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Schweiz18 de junio de 2026
Die Verordnung (EU) 2026/xxx des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines gemeinsamen Systems für die Rückkehr regelt das Rückkehrverfahren für Drittstaatsgehörige, die über kein Aufenthaltsrecht in der EU, bzw. im Schengen-Raum verfügen. Im Vergleich zur Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG, die aufgehoben wird, enthält die neue EU-Rückkehrverordnung umfangreichere und grundsätzlich direkt anwendbare Vorschriften für die Mitgliedstaaten im Rückkehrbereich. Im Zentrum stehen dabei die Vereinheitlichung und die Beschleunigung der Rückkehrprozesse.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0