ohne dass für den Bund ein grosses Risiko daraus entsteht. Die Euro-Untergrenze der Schweizerischen Nationalbank war und ist der richtige Weg.
Deshalb beantrage ich Ihnen namens der Mehrheit der Kommission, der Standesinitiative Wallis keine Folge zu geben.
- texte du discoursCréer une assurance contre les risques de fluctuation monétaire en vue de soutenir l’économieN° 11.319Suisse
Wir haben die Standesinitiative Wallis "Schaffung einer Versicherung gegen Währungsschwankungen zur Unterstützung der Wirtschaft" in der Kommission diskutiert. Wir haben selbstverständlich nicht diskutiert, ob wir die Initiative auch zweimal diskutieren möchten; ich kann hier also nicht für die Kommission sprechen. Ich beantrage Ihnen aber, diesen Rückweisungsantrag abzulehnen.
Meines Erachtens gibt es keine neuen Argumente. Auch dass man jetzt auf die Motion Hutter verweist - die ja hier die Mehrheit abgelehnt hat, unter anderem genau mit der Begründung, dass man eine solche Währungsversicherung nicht will -, ist für mich kein Argument dafür, nochmals darauf zu sprechen zu kommen.
Ganz kurz kann man sagen, dass der Hauptgrund dieses Vorstosses mit der Einführung der Euro-Untergrenze dahingefallen ist. Zudem ist es so, dass eine solche [PAGE 927] Währungsversicherung die Vorgaben, die sie im Grunde genommen hätte, praktisch nicht erfüllen kann.
Ich beantrage Ihnen, das Geschäft heute zu behandeln und den Ordnungsantrag Recordon abzulehnen.
- texte du discoursSuisse
Erlauben Sie mir, da die Diskussion jetzt ja doch ein bisschen weiter geht, auch noch drei Bemerkungen:
Die erste Bemerkung: Ich habe als Begründung dafür, dass man sagen kann, die Werke dürften jetzt eigentlich etwas länger laufen, die Sicherheit erwähnt. Dazu noch eine Ergänzung: Die Laufzeit eines Kernkraftwerks hängt im Wesentlichen davon ab, wie viele schnelle Umschaltungen es gibt, denn schnelles Hochfahren oder schnelles Zurückfahren belastet die Anlagen. Wenn man die Statistiken anschaut, sieht man, dass die Zahl schneller Umschaltungen wesentlich tiefer ist, als man ursprünglich angenommen hat. Also versteht es sich eigentlich von allein, dass diese Werke bei bestehender Sicherheit weiterlaufen können.
Die zweite Bemerkung: Ich muss sagen, ich habe wenig Verständnis dafür, dass man die Investitionen, die in die Sicherheit der Werke in der Schweiz getätigt werden, fast etwas lächerlich macht. Sie sind ja die Voraussetzung dafür, dass man die Werke weiterlaufen lassen kann.
Eine dritte Bemerkung zum Vergleich mit den Pensionskassen: Wenn Sie schon Vergleiche ziehen, dann bitte korrekte. Als ich in das Arbeitsleben einstieg, musste ich ja auch nicht schon all meine Pensionskassengelder beisammenhaben. Man zahlt so lange in die Pensionskasse ein, wie man arbeitet und Geld verdient. Zusammen mit den Kapitalerträgen, die auf lange Zeit einen grossen Teil ausmachen, ergibt das dann das Deckungskapital, das es braucht, um nachher die Rente zu bezahlen. Ich betone es noch einmal: Es gibt Berechnungen dazu, wie viel Geld jetzt in den Fonds sein muss, damit es zusammen mit den zukünftigen Zahlungen und insbesondere mit den Vermögenserträgen, die über sehr lange Zeit anfallen, ausreicht. Die entsprechenden Zahlen geben nicht die Werke vor; es ist einfach so. Diese Beiträge sind jetzt einbezahlt. Wenn man schon einen Vergleich zieht, müsste man also sagen, dass der Deckungsgrad dieser Fonds im Moment ein bisschen mehr als 100 Prozent beträgt.
- texte du discoursSuisse
Ich lege zuerst meine Interessenbindungen offen: Ich bin Verwaltungsratspräsident der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra). Allerdings ist das nicht die Organisation, die das Geld aufbringen muss, sondern sie gehört auf jene Seite, die das Geld, das in die Fonds einbezahlt wird, dann allenfalls verbraucht.
Jetzt aber zur Motion, die zur Diskussion steht: Die Motion 11.3479 wurde am 1. Juni 2011 eingereicht. Sie verlangt, dass die nach aktuell bestem Wissen benötigten Mittel nach 40 Betriebsjahren der Kernenergieanlagen respektive im Falle von Beznau und Mühleberg bis 2015 vollständig in den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds einbezahlt sind.
