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Begründung

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Schweiz

Die Cyberangriffe gegen öffentliche Einrichtungen und Unternehmen haben in den letzten Monaten explosionsartig zugenommen. Das Lösegeld wird häufig in Bitcoin oder in anderen Kryptowährungen gefordert (98 Prozent der Fälle gemäss gewissen Quellen). Mit der Motion 21.4068 verlangte Nationalrat Roger Nordmann, Kryptowährungen zu verbieten, bei denen die Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person nicht sichergestellt ist. In der entsprechenden Stellungnahme des Bundesrates und derjenigen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates heisst es, dass ein solches Verbot kaum umsetzbar wäre und dass die bestehenden Rechtsinstrumente zur Bekämpfung der Geldwäscherei ausreichen.

Die Forderungen nach einer Regulierung und einem Verbot von Kryptowährungen belegen, dass kaum bekannt ist, wie diese Technologie funktioniert. Unlängst haben mehrere gross angelegte Untersuchungen gezeigt, dass Finanztransaktion in Blockchain-Systemen für Kryptowährungen zurückverfolgt werden können. Für diese Analysen werden spezielle Tools verwendet, welche die Strafverfolgungsbehörden in anderen Ländern (FBI, französische Gendarmerie usw.) routinemässig einsetzen.

Diese Analysen sind jedoch komplex und kostspielig. Ein zentrales Analysezentrum, das von den Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Kantone gemeinsam betrieben wird, soll diese Dienstleistung erbringen.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0