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Gesetz über den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden (Finanzausgleichsgesetz, FiAG); Änderung

(V 2024-11-22 - 2)Vernehmlassungabgeschlossen
Grand Conseil Argovie (AG)22 nov. 2024
Profil
Type
Vernehmlassung
État
abgeschlossen
Numéro
V 2024-11-22 - 2
Début
22 nov. 2024
Références et source
Registre officiel
Profil officiel
ID externe
d60374f1-b757-4e05-abc8-cd0f230c71a4
Contributions(1)
  • Departement Volkswirtschaft und InneresDépartement responsable
Chronologie(2)
  • FristDélai
    Regierung
  • EingereichtDéposé
Textes(2)
  • KurzbeschriebHTML
    22 novembre 2024

    Der erste Wirkungsbericht hat dem Finanzausgleich zwischen den Aargauer Gemeinden ein gutes Zeugnis ausgestellt, in einigen wenigen Bereichen aber gleichwohl Optimierungsbedarf festgestellt.

    Die teilweise zu starke Wirkung des Soziallastenausgleichs soll nun mit einer Senkung des Grundbetrags korrigiert werden. Diese Änderung erfolgt durch eine Anpassung auf Dekretsebene, wird aber gleichwohl freiwillig der Anhörung unterstellt.

    Die nicht immer klare Verteilwirkung und teilweise übermässig starke Begünstigung einzelner Gemeinden beim räumlich-strukturellen Lastenausgleich sollen durch Einführung eines neuen Indikators für die räumlich-strukturellen Lasten sowie eine Ausweitung des Kreises der beitragsberechtigten Gemeinden behoben werden.

    Die Änderungen sollen gestaffelt über drei Jahre eingeführt werden, und die Gelegenheit soll genutzt werden, um drei kleine formelle oder den Vollzug betreffende Änderungen vorzunehmen.

  • TeaserTEXT
    22 novembre 2024
    Der erste Wirkungsbericht zum Finanzausgleich führt zu Anpassungen der Berechnung des Sozial- und des räumlich-strukturellen Lastenausgleichs.

Données: OpenParlData · CC BY 4.0