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Schweiz

Die Anfrage bezweckt, Klarheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in Bezug auf neue und relevante Anlageklassen wie Bitcoin zu schaffen. Vorliegend wird die Autonomie der SNB in der Bestimmung ihrer Anlagepolitik nicht in Frage gestellt. 

 

Angesichts der wachsenden globalen Bedeutung von Kryptowährungen stellt sich die Frage, ob die gesetzlichen Grundlagen noch zeitgemäss sind und der SNB die notwendige Flexibilität gewähren, um im Interesse der Stabilität des Finanzsystems zu handeln. Die globale Marktkapitalisierung sämtlicher Anlageklassen beläuft sich nämlich gemäss Schätzungen von MSCI auf 270,7 Billionen US-Dollar. Gleichzeitig beträgt die Marktkapitalisierung von Bitcoin derzeit etwa 2,02 Billionen US-Dollar und stellt damit eine zunehmend relevante Anlageklasse dar.

 

Gemäss Artikel 9 des Nationalbankgesetzes (NBG, SR 951.11) ist die SNB ermächtigt, zur Erfüllung ihrer geld- und währungspolitischen Aufgaben verschiedene Finanzgeschäfte zu tätigen. Dazu gehören der Kauf und Verkauf von Forderungen, Effekten sowie Edelmetallen (Art. 9 Abs. 1 lit. c). Es stellt sich jedoch die Frage, ob Bitcoin als Vermögenswert zur Deckung der Geldmenge unter die Bestimmungen des NBG fällt.

 

Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten.

  1. Wäre die SNB nach aktuellem Stand des Artikels 9 NBG rechtlich ermächtigt, Bitcoin als Aktivum zur Deckung der Geldmenge zu erwerben, sofern sie dies autonom beschliessen würde?
  2. Falls die Antwort auf Frage 1 negativ ausfällt:
    1. Auf welchen gesetzlichen Grundlagen basiert die Beschränkung, Bitcoin nicht als Aktivum erwerben zu dürfen?
    2. Welche gesetzlichen Anpassungen wären erforderlich, um es der SNB zu ermöglichen, Bitcoin im Einklang mit ihrem geldpolitischen Auftrag und unter Wahrung ihrer Autonomie als Vermögenswert zu kaufen?

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0