In der Begründung wird gesagt, man habe bei den Kernkraftwerken ursprünglich mit 40 Betriebsjahren gerechnet. Da alle fünf Kernkraftblöcke inzwischen über eine unbefristete Betriebsbewilligung verfügen, habe man den Äufnungszeitraum auf 50 Jahre erhöht. Nun sei aber nicht klar, ob alle Kernkraftwerke auch 50 Jahre laufen, und es sei zwingend, dass alle Kosten der Kernenergie verursachergerecht getragen und nicht den kommenden Generationen belastet werden. Deshalb, so heisst es in der Begründung der Motion, sei eine Verkürzung der Einzahlungsfrist auf 40 Jahre vorzunehmen und für die schon älteren Kraftwerke Beznau I und II sowie Mühleberg - diese haben nämlich das 40. Betriebsjahr schon hinter sich - sei als Übergangslösung zu verlangen, dass die Einzahlungen bis 2015 erfolgen sollen.
Wie sieht die Situation heute aus? Rechtlich ist das Problem im Kernenergiegesetz und insbesondere in der Verordnung über den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds für Kernanlagen geregelt. Die voraussichtliche Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten wird alle fünf Jahre für jede Kernanlage berechnet. Als Berechnungsgrundlage werden 50 Betriebsjahre angenommen. Es wird eine Anlagerendite von 5 Prozent und eine Teuerungsrate von 3 Prozent zugrunde gelegt, also eine Realverzinsung von 2 Prozent. [PAGE 907]
Es gibt eine vom Bundesrat gewählte Fondskommission, aktuell unter der Leitung des Chefs des Bundesamtes für Energie. Diese Kommission legt die Beiträge der Kraftwerkeigentümer an die Fonds fest. Letztmals 2011 wurde von den Betreibern bzw. der Nagra eine neue Kostenstudie erstellt. Das Ensi als Aufsichtsbehörde hat diese Kostenstudie geprüft, und die Fondskommission hat im November letzten Jahres die neuen Beiträge für die Jahre 2012 bis 2016 festgelegt. 2016 ist dann eine neue Kostenstudie vorgesehen.
Die Stilllegungskosten der fünf schweizerischen Kernkraftwerke und des Zwischenlagers in Würenlingen betragen gemäss der Kostenstudie etwa 3 Milliarden Franken. Die Entsorgungskosten bis zur definitiven Entsorgung betragen zusammen etwa 16 Milliarden Franken. Die laufenden Kosten für die Nagra - Transporte, Zwischenlager usw. - betragen, in der Gesamtsumme, etwa 7,5 Milliarden Franken. 5 Milliarden Franken - es sind immer gerundete Zahlen - sind von den Betreibern schon bezahlt worden, weil diese Kosten eben laufend bezahlt werden. Durch die beiden Fonds sind dann noch 11,4 Milliarden Franken sicherzustellen, und per Ende des letzten Jahres beträgt der Bestand beider Fonds etwa 4,8 Milliarden Franken.
Es geht um sehr lange Zeiträume, beispielsweise bis zum aus heutiger Sicht definitiven Verschluss der Tiefenlager noch etwa hundert Jahre. Man hat bisher angenommen, dass die aufsummierten Vermögenserträge der Fonds gesamthaft höher sein werden als die Summe der Einzahlungen. Man kann feststellen, dass heute in beiden Fonds etwas mehr Geld vorhanden ist, als gemäss Vorgaben darin enthalten sein müsste. Das hat auch mit der in der letzten Zeit guten Börsensituation zu tun. Die Betreiber erfüllen also ihre Anforderungen.
Die Mehrheit Ihrer Kommission lehnt die Motion aus folgenden Gründen ab: Die Kosten werden alle fünf Jahre neu geschätzt. Entsprechend den höher geschätzten Kosten werden jeweils auch die Beiträge der Betreiber nach oben angepasst; das ist auch passiert. Zudem ist aktuell eine Revision der Fondsverordnung im Gang, welche die Anlagerendite auf 3,5 Prozent und die Teuerung auf 1,5 Prozent ansetzt, also bei einer 2-prozentigen Realrendite bleibt; sie verlangt aber vor allem einen 30-prozentigen Sicherheitszuschlag auf den geschätzten Kosten. Diese Anpassung der Fondsverordnung ist aktuell gerade in der Vernehmlassung.
Eine Verkürzung der Betriebsdauer auf 40 Jahre würde nach Meinung der Mehrheit die Rechtssicherheit in dieser Angelegenheit beeinträchtigen. Für die Möglichkeit von längeren Betriebsdauern haben nämlich die Werke sehr hohe Investitionen getätigt, auf denen nachher wiederum die Betriebsbewilligungen basieren. Allein in Beznau zum Beispiel wurden in den letzten Jahren Hunderte von Millionen Franken investiert, mit Blick auf die längere Betriebszeit. Experten sagen, Beznau sei heute, als gut vierzig Jahre altes Werk, hundertmal sicherer als bei der Inbetriebnahme.
