Antwort BR / Büro

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Schweiz

Die Lärmempfindlichkeitsstufen (ES) sind Bestandteil der kommunalen Nutzungsplanung und werden durch die Gemeinden bei der Ortsplanung der jeweiligen Zone zugeordnet. Zonen mit erhöhtem Lärmschutzbedürfnis ES I gibt es in der Schweiz kaum. Die Vorgaben zur Einzonung und die sich daraus ergebenden Einschränkungen sind derart restriktiv, dass die für die Ausscheidung zuständigen Gemeinden in der Vergangenheit praktisch vollständig darauf verzichtet haben, solche Zonen vorzusehen.

Weil die rechtliche Grundlage für die Lärmempfindlichkeitsstufen erst nach dem 1960 erlassenen Bundesbeschluss zum Nationalstrassennetz in Kraft getreten ist und es rechtlich nicht möglich ist, eine ES I in einem lärmvorbelasteten Gebiet auszuscheiden, existieren entlang von Nationalstrassen keine Zonen der ES I.

Dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) sind deshalb entlang von Nationalstrassen keine Zonen mit erhöhtem Lärmschutzbedürfnis ES I bekannt, bei denen Immissions-grenzwert-Überschreitungen vorkommen. Deshalb mussten bislang auch keine Massnahmen zum Einhalten der Grenzwerte geprüft oder ergriffen bzw. diesbezügliche Prüfungen auf Wirtschaftlichkeit und Verhältnismässigkeit vorgenommen werden.

Antwort des Bundesrates.

Datos: OpenParlData · CC BY 4.0