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Mise en oeuvre de l'initiative sur la protection des Alpes. Approvisionnement en électricité

(94.3387)InterpellationLiquidé
Suisse3 oct. 1994
Profil
Type
Interpellation
État
Liquidé
Parlement
Suisse
Numéro
94.3387
Début
3 oct. 1994
Références et source
Registre officiel
Profil officiel
ID externe
19943387
Contributions(24)
  • Albrecht RychenCosignataireUnion démocratique du centre
  • Werner VetterliCosignataireUnion démocratique du centre
  • Hermann WeyenethCosignataireUnion démocratique du centre
  • Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und KommunikationDépartement responsable
  • William WyssCosignataireUnion démocratique du centre
Chronologie(2)
  • Liquidé
    Conseil national
  • Liquidé
Textes(3)
  • Titre de l'objetTEXT
    Mise en oeuvre de l'initiative sur la protection des Alpes. Approvisionnement en électricité
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Der Bundesrat hat am 9. September 1994 im Sinne eines umfassenden Schutzes der Alpen und unter Einbezug der Interessen Europas das Konzept zur Umsetzung der Alpen-Initiative verabschiedet. Jeder Lastwagen, welcher einen der vier im Transitstrassengesetz festgelegten Alpenübergänge (Gotthard, San Bernardino, Grosser St. Bernhard und Simplon) passiert, wird erfasst. Das Ausmass der Umlagerung beläuft sich im Minimum auf das Volumen des Transitverkehrs, welches heute auf etwa 350 000 Fahrzeuge im Jahr berechnet wird. Die Verlagerung auf die Schiene wird mit einem Massnahmenpaket angestrebt, welches sich aus den drei Instrumenten "leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe", "Alpentransitabgabe" und "Programm zur Förderung des kombinierten Verkehrs" zusammensetzt, wobei "Bahn 2000" und Neat einen wichtigen Beitrag darstellen.

    Zu den einzelnen Fragen:

    1. Ob durch die Verlagerung des alpenquerenden Strassengüterverkehrs auf die Schiene ein Zusatzbedarf an elektrischem Strom entsteht und wie hoch dieser sein wird, wird im Rahmen der weiteren Umsetzungsarbeiten im Detail zu klären sein. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Strombedarf nicht höher sein wird, als bereits für die Neat berechnet wurde. Die Neat führt bei einer Kapazität von 69 Millionen Tonnen bzw. 5 Millionen Lastwagendurchfahrten voraussichtlich zu einem zusätzlichen Stromverbrauch von 630 Millionen bis 730 Millionen Kilowattstunden pro Jahr (von Grenze zu Grenze). Dies entspricht etwas mehr als 1 Prozent des gesamtschweizerischen Stromverbrauchs im Durchschnitt der letzten Jahre respektive weniger als der Hälfte der durchschnittlichen jährlichen Zunahme des gesamtschweizerischen Stromverbrauchs in der Zehnjahresperiode 1983 bis 1993 oder einem Drittel der mittleren Jahresproduktion der Grande-Dixence.

    2. Die SBB und die BLS haben bis zur Betriebsaufnahme der Neat noch ausreichende Stromreserven, um den zusätzlichen Strombedarf auf dem bestehenden Netz decken zu können. Hingegen verfügen die Bahnen nur über bescheidene und zeitlich limitierte Stromreserven zur Deckung des zusätzlichen Bahnstrombedarfes der neuen Alpentransversalen. Auch bei Vollausbau und Vollauslastung von "Bahn 2000" und Neat wird der Elektrizitätsverbrauch der Bahnen jedoch immer noch weniger als 10 Prozent des Landesverbrauchs betragen.

    Bei einer technischen Nutzungsdauer eines Kernkraftwerkes von rund 40 Betriebsjahren erlöschen wesentliche Bezugsrechte der SBB aus französischen Kernkraftwerken um das Jahr 2020. In diesem Zeitraum werden auch die Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt, an welchen die SBB beteiligt sind, voraussichtlich an ihrer Nutzungsgrenze angelangt sein.

