Regionalverkehr für alle - Billette weiterhin bar bezahlen
(26.4446)- Type
- Motion
- État
- Déposé
- Parlement
- Suisse
- Numéro
- 26.4446
- Début
- 1 oct. 2026
- Registre officiel
- Profil officiel
- ID externe
- 20264446
- Roman HugUnion démocratique du centre
- Nationalrat
- Titre de l'objetTitre suit
- Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass im regionalen Personenverkehr, der von Bund und Kantonen bestellt und abgegolten wird, folgender Mindeststandard gilt:
- Fahrausweise können auf jeder Linie direkt mit Bargeld gekauft werden, ohne Mindestbetrag und ohne vorgängigen Erwerb einer Wert- oder Prepaid-Karte. Die Transportunternehmen wählen die für sie kostengünstigste geeignete Lösung, beispielsweise den Verkauf durch das Fahrpersonal, Automaten mit Bargeldfunktion oder eine bediente Verkaufsstelle in zumutbarer Nähe.
- Für die Barzahlung und für nicht-digitale Fahrausweise dürfen keine Zuschläge erhoben werden.
- Begründung
Volk und Stände haben das Bargeld am 8. März 2026 mit 73,42 Prozent Ja in der Bundesverfassung verankert. Dennoch bestätigt der Bundesrat in seiner Antwort auf die Frage 26.7801, die Digitalisierungsstrategie der öV-Branche sei ihm bekannt. In Graubünden kann seit Dezember 2025 kein Postauto-Billett mehr beim Fahrpersonal gelöst werden.
Die Wert- bzw. öV-Prepaid-Karte, die der Bund als genügend erachtet, sichert den Zugang nicht: Sie verlangt einen Zwischenschritt und einen Mindestbetrag und lässt sich im Postauto erst nach dem Einsteigen am Automaten einlösen, meist während der Fahrt. Für ältere Menschen, Menschen mit Beeinträchtigung, Kinder und Gäste eine hohe Hürde. Den Rückhalt zeigen die 15'781 Unterschriften der kantonalen Volksinitiative «Barzahlung bei öffentlichen Leistungen» aus allen 100 Bündner Gemeinden.
Im Kern geht es um die Zugänglichkeit des Service public: Wird eine Aufgabe mit Steuergeldern mitfinanziert, muss sie der ganzen Bevölkerung zugänglich sein. Die Motion verlangt keine allgemeine Bargeldannahmepflicht, sondern beschränkt sich auf den regionalen Personenverkehr, den Bund und Kantone jährlich mit rund 2,2 Milliarden Franken abgelten. Die Umsetzung bleibt den Transportunternehmen überlassen.
Der Bundesrat hält selbst fest, Reisende ohne Smartphone dürften nicht unverhältnismässig benachteiligt werden; seine Erwartung, Bargeld bleibe an bedienten Schaltern möglich, läuft gerade in Randregionen ins Leere, wo Schalter fehlen. Auch die BAV-Leitlinien vom Juli 2026 verlangen den Billettkauf nur «halbspontan» bis 30 Minuten vor der Fahrt. Die Motion macht den Grundsatz verbindlich: Bargeld muss auf jeder abgegoltenen Linie möglich sein, nicht nur dort, wo es noch einen bedienten Schalter gibt.
Données: OpenParlData · CC BY 4.0