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Alkoholkonsum an Bahnhöfen. Wäre das deutsche Modell auch in der Schweiz möglich?

(26.4683)InterpellationDéposé
Suisse2 oct. 2026
Profil
Type
Interpellation
État
Déposé
Parlement
Suisse
Numéro
26.4683
Début
2 oct. 2026
Références et source
Registre officiel
Profil officiel
ID externe
20264683
Contributions(7)
Chronologie(1)
  • Déposé
Textes(2)
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  • Eingereichter TextTEXT

    Die Deutsche Bahn führt derzeit schrittweise ein Alkoholkonsumverbot an ihren rund 5'400 Bahnhöfen ein. Das Verbot betrifft den Konsum alkoholischer Getränke in Bahnhofshallen und auf Perrons. Gastronomische Betriebe sind ausgenommen, und verschlossene alkoholische Getränke dürfen weiterhin mitgeführt werden.

    Die Deutsche Bahn stützt die Regelung auf ihr Hausrecht. Sie verweist auf positive Erfahrungen an Bahnhöfen, an denen bereits entsprechende Verbote gelten. Insbesondere werden weniger Konflikte und Auseinandersetzungen unter Alkoholeinfluss sowie ein geringerer Reinigungsaufwand genannt. 

    Die Bahnhofordnung der SBB untersagt bereits heute den «übermässigen Alkoholkonsum sowie Aufenthalt in offensichtlich betrunkenem Zustand». Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

     

    1. Wie beurteilt der Bundesrat die Einführung des flächendeckenden Alkoholkonsumverbots an deutschen Bahnhöfen und die bisher damit gemachten Erfahrungen?

       

    2. Verfügt der Bund über Erkenntnisse zum Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und Gewalt, Belästigungen, Sachbeschädigungen oder anderen Sicherheitsproblemen an Schweizer Bahnhöfen? Falls ja: Welche?

       

    3. Wie viele sicherheitsrelevante Ereignisse auf Schweizer Bahnhofarealen stehen nach Kenntnis des Bundesrates in Zusammenhang mit Alkoholkonsum?

       

    4. Reichen die bestehenden gesetzlichen Grundlagen aus, damit die SBB oder andere Transportunternehmen den Konsum alkoholischer Getränke auf ihren Bahnhofarealen grundsätzlich untersagen können?

       

    5. Wäre eine Koordination zwischen Transportunternehmen, Kantonen und Gemeinden rechtlich und organisatorisch möglich, um an besonders belasteten Bahnhöfen zusammenhängende alkoholfreie Bereiche zu schaffen?

       

    6. Wie beurteilt der Bundesrat ein Modell, bei dem der Konsum alkoholischer Getränke auf Bahnhofarealen grundsätzlich untersagt wird, das Mitführen verschlossener alkoholischer Getränke jedoch erlaubt bleibt und gastronomische Betriebe sowie bewilligte Veranstaltungen vom Verbot ausgenommen werden?

       

    7. Ist der Bundesrat bereit, die Erfahrungen aus Deutschland gemeinsam mit den Transportunternehmen, Kantonen und Städten auszuwerten und zu prüfen, ob daraus Massnahmen für die Schweiz abgeleitet werden sollen?

Données: OpenParlData · CC BY 4.0