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Beteiligungen der Schweizerischen Nationalbank an Elbit Systems – Vereinbarkeit mit dem Neutralitätsrecht und dem Völkerrecht

(26.1058)QuestionDéposé
Suisse2 oct. 2026
Profil
Type
Question
État
Déposé
Parlement
Suisse
Numéro
26.1058
Début
2 oct. 2026
Références et source
Registre officiel
Profil officiel
ID externe
20261058
Contributions(2)
Chronologie(1)
  • Déposé
Textes(2)
  • Titre de l'objetTEXT
    Titre suit
  • Eingereichter TextTEXT

    Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hielt Ende Juni 2026 100’227 Aktien des Rüstungsunternehmens Elbit Systems, das Kriegsgüter an Israel liefert. Bundesrätin Karin Keller-Sutter erklärte am 16. Juni 2025 im Nationalrat, die SNB orientiere sich «an breit getragenen Normen und Werten und auch am Neutralitätsrecht» (Geschäft 25.7520). Der Bundesrat bestätigte am 14. März 2026, dass das Neutralitätsrecht im Krieg zwischen den USA und Israel einerseits und Iran andererseits greift. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

    1. Erachtet der Bundesrat Beteiligungen einer staatlichen Institution an einem Rüstungsunternehmen, das eine Konfliktpartei in einem internationalen bewaffneten Konflikt beliefert (etwa im Konflikt zwischen Israel und Iran), als vereinbar mit dem Neutralitätsrecht, insbesondere mit dem V. Haager Abkommen von 1907 und dem Gleichbehandlungsgebot? 
    2. Wie verhält es sich mit der Bindung der SNB bei ihrer Anlagetätigkeit an die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz und wie beurteilt der Bundesrat solche Beteiligungen der SNB im Lichte des Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs vom 19. Juli 2024, wonach Staaten keine Hilfe oder Unterstützung zur Aufrechterhaltung der rechtswidrigen Besatzung der palästinensischen Gebiete leisten dürfen?
    3. Wie beurteilt er sie im Lichte der Pflicht aus dem gemeinsamen Art. 1 der Genfer Konventionen, das humanitäre Völkerrecht «einzuhalten und seine Einhaltung durchzusetzen» – gerade angesichts der besonderen Rolle der Schweiz als Depositarstaat?
    4. Wie wendet die SNB ihr eigenes Ausschlusskriterium betreffend Unternehmen an, die grundlegende Menschenrechte massiv verletzen, und weshalb gelangt sie bei Elbit Systems offenbar zu einem anderen Ergebnis als andere staatliche Investoren, etwa der norwegische Staatsfonds?
    5. Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen des Dialogs mit der SNB bzw. einer Revision des NBG auf verbindliche, völkerrechtlich abgestützte Ausschlusskriterien und mehr Transparenz über Einzelpositionen hinzuwirken?

Données: OpenParlData · CC BY 4.0