    Es ist klar, dass für die Aufrechterhaltung des elektrischen Bahnbetriebes über das Jahr 2020 hinaus Ersatz für die stillgelegten Stromproduktionskapazitäten und abgelaufenen vertraglichen Bezugsrechte zu schaffen ist. Die Möglichkeiten für die Gewährleistung einer ausreichenden Stromversorgung werden zurzeit überüft. Es darf aber nicht vergessen werden, dass ganz allgemein die vorhandenen Effizienzpotentiale der Stromverwendung besser zu nutzen sind. Untersuchungen beispielsweise im Rahmen der Eges oder des Impulsprogrammes Ravel zeigen, dass bei fast allen Stromanwendungen beträchtliche wirtschaftlich erschliessbare Stromsparpotentiale vorhanden sind. Werden diese realisiert, eröffnen sich Spielräume für zusätzliche Elektrizitätsanwendungen.

    3. Die SBB sind insgesamt mit 150 MW Leistung und einem Jahresbezug von durchschnittlich 1050 Millionen Kilowattstunden an Strombezugsrechten bei der Electricité de France (EdF) beteiligt.

    4. Die Nettostromerzeugung bzw. der Strombezug der SBB setzte sich im wasserreichen Winter 1993/94 wie folgt zusammen:

    NettostromerzeugungMio kWhProzent

    aus Wasserkraftwerken 995 54

    aus ölthermischen Kraftwerken 28 1

    aus nuklearthermischen Kraftwerken 836 45

    Nettostromerzeugung der Kraftwerke 1859100

    davon aus französischen Kraftwerken 302 16

    Inwiefern es sich bei den zukünftigen Strombezügen um Strom aus Kernkraftwerken handeln wird, wird ebenfalls zurzeit abgeklärt und hängt unter anderem auch von der Energiepolitik des Auslandes ab.

    5. Eine sachliche, aktive und offene Information über die Kernenergie ist unabdingbar. Diese Aufgabe obliegt nicht nur dem Bundesrat, sondern unter anderem auch den Elektrizitätsunternehmen, der Zulieferindustrie und den Forschungsinstituten. Die an einer gesicherten Stromversorgung interessierten Wirtschaftssektoren - dazu gehören die Bahnen - sind ebenfalls legitimiert, auf die Bedeutung der Kernenergie aufmerksam zu machen. Die Information durch den Bundesrat, insbesondere das zuständige Eidgenössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement (EVED), betrifft schwergewichtig die Gesetzgebung, die Bewilligungsverfahren und die Aufsicht. Dabei stehen die Fragen der Sicherheit der Anlagen und des Strahlenschutzes der Bevölkerung im Vordergrund. Die dem EVED unterstellte Aufsichtsbehörde, die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK), beabsichtigt, in Zukunft aktiver über ihre Aufgaben und Entscheide zu berichten.

  • Texte déposéTEXT

    La prise en charge par le rail du trafic marchandises transitant à travers les Alpes, imposée par l'initiative sur la protection des Alpes et par le prélèvement de taxes probablement prohibitives sur les marchandises acheminées par la route, augmentera considérablement les besoins des chemins de fer en énergie électrique. À cet égard, je demande au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes :

    1. Quelle est, selon les estimations du gouvernement, l'énergie électrique supplémentaire requise ?

    2. A-t-on la garantie de pouvoir toujours disposer de tout le courant supplémentaire nécessaire, notamment à partir de 2008, lorsque les premiers accords passés avec l'entreprise "Électricité de France (EdF)" sur la livraison de courant provenant de centrales nucléaires arriveront à échéance ?

    3. Dans quelle mesure les CFF sont-ils parties aux contrats passés avec EdF pour la livraison de courant ?

    4. Quelle est la quantité (en chiffres absolus et en pourcentage du total) de courant provenant de centrales atomiques que nos chemins de fer utilisent déjà pour assurer leur fonctionnement ? Quels seront ces chiffres lorsque l'initiative sur la protection des Alpes aura été réalisée ?

    5. Quelles mesures le Conseil fédéral prend-il pour lutter objectivement et avec efficacité contre la campagne - fortement soutenue par les médias dépendant de la SSR - menée contre l'énergie atomique et sa production, ainsi que contre le retraitement et le stockage, aussi bien intermédiaire que définitif, des déchets nucléaires ?

Données: OpenParlData · CC BY 4.0