Zudem würden die Beiträge nochmals drastisch erhöht, wenn man diese Motion annähme, was für die Betreiber ein echtes Problem wäre und - nicht zu vergessen - auch ihre Fähigkeit für andere Investitionen, zum Beispiel auch in erneuerbare Energie, weiter reduzieren würde. Für Beznau allein bedeutet die Motion Noser, dass der heutige Jahresbeitrag für die Fonds von 53 auf 101 Millionen Franken erhöht und damit praktisch verdoppelt würde. Nimmt man den vom Bundesrat vorgesehenen Sicherheitszuschlag von 30 Prozent noch dazu, müsste Beznau in den nächsten drei Jahren - bis 2015, das ist ja nicht mehr so lange - total fast 800 Millionen Franken in die Fonds einzahlen. Beim halb so grossen Mühleberg sieht es im Verhältnis ähnlich aus. Notabene: Die Eigentümer dieser Werke sind die Kantone; das sind ja am Schluss eigentlich auch wieder die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Vor dem Hintergrund der vorgesehenen Anpassung der Verordnung wurde in der Kommission ein Antrag auf Sistierung gestellt. Dieser wurde aber mehrheitlich abgelehnt, nach dem Motto: Wenn schon eine Anpassung der Fondsverordnung, dann gemäss dem Revisionsvorschlag des Bundesrates. Eine Kumulierung beider Dinge erachtet die Mehrheit - ich habe es angetönt - als nicht tragbar.
Noch ein letzter Punkt: Gerade als Nächstes ist die Motion 13.3285 der UREK des Nationalrates, "Förderung der freiwilligen Stilllegung älterer Kernanlagen", traktandiert. Sie wird von der Mehrheit der Kommission zur Annahme empfohlen, aber - und das ist jetzt mein Punkt - sie widerspricht der jetzt diskutierten Motion. Ohne dass man sich Widersprüchlichkeit vorwerfen lassen muss, kann man nicht beide Motionen annehmen. Ich versuche, das an einem Beispiel auszuführen: Ich nehme das Kernkraftwerk Mühleberg. Es ging 1972 in Betrieb, hatte also im letzten Jahr, 2012, seine 40 Betriebsjahre; im Jahre 2022 wird es 50 Jahre in Betrieb sein. Nehmen wir theoretisch an - rein theoretisch -: Die BKW überlegen sich, Mühleberg 2017 abzustellen. So ein Abstellen geht ja nicht von einem Tag auf den anderen. Bei der Abschätzung der finanziellen Folgen wird man auch die nötigen Einzahlungen in diese Fonds betrachten. Nach der Motion Noser, die jetzt zur Diskussion steht, müssten die gesamten restlichen Einzahlungen bis 2015 geleistet werden. Nach der nachher folgenden Motion der UREK-NR könnten die Einzahlungen aber bis 2022 gestaffelt werden. Dort ist nämlich vorgesehen, dass man, wenn man eine Kernanlage vorher abstellt, trotzdem noch bis zum Ablauf der 50 Jahre einzahlen kann. Es ist darauf hinzuweisen - ich habe es angetönt -, dass es hier um hohe Millionenbeträge geht.
Beides zusammen geht also nicht, und dieser Umstand ist ein weiterer Grund für die Mehrheit, die Motion Noser abzulehnen. Diese Ablehnung beantrage ich Ihnen namens der Mehrheit Ihrer UREK.
- texte du discoursSuisse
Ich nehme den Ball gerne auf und beziehe mich auch auf Absatz 2 Buchstabe b, nämlich auf die Frage: Soll man für Massnahmen in Italien 230 Millionen oder 280 Millionen Franken sprechen? Ich bin ganz klar für 230 Millionen; denn 280 Millionen finde ich finanzpolitisch definitiv nicht seriös. Es wird von einem Verpflichtungskredit gesprochen. In der Eintretensdebatte wurde dazu gesagt, man sage einmal, da wäre etwas zu machen, man werde dann schauen. Nein, es würde ein zusätzlicher Verpflichtungskredit von 50 Millionen Franken für Massnahmen in Italien gesprochen. Wir haben jetzt aber von der Frau Bundesrätin gehört, dass es in diesem Bereich gar kein konkretes Projekt gibt. Damit gibt es nach meiner Meinung auch keine einigermassen konkrete Kostenschätzung. Wenn wir aber zustimmen, dann ist das Geld verpflichtet und muss bereitgestellt werden.
Ich kann ein solches Vorgehen weder wirklich verstehen noch unterstützen. Ich finde es unseriös, und darum bitte ich Sie, hier der Minderheit zu folgen.
- InterpellationCosignataire
- PostulatCosignataire
- Objet du Conseil fédéralRapporteur(s)
- InterpellationCosignataire
- MotionCosignataire
- PermanenteBureau Conseil des États(Bu-E)Suisse
- Scrutateur/Scrutatrice26.11.2012 – 05.10.2013
- Scrutateur/Scrutatrice suppléant(e)05.12.2011 – 25.11.2012
- PermanenteSuisse
- Président(e)10.01.2012 – 05.10.2013
- PermanenteSuisse
- Membre15.12.2011 – 05.10.2013
- Président(e)11.12.2009 – 04.12.2011
- Membre03.03.2008 – 10.12.2009
- PermanenteSuisse
- Membre15.12.2011 – 05.10.2013
- PermanenteCommission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie Conseil des États(CEATE-E)Suisse
- Membre15.12.2011 – 05.10.2013
Images(6)
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 204.10.2025
- Version 304.10.2025 – 31.12.2199
- Version 404.10.2025 – 31.12.2199
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