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Antwort BR / Büro

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Schweiz

Dank eines innovativen Konzeptes, das auf eine weitgehende Automatisierung von Routinearbeiten und umfassende Informatikunterstützung abstellt und zur Nutzung von Synergien ins Bundesamt für Polizei eingegliedert worden ist, weist die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) bereits mit dem aktuellen Stellenbestand von acht Personen eine beachtliche Erfolgsbilanz auf. So konnte die Kobik in den ersten zwanzig Monaten bereits über 10 000 Meldungen verarbeiten und rund 540 Verdachtsdossiers an die Kantone weiterleiten.

Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:

1. Die Kobik wird zu zwei Dritteln von den Kantonen und zu einem Drittel vom Bund finanziert. Entsprechend ist auch der Leitungsausschuss der Kobik zusammengesetzt, der den Rechenschaftsbericht der Kobik abnimmt und jährlich die Schwerpunkte für die Koordinationsstelle festlegt.

In diesem Zusammenhang hat der Chef des EJPD über den Vertreter des Bundes im Leitungsausschuss der Kobik Kenntnis vom Rechenschaftsbericht vom 9. Januar 2004 genommen.

2. Die Kobik basiert auf einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Kantonen, der sich alle Kantone - mit Ausnahme von Zürich - angeschlossen haben.

Die Kobik hat einerseits den Auftrag, eine Meldestelle für Verdachtsmeldungen zu betreiben, und andererseits, selbstständig im Internet nach verdächtigen Sachverhalten und Inhalten Ausschau zu halten (sogenannte Monitoringrecherche).

Als Meldestelle ist die Kobik mit genügenden Mitteln ausgestattet, um die monatlich rund 500 eingehenden Verdachtsmeldungen aus der Bevölkerung, von denen rund 25 Prozent harte Pornographie gemäss Artikel 197 Absatz 3 StGB betreffen, ohne Zeitverzug zu bearbeiten.

Die Monitoringrecherche umfasst nicht die ganze Bandbreite der Internetkriminalität, sondern konzentriert sich auf diejenigen Schwerpunktdelikte, die vom Leitungsausschuss alljährlich bestimmt werden. Seit der Arbeitsaufnahme der Kobik liegt das Schwergewicht allein auf der Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie im Internet. Daher befasst sich bereits heute die Hälfte aller Kobik-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter ausschliesslich damit und die andere schwergewichtig mit der Thematik Kinderpornographie im Internet. Im Rechenschaftsbericht 2003 wird ausgeführt, dass aufgrund der gemachten Erfahrungen eine massvolle personelle Verstärkung im Bereich Monitoring wünschenswert wäre und zu einer noch grösseren Aufdeckungsrate strafbarer Taten führen könnte. Die Rede ist hier von einer Aufstockung um eine bis zwei Personen. Würden sich alle Kantone an der Kobik beteiligen, könnte diese Lücke bereits geschlossen werden.

3. Bereits heute trägt der Bund einen Drittel der Kosten, obwohl die Dienstleistungen der Kobik namentlich im Bereich Kinderpornographie mehrheitlich zugunsten der Kantone erbracht werden. Ein Ausbau des Bundesanteiles ist angesichts der föderalen Kompetenzverteilung nicht angezeigt.

4. Der Bundesrat würde es sehr begrüssen, wenn durch die Mitwirkung aller Kantone die Kobik verstärkt würde.

Antwort des Bundesrates.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0