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Umsetzung der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGpl) 2030; Gesundheitsgesetz (GesG); Änderung (Paket 1)

(V 2026-08-21 - 1)Vernehmlassunglaufend
Grand Conseil Argovie (AG)21 août 2026
Profil
Type
Vernehmlassung
État
laufend
Numéro
V 2026-08-21 - 1
Début
21 août 2026
Références et source
Registre officiel
Profil officiel
ID externe
9fc31cf5-8103-4e95-a5a7-4e4541d9b411
Contributions(1)
  • Departement Gesundheit und SozialesDépartement responsable
Chronologie(2)
  • FristDélai
    Regierung
  • EingereichtDéposé
Textes(2)
  • KurzbeschriebHTML
    21 août 2026

    Der Regierungsrat setzt mit der Änderung des Gesundheitsgesetzes weitere zentrale Vorgaben der GGpl 2030 um.

    Vorgesehen sind insbesondere, dass Gesundheitsfachpersonen, die in stationären Einrichtungen in eigener fachlicher Verantwortung tätig sind, künftig ebenfalls eine Berufsausübungsbewilligung benötigen und dass für ambulante Organisationen und Betriebe eine Bewilligungspflicht gelten soll. Weiter werden klare Grundlagen für den Entzug von Betriebsbewilligungen und für Sanktionen gegenüber ambulanten Organisationen und Betrieben geschaffen. Zudem soll eine gesetzliche Grundlage für Zulassungsbeschränkungen bei nichtärztlichen Leistungserbringern zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung geschaffen werden. Ebenfalls vorgesehen ist eine Rechtsgrundlage für den Datenaustausch zwischen Krebsregister und Früherkennungsprogrammen sowie für kantonale Mindestausgaben im Bereich der Gesundheitsförderung. Schliesslich soll die Palliative Care ausdrücklich im Gesundheitsgesetz verankert und damit langfristig abgesichert werden.

    Mit der Umsetzung der GGpl 2030 und den weiteren Änderungen sollen Steuerung, Patientensicherheit, Qualität und Transparenz der Gesundheitsversorgung verbessert werden.

  • TeaserTEXT
    21 août 2026
    Der Regierungsrat eröffnet die Anhörung zur Änderung des Gesundheitsgesetzes (Umsetzung der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung [GGpl] 2030; Paket 1)

Données: OpenParlData · CC BY 4.0