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Sitzverteilung im Nationalrat nach der Zahl der Stimmberechtigten

(26.4308)InterpellationDéposé
Suisse29 sept. 2026
Profil
Type
Interpellation
État
Déposé
Parlement
Suisse
Numéro
26.4308
Début
29 sept. 2026
Références et source
Registre officiel
Profil officiel
ID externe
20264308
Contributions(2)
  • Thomas KnuttiAuteurUnion démocratique du centre
  • NationalratConseil initial
Chronologie(1)
  • Déposé
Textes(3)
  • Titre de l'objetTEXT
    Titre suit
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

     

    1. Wie würde die Verteilung der 200 Nationalratssitze auf die Kantone für die Nationalratswahlen 2027 aussehen, wenn nicht die ständige Wohnbevölkerung, sondern die Zahl der stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer als Grundlage für die Sitzverteilung herangezogen würde? Wie viele Sitze würden die einzelnen Kantone bei dieser Berechnung erhalten?
    2. Wie beurteilt der Bundesrat die heutige Regelung, wonach die Nationalratssitze nach der ständigen Wohnbevölkerung und nicht nach der Zahl der Stimmberechtigten verteilt werden? Ist diese Regelung unter den heutigen demografischen Verhältnissen noch sachgerecht?
    3. Welche Auswirkungen hätte eine Sitzverteilung nach der Zahl der Stimmberechtigten auf die politische Repräsentation der Kantone? Welche Kantone würden gegenüber der heutigen Sitzverteilung Sitze gewinnen oder verlieren?
  • BegründungTEXT

    Die 200 Sitze des Nationalrates werden heute nach der ständigen Wohnbevölkerung auf die Kantone verteilt. Je mehr Menschen in einem Kanton wohnen, desto mehr Nationalratssitze stehen ihm grundsätzlich zu. Für die Nationalratswahlen 2027 verlieren die Kantone Bern und Graubünden je einen Sitz, während Luzern und Freiburg je einen Sitz gewinnen.

     

    Massgebend für die Sitzverteilung ist damit nicht die Zahl der Personen, die an den Nationalratswahlen tatsächlich stimmberechtigt sind, sondern die gesamte ständige Wohnbevölkerung. Dazu gehören auch Personen ohne Schweizer Bürgerrecht, die nicht an den eidgenössischen Wahlen teilnehmen können.

    Angesichts der unterschiedlichen Bevölkerungsentwicklung der Kantone stellt sich die Frage, ob diese Berechnungsmethode noch zeitgemäss ist. Insbesondere ist von Interesse, wie sich die Sitzverteilung verändern würde, wenn die Zahl der tatsächlich Stimmberechtigten als Grundlage herangezogen würde.

     

    Der Bundesrat wird deshalb gebeten, die heutige Regelung mit einer möglichen Sitzverteilung nach der Zahl der Stimmberechtigten zu vergleichen und die daraus entstehenden Auswirkungen auf die kantonale Repräsentation aufzuzeigen.

     

     

Données: OpenParlData · CC BY 